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Ein Rahmenkonzept zur umweltschutzorientierten Planung in Unternehmen

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Umweltschutzorientierte Planung in Unternehmen
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Zusammenfassung

Im folgenden wird auf Basis der Ausfiihrungen zu den aufbau- und ablauforientierten Modellen der Entscheidungstheorie,733 die in den Abschnitten 4.1 und 4.2 diskutiertet wurden, ein Rahmenkonzept zur umweltschutzorientierten Planung in Unternehmen vorgestellt. Innerhalb dieses Rahmens werden verschiedene in den vorangegangenen Teilen nur kurz angesprochene Aspekte systematisch zusammengeführt. Während dabei einige Aspekte lediglich noch einmal aufgegriffen werden, um ihre Rolle im gesamten Planungsprozeß zu verdeutlichen, sie gleichsam logisch in den Gesamtprozeß einzubinden, werden andere ausgewählte Aspekte weiter vertieft.

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Literatur

  1. Als aufbauorientiert wird das in Abschnitt 4.1 dieser Arbeit vorgestellte Grundmodell der normativen Entscheidungstheorie bezeichnet im Gegensatz zu diesem von gegebenen Daten ausgehenden Modell betonen ablauforientierte Modelle den durch die zwischen Datenerhebung, Modellbildung und Modellösung erforderlichen Vor-und Rückkopplungsbeziehungen geprägten Prozeßcharakter von Entscheidungen. Vgl. Abschnitt 4.2 dieser Arbeit.

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  2. Die Selektion der zulässigen aus der Menge aller denkbaren Alternativen kann mit einfachen Checklisten geleistet werden. Eine Checkliste läßt sich formal als Nutzwertanalyse auf ordinalem Niveau interpretieren. Wenn jedes Kriterium entweder mit 1 (Kriterium erfüllt) oder mit 0 (Kriterium nicht erfüllt) gemessen wird, dann lautet die „Aggregationsregel“: Das Gesamturteil beträgt 1 („akzeptabel”), wenn die Summe der Einzelurteile der Anzahl der verwendeten Kriterien entspricht. Es beträgt 0 („inakzeptabel“), wenn die Summe der Einzelurteile kleiner als die Anzahl der verwendeten Kriterien ist.

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  3. Eine Ausnahme bildet in dieser Hinsicht die Arbeit Roths. Aber auch hier erfolgt die Ableitung der Methoden nicht völlig konsequent. Vgl. dazu die Ausführungen in Abschnitt 5.3.1.1.1.1.

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  4. Dies ist z. B. bei Schmidt-Bleek, Letmathe und Spengler der Fall.

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  5. Das ist z. B. bei Schaltegger und Sturm der Fall. Mit der „ökologischen Effizienz“ greifen die Autoren bei der konkreten Konzeption des „Ökologischen Rechnungswesens” ohne nähere Begründung nur einen kleinen Ausschnitt des zuvor als „Konzept der sozioökonomischen Rationalität“ vergleichsweise ausführlich diskutierten Zielsystems heraus, und sie nehmen darüber hinaus mit der Gleichsetzung von „ökologischer Effizienz” und „Schadschöpfung“ sowie der ausschließlichen Verwendung von Schadstoffemissionen als Indikatoren dieser Schadschöpfung ebenfalls nur bedingt begründete Vereinfachungen vor.

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  6. Auch die Übrigen Elemente der Zielhierarchie, beispielsweise das dem Effizienzstreben Ausdruck verleihende Wirtschaftlichkeitsziel, erfordern eine Operationalisierung. Diese ist jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit.

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  7. Vgl. Bretzke (1980), S. 85

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  8. n Anlehnung an Nüßgens (1974), S. 121.

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  9. Alternativ ist es auch möglich, derartige Eingriffe als Emissionen unerwünschter Güter zu deuten. Wichtig ist, daß die Zuordnung intersubjektiv und intertemporär konsistent vorgenommen wird, d. h. daß Eingriffe derselben Art von unterschiedlichen Personen bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils auch derselben Kategorie zugerechnet werden. Auf Regeln, die diese Konsistenz sicherstellen sollen, wird in Abschnitt 6.3.2.2.3 dieser Arbeit näher eingegangen.

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  10. Die in Ökosystemen durch Schadstoffemissionen ausgelösten Vorgänge werden ausführlich im zweiten Kapitel der Arbeit beschrieben. Vgl. Abschnitt 2.4.1.

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  11. In Anlehnung an Nüßgens (1974, S. 121.

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  12. Vgl. Horst (1991), S. t0.

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  13. Vgl. Bleis (1995), S. 173 ff., Horst (1991), S. 10; Stölzle (1993), S. 39 f. und Nork (1992), S. 52 ff. Siehe auch Winter (1993), S. 40 ff. Zur Bedeutung der kollektiven Vertretung von Arbeitnehmeninteressen vgl. auch Bleis (1995), S. 179 ff. sowie Schmidt (1999), S. 163 ff. Eine pessimistischere Sicht der „ökologischen Gestaltungskompetenz“ von Mitarbeitern auf individueller wie auf kollektiver Ebene vertritt Birke (1992), S. 14 ff. Steinle; Bruch; Neu (1997) befassen sich in einer gleichsam umgekehrt ausgerichteten Untersuchung mit den Möglichkeiten, Mitarbeiter durch entsprechende Anreizsysteme zu ökologieorientiertem Verhalten zu bewegen. Zu einer ausführlichen Fallstudie über die Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen in die betriebliche Umweltpolitik vgl. Zimpelmann; Gerhardt; Hildebrandt (1992).

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  14. Vgl. z. B. Stölzle (1993), S. 40 f., Günther (1994), S. 60 ff., Bleis (1995), 5.204 f.; Horst (1991), S. 12 f. und Jäger; Waxenberger (1998), S. 60. Für einen Überblick über Grundgedanken und Strategien des sogenannten ethischen Investments vgl. Simon (1994), S. 157 ff. Eine praxisorientierte Darstellung von „Oko-Ratings“, die zur Unternehmensbewertung anhand von umweltethischen Kriterien herangezogen werden, und verschiedener an einer solchen Bewertung mitwirkender Agenturen findet sich bei Zaugg (1992), S. 1 ff.

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  15. Vgl. Stölzle (1993), S. 29 ff., Günther (1994), S. 58 ff, Bleis (1995), S. 205 f. sowie Horst (1991), S. 12.

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  16. Vgl. Nork (1992), S. 61 f.

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  17. Vgl. Bleis (1995), S. 146 ff., Nork (1992), S. 61 ff.; Horst (1991), S. 11; Winter (1993), S. 43 ff. und Stölzle (1993), S. 23 ff. sowie Wicke (1989), S. 610 ff. Siehe auch Abschnitt 6.2.2.2 der vorliegenden Arbeit.

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  18. Vgl. Nork (1992), S. 63 ff.

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  19. Vgl. Horst (1991), S. 11.

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  20. Vgl. Stölzle (1993), S. 23 ff. sowie Wicke (1989), S. 610 ff.

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  21. Mit dem im Oktober 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz wurde dem Hersteller eines Produktes im Sinne des Verursacherprinzips eine „Produktverantwortung“ über den gesamten Lebenszyklus - von der Entwicklung eines Erzeugnisses über dessen Herstellung und Vermarktung bis hin zu seiner Entsorgung - zugeschrieben. Vgl. auch Wagner; Matten (1995).

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  22. Vgl. Arndt (1992).

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  23. Statt vom Geschädigten den Beweis eines Verschuldens zu verlangen, erlegt dieser Grundsatz dem Anlagenbetreiber den Beweis seines Nichtverschuldens auf.

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  24. Vgl. Stölzle (1993), S. 33 sowie Wicke (1989), S. 618 ff. und Nork (1992), S. 66 ff und Horst (1991), S. 12.

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  25. Vgl. Bleis (1995), S.207 ff., Stölzle (1993), S. 36 ff; Horst (1991), S. 12; Müller; Schorlemer (1992), S. 717 f. sowie Fess-Dörr (1992), S. 729. Siehe auch Winter (1993), S. 47.

