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Methodisches Vorgehen und Vorstellung der Fallbeispiele

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Regionale Frauennetzwerke

Part of the book series: Politik und Geschlecht ((POLUG,volume 10))

  • 74 Accesses

Zusammenfassung

Unter der Bezeichnung Netzwerk werden, wie in den theoretischen Ausführungen bereits dargestellt, thematisch sowie organisatorisch sehr unterschiedliche soziale, kulturelle, ökonomische und (frauen-)politische Zusammenschlüsse subsumiert. Hieraus leitete sich eine besondere Herausforderung an die Auswahl der Fallbeispiele dieser Arbeit ab, zumal Frauennetzwerke, wie in Kapitel 1 ausgeführt, kaum empirisch untersucht und ihre Arbeit in nur geringem Maße dokumentiert ist. Eine weitere Schwierigkeit, sich einen Überblick über bestehende Netzwerke.zu verschaffen, resultiert aus der Unübersichtlichkeit und Uneinheitlichkeit der Verwendung der Netzwerkbezeichnung bei den vorhandenen Gruppen.

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Literatur

  1. Durch Recherchen im Internet ließen sich unter verschiedenen Schlagworten weitere frauenpolitische Bündnisse ausfindig machen. Dies wurde zu einem Schneeballverfahren, da eine Informationsquelle zumeist Hinweise auf eine Vielzahl weiterer enthielt. Dennoch konnten auch auf diesem Weg nur einzelne sich als Netzwerk bezeichnende Gruppen ausfindig gemacht werden. Auch eine telefonische Befragung der Projektleiterinnen der am Wettbewerb „Regionen der Zukunft“ beteiligten Regionen nach regionalen Frauennetzwerken, -bündnissen oder -gruppen brachte ein ernüchterndes Ergebnis.

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  2. Forschung über frauenpolitische informelle Vemetzungen und das entsprechende Akteurinnengeflecht könnte interessante Einblicke in das „Netzwerken“ von Frauen geben — ein Aspekt, der hier jedoch nicht weiter vertieft werden soll.

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  3. Hierunter fallen beispielsweise Regionalgruppen von Berufsverbänden oder berufsorien-tierte Netzwerke.

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  4. Ausnahmeregionen sind gekennzeichnet von besonderem wirtschaftlichem Erfolg oder Misserfolg, einer hochgradigen Spezialisierung (Branchenkonzentration) sowie einem hohen Maß an ökonomisch-politischer Verflechtung innerhalb der Region. Als weiteres Kennzeichen identifizieren Hellmer u.a. das Vorhandensein ausgeprägter regionaler Netzwerke (vgl. Hellmer u.a. 1999, S. 101 f.). Ökonomische Zentren als weiterer Regionstyp sind in der Regel Großstadtregionen, die eine höhere wirtschaftliche Entwicklungsdynamik aufweisen als Normalregionen aber eine geringere als in Ausnahmeregionen. Ökonomisch peripherisierte Regionen weisen insgesamt unterdurchschnittliche Werte auf.

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  5. In ihrer Untersuchung zum „Mythos Netzwerk“ untersuchen Hellmer u.a. (1999) die Netzwerkstrukturen in von ihnen definierten „Normalregionen”. „Normalregionen“ verfügen über eine heterogene Wirtschaftsstruktur, sind durchschnittlich organisiert und bewegen sich bezogen auf Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit im statistischen Durchschnitt. In Normalregionen besteht im Vergleich zu etlichen Ausnahmeregionen oder ökonomischen Zentren eine eher geringe Anzahl von öffentlichen und intermediären Organisationen zur Unterstützung der Unternehmen.

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  6. So finden sich unter meinen Interviewpartnerinnen u.a. Sozial-und Politikwissenschaftle-rinnen, Planerinnen, Lehrerinnen, Technische Angestellte, Bürogehilfinnen und Frauen mit einer Verwaltungsausbildung.

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  7. Expertin ist ein relationaler Status, d.h. er wird begrenzt auf eine spezifische Fragestellung verliehen. Andere Zugänge zum Verständnis von Expertlnnen resultieren nach Meuser und Nagel (1991) einerseits aus der gesellschafts-und modemisierungstheoretisch orientierten Diskussion über die sog. Expertokratisierung der Gesellschaft und andererseits aus der wissenssoziologischen Diskussion über den Unterschied zwischen Laien, Experten, Spezialisten und Professionellen.

