Zusammenfassung
Für jeden einzelnen Sektor kann eine Bilanz aufgestellt werden, die grundsätzlich folgende Positionen enthält:
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Literatur
Einen Überblick zugleich über neuere Schätzungen wesentlicher Teile des Volksvermögens der Bundesrepublik Deutschland gibt A. Stobbe, Volkswirtschaftslehre I, Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 5. rev. und erw. Aufl., Berlin—Heidelberg—New York 1980, S. 93 ff.
H. Lützel, „Das reproduzierbare Anlagevermögen in Preisen von 1962“, Wirtschaft und Statistik, Oktober 1971, S. 593–604.
Ebenda, S. 593.
Vgl. Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe S. 2, Revidierte Ergebnisse 1960 bis 1976, S. 204 ff., Stuttgart—Mainz, Juli 1977.
Zur genauen Erläuterung des vom Statistischen Bundesamt angewandten Verfahrens vgl. H. Lützel, „Das reproduzierbare Anlagevermögen in Preisen von 1962“, Wirtschaft und Statistik, Oktober 1971, S. 593–604. H. Lützel, „Das reproduzierbare Sachvermögen zu Anschaffungs-und zu Wiederbeschaffungspreisen”, Wirtschaft und Statistik, November 1972, S. 611624. Vorausgegangen waren die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung durchgeführten Schätzungen, vgl. W. Kirner, Zeitreihen für das Anlagevermögen der Wirtschaftsbereiche in der Bundesrepublik Deutschland, DIW-Beiträge zur Strukturforschung, Heft 5, Berlin 1968. Zur Problematik der Kapitalstockmessung vgl. E. Heimstädter, Der Kapitalkoeffizient, S. 203 ff., Stuttgart 1969.
Der Ertragswert eines Vermögensobjektes ist die Summe der auf einen bestimmten Zeitpunkt abgezinsten erwarteten künftigen Einkommen aus diesem Objekt. In einer funktionierenden Marktwirtschaft entspricht der Marktwert eines Vermögensobjektes im großen und ganzen dessen Ertragswert (Hypothese des effizienten Marktes: Ein Markt ist effizient, wenn er die verfügbaren Informationen „vollkommen wiedergibt“, E. F. Fama,,,Efficient Capital Markets: A Review of Theory and Empirical Work”, Journal of Finance, Vol. 25, May 1970, S. 383–417). Insofern ist der Marktwert zur Bewertung von Vermögensobjekten von Interesse. Im Falle des Arbeitsvermögens ist man jedoch im allgemeinen allein auf Schätzungen des Ertragswertes angewiesen. Für die Bundesrepublik Deutschland findet man Schätzungen des Arbeitsvermögens in: W. Engels, H. Sablotny, D. Zickler, Das Volksvermögen, seine Verteilungs-und wohlstandspolitische Bedeutung, S. 74 ff., Frankfurt/M. 1974.
Die Tatsache, daß auch der Mensch mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten zum Vermögen einer wie immer umgrenzten Volkswirtschaft zu rechnen ist, gehört implizite zum ältesten Erfahrungsschatz der Menschheit, der sich in sozialen Konstruktionen wie Leibeigenschaft, Dienstbarkeiten, den Wanderverboten der Vergangenheit und Gegenwart manifestiert (hat). Viele ältere Nationalökonomen haben auf diese Tatsache explizite verwiesen, so z. B. L. Walras, V. Pareto oder I. Fisher (vgl. z. B. I. Fisher, The Nature of Capital and Income, S. 5, New York—London 1906 ). In der neueren angelsächsischen Literatur betont vor allem M. Friedman die Bedeutung des Arbeitsvermögens, in der deutschen Literatur W. Engels (vgl. M. Friedman, A Theory of the Consumption Function, Princeton 1957; W. Engels, H. Sablotny, D. Zickler, a.a.O. ).
Die Anlageinvestitionen der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter werden vom Statistischen Bundesamt berücksichtigt. Sie werden allerdings im Sektor Unternehmungen nachgewiesen, da die verfügbaren Ausgangsstatistiken noch keine getrennte Berechnung erlauben. Vgl. Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 1, Konten und Standardtabellen 1980, S. 59, Stuttgart—Mainz 1981.
Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Dez. 1961, S. 17.
Z. B. Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 1, Konten und Standardtabellen 1980, S. 43, Stuttgart—Mainz 1981.
Da die Periodenabgrenzung nicht immer möglich ist, werden in der Praxis vielfach die in der Rechnungsperiode entstandenen Forderungen und Verbindlichkeiten ohne Abgrenzung verbucht.
Die Legaldefinition der Steuer findet man in der Abgabenordnung 1977 (AO 1977 vom 16.3. 1976, BGB1 I, S. 613). Danach sind „Steuernchwr(133) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes.“ (Vgl. AO 1977, § 3 Abs. 1). Zu erwähnen ist, daß es in der Realität Steuern gibt, deren Aufkommen der Sache nach als Gegenleistung für besondere Leistungen des Staates betrachtet wird, so z. B. die Mineralölsteuer. Zur Definition von Transferzahlungen vgl. z. B. R. A. Musgrave, The Theory of Public Finance, S. 191, New York—Toronto—London 1959; H. Zimmermann und K.-D. Henke, Finanzwissenschaft, Eine Einführung in die Lehre von der öffentlichen Finanzwirtschaft, S. 11, München 1975.
In der Praxis (BRD) werden allerdings die tatsächlichen Steuerzahlungen verbucht, wobei für die Lohnsteuer die Ausnahme gilt, daß jeweils die Zahlungseingänge im Januar noch zum Vorjahr gerechnet werden.
G ist eine Gütertransaktion! Es enthält auch die Aufwendungen für den öffentlichen Dienst,die hier der Einfachheit halber über U gebucht werden.
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Richter, R. (1982). Das Grundschema der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. In: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung — Volkswirtschaftliche Finanzierungsrechnung — Zahlungsbilanz. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12939-4_2
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