Skip to main content

Der Wandel grenzüberschreitender politischer Steuerung unter dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung

  • Chapter
Vergesellschaftung des Regierens?

Zusammenfassung

Die Suche nach einem Wandel von Mustern und Zielen politischer Steuerung im Sinne des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung muss auf der Ebene jenseits des Staates von einer anderen Ausgangsposition her vorgenommen werden als der, von der wir beim innerstaatlichen Regieren ausgegangen sind. Das Regieren jenseits des Staates hat als governance without government zu keiner Zeit auf das Steuerungsinstrument „hoheitliche Zwangsgewalt“ zurückgreifen können. Vielmehr regieren sich die Staaten in Abwesenheit einer übergeordneten, mit Kompetenz-Kompetenz ausgestatteten Instanz selbst. Das Regieren jenseits des Staates ist daher schon immer von einer nicht hierarchischen, horizontalen Form der politischen Steuerung durch die formal gleichberechtigten Regierungen souveräner Staaten gekennzeichnet. Es wäre folglich auch wenig sinnvoll, hier Enthierarchisierung als die Ablösung verordnender, auf der Grundlage staatlicher Hoheitsgewalt ausgeübter politischer Steuerung „von oben“ durch horizontale Steuerungsmodi zu verstehen. Natürlich spielen auch beim zwischenstaatlichen Regieren Hierarchien eine Rolle.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Referenzen

  1. In diesem Kontext wären etwa die Herstellung der formalen Gleichheit zwischen den Staaten, die Einführung von Konsensverfahren oder das für die meisten internationalen Organisationen geltende Prinzip des „one state, one vote“ Schritte zu einer Enthierarchisierung.

    Google Scholar 

  2. Siehe dazu generell etwa Cutler/Haufler/Porter (1999), Higgott/Underhill/Bieler (2000), Brühl u.a. (2001) oder Reinicke (1998).

    Google Scholar 

  3. So meinen auch Abbott und Snidal, dass gesellschaftliche Akteure bereits für die klassische Form der politischen Steuerung im herkömmlichen Rahmen von International Governance, nämlich die Völkerrechtsentwicklung, eine wichtige Rolle spielen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass „activist organizations (...) are increasingly key actors in the development of international legalization“ (Abbott/Snidal 2000: 423). Wenn diese Einschätzung zutrifft, wären selbst in einem Bereich internationaler politischer Steuerung, der hinsichtlich seines Steuerungsinstrumentes („Recht“) dem Idealtyp des staatlichen Regierens noch am nächsten käme, Einflussnahmezu-gewinne gesellschaftlicher Akteure zu verzeichnen, die nur in geringem Umfang auf formale Beteiligungsrechte zurückgehen würden.

    Google Scholar 

  4. In allen Gremien dieser Organisation (mit Ausnahme des Internationalen Arbeitsamtes) sind sowohl Regierungen als auch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen gleichberechtigt vertreten. So entsendet jedes Mitglied in die Vollversammlung der ILO, die Internationale Arbeitskonferenz, zwei Regierungs- und je einen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter.

    Google Scholar 

  5. Press Release SG/SM/6144 vom 14. Januar 1997 (Quelle: www.un.org/News/-Press/docs/1997/19970114.sgsm6144.html).

  6. Press ReleaseSG/SM/6448 vom 31. Dezember 1998 (Quelle: www.un.org/partners/civil_society/ home.htm).

  7. Dieses und die folgenden Zitate sind, soweit nicht anders vermerkt, der Selbstdarstellung des Global Compact im Internet (65.214.34.30/un/gc/unweb.nsf/content) sowie dem im Juli 2002 vom Global Compact Office herausgegebenen ersten Tätigkeitsbericht („The Global Compact: Report on Progress and Activities“) entnommen. Siehe kritisch dazu Paul (2001).

