Zusammenfassung
Noch Anfang der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts konnte sich der legendäre Vorsitzende des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Fritz Berg, nicht ganz zu Unrecht damit brüsten, durch eine direkte Intervention bei Bundeskanzler Adenauer gleichsam auf dem kleinen Dienstweg politische Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen.86
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Literatur
Vgl. Theodor Eschenburg, Das Jahrhundert der Verbände. Lust und Leid organisierter Interessen in der deutschen Politik, Berlin 1989, S. 115.
Vgl. zur Entwicklung des bundesdeutschen Interessengruppenspektrums seit Mitte der siebziger Jahre Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus. Kräftefeld, Selbstverständnis und politische Arbeit deutscher Interessengruppen, Opladen 1997, S. 75178.
Zit. nach Martin Sebaldt, Parlamentarische Demokratie und gesellschaftliche Modernisierung: Der Deutsche Bundestag im Gefüge organisierter Interessen seit Mitte der siebziger Jahre, in: Heinrich Oberreuter/ Uwe Kranenpohl/ Martin Sebaldt (Hrsg.), Der Deutsche Bundestag im Wandel. Ergebnisse neuerer Parlamentarismusforschung, Wiesbaden 2001, S. 280–302, hier: S. 296.
Vgl. zum Gesamtzusammenhang Beate Kohler-Koch, Die Gestaltungsmacht organisierter Interessen, in: Markus Jachtenfuchs/ Beate Kohler-Koch (Hrsg.), Europäische Integration (wie Anm. 8), S. 193–222.
Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus (wie Anm. 87), S. 75–178.
So konnte ich für das Jahr 1995 in den USA nicht weniger als 1623 landesweit aktive Vereinigungen nachweisen, die in globalisierungsrelevanten Politiksektoren (Wirtschaftliche Zusammenarbeit, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Befreiungs-und Reformbewegungen, Friedenssicherung, Naturschutz, Umweltschutz) tätig waren. Vgl. Martin Sebaldt, Transformation der Verbändedemokratie. Die Modernisierung des Systems organisierter Interessen in den USA, Wiesbaden 2001, passim.
Vgl. Wolfgang Wessels, Das politische System der Europäischen Union, in: Wolfgang Ismayr (Hrsg.) unter Mitarbeit von Hermann Groß, Die politischen Systeme Westeuropas (wie Anm. 27), S. 713–745, hier: S. 715–717.
Marc Fritzler/ Günther Unser, Die Europäische Union (wie Anm. 15), S. 29–30.
Vgl. im folgenden Abschnitt III 1 b.
Gisela Müller-Brandeck-Bocquet, Der Amsterdamer Vertrag zur Reform der Europäischen Union. Ergebnisse, Fortschritte, Defizite, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 1997, B 47, S. 21–29, hier: S. 22–23.
Vgl. zum Gesamtzusammenhang Elke Thiel, Die Europäische Union (wie Anm. 55), S. 184–191.
Zit. nach Thomas Läufer (Hrsg.), Vertrag von Amsterdam. Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages mit den deutschen Begleitgesetzen, Bonn 1999, S. 58.
Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (21. Protokoll zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).
Elke Thiel, Die Europäische Union (wie Anm. 55), S. 185.
Zit. nach: Vertrag über die Europäische Union mit sämtlichen Protokollen und Erklärungen. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) in den Fassungen von Amsterdam und Nizza. Grundrechte-Charta der Europäischen Union, 5., aktual. und erw. Aufl., München 2001, S. 396.
Vgl. zur Gesamtproblematik Heinz Laufer/ Ursula Münch, Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland, 7., neu bearb. Aufl., München 1997, S. 231–232.
Edgar Grande, Multi-Level Governance: Institutionelle Besonderheiten und Funktionsbedingungen des europäischen Mehrebenensystems, in: Edgar Grande/ Markus Jachtenfuchs (Hrsg.), Wie problemlösungsfähig ist die EU? Regieren im europäischen Mehrebenensystem, Baden-Baden 2000, S. 1 1–30, hier: S. 20–21.
