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Zusammenfassung

Wer sich mit den Eigenarten einer Jahresabschlussprüfung auseinandersetzen will, der muss sich zunächst mit der Entwicklung des Berufsstandes, den Erwartungen der Öffentlichkeit, den eigentlichen Aufgaben der Abschlussprüfung und den hohen Anforderungen beschäftigen, die die Berufssatzung an ihre Mandatsträger stellt. Bei Würdigung des breiten Spektrums der Berufspflichten ist dann zu erkennen, dass man der Eigenverantwortlichkeit — zu Recht vom Institut der Wirtschaftsprüfer bei jedem Prüfungsstandard (PS) betont — in Anbetracht der schwierigen Situation unseres Berufsstandes die Position einer „prima inter pares“ zubilligen muss. Daraus ergibt sich dann auch die Verpflichtung, das Know-how eines Teams rechtzeitig auf die Komplexität eines Prüfungsauftrages einzustellen und jede Prüfung nach einem risikoorientierten Drei-Phasen-Konzept auszurichten. Dabei kommt den Kenntnissen über die Geschäftstätigkeit eine zentrale Bedeutung zu.

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Literatur

  1. K.U. Marten/R. Quick/K. Ruhnke: Wirtschaftsprüfung (Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens nach nationalen und internationalen Normen), 2. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag 2003, S. 238 (Zitierweise: Wirtschaftsprüfung)

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  2. W. Ballwieser: Prüfungslehre, in: HdRuP 3. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart 2002, Sp. 1825

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  3. Hervorhebungen in PS, ISA, Gesetzestexten etc. durch Kursiv-oder Fettschrift beruhen grundsätzlich auf einer bewussten Kenntlichmachung durch den Verfasser.

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  4. Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen, in: Bd.1 IDW PS/IDW PH (Stand Oktober 2004)

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  5. In seiner Dissertation „Risikoberichterstattung“ (Eine ökonomische Analyse) weist Michael Dobler auf Folgendes hin: „Entscheidungsrelevanz von Informationen knüpft an deren Verlässlichkeit an. Ein rationaler Entscheider muss Nachrichten ignorieren, die er als unglaubwürdig einstuft.” (S. 3 des im Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften im Jahre 2004 erschienenen Werkes)

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  6. ISA 100: Assurance Engagements, in: International Standards on Auditing (ISAs) (Internationale Prüfungsgrundsätze, Autorisierte Übersetzung der Verlautbarungen der IFAC, Stand: Juni 2002), Schaeffer-Pöschel Verlag Stuttgart 2003

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  7. PS 201: Rechnungslegungs-und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung

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  8. Bei seinen Überlegungen zum “inhärenten Risiko” hat Dörner u.a. auf folgendes hingewiesen: “ lm Hinblick auf die Determinanten dieser Risikokomponente gilt, dass die Fehlerwahrscheinlichkeit mit der Komplexität des Systems bzw. der zugrunde liegenden Sachverhalte steigt.” (D. Dörner: Risikoorientierter Prüfungsansatz, in: HdRuP, Sp. 1746)

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  9. Siehe dazu den Gegenstand der “Long Life Technologies Limited (Zweigniederlassung Berlin) unter Punkt 4 der Anlage 1.1

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  10. Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung, dass eine solche Einstellung nicht im geringsten mit den Berufsgrundsätzen in Einklang zu bringen war.

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  11. Fälle dieser Art hat das IDW im Auge, wenn es im PS 400 (Grundsätze für die ordnungsgemäße Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen) in TZ 65 erklärt: “Gelangt der Abschlussprüfer zu dem Prüfungsurteil, dass wesentliche Beanstandungen gegen den Jahresabschluss zu erheben sind, die sich auf diesen als Ganzen auswirken und so bedeutend oderzahlreich sind, dass nach der Beurteilung des Abschlussprüfers eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes nicht mehr angemessen ist,…. hat er diese negative Gesamtaussage im Rahmen eines Versagungsvermerkes zu treffen.” Mit der Neufassung des § 322 HGB würde jetzt dessen Absatz 5 zur Anwendung kommen: “Der Bestätigungsvermerk ist auch dann zu versagen, wenn der Abschlussprüfer nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhaltes nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben…”

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  12. V.H. Peemüller Eigenverantwortlichkeit, in: HdRuP, Sp. 611

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  13. Siehe dazu auch die detaillierten Ausführungen in Kapitel Vl. 2.1.1.

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  14. Im Rahmen der Industriebetriebslehre entwickelte Kosten-Nutzen-Funktionen sollten nicht am Beginn von Überlegungen zum „Prüfungsprozess“ stehen. „Demnach ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip bei der Prüfung dann erreicht, wenn das Urteil über die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses mit der verlangten Mindestqualität bei minimalem Verbrauch an Prüferzeitengefällt wird.”(K.U. Marten/R.Quick/K.Ruhnke: Wirtschaftsprüfung, a.a.0. S. 202/203) Für den verantwortungsbewussten Wirtschaftsprüfer gilt immer noch die alte Regel, dass das „Dienen“ wichtiger ist als das,,Verdienen’.

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  15. Zur Bedeutung des Vertrauