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Aufgaben einer modernen Regierungslehre (1965)

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Regieren in der Bundesrepublik I

Zusammenfassung

Von „Aufgaben einer modernen Regierungslehre“ handelte der Vortrag, den ich auf der Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft im Juni 1965 in Tutzing auf Einladung des Vorstandes halten durfte. Zusammen mit dem Vortrag von Fritz Morstein-Marx über „Regierungsprogramm und Haushaltsplanung in vergleichender Sicht“ wurde der Vortrag in der PVS 6 (1965) veröffentlicht. Ich glaube, mein damaliger Vortrag kann über das, was mit ihm beabsichtigt war, kaum Mißverständnisse hervorgerufen haben: Eine Diskussion im Fach über gemeinsam interessierende Fragen sollte angeregt werden. Ich trug kein „Forschungsprogramm“ noch weniger irgendwelche „Ergebnisse“ vor. 1962 war ich auf einen neubegründeten Lehrstuhl nach Hamburg berufen worden. Siegfried Landshuts ganzes Interesse galt Grundsatzfragen der neuzeitlichen Politik — Hobbes, Rousseau, Marx und Max Weber wurden in seinen Seminaren interpretiert, der neuberufene Jung-Ordinarius mußte den Studenten etwas anderes bieten. Aus dieser Konstellation aber auch aus meinen ganz ursprünglichen praktisch-politischen Interessen entstand das Konzept einer Vorlesung, die im Umriß Fragen des modernen Regierens anschaulich machen sollte. Seminare zu spezielleren Problemen begleiteten die Vorlesung. Rudolf Smend und Ulrich Scheuner hatten den Bereich der „Regierung“ für die Staatsrechtslehre neu entdeckt; daß hier für das Fach der Politischen Wissenschaft ein großes Feld sich öffnete, lag auf der Hand. Wie man Vorträge für die großen wissenschaftlichen Tagungen des Fachs anlegen sollte, meinte ich aus den Berichten der Tagungen der Staatsrechtslehrer lernen zu können: weder für monographische Abhandlungen noch für spezialisierte Einzelstudien eignete sich das Forum wissenschaftlicher Tagungen. Bei Erich Kaufmann (Veröffentlichungen der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, Heft 3, 1927) konnte man lesen, „daß es sich bei einem Vortrag unserer Vereinigung nicht immer darum handeln (müsse), fertige und in sich abgeschlossene Ergebnisse zu bringen. Unsere Vereinigung soll wohl mit in erster Linie der gegenseitigen Mitteilung über den jeweiligen Standpunkt dienen, den die einzelnen Mitglieder zu den großen Problemen unserer Wissenschaft gewonnen haben. Wir wollen uns hier aussprechen, mitteilen und anregen“. Nicht anders als Erich Kaufmann 1927 ging ich 1965 davon aus, daß in einem wissenschaftlichen Fach ganz selbstverständlich ein gemeinsames Interesse an einer Reihe bedeutender Probleme, nicht zuletzt auch an den didaktischen Aufgaben des Faches, gegeben sein müsse.

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Anmerkungen

  1. Den wissenschaftsgeschichtlichen Voraussetzungen und Infragestellungen einer solchen praxis- und problembezogenen Sicht der Aufgaben unseres Faches geht nach meine Studie „Politik und praktische Philosophie“, Neuwied 1963. Der hier vorgeschlagene Ansatz einer Regierungslehre schließt unmittelbar an dieses Buch an. Als gelegentliche Probe aufs Exempel vgl. auch „Richtlinienkompetenz und Regierungstechnik“, Tübingen 1964.

