Zusammenfassung
Die Sozialversicherung ist eine Versicherung, die einen Ausgleich unter den Versicherten schafft; das heißt: die wirtschaftlich Starken (Arbeitnehmer und andere Versicherte) sorgen mit ihrer Beitragszahlung für den Unterhalt und die Versorgung der infolge Krankheit, Alter oder Verlust des Ernährers einkommenslosen Menschen. Jeder trägt mit seinen Beiträgen zur Versicherung bei, hat also soziale Pflichten. Wer Anspruch auf ihre Leistungen hat, hat damit soziale Rechte. Auf Grund ihrer historischen Entwicklung ist die Sozialversicherung in mehrere Versicherungszweige mit besonderen Versicherungsträgern und verschiedenen Risiken gegliedert. Diese Gliederung zeigt die folgende Übersicht:
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Krankenversicherung,
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Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,
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Knappschaftsversicherung,
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Unfallversicherung,
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Arbeitslosenversicherung,
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Sozialhilfe.
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Klein, H.P., Sattler, W. (1985). Das Recht der Sozialversicherung in den einzelnen Versicherungszweigen. In: Sozialversicherungsrecht. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13049-9_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13049-9_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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