Zusammenfassung
Als nach der Neuordnung des Geldwesens in der Währungsreform (1948) und durch den darauffolgenden Wirtschaftsaufschwung die notwendigen Mindestvoraussetzungen zur Wiederaufnahme des deutschen Schuldendienstes gegeben waren, erklärte sich die junge, 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland 1951 in einer grundsätzlichen Schuldenerklärung bereit, über die Verbindlichkeiten an auswärtige Staaten zu verhandeln. Im Anschluß daran wurde eine alliierte Dreimächtekommission für deutsche Schulden eingesetzt, die ihre Besprechungen 1951 in London mit einer deutschen Regierungsdelegation unter der Leitung von Hermann J. Abs eröffnete, um den Entwurf eines Regelungsplanes zu erarbeiten. Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig und zogen sich bis 1953 hin; es galt, sich mit 65 Gläubigerländern auseinanderzusetzen.
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Glasemann, HG., Korsch, I. (1991). Die ungeregelten Ansprüche aus festverzinslichen Wertpapieren. In: Hoffnungswerte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13299-8_4
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