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  2. Zur Kritik einer das Problem der „Willensbildung“ verabsolutierenden Politikwissenschaft vgl. vor allem Siegfried Landshut: „Zum Begriff und Gegenstand der politischen Soziologie“, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie, N.F.8 (1956), S. 410 ff. Aus etwas anderer Sicht würde ich ergänzen: die Fixierung auf „Willensbildung“ — Konsequenz eines unangemessenen „theoretischen` Begriffs der Politikwissenschaft — verstellt den Blick auf die eigentlichen Fragen der realen Politik, die mit als „normativ“ und „moralistisch“ abqualifizierten Begriffen wie „Aufgabe“, „Amtsauftrag“, Gewinnung von „Zustimmung“, „Verantwortlichkeit“ etc. in der Regel viel besser zu greifen sind. Diese Begriffe halten sich an das empirisch Erfahrbare, während am Leitseil von,Willensbildung“ und „Entscheidungsprozeß“ nur abstrakte Schattenbilder herauskommen. — Den einzig wegweisenden Ansatz einer „theoretischen“ Erfassung der Politik in der zeitgenössischen Literatur sehe ich in Bertrand de Jouvenels Pure Theory of Politics, Cambridge 1963 (deutsch in der Reihe POLITICA).

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  3. Rudolf Smend „Die politische Gewalt im Verfassungsstaat und das Problem der Staatsform“, in: Festgabe für Kahl,Tübingen 1923 (jetzt in: Staatsrechtliche Abhandlungen, Berlin 1955, S. 68ff.); Ulrich Scheuner „Der Bereich der Regierung“, in: Rechtsprobleme in Staat und Kirche — Festgabe für R. Smend,Göttingen 1952, S. 253 ff.

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  4. Vgl. Arnold Köttgen: Fondsverwaltung in der Bundesrepublik, Stuttgart 1965.

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  5. Das ist gut gesehen bei Hans Peter Schwarz „Probleme der Kooperation von Politikwissenschaft und Soziologie in Westdeutschland“, in:Wissenschaftliche Politik (hrsg. von D. Oberndörfer),Freiburg 1962, S. 312 f.

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  6. Jean Amphoux Le Chancellier Fédéral dans le Régime Constitutionnel de la République Féderale d’Allemagne, Aix-en-Provence 1960 (auch Paris 1962).

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  7. Noch immer lesenswert Otto von Moser Die obersten Gewalten im Weltkrieg. — Das Werk der Staatsmänner, Heerführer, Parlaments-, Presse- und Volksführer bei der Entente und bei den Mittelmächten, Stuttgart 1931.

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  8. Vgl. die Literaturausgaben in Hennis,Richtlinienkompetenz, S. 43 f.

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  9. Eine bemerkenswerte Ausnahme Friedrich Facius Wirtschaft und Staat, die Entwicklung der staatlichen Wirtschaftsverwaltung in Deutschland vom 17. Jahrhundert bis 1945, Berlin 1959.

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  10. Zu diesem Problem anschaulich am englischen Beispiel D.N. Chester „Research as an Aid in Public Administration“, in: Public Administration, Spring 1962, S. 53 ff.

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  11. Daß die ältere deutsche Politikwissenschaft — beeinflußt vom niederländischen Neustoizismus — im Vergleich zur westeuropäischen Staats- und Naturrechtslehre in ganz besonderer Weise praxisorientiert war, wird hervorgehoben von Gerhard Oestreich „Politischer Neustoizismus und niederländische Bewegung in Europa und besonders in Brandenburg-Preußen“, in: Budragen en Medelingen van het Historisch Genootschap, 79 (1965), S. 11 ff.

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  12. So in der Wahlrechtsfrage aber auch die Stellung zu Napoleon III. Vgl. Letters an the French Coup d’Etat of 1851; in Bagehot’s Historical Essays (Ed. N. St. John-Stevas) New York, 1965, S. 381 ff.).

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  13. FAZ vom 26.5. 1965, S. 13.

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  14. Encyklopädie der Staatswissenschaften, Tübingen 1859, S. 541.

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  15. Die Principien der Politik, Berlin 1869, S. 10.

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© 1990 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Hennis, W. (1990). Aufgaben einer modernen Regierungslehre (1965). In: Hartwich, HH., Wewer, G. (eds) Regieren in der Bundesrepublik I. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11268-6_3

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