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  8. Der vollständige Interviewleitfaden befindet sich im Anhang.

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  9. Der von mir erstellte Interviewleitfaden gliedert sich analog zur Fragestellung der Arbeit in fünf inhaltliche Schwerpunkte: Entstehungsgeschichte des jeweiligen Netzwerks; Inhalte der Arbeit; Perspektiven und Ziele der Arbeit; Organisationsform und Arbeitsweise; Verständnis von Netzwerken sowie die Besonderheiten einer Vernetzung mit Frauen.

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  10. Vgl. Abb. 3.

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  11. Alle 17 Interviews wurden wortgetreu transkribiert d.h. in der Regel wortwörtlich. Pausen und andere Veränderungen sowie Lautäußerungen wurden nicht gekennzeichnet, da dies für das in der Untersuchung verfolgte Erkenntnisinteresse nicht notwendig war. Die in dieser Arbeit verwendeten Interviewpassagen lassen sich einzelnen regionalen Frauennetzwerken zuordnen: N = regionales Frauennetzwerk Südostniedersachen, R = regionale Frauenbeauftragtenkonferenz Rhein-Main und S = FrauenRatschlag Stuttgart.

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  12. Zur Struktur der drei Regionen vgl. Tab. A 1 im Anhang.

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  13. Vgl. Kap. 2.4.

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  14. Diese Impulsgebung ist auf die besondere Situation in der Gleichstellungsstelle der Stadt Frankfurt zurückzuführen, in der im Unterschied zu den anderen Kommunen der Region eine eigene Planungsreferentin arbeitet (vgl. Bauer, Bock 1993 ).

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  15. Frauenbüros in Hessen erfüllen einen gesetzlichen Auftrag nach der Hessischen Gemeindeordnung bzw. Landkreisordnung und nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz. Seit 1992 schreiben die Hessische Gemeindeordnung (§ 4b HGO) und die Hessische Landkreisordnung (§ 4a HKO) vor: „Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, daß die Verwirklichung dieses Auftrages auf Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.“

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  16. Auf den Umlandverband Frankfurt als zum Zeitpunkt der Interviews bedeutenden Kooperationspartner, dessen räumlicher Zuschnitt eine mögliche Abgrenzung der Region Rhein-Main bot, werde ich im nachfolgenden Teilkapitel zu sprechen kommen.

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  17. Das wäre natürlich schön, wenn wir nicht immer nur in Hattersheim tagen müssten, weil ich da immer durch ganz Frankfurt muss. Wenn sich das ein bißchen verteilen würde. Da habe ich schon den Eindruck, dass diese Umlandverbandsstrukturen sehr stark durchschlagen, auch auf unser eigenes Netzwerk.“(R 5)

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  18. Die LAG Hessischer Frauenbüros nimmt Einfluss auf vielen politischen Ebenen, gibt Stellungnahmen ab zu Gesetzentwürfen des Landes, wird als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt, wird zu Anhörungen in den Hessischen Landtag geladen, ist mit anderen Landesarbeitsgemeinschaften über die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros vernetzt, arbeitet zusammen mit Ministerien der Hessischen Landesregierung, Verbänden und Organisationen auf Landesebene, Landesorganisationen von Frauenbeauftragten öffentlicher und privater Betriebe und Einrichtungen. (vgl. http://www.sozialnetzhessen.de/frauen/fram_lag.htm).