    Google Scholar 

  8. Der Globalpakt beansprucht darüber hinaus, alle relevanten Akteure einzubeziehen: „governments, who defined the principles on which the initiative is based; companies, whose actions it seeks to inform; labor, in whose hands the concrete process of global production takes place; civil society organizations, representing the wider community of stakeholders; and the United Nations, the world’s only truly global political forum, as an authoritative convener and facilitator“ (65.214.34.30/un/gc/unweb.nsf/content/whatitis.htm). Die Rolle von Arbeitnehmer- und sonstigen zivilgesellschaftlichen Akteuren besteht damit vor allem in deren Beteiligung an den im Rahmen des Globalpaktes stattfindenden „policy dialogues“ sowie in der Verankerung der neun Prinzipien im öffentlichen Bewusstsein.

    Google Scholar 

  9. Diese Unternehmen sind auf der folgenden Webseite aufgelistet: 65.124.34.30/-un/gc/unweb.nsf/content/ac-tors.htm. Über diesen Kreis hinaus haben mehrere hundert weitere Unternehmen erklärt, dass sie den Global Compact unterstützen.

    Google Scholar 

  10. Eine wichtige Rolle ist dabei dem 2001 eingerichteten „Global Compact Learning Forum“ zugedacht. Es dient dem Erfahrungsaustausch auf der Grundlage von Fallstudien und kürzeren „Beispielen“, die von den teilnehmenden Unternehmen vorgelegt werden müssen.

    Google Scholar 

  11. Siehe dazu Europäische Kommission (2002). Darin wird die CSR wie folgt definiert: „CSR ist ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Tätigkeit und in die Wechselbeziehung mit den Stakeholdern zu integrieren (...) Zur nachhaltigen Entwicklung können sie (die Unternehmen, d. Verf.) beitragen, wenn sie ihre Tätigkeit so gestalten, dass sie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern und gleichzeitig Umweltschutz und soziale Verantwortung praktizieren; dies schließt auch die Verbraucherinteressen ein.“

    Google Scholar 

  12. Zu deren Bedeutung siehe auch Braun (2001).

    Google Scholar 

  13. Siehe auch Varley (1998: 59–82, 401–427), wo allein 46 Verhaltenskodizes vergleichend analysiert werden, sowie Blanpain (2000: 297–386), wo 39 private Verhaltenskodizes aufgeführt und beschrieben werden.

    Google Scholar 

  14. Einen hervorragenden Überblick über diese Entwicklung bietet die auf der Webseite der Clean Clothes Campaign veröffentlichte Irene-Studie „Codes of Conduct for Transnational Corporations: an Overview“ (www.cleanclothes.org/codes/overvieuw.htm). Gute Zusammenfassungen und Analysen finden sich auch in Blanpain (2000).

  15. Dazu zählen Kleidung einschließlich Sportkleidung und Sportgeräten wie Fußbälle; außerdem Teppiche, Spielzeug, aber auch Blumen. Auch der Dienstleistungsbereich ist betroffen (z.B. bei Verhaltenskodizes, die den Tourismus betreffen). Siehe dazu ausführlicher weiter unten.

    Google Scholar 

  16. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Bedeutung der amerikanischen Clinton-Administration für das Zustandekommen eines Verhaltenskodex für den amerikanischen Bekleidungssektor hervorgehoben (siehe ausführlicher dazu weiter unten in Abschnitt 6.2.2).

    Google Scholar 

  17. Diese Charta findet sich unter www.icc-deutschland.de/icc/frame/13.html.

  18. Wie tief dieses Interesse in die „Corporate Identity“ der verschiedenen Unternehmen eingegangen ist, lässt sich etwa daran ablesen, wie prominent der Platz ist, den sie dem Image-Faktor „soziale und ökologische Verantwortung“ unter Rubriken wie „Human Rights“ (Reebok) oder „Responsibility“ (Nike) in den Selbstdarstellungen auf ihren Webseiten einräumen. Bei Gap Inc. lässt sich unter „Social Responsibility“ lesen: „Social responsibility, to us, means (...) we want garment workers to be treated with dignity and respect. And it means minimizing our effect on the environment“ (www.gapinc.com/social_resp_body.shtm). Aus dieser Quelle stammen auch die nachfolgenden Zitate.