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  26. Eine Neudefinition der moralischen Verantwortung internationaler Industrieverbände, insbesondere ein Abgehen von der Vertretung der Partikularinteressen ihrer Mitgliederunternehmen hin zur Ubemahme einer Verantwortung auch für das Gemeinwohl, diskutieren Meister und Banthien am Beispiel freiwilliger Selbstverpflichtungen in der chemischen Industrie. Vgl. Meister; Banthien (1998). Beispielhaft für explizit umweltschutzorientierte Unternehmensverbände seien der Bundesdeutsche Arbeitskreis fur umweltbewußtes Management (B.A.U.M.) und der Förderkreis Umwelt „future“ e. V. genannt. Vgl. Bleis (1995), S. 213 f., Nork (1992), S. 71 ff. sowie Brübach (1994), S. 154 ff.

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  27. Vgl. Nork (1992), S. 71 ff.

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  28. Unter der Bezeichnung organisierte Interessengruppen werden sowohl die sich in der Regel auf einzelne, meist regional begrenzte Objekte oder Projekte beziehenden und oft lediglich temporär und lose verbundenen Bürgerinitiativen als auch die auf weiter gefaßte Problemkomplexe ausgerichteten, auf längere Sicht hin angelegten und zu diesem Zweck in der Regel dauerhafter und straffer organisierten Umweltschutzorganisationen zusammengefaßt werden. (Vgl. Achleitner (1985), S. 74.)

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  29. Die Grenzen zwischen Bürgerinitiativen und vor allem regional organisierten Umweltschutzorganisationen verlaufen fließend. Daß eine genaue Abgrenzung schwierig ist, zeigt sich auch in dem nicht überzeugend gelungenen Versuch einer getrennten Diskussion bei Nark (1992), S. 77 ff. und S. 86 ff. Für die neben zahlreichen regional organisierten Gruppen sind auf nationaler Ebene exemplarisch der Bund für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) und auf internationaler Ebene etwa Greenpeace und Robin Wood zu nennen. Zu strategischen Handlungsmöglichkeiten umweltschutzorientierter Bürgerinitiativen und deren Wirkung vgl. Bode (1992), S. 207 ff. sowie Meller (1992), S. 217 ff.

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  30. Eine ebenfalls denkbare Erhebung von Abgaben auf Schadstoffemissionen wird vom Unternehmen nicht im Rahmen von Legalitäts-, sondern vielmehr im Zusammenhang mit Effizienzüberlegungen berücksichtigt.

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  31. Zu einer kritischen Einschätzung des „Umweltschutzes als Erfolgsfaktor“ vgl. Steinle; Thiem (1998).

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  32. Vgl. Schellhorn (1996), S. 115.

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  33. Einen knappen Überbllick über wesentliche Inhalte der Verordnung gibt Machmer (1995), S. 10 ff.

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  34. Vgl. z. B. Deutsches Institut für Normung (1996) sowie Butterbrodt (1997), S. 30 ff.

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  35. Im Verlauf der im Juni 1995 ausgetragenen Auseinandersetzung zwischen der britischen Shell und der Umweltschutzorganisation Greenpeace um die Entsorgung der Ölplattform „Brent Spar“ gelang es Greenpeace durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne, den Ölkonzern zu einem Verzicht der ursprünglich beabsichtigten See-Entsorgung zugunsten einer Entsorgung an Land zu bewegen. Dabei wird inzwischen nicht nur von Seiten der britischen Shell bestritten, daß die Landentsorgung tatsächlich die ökologisch günstigere Lösung darstellt. Greenpeace wird vorgeworfen, die spektakulären Besetzungsaktionen weniger vor dem Hintergrund einer wissenschaftlich fundierten Argumentation als vielmehr im Interesse einer dem Spendenaufkommen zuträglichen Öffentlichkeitswirkung betrieben zu haben. Vgl. Mohr; Schneidewind (1996) sowie Abendschein; Seber (1997).

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  36. Vgl. z. B. Hahner (1981); Steinbach (1985); Frühling (1996).

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  37. Hier soll entgegen etwa den Ausführungen Norks keine strikte Unterscheidung zwischen dem Koalitionsmodell und dem Stakeholder-Ansatz vorgenommen werden. Die Notwendigkeit der von Nork vorgenommenen Unterscheidung wird weder im Hinblick auf die von ihr skizzierten konzeptionellen Grundlagen noch im Zusammenhang mit der kritischen Beurteilung ersichtlich.

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  38. Vgl. z. B. Nork (1992), S. 94 f

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  39. Freeman (1984), S. 46.