Umfänglich dazu Justin Greenwood, Representing Interests in the European Union, New York 1997. Vgl. auch Georg Pfeifer, Eurolobbyismus. Organisierte Interessen in der Europäischen Union, Frankfurt a.M. u.a. 1995, S. 74–77.
A. F. P. Wassenberg, Neo-Corporatism and the Quest for Control: The Cuckoo Game, in: Gerhard Lehmbruch/ Philippe C. Schmitter (Hrsg.), Patterns of Corporatist Policy-Making, Beverly Hills 1982, S. 83–108.
Edgar Grande, Multi-Level Governance: Institutionelle Besonderheiten und Funktionsbedingungen des europäischen Mehrebenensystems (wie Anm. 102), S. 19.
Michael Bergius, Im Bremser-Häuschen möchte Fischler nicht sitzen. EU-Kommissar sieht reichlich Spielraum für die von Künast proklamierte Agrarwende, in: Frankfurter Rundschau, 15.01.02, S. 9.
Edgar Grande, Das Paradox der Schwäche: Forschungspolitik und die Einflußlogik europäischer Politikverflechtung, in: Markus Jachtenfuchs/ Beate Kohler-Koch (Hrsg.), Europäische Integration (wie Anm. 8), S. 373–399.
Vgl. als Überblick Rainer Eising, Interessenvermittlung in der Europäischen Union, in: Werner Reutter/ Peter Rütters (Hrsg.), Verbände und Verbandssysteme in Westeuropa, Opladen 2001, S. 453–476, hier: S. 456–465.
Europäische Kommission, Verzeichnis der Interessenverbände, Brüssel/ Luxemburg 1996. Dabei muss betont werden, dass diese Lobbyliste nicht sämtliche paneuropäischen Organisationen umfasst, zumal der Eintrag auf freiwilliger Basis erfolgte. Ein repräsentatives und dem Gesamtumfang nahe kommendes Spektrum erfasst sie gleichwohl.
Vgl. zu den entscheidenden historischen Stationen Elke Thiel, Die Europäische Union (wie Anm. 55), S. 11–45. jeweils die offizielle deutsche Übersetzung der Verbandsnamen durch die Europäischen Kommission).
Hierunter fallen der 1950 gegründete Europäische Verband der Natursteinindustrien (EURO-ROC), der drei Jahre später entstandene Studienausschuss des Westeuropäischen Kohlenbergbaus, der 1957 gebildete Verband Europäischer Salzproduzenten (ESPA) oder die 1961 geschaffene Arbeitsgemeinschaft der Europäischen Gipsindustrie (EUROGYPSUM).
Hierzu gehören das 1960 geschaffene Europäische Atomforum, der drei Jahre später entstandene Atomindustrie-Verband CONCAWE, die 1968 gegründete Union der Gaswirtschaften des Gemeinsamen Marktes (MARCOGAZ) oder der im gleichen Jahr entstandene Europäische Flüssiggasverband.
Zu den Pionierorganisationen gehören dabei der schon 1952 gegründete Europäische Verband der Zuckerfabrikanten, die ein Jahr später entstandene Europäische Vereinigung der Mineralbrunnen in der EWG, der 1957 aus der Taufe gehobene Verband der Speiseeishersteller der EWG, der 1958 gebildete Europäische Verband der Erfrischungsgetränke-Industrie (UNESDA-CISDA) oder der ein Jahr später entstandene Internationale Verband der Suppenindustrie.
Darunter fallen der 1958 gegründete einflussreiche Ausschuss der Berufsständischen Landwirtschaftlichen Organisationen der EU (COPA), der ein Jahr später entstandene Übergewerkschaftliche Verband der Landwirtschaftlichen Trocknungswerke in Europa, der ebenfalls 1959 gebildete Allgemeine Ausschuss des Ländlichen Genossenschaftswesens in der EU, das 1960 aus der Taufe gehobene Saatgut-Komitee des Gemeinsamen Marktes oder die 1969 gebildete Union der Gewerbsmäßigen Getreidesilobetreiber in der EWG.
