Gewerblicher Rechtsschutz pp 57-57 | Cite as
Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz
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Zusammenfassung
Die individuellen Schutzrechte (Monopolrechte), die unter den Kapiteln 5 bis 9 vorgestellt worden sind, gewähren dem Berechtigten den gesetzlichen Schutz kraft Registrierung und auf das Territorium des Anmeldelandes beschränkt. Angesichts internationaler Handelstätigkeiten ist ein Schutz jedoch dem landesüberschreitenden Geschäftsverkehr anzupassen. Dies würde bedeuten, eine Registrierung jeweils im Land der geschäftlichen Aktivitäten zu bewerkstelligen. Eine oft umständliche und praktisch kaum durchführbare Angelegenheit. Die Verfassung mehrseitiger und zweiseitiger Staatsverträge auf den verschiedenen Gebieten des Wettbewerbsrechts sollte hier eine Erleichterung dadurch schaffen, daß eine Anmeldung im Inland zugleich für das Ausland wirkt, bzw. zentrale Anmeldungen für eine Mehrzahl bestimmter Länder möglich sind.