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  40. Vgl. Achleitner (1985), S. 76. Zu einer groberen Differenzierung in primäre Stakeholder mit formalen vertraglichen Bindungen und sekundäre Stakeholder, denen nur ein indirekter, geringrügiger oder potentieller Einfluß zugeschrieben wird, vgl. Göbel (1995), S. 60.

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  41. Bleis (1995), S. I I I.

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  42. Vgl. Baumann; Schiwek (1996a). Siehe auch Baumann (1999), S. 52 ff.

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  43. Vgl. Abschnitt 5.3.1.1.2 und die dort angegebene Literatur.

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  44. Das Begriffspaar erwünscht/unerwünscht wird in der Literatur nicht einheitlich verwendet. Teilweise wird es auf die Eigenschaft der Objekte selbst, teilweise aber auf deren Einsatz oder Ausbringung bezogen. Die Ausbringung erwünschter Produkte ist immer erwünscht, die Ausbringung unerwünschter Produkte ist immer unerwünscht. Bei Verwendung der Begriffe im Zusammenhang mit einem Faktoreinsatz kann es aber zu Mißverständnissen kommen, denn der Einsatz eines erwünschten Faktors ist grundsätzlich unerwünscht, während der Einsatz eines unerwünschten Faktors erwünscht ist. Bei Dinkelbach und Rosenberg sind erwünschte Faktoren solche Objekte, derer man sich entledigen möchte und deren Einsatz im Produktionsprozeß somit erwünscht ist (z. B. in einer Müllverbrennungsanlage eingesetzter Altreifen). In der Dyckhoffschen Terminologie, die im Rahmen dieser Arbeit zugrunde gelegt wird, sind dies unerwünschte Faktoren. Die von Dinkelbach und Rosenberg als unerwünschte Faktoren bezeichneten Objekte, deren Einsatz mit negativen Auswirkungen verbunden ist (z. B. zur Kühlung in einem Kraftwerk eingesetztes Flußwasser), sind in der Systematik nach Dyckhoff den erwünschten Faktoren zuzurechnen. (Vgl. Dyckhoff (1992), S. 5 f. und Dinkelbach,; Rosenberg (2000), S. 16 ff.)

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  45. Vgl. Dyckhoff(1992), S. 6.

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  46. Vgl. Souren (1996), S. 57.

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  47. Schweitzer; Köpper (1998), S. 94 ff.

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  48. Vgl. auch Abschnitt 2.4.3 dieser Arbeit.

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  49. Von anderen Stakeholdergruppen, etwa Investoren oder Anliegern, können auch prozeltbezogene Ansprüche ausgehen. Wenn im folgenden die produktbezogenen Ansprüche in den Vordergrund gestellt werden und ein Modell produktinduzierter Stoff-und Energieströme entwickelt wird, so ist das insofern gerechtfertigt, als mit diesen umfassenden Modellen, sofern sie für alle betriebliche Produkte erstellt werden, automatisch auch sämtliche Produktionsprozesse erfaßt werden, um die es bei prozeßbezogenen Ansprüchen umweltschutzorientierter Stakeholder geht.

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  50. So hat etwa eine britische Studie ergeben, daß der von einer Waschmaschine während ihrer Nutzung verursachte Energieverbrauch die während der eigentlichen Produktion verbrauchte Energiemenge um das 55-fache übersteigt und die Luftbelastung in der Nutzungsphase der Maschine 46 mal höher als während ihrer Herstellung ist. (Vgl. P. A. Consulting Group Technology (1992) zitiert nach: Umweltbundesamt (1992), S. 31).

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  51. Vgl. z. B. Bennauer (1994), S. 116; Dyllick (1989), S. 11 f. und S. 16; Dyllick (1992), S.401; Türck (1990), S. 36 ff.; Henn (1993), S. 184; Meffert; Kirchgeorg (1993a), S. 35, Rhodes (1993), S. 101; Schmidt-Bleek (1994), S. 85.

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  52. Vgl. Hopfenbeck,; Jasch (1995), S. 89.

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  53. Die im folgenden Abschnitt nur skizzierte Klassifikation von Ansätzen eines ökologisch erweiterten Produktlebenszykluskonzepts ist ausführlich dargestellt in Baumann; Schiwek (1996a). Vgl. auch Baumann (1999), S. 52 ff.

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  54. Vgl. z. B. Janzen (1997) S. 318 ff.

