Zusammenfassung
Untersuchungsziel ist die empirische Prüfung, Veränderung oder Verfeinerung der in Teil A entwickelten Theorien zur offenen und geschlossen Rechtskommunikation über Massenmedien.
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Literatur
Vgl. Popper, Logik der Forschung, 7. Auflage 1982, S. 218; ders. Objektive Erkenntnis - Ein Evolutionärer Entwurf, 2. Auflage 1974, S. 29 ff.
Vgl. Geertz, C., The Interpretion of Cultures, 1973, S. 3 ff.
Vgl. zu dieser Forschungsmethode: Lamnek, Qualitative Sozialforschung, Bd. 2, Methoden und Techniken, 1989, 167 ff; Spähring, Qualitative Sozialforschung, Stuttgart 1989, S. 189 ff; Mayring, Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, 1988, passim.
Vgl. Lamnek, a.a.O., S. 1; Spähring, a.a.O., Vorwort; Hopf/ Weingarten (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung, 1984, Einleitung.
Wesentlich härter als diese Kritik ist etwa die von Fiihlau,Untersucht die Inhaltsanalyse eigentlich Inhalte?, in: Publizistik 23 (1978), S. 7 ff m.w.N. Nach dieser Ansicht kann eine konsequent quantitative, an manifesten Inhalten orientierte Inhaltsanalyse nur zu verzerrten Ergebnissen führen. Im übrigen ist die Diskussion um die Vor-und Nachteile quantitativer und qualitativer Inhaltsanalysen nicht neu: viele Argumente wurden schon zwischen Lasswell und Kracauer ausgetauscht, vgl. Spähring, a.a.O., S. 194 f.
So lautet die klassische Definition von Berelson,zit. nach Lamnek, a.a.O., S. 180.
Derartiger Verfahren haben sich die in Kapitel II des Teils A besprochenen Autoren Delitz und Friske bedient.
Delitz untersuchte z.B. 5891 Texte (Artikel, Meldungen und Kommentare) zur Gerichtsberichterstattung, vgl. ders., a.a.O., S. 86.
Sie besteht darin, bestimmte Elemente des Materials auszuzählen und ihre Häufigkeit mit dem Auftreten anderer Elemente zu vergleichen, vgl. Mayring, a.a.O., S. 11.
Dabei handelt es sich um Verfahren, bei denen bestimmte Textelemente nach einer ein-oder mehrstufigen Einschätzskala skaliert werden, vgl. Mayring, a.a.O., S. 12.
Die Kontingenz-oder Bedeutungsanalyse untersucht Einstellungen, die in Texten enthalten sind, und zwar über Assoziationsstrukturen, die statistisch nach einer bestimmten Wertigkeit ausgezählt werden; Kriz, Methodenkritik empirischer Sozialforschung, 1981, S. 185 ff: Seine ausführliche Kritik an einer auf dieser quantitativen Methode basierenden Untersuchung von Wevmann zeigt die Anfälligkeit dieser Methode, ein bloßes sog. “Forschungsartefakt” zu produzieren.
Für einen Überblick zu dieser Kritik vgl. Friedrichs, a.a.O., S. 318; zu weiteren Vorteilen der qualitativen Methode vgl. Glaser/Strauß, The Discovery of Grounded Theory. Strategics for Qualitative Research, 1967; Heinze, Medienanalysen, 1990, S. 188 ff.
Bei der einer Codierung von Texten entsprechenden Interpretation von Texten läßt sich letztere, wenn die interpretierten “Texte im Anhang abgedruckt sind, vom Leser nachprüfen. Um die quantitative Zuordnung von bestimmten Texten und Textinhalten zu bestimmten Kategorien zu überprüfen, müßte der Leser die quantitative Untersuchung hingegen (wenigstens zum Teil) wiederholen.
Vgl. Lanznek, a.a.O., S. 22.