Thiel, Elke, Die Europäische Union (wie Anm. 55), S. 11–26.
Vgl. zur Grundlegung der Systemsektoren-Systematik Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus (wie Anm. 87), S. 78–81.
Diese Entwicklung ist auch in nationalen Verbandssystemen nachweisbar. Vgl. für Deutschland ebd. S. 78–81 und für die USA Martin Sebaldt, Transformation der Verbändedemokratie (wie Anm. 91), S. 54–58
Elke Thiel, Die Europäische Union (wie Anm. 55), S. 185–187.
Vgl. Abschnitt III 1 a.
Hierzu zählen die schon 1977 entstandene Europäische Gesellschaft für Umwelt und Entwicklung (ESED), die 1987 gegründete operative Stiftung Europäisches Naturerbe, das zwei Jahre später etablierte Klima-Netzwerk Europa (CNE), der 1991 gebildete Europäische Verband zum Schutz der ländlichen Welt (ERA) oder die erst 1995 formierten Naturfreunde International (IFN).
Als Beispiele seien genannt die 1983 gegründete Europäische Vereinigung zur Förderung von Handhygiene (ETSA), die vier Jahre später entstandene Europäische Föderation für Tiergesundheit, die 1991 geschaffene Europäische Union der Privatkliniken, das ein Jahr später aus der Taufe gehobene Europäische Netzwerk Herz oder die 1993 etablierte Europäische Allianz zur Förderung der öffentlichen Gesundheit.
Hierzu zählen u.a. der 1979 gebildete Bund Europäischer Pfadfinder (CES), der 1985 gegründete Europäische Elternverband (EPA), die 1990 geschaffene Europäische Frauenlobby (EWL), der ein Jahr später.entstandene Europäische Verband der über 50-Jährigen - 50+ oder die ein Jahr später etablierte Internationale Kinderschutzallianz - Europäische Union (1SCA-EU).
Vgl. dazu die Klassifikationssystematik für alle Politikfelder und Politiksektoren im Anhang dieser Studie.
Der Median ist ein Wert zur Messung der zentralen Tendenz in Datenverteilungen ähnlich dem Mittelwert. Im Unterschied zu diesem besteht er aber aus demjenigen konkreten Wert, der alle ihrer Größe nach aufgereihten Einzelwerte in zwei Hälften teilt (Beispiel: Einzelwerte 100, 200, 300, 700, 900, 1100, 5000; Median: 700); er
Vgl. Martin Sebaldt, Organisierte Dienstleistungsgesellschaft. Ökonomische Funktionssektoren und ihre sich wandelnde Bedeutung im Kräftefeld deutscher Interessengruppen, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 49 (1997), S. 123–146.
Vgl. dazu die international vergleichende Studie von Russell J. Dalton, The Green Rainbow. Environmental Groups in Western Europe, New Haven/ London 1994.
Exemplarisch seien für diese Verbandsspektren genannt die 1991 geschaffene Europäische Föderation der Asthma-und Allergievereine, die 1980 gegründete und dem Tierschutz verpflichtete EUROGROUP, die zehn Jahre später entstandene Europäische Koalition gegen Tierversuche, der 1985 gebildete Behindertenverband Handicap International (HI) oder der 1993 etablierte Ständige Ausschuss der Polizei in Europa (SCOPE).
Vgl. dazu die in Anm. 117 aufgeführten Beispiele.
Dazu zählen die schon 1958 gebildete Europäische Vereinigung der Fachärzte,die 1967 gegründete Europäische Vereinigung der Allgemeinärzte, die 1974 aus der Taufe gehobene Europäische Union der Zahnärzte, die sieben Jahre später entstandene Europäische Gesellschaft von Katarakt-und Refraktionsärzten (ESCRS) oder der 1990 geschaffene Europäische Medizinerverband (EMA).
Christian Lahusen/ Claudia Jauß, Lobbying als Beruf. Interessengruppen in der Europäischen Union, Baden-Baden 2001, S. 60–64.