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  55. Zu diesen Ansätzen zählen beispielsweise der ökologiebezogene Wertschöpfungsring nach Zahn und Schmid (vgl. Zahn; Schmid (1992), S. 74 ff.) und der Wertschöpfungslcreis nach Coenenberg (vgl. Coenenberg (1993), Stuttgart 1994, S. 33 ff. sowie Günther (1994), S. 89 ff.). Zu einer kurzen Beschreibung und kritischen Würdigung dieser Ansätze vgl. Baumann; Schiwek (1996a), S. 12 ff. Siehe auch Baumann (1999), S. 63 ff. Vgl. auch Wagner (1997), S. 106 ff. und S. 145 ff.

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  56. Vgl. Baumann; Schiwek (1996a), S. 4 ff. sowie Baumann (1999), S. 52 ff. Siehe auch Pfriem (1997), S. 39 sowie Teichert (1997), S. 410.

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  57. Das Modell stellt reale Abläufe insofern vereinfacht dar, als es Prozesse der Produktion wie auch der Nutzung weder nach dem agierenden Subjekt (Unternehmen, Haushalte etc.) noch nach den betroffenen Produktarten differenziert. Die Rückführung eines Produktes zur erneuten Nutzung wird unabhängig davon, ob es dabei seinem ursprünglichem oder aber einem veränderten Zweck dient, in einheitlicher Form abgebildet. Auch darüber, ob ein aufbereiteter Produktionsfaktor wieder im ursprünglichen Produktionsprozeß eingesetzt wird oder aber in einem andersartigen Fertigungsprozeß zum Einsatz kommt, gibt das Modell in seiner Grundform keine Auskunft. Sollen fur ein konkretes Produkt Stoff-und Energieströme zum Zweck einer umweltschutzorientierten Gestaltung erfaßt werden, so sind auch diese Differenzierungen zu modellieren, wodurch jedoch keine grundsätzlich neuen Probleme aufgeworfen werden.

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  58. Zu einer auf diesem Bezugsrahmen basierenden Analyse von Teilprozessen vgl. Baumann (1999), insbes. Teil 3.

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  59. Vgl., auch zum folgenden, Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“ (1993), S. 92 und Umweltbundesamt (1992), S. 32.

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  60. In der Ökobilanzierung nach Braunschweig und Mütter-Wenk drückt sich eine solche Differenzierung in der Unterscheidung zwischen der (auf unternehmensinternen Daten basierenden) Kernbilanz und der (externe Daten aufbereitenden) Komplementärbilanz aus. Vgl. Braunschweig; Müller-Wenk (1993), S. 57.

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  61. Vgl. Wagner (1992), S. 9.

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  62. Vgl. Umweltbundesamt (1992), S. 41 ff.

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  63. Vgl. Umweltbundesamt (1992), S. 44 ff. Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“ (1993), S. 83 f.

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  64. Vgl. Umweltbundesamt (1992), S. 45.

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  65. Vgl. Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“ (1993), S. 81 ff.

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  66. Vgl. Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“ (1993), S. 78.

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  67. Der vergleichsweise hohe theoretische Entwicklungsstand der (Grenzplan-)Kostenrechnung spiegelt sich auch in der Fülle zu diesem Bereich verfügbarer Literatur wider. Vgl., auch zum folgenden, stellvertretend für viele Kilger (1988), insbes. S. 19 ff, S. 51 ff, S. 135 ff., S. 313 ff.

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  68. Vgl. Kilger (1988), S. 19 f.

    Google Scholar 

  69. Vgl. Kilger (1988), S. 21.

    Google Scholar 

  70. Vgl. Kilger(1988), S. 135 ff.

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  71. Vgl. Kilger (1988), S. 148 ff.

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  72. Vgl. Haberstock (1986), S. 54 f.

    Google Scholar 

  73. Haberstock (1987), S. 57.

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  74. Vgl. Kilger (1988), S. 698 f.

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  75. Hummel; Marine! (1986), S. 128

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  76. Vgl. Schweitzer; Klipper (1998), S. 126 ff.

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  77. Vgl. Schaltegger; Sturm (1994)S. 179 ff. sowie Abschnitt 5.2.4 der vorliegenden Arbeit.