  19. Der weitestführende Regionszuschnitt definiert das Rhein-Main-Gebiet in der Nord-SüdAusdehnung vom Kreis Limburg-Weilburg bis zum Kreis Bergstraße sowie in der WestOst-Ausdehnung vom Kreis Mainz-Bingen bis zum Kreis Aschaffenburg (vgl. UVF 1999a ). Diese Abgrenzung entspricht in etwa der des IHK-Forums Rhein-Main und bezieht sich entsprechend auf wirtschaftliche Verflechtungszusammenhänge. Eine formalisierte institutionelle und/oder politische Zuständigkeit für diese Region besteht nicht. Der nächst kleinere regionale Zuschnitt betrifft das Gebiet des Regierungspräsidiums Darmstadt, den Regierungsbezirk Südhessen, der gleichzeitig den Planungsraum Südhessen bildet. Der Regierungsbezirk ist zudem deckungsgleich mit den beiden Raumordnungsregionen Rhein-Main-Gebiet (Nr. 51) und Starkenburg (Nr. 52 ). Die flächenmäßig geringste Ausdehnung der Rhein-Main-Region bezieht sich auf das ehemalige Gebiet des Umlandverband Frankfurt, das neben den Großstädten Frankfurt/Main und Offenbach/Main drei angrenzende Kreise umfasst. Wenn ich mich im Folgenden auf die Region Rhein-Main beziehe, verstehe ich darunter die Abgrenzungen des Regierungsbezirks Südhessen, da in dieser administrativen Region das regionale Frauennetzwerk agiert.

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  20. Die Kontakte der kommunalen Frauenbeauftragten untereinander gab es natürlich, weil die interne Netzwerke parallel dazu haben.,Frau und Gesellschaft’ oder,Frau und Wirtschaft’ sind sowieso im Verbund und tauschen sich aus. Die Frauenbeauftragten der Volkswagenwerke sind sozusagen in diese Frauenszene eingebunden und auch persönlich bekannt.“ (N 1)

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  21. Netzwerke dieser Art arbeiten, wie die anfängliche Recherche dieser Arbeit ergab, in zahlreichen Regionen. Auf Grund der hochgradig informellen Strukturen ist ihre Erfassung schwierig.

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  22. Bei den kommunalen Frauenbeauftragten wurde der Kreis der Beteiligten auf Grund der größeren Kompetenzen auf die Frauenbeauftragten kreisfreier Städte sowie der Landkreise beschränkt, da die beabsichtigte Geschlossenheit des Netzwerks nicht zuließ, alle Frauenbeauftragten der Region einzubeziehen.

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  23. Fanden wir eine gute Stelle, so eine offizielle Stelle, auch wenn natürlich Stimmen laut wurden, die fragten, warum immer in Stuttgart? Man kann auch mal da oder dort rausgehen. Was wir jetzt auch einmal im Jahr machen wollen, mal in die Region gehen.“ (S 6)

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  24. Das Hauptorgan des VRS ist gemäß § 7 GVRS die Regionalversammlung, deren Mitglieder für fünf Jahre direkt gewählt werden. Diese direkt gewählte regionale Volksvertretung ist bisher einzigartig in der Bundesrepublik. Die erste Wahl zum Regionalparlament fand am 12. Juni 1994 statt und führte zu einem Regionalparlament aus 87 Abgeordneten, davon 19 Frauen, d.h. knapp 21%. Dieser Anteil stieg bei der Regionalwahl im Herbst 1999 auf 34%. Heute arbeiten 23 Regionalrätinnen, ein verglichen mit anderen Parlamenten relativ hoher Anteil.

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  25. Im Gesetz von 1994 wurde die „Trägerschaft und die Koordinierung regional bedeutsamer Wirtschaftsförderung“ dem Verband als Pflichtaufgabe übertragen. Nach längeren Auseinandersetzungen einigte man sich schließlich auf die Form und Struktur einer neu zu gründenden Gesellschaft, der im August 1995 gegründeten „Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Stuttgart mbH”.

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  26. Neben Unternehmen aus der Region sind VertreterInnen der Hochschulen, der Gewerkschaften, der Politik, aus Verbänden und Institutionen, aber auch interessierte Einzelpersonen einbezogen. Zum 01. März 1999 sind unter den 279 Mitgliedern des Forums gerade 44 Frauen aufgeführt, was einem Anteil von 15,8% entspricht. (Vgl.http://www.regionstuttgart.de/region/forum/index.php3).

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Bock, S. (2002). Methodisches Vorgehen und Vorstellung der Fallbeispiele. In: Regionale Frauennetzwerke. Politik und Geschlecht, vol 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11280-8_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11280-8_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3525-7

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