Diese Schätzung findet sich bei Hans-Wolfgang Platzer, Interessenverbände und europäischer Lobbyismus, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europa-Handbuch, Bonn 1999, S. 410–423, hier: S. 411.
Klaus Plaschka, Politische Interessenvertretung im neuen Stil: Public Affairs Lobbying bei der Europäischen Union, Diplomarbeit, Passau 1998, S. 38.
Hans-Wolfgang Platzer, Interessenverbände und europäischer Lobbyismus (wie Anm. 135), S. 410.
Klaus Plaschka, Politische Interessenvertretung im neuen Stil (wie Anm. 136), S. 38–39.
Vgl. zu den Beispielen Christian Lahusen/ Claudia Jauß, Lobbying als Beruf (wie Anm. 134), S. 140–142.
Ebd. S. 141.
Klaus Plaschka, Politische Interessenvertretung im neuen Stil (wie Anm. 136), S. 98–100.
Christian Lahusen/ Claudia Jauß, Lobbying als Beruf (wie Anm. 134), S. 81.
Martin Sebaldt, Transformation der Verbändedemokratie (wie Anm. 91), S. 72.
Diese wurde bereits im Jahre 1958 eröffnet und liegt zentral in der Rue du Commerce 31. Etliche BDI-Mitgliedsverbände, wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband der Chemischen Industrie (VCI) oder der Verband der Automobilindustrie, residieren im gleichen Gebäude, und auch die Geschäftsstelle der BdA ist dort eingerichtet (vgl. die Website der BDI-Vertretung unter http://www.bdi-online.de/international/region8.html). Diese Konzentration erleichtert die Konzertierung lobbyistischer Aktivitäten natürlich ungemein.
So äußerte ein Funktionär eines deutschen Verbraucherverbandes mir gegenüber ganz unverblümt: “Also bei der Kommission ist es ja so: Wir haben ja als [nationaler Verband] nicht Zutritt zur Kommission. Die Kommission sagt ganz knallhart: ‘Wir reden nur mit europäischen Organisationen.’ Dann setzen wir uns halt den Hut vom europäischen Verband auf und sagen: ’So, und jetzt machen wir das!’ Natürlich nur in Abstimmung mit denen. Und wenn die es besser können, dann machen die das natürlich. Aber das machen andere Verbände auch.” Die Passage stammt aus einem der Interviews, die ich im Jahre 1994 mit deutschen Verbandsfunktionären zu ihrer politischen Arbeit führte. Vgl. zur Methodik dieser Interviews Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus (wie Anm. 87), S. 400–404.
Vgl. die Beispiele bei Rainer Eising, Interessenvermittlung in der Europäischen Union (wie Anm. 110), S. 459–472.
So etwa unterhält der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V. seit 1998 ein eigenes Büro in der Rue de la Loi 81 a.
Vgl. zum dachverbandlichen Organisationsgefüge deutscher Wirtschaftsverbände Ulrich von Alemann unter Mitarbeit von Reiner Fonteyn und Hans-Jürgen Lange, Organisierte Interessen in der Bundesrepublik, 2., durchges. Aufl., Opladen 1989, S. 74–90.
Vgl. zum heterogenen umweltverbandlichen Spektrum Deutschlands Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus (wie Anm. 87), S. 129–132.
Vgl. dazu den Überblick bei Rainer Eising, Interessenvermittlung in der Europäischen Union (wie Anm. 110), S. 455–456.
Vgl. dazu Hans-Wolfgang Platzer, Interessenverbände und europäischer Lobbyismus (wie Anm. 135), S. 418–419.