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  78. Zur historischen Verlagerung des Aufgabenschwerpunktes und der daraus folgenden Entwicklung unterschiedlicher methodischer Konzepte vgl. ausführlich Kilger (1988), S. 27 ff.

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  79. Vgl. Kilger (1988), S. 141 ff. sowie Haberstock (1986), S. 46 ff.

    Google Scholar 

  80. Vgl. ausführlich Kilger (1988), S. 328 ff.

    Google Scholar 

  81. Vgl. Kilger (1988), S. 327 sowie Haberstock (1986), S. 82 ff.

    Google Scholar 

  82. Vgl. Müller-Wenk (1991), S. 259.

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  83. Vgl. Haase (1993), Sp. 581.

    Google Scholar 

  84. Vgl. Schaltegger; Sturm (1994), S. 151 ff.

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  85. Vgl. Hallay; Pfriem (1992), S. 58 ff.

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  86. Die Systematik aus Betriebs-, Prozeß-und Produktbilanzen wird außerdem um eine Substanzbetrachtung ergänzt, in der strukturelle Eingriffe wie Nutzung der Bodenfläche oder Veränderungen der Landschaftsstruktur erfaßt werden. Vgl. Hallay; Pfriem (1992), S. 88 ff.

    Google Scholar 

  87. Vgl., auch zu weiteren Beispielen, die in Auszügen dargestellte Stoff-und Energiebilanz eines kunststoffverarbeitenden Betriebes bei Hailay; Pfriem (1992), S. 74 ff.

    Google Scholar 

  88. Vgl. Haberstock (1987), S. 79 f.; Hummel; Männel (1986), S. 128.

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  89. Vgl. z. B. Dinkelbach (1983), S. 3

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  90. Vgl. Dinkelbach (1983), S. 7.

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  91. Miller (1965), S. 298.

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  92. Planck (1964), S. 39, zitiert nach Brettar (1987), S. 9.

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  93. Unter Arbeit wird „in der Mechanik das Produkt aus [dem Betrag] der an einem Körper oder Massepunkt angreifenden Kraft und dem unter ihrer Einwirkung von ihm zurückgelegten Weg“ verstanden, wobei „Kraft und Weg in ihrer Richtung übereinstimmen” (Fachredaktion des Bibliographischen Instituts (1969), S. 166). Der sich aus dieser Definition direkt ableitenden Maßeinheit Newtonmeter äquivalent ist die offizielle Maßeinheit Joule. Vgl. auch Brettar (1987), S. 10.

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  94. Zitiert nach Miller (1965), S. 298.

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  95. Vgl. Brettar (1987), S. 9 f.

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  96. Vgl. Bohn (1994), S. 336 sowie Bohn; Bitterlich (1982), S. 36ff. Vgl. Bohn; 829 Bitterlich (1982), S. 63.

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  97. Unter Primärenergie versteht man „Energie, die keiner vom Menschen verursachten und beabsichtigten Umwandlung unterworfen wurde“ (Bohn (1994), S. 341).

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  98. Die besondere Rolle der Sonne als Energiequelle wird an dieser Stelle lediglich betont, um aufzuzeigen, wie problematisch eine Zuordnung von Energieströmen entweder zur Klasse der materiell gebundenen Energie oder aber zur Prozeßenergie ist. Rückschlüsse in dem Sinne, daß ein Großteil der Primärenergievorräte unbegrenzt sind, da sie aus einer - gemäß menschlichen Zeitmaßstäben - regenerativen Quelle stammen, sind nicht zulässig. Der weitaus überwiegende Teil dieser Energie solaren Ursprung wird nämlich mittelbar über fossile Brennstoffe genutzt. Diese sind trotz ihrer Herkunft aus erneuerbarer Solarenergie als nicht-regenerative Energievorräte zu betrachten, da ihre Erneuerung nur bei Zugrundelegung eines vom Menschen nicht überschaubaren Zeithorizonts möglich ist.

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  99. Vgl. Bohn; Bitterlich (1982), S. 133 sowie Mehl) (1994), S. 360.

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  100. Vgl. Mauch; Schäfer (1996), S. 155

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  101. Vgl. Mauch; Schäfer (1996), S. 156.

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  102. Vgl. Schaltegger; Sturm (1994), S. 151 ff.

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  103. Zu den bei der Abgrenzung von Kostenstellen zu beachtenden Grundsätzen vgl. Kilger (1988), S. 320 ff. sowie Schweitzer; Klipper (1998), S. 126 ff.