  19. So hat C&A 1996 nach Angaben von Irene (1998, Abschnitt 2.5) als eine Art Tochterunternehmen die Service Organization for Compliance Audit Management (SO-CAM) als „independent audit company“ gegründet. Siehe dazu auch Williams (2000) und van Liemt (2000: 184–86) sowie Irene (1998, Abschnitt 2.6).

    Google Scholar 

  20. Siehe dazu ausführlicher Varley (1998: 281–307). In seiner Internet-Selbstdarstellung legt das Unternehmen großen Wert darauf, dass „(u)nlike most retailers, Gap Inc. has a global network of employees who are dedicated full time to monitoring factory compliance (...) We forbid forced labor and child labor in factories that produce our clothing, and we focus our compliance efforts on factory work environments and the fair treatment of workers. Our monitors generally visit factories at least once every three months, and conduct random, unannounced inspections as well“ (siehe www.gapinc.com/community/sourcing/stopping_sweatshops.htm [Zugriff 16.03.00] und www.gapinc.com/community/sourcing/global_manufacturing. htm [Zugriff 16.03.00]).

  21. Quelle: www.cleanclothes.org/codes.htm. Zu ähnlichen Einschätzungen siehe auch Irene (1998, Abschnitt 2.6).

  22. Quelle: www.corpwatch.org/trac/feature/sweatshops/codes.html (Zugriff am 8.3.2000): 10.

  23. Siehe dazu UNEP (1995), www.insula.org/tourism/pagina_n9.htm oder www.insula.org/charte.htm. „Insula“ ist die Abkürzung für den International Scientific Council for Island Development, eine von Wissenschaftlern der verschiedensten Disziplinen gebildete transnationale Organisation, die ebenfalls an der ansonsten von staatlichen und zwischenstaatlichen Akteuren dominierten Entwicklung der Charta beteiligt war.

  24. Die Ausführungen dazu und zur nachfolgenden Rugmark-Initiative stützen sich z.T. auf Vorveröffentlichungen von Teilergebnissen dieses Forschungsprojekts; siehe dazu Wolf (2000) und (2002).

    Google Scholar 

  25. Zur Selbstdarstellung siehe ausführlich www.cleanclothes.org/campaign.htm. Das Netzwerk setzt sich aus weitgehend eigenständig operierenden, d.h. über ihre Ziele und Strategien selbst entscheidenden Gruppen in verschiedenen, vor allem westeuropäischen Ländern zusammen. Der Muster-Kodex war schon bald nach seiner Vorstellung von internationalen Gewerkschaftsverbänden, verschiedenen asiatischen Gruppen und den etwa 250 NGOs und Gewerkschaften unterzeichnet worden, aus denen sich die europäischen CCC-Koalitionen zusammensetzen.

  26. Diese Organisation des unabhängigen Monitoring lässt erwarten, dass die Kapazitätsgrenzen von NGOs nicht so rasch erreicht werden wie im Fall von Rugmark.

    Google Scholar 

  27. www.cleanclothes.org/codes.htm.

  28. Dazu heißt es: „What we do not argue for are boycotts of retailers or companies, because we believe that ultimately the workers will be victimised by such a strategy.“ Statt dessen wird vor allem Verbraucheraufklärung betrieben (vgl. www.cleanclothes.org/campaign.htm).

  29. Siehe dazu www.coopamerica.org/sweatshops/ssladder.htm.

  30. Rugmark ist eine von zahlreichen miteinander vernetzten Öko- und Fair Trade-Initiativen. Überblicksdarstellungen bieten etwa Fair Trade (1999: 110) oder van Liemt (2000: 167–192).

    Google Scholar 

  31. Dazu zählen Deutschland, Indien, Nepal, Pakistan, Kanada und die USA.

    Google Scholar 

  32. Ihr Gewicht erhält die Initiative angesichts der vorhandenen Transparenz außer durch die Erzeugung eines sozialen Gewissens sicher auch durch die latent vorhandene Drohung, den Regelungsadressaten einen Reputationsverlust bei der internationalen Öffentlichkeit zuzufügen und über Boykottaufrufe Verbraucherdruck zu erzeugen.