Die entsprechenden Bestimmungen sind in § 47 Abs. (1) bis (3) der neugefassten Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vom 26.07.2000 niedergelegt: „Der Entwurf einer Gesetzesvorlage ist Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretungen der Länder beim Bund möglichst frühzeitig zuzuleiten, wenn ihre Belange berührt sind… Für eine rechtzeitige Beteiligung von Zentral-und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.“ Einschränkend heißt es jedoch in Absatz 3: „Zeitpunkt, Umfang und Auswahl bleiben, soweit keine Sondervorschriften bestehen, dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums überlassen.” Vgl. dazu die Internetausgabe der GGO unter http://www.staatmodern.de/projekte/beschreib/Daten/ggo.pdf.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Ein offener und strukturierter Dialog zwischen der Kommission und den Interessengruppen, in: Amtsblatt der EG, 05.03.93., Nr. C 63, S. 2–7, hier: S. 2.
Vgl. auch Abschnitt III 2 a und Anm. 111.
Rainer Eising, Interessenvermittlung in der Europäischen Union (wie Anm. 110), S. 456.
Vgl. dazu im einzelnen Thomas Schaber, Transparenz und Lobbying bei der Europäischen Union. Geschichte und Folgen der Neuregelung von 1996, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 28 (1997), S. 266–278.
Rainer Eising, Interessenvermittlung in der Europäischen Union (wie Anm. 110), S. 456.
René P. Buholzer, Legislatives Lobbying in der Europäischen Union. Ein Konzept für Interessengruppen, Bern/ Stuttgart/ Berlin 1998, S. 140.
Vgl. im einzelnen Abschnitt II 2 b.
Rent P. Buholzer, Legislatives Lobbying in der Europäischen Union (wie Anm. 158), S. 137.
Sonia Mazey/ Jeremy J. Richardson, The Commission and the Lobby, in: D. Ed- wards/ D. Spence (Hrsg.), The European Commission, Harlow 1994, S. 169–201.
Unterausschüsse werden im EP nur von Fall zu Fall eingerichtet. Vgl. dazu Richard Corbett/ Francis Jacobs/ Michael Shackleton, The European Parliament (wie Anm. 41), S. 124.
Georg Pfeifer, Eurolobbyismus. Organisierte Interessen in der Europäischen Union (wie Anm. 105), S. 78–83.
Ebd. S. 79–80.
Vgl. Christophe Forax, Tips zum Lobbying bei EU-Institutionen, in: Verbändereport 3 (1999), Heft 4, S. 34–38, hier: S. 37.
Christian Lahusen/ Claudia Jauß, Lobbying als Beruf (wie Anm. 134), S. 46.
René P. Buholzer, Legislatives Lobbying in der Europäischen Union (wie Anm. 158), S. 178–180. Streng genommen ist es ein Ausschuss, der sich aus zwei Teilen (COREPER I und II) zusammensetzt.
Christian Lahusen/ Claudia Jauß, Lobbying als Beruf (wie Anm. 134), S. 47.
Exakte Quantifizierungen fehlen bis heute. Vgl. zu den unterschiedlichen Schätzungsmethoden Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus (wie Anm. 87), S. 22–26.
Zum System der Komitologie jetzt umfänglich Annette E. Töller, Komitologie. Theoretische und politische Funktionsweise von Durchführungsausschüssen der Europäischen Union am Beispiel der Umweltpolitik, Opladen 2002.
Die schriftliche Befragung wurde im Jahre 1994 unter den in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages registrierten Verbänden durchgeführt. Vgl. zur Erhebungsmethodik Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus (wie Anm. 87), S. 394399.
Christian Lahusen/ Claudia Jauß, Lobbying als Beruf (wie Anm. 134), S. 88–90.
Vgl. im einzelnen Abschnitt II 2 b.
René P. Buholzer, Legislatives Lobbying in der Europäischen Union (wie Anm. 158), S. 185–187.
Vgl. zum Berufsbild “Lobbyist” die aktuelle Charakterisierung von Christian Lahusen/ Claudia Jauß, Lobbying als Beruf (wie Anm. 134), S. 114–123.
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Sebaldt, M. (2002). Interessenvertretung im europäischen Mehrebenensystem: Konstanz und Wandel des Eurolobbyismus seit dem Vertrag von Maastricht. In: Parlamentarismus im Zeitalter der Europäischen Integration. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10993-8_3
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