Zusammenfassung
Verifikation ist der Prozess des Vergleichs eines Soll-Zustandes mit einem Ist-Zustand. Obwohl Verifikation ursprünglich allgemeine Überprüfungsprozesse bezeichnete, hat sich der Sprachgebrauch durchgesetzt, dass Verifikation die Überprüfung internationaler Verpflichtungen durch die Vertragspartner, also bilaterale oder multinationale Verifikation, oder durch internationale oder regionale Organisationen ist.
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Referenzen
Der Verstoß gegen Vertragsbestimmungen oder ihre Umgehung wird gelegentlich vereinfacht als Abzweigung bezeichnet.
In diesem Beitrag wird die Verifikation direkter Verstöße behandelt. Ich verdanke Erwin Häckel den Hinweis, dass eigentlich auch die Verifikation eines virtuellen Verstoßes nötig wäre, also der Nachweis, ob eine behauptete Abzweigung wirklich stattgefunden hat. Besaß der Irak Saddam Husseins im Jahr 2002 tatsächlich Massenvernichtungswaffen, wie von den USA behauptet? Verfügte Nordkorea im Jahr 2003 tatsächlich über Kernwaffen, wie staatliche Stellen in Pjöngjang behaupteten? Solche Behauptungen zu verifizieren würde bedeuten, dass die Abwesenheit u.U. nicht vorhandener Sachverhalte überprüft werden muss — eine schwierige, vielleicht unlösbare Aufgabe. Die Hinreichend- und Notwendigkeitsbedingungen für diesen Fall sind noch nicht definiert. Vermutlich wäre eine 100%ige Kontrolle aller in Betracht kommenden Vorgänge, Orte und Informationen erforderlich.
Soweit die Theorie. In der Wirklichkeit verspäteter, unvollständiger und fehlerhafter Erklärungen ist die rigorose Verifikation von Merkmalen außerordentlich aufwendig und häufig zu unvollständig, um die vielfachen Möglichkeiten des Vertragsbruches durch „Potemkinsche“ Maßnahmen, Täuschung, Verschleierung zu entdecken.
Synonym: Mengenbilanzen.
Engl. MUF — material unaccounted for.
Dieser Vorgang wird mit „collusion“ bezeichnet.
Technologie, die sowohl für friedliche wie militärische Zwecke verwendet werden kann.
Genauigkeiten bei zerstörenden Analysen von 10E-15, bei zerstörungsfreien Analysen von 10E-10 werden erreicht. Besonders beeindruckend sind die Fortschritte in der Partikelanalyse, die auf verschiedenen Gebieten der Kontrolle völlig neue Möglichkeiten eröffnen.
Containment.
Eine Form von konventioneller Verifikation.
z.B. Anlagen, die Plutonium oder hoch angereichertes Uran verarbeiten, hantieren oder lagern.
Random sampling in time.
Die Entscheidung eines Staates, gegen Abkommen zu verstoßen, ist m.E. kein Zufallsprozess, sondern eine strategische Entscheidung, für deren Entdeckung Zufallsverifikationen weitgehend ungeeignet sind. Bei einem Verstoß eines Staates wären unangekündigte Inspektionen de facto nicht durchführbar. Beispiele sind Nordkorea, Irak und andere.
In den frühen 80er Jahren, also lange vor dem Golfkrieg, hatten Inspektoren der IAEO den „Eindruck“, dass im Irak gegen die Bestimmungen des NVV verstoßen wurde. Die Orthodoxie ließ damals allerdings die gebotenen Untersuchungen nicht zu.
Im Gegensatz zu Transport oder „Diplomatischer Post“.
Bei Personen sind im allgemeinen Richtlinien statt Kriterien sinnvoll.
Die als Fehlalarme oder Tarnung von Informationen auftreten.
Derartige Eingriffe sind nach Beschluss eines unabhängigen Richters (oder bei Gefahr im Verzug) durch Vollzugsbeamte des Staates möglich. Internationale Instanzen haben diese Kompetenz nicht.
Wenig eingeschränkter, wenn auch zeitlich verzögerter, Zugang in Anlagen verbunden mit möglicher Erweiterung im dokumentierten Verdachtsfall.
Großbritannien hat im Rahmen seiner „Strategic Defence Review“ alles überschüssige Waffenmaterial in den zivilen Bereich überführt und der Kontrolle von EURATOM und der IAEO unterstellt. Frankreich hat kein überschüssiges Waffenmaterial deklariert.
Oliver Meier, A Biological Weapons Protocol: Verification Lite?, in: Trust & Verify, Issue Nr. 97, Mai/Juni 2001, S.1.
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Gmelin, W. (2003). Systeme der Technologiekontrolle und Verifikation im Vergleich. In: Häckel, E., Stein, G. (eds) Internationale Kontrolle sensitiver Technologien. Berliner Schriften zur Internationalen Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10390-5_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-10390-5_14
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