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  104. Die gemäh Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Abfallgesetz zu bestellenden Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz-und Abfallbeauftragte werden zusammenfassend als Betriebsbeauftragte für Umweltschutz oder kurz Umweltschutzbeauftragte bezeichnet. Vgl. Theißen (1990), S. 1 f. sowie Beresinsky (1992), S. 17. Siehe auch Artischewski (1999), S. 5 sowie Bauer (1999), S. 11 ff.

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  105. Vgl. Wahlers (1995), S. 106 ff.

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  106. Vgl. Wahlers (1995), S. 115 ff.

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  107. Vgl. Lehmann (1993), S. 21.

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  108. Die Erstellung des Mengengerüstes im Zusammenhang mit Ansätzen des internen Rechnungswesens kann ebenfalls als Erhebung der Ergebnisfunktionen interpretiert werden, die in rein monetär bewertenden Planungsmodellen Anwendung finden.

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  109. Vgl. auch Letmathe (1998), S. I52 und S. 210 f.

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  110. Vgl. Umweltbundesamt (1992), S. 18.

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  111. Letmathe (1998), S. 81.

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  112. Steven (1999), S. 1106.

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  113. Meadows (1972). Vgl. auch die Folgestudie: Meadows (1992).

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  114. Vgl. z. B. Forrester (1973).

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  115. Diese Auffassung steht im Gegensatz zu der von Schaltegger und Sturm vertretenen Argumentation, nach der gerade die in Grenzwerten auch zum Ausdruck kommenden Ergebnisse einer gesellschaftlichen und politischen Diskussion über die Belastungsgrenzen von Ökosystemen einen Vorteil der von ihnen konzipierten Methode darstellt. Vgl. Schaltegger; Sturm (1994), S. 135 f.

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  116. Schneeweiß bezeichnet die Monetarisierung als „Spezialfall der Multi-Attributiven Wertzumessung“. Vgl. Schneeweiß (1991), S. 141.

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  117. Vgl. Römer (1991), S. 412. Siehe auch Kreuzburg (1999), S. 255 f

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  118. Vgl. Roth (1992), S. 208; Schellhom (1995), S. 50 ff.; Wiese (1986), S. 83 ff.; Römer (1991), S. 412; Schulz (1989), S. 59 ff.

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  119. Dieser Begriff wurde aus der amerikanischen Literatur übernommen, die entsprechende Ansätze als „contingent evaluation method“ bezeichnet. Vgl. Römer (1991), S. 413.

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  120. Römer (1991), S. 413.

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  121. Vgl. Römer (1991), S. 412 f.; Schulz (1989), S. 57; Wiese (1986), S. 82 ff. sowie Roth (1992), 5.207 ff. und Schellhom (1995), S. 49 ff. Zahlungsbereitschafts-und Entschädigungsforderungsanalyse müssen nicht notwendigerweise zum selben Ergebnis führen. Vgl. Schulz (1989), S. 59. Zu einer wohlfahrtstheoretischen Begründung möglicher Diskrepanzen vgl. Keppler (1991), S. 400 ff.

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  122. Vgl., auch zum folgenden, Schulz (1989), S. 60 ff.; Schulz; Schulz (1991), S. 324; Behrens-Egge (1991), S. 77 sowie Roth (1992), S. 208 ff.

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  123. Vgl. etwa Roth (1992), S. 236 ff.

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  124. Vgl. auch zum folgenden, Hugonnard; Roy (1982) sowie Vincke (1992), S. 68 f.

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  125. Vgl. Leclercq (1984).

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  126. Vgl. Vincke (1992), S. 70 f.

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  127. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auch auf die Diskussion der Nutzwertanalyse der zweiten Generation verzichtet, die sich immer dann anbietet, wenn mit der Annahme substitutiver Nutzenbeziehungen zu große Einschränkungen verbunden sind. Vgl. dazu Abschnitt 4.5.2.1 und 6.4.2.

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  128. Vgl. Vincke (1992), S. 59 f. und S. 63.

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Schiwek, H. (2002). Ein Rahmenkonzept zur umweltschutzorientierten Planung in Unternehmen. In: Umweltschutzorientierte Planung in Unternehmen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11684-4_6

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