    Google Scholar 

  33. Der Text des Verhaltenskodex ist z.B. unter http://www.coc-runder-tisch.de/-dokumentation/texte_grundlagen/2_Code_Deutsch.pdf zugänglich.

  34. Ausdrücklich bezieht sich der Verhaltenskodex auf die ILO-Konventionen 87 und 98 zur Gewerkschaftsfreiheit und Tarif autonomie, 100 und 111 zum Verbot der Diskriminierung und Unterdrückung, 110 und 170 zur Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie 138 zum Verbot der Kinderarbeit.

    Google Scholar 

  35. Siehe dazu ausführlicher unter www.oneworldweb.de/tdh/presse/blumenlabel.html.

  36. Dabei verweist der WWF auf seine besondere Expertise: „WWF can use its practical experience and technical expertise in conservation, sustainable development and resource use, education and awareness raising, capacity building and advocacy to work with other stakeholders to achieve sustainable tourism“ (WWF 1999: 2).

    Google Scholar 

  37. In den Principles for the Conduct of Company Operations within the Minerals Industry australischer NGOs heißt es dazu: „There are no international environmental standards specifically governing how mining and other mineral projects should be managed. There are a variety of international agreements, which may be directly or indirectly relevant in a general sense“ (Australian Asia-Pacific Mining Network 1998: 15; siehe auch www.mpi.org.au/reports/principles_for_conduct.html).

  38. Zitiert nach Irene (1998, Abschnitt 3.3).

    Google Scholar 

  39. Siehe www.mpi.org.au/reports/principles_for_conduct.html.

  40. Zum Nachhaltigkeitsprinzip wird darin festgestellt: “Companies must publicly recognise that mining in its basic form of simple extraction of a non-renewable resource cannot be considered sustainable and should not be portrayed as such. Companies wishing to move towards concepts of sustainability should provide public disclosure of steps towards achieving this including independently verified environmental reports with best practice targets“ (Australian Asia-Pacific Mining Network 1998: 17).

    Google Scholar 

  41. Als Stakeholder werden im Einzelnen aufgeführt: „residents of local communities in which companies have production facilities or offices, competitors in the related small business fields, business and trade associations, state and national governments, regional and international inter-governmental organisations, local, regional and international not-for-profit, non-governmental organisations working for human rights, education, welfare, economic or cultural development, environmental protection, and various other humane objectives, employees and contractors who work for the company“ (Australien Asia-Pacific Mining Network 1998: 6).

    Google Scholar 

  42. Die Strategie vieler zivilgesellschaftlicher Initiativen, die sich wie etwa Rugmark internationaler Vereinbarungen „bedienen“, um dann im Rahmen von Verhaltensko-dizes für transnationale Wirtschaftsaktivitäten auf deren Umsetzung zu drängen, wird jedoch von einigen lediglich als zweitbester Lösungsweg angesehen: „But, in general, NGOs and unions see this as a ‘second best solution’ and describe the value of voluntary or self-regulatory codes of conduct (charters, guidelines) as mainly strategic. The value of such codes are in (1) setting minimum standards and raising the level of general TNC behavior; (2) raising consciousness about the need for standards; and (3) in providing guidance for laws that can be adopted at the national level“ (Irene 1998, Abschnitt 1.7).

    Google Scholar 

  43. „NGOs are ‚borrowing’ the principles described above (gemeint sind internationale Konventionen wie die der ILO, d. Verf.) and have tried to get corporations to accept and implement them“ (Irene 1998).

    Google Scholar 

  44. Zu den folgenden Ausführungen siehe auch den als Gutachten für die Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft“ zugänglichen Beitrag zum Thema „Globalisierung, Global Governance und Demokratie“ vom September 2001 (Wolf 2001; www.bundestag.de/gremien/welt/gutachten/vg10.pdf).

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2003 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Brozus, L., Take, I., Wolf, K.D. (2003). Der Wandel grenzüberschreitender politischer Steuerung unter dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. In: Vergesellschaftung des Regierens?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11731-5_7

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11731-5_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3825-8

  • Online ISBN: 978-3-663-11731-5

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics