Zusammenfassung
Nach dem geltenden Aktiengesetz haben wir in Deutschland die Nennwertaktie; in § 8 ist der Mindestnennbetrag der Aktien auf hundert Deutsche Mark festgelegt, höhere Aktiennennbeträge sollen auf volle hundert Deutsche Mark lauten. Dieser Regelung entsprechend erfolgt die Notierung der Aktien in Prozenten von ihrem Nennwert (so geregelt in einer Verordnung von 1912); auch die Dividende ist als Prozentsatz auf den Nennwert bezogen.
Ausländische Börsen notieren die Aktien meist nicht in Prozenten des Nennwertes, sondern in Dollar, Pfund, Franc usw. pro Stück. Auch in Deutschland wird die Stücknotierung mehr und mehr empfohlen. In dem folgenden Artikel schildert der Vorsitzer des Vorstandes der Frankfurter Wertpapierbörse, ein angesehener Privatbankier, mit den Erfahrungen des Börsenpraktikers die Vorteile, die die Einführung der nennwertlosen Aktie und damit der Stücknotierung sowohl für die Anleger als auch für die Aktiengesellschaften besitzt.
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Gabler. (1964). Aktien mit Stücknotiz. In: Wertpapier Taschenbuch. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12901-1_24
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12901-1_24
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