Vgl. Kops, Auswahlverfahren in der Inhaltsanalyse, 1977, S. 166; Gottschlich, Ökologie und Medien. Ein Neuansatz zur Überprüfung der Thematisierungsfunktion der Medien, in: Rundfunk und Fernsehen 33 (1985), 314 ff, 316.
Vgl. Popper, Logik der Forschung, a.a.O., S. 98 ff; ders., Objektive Erkenntnis, 2. Aufl 1974, S. 29 ff; Friedrichs, Methoden empirischer Sozialforschung, 12. Aufl. 1980, S. 71 f.
Vgl. Ossorio-Capella, Der Zeitungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland 1972, S. 147 ff; zu den aktuellen Zahlen vgl. IVW - Auflagenliste 2/88 u. 1/89.
Vgl. Kepplinger, Systemtheoretische Aspekte politischer Kommunikation, in: Publizistik 30 (1985), 247 ff; Boden et.al., Langzeiteffekte von Tageszeitungen auf politische Einstellungen des Lesers, KZfSS 27 (1975), S. 755 ff; Schütz, Die redaktionelle und verlegerische Struktur der deutschen Tagespresse, in: Media Perspektiven 1983, 216 ff.
Für die Aufnahme der TAZ als fünfte unter die vier überregionalen Zeitungen mit meinungsbildender Kraft ist auch Meyer, Der Marktzutritt der “Tageszeitung” (taz), in: Media-Perspektiven 3/85, 155 ff.
Vgl. Herzog, Pressemacht und Meinungsmacht in der Bundesrepublik Deutschland, 1991, S. 32 f., S. 66.
Schiller, Vorrede zur deutschen Erstausgabe von Pitavals ‘Merkwürdigen Rechtsfällen’, München o.J., S. 6.
Lamnek,a.a.O., S. 194.
Vgl. Sparing, a.a.O., S. 203
So werden beispielsweise Gerichte in den USA (u.a. im Zusammenhang mit der öffentlichen Richterwahl) öffentlich beurteilt. Bisherige Kriterien, die in der Öffentlichkeit hohe Bedeutung genießen, lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen: Verfahren sollen möglichst kurz sein; Strafen möglichst hart, Richter sollen die Reichen nicht bevorzugen und die Urteilsergebnisse sollen “gerecht” sein (efficiency, fairness, justice, harshness), für einen Überblick vgl. Greacen,What Standards should we use to judge our courts?, in: Judicature 72 (1988), 23 ff.
Wir erinnern an die Hypothese von Haberle, wonach bei großen Prozessen mit hoher Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit alle gesellschaftlichen Gruppen an der öffentlichen Verfassungsinterpretation teilhaben, siehe Abschnitt B I 5 b)
Vgl. Luhmann’s These in “Legitimation durch Verfahren”, der Richter habe u.a. die Funktionen des Sündenbocks, eines Ventils für Frustration über das Entscheidungsergebnis.
Der Leitsatz entspricht der rechtlich relevanten “Neuigkeit” der richterlichen Entscheidung. Seine Bedeutung geht über den Tenor hinaus und über ihn wird daher eher berichtet als über den nur für die Parteien bedeutsamen Tenor.
Soweit möglich, soll an dieser Stelle zusammengefaßt werden, welche Daten von der Entscheidung den Journalisten zur Verfügung standen, z.B. lediglich mündliche Auskünfte des Gerichtspressesprechers oder eine schriftliche Urteilsbegründung.
Für die Stichprobe von Bedeutung sind lediglich die fünf überregionalen Tageszeitungen; dennoch ist auch die Häufigkeit und Länge der Artikel in den vier anderen, hier untersuchten Publikationen ein Indiz für die medieninterne “Wichtigkeit” des Falles und/oder seines Themas.
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Castendyk, O. (1994). Zur Methode der Untersuchung. In: Rechtliche Begründungen in der Öffentlichkeit. Studien zur Kommunikationswissenschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11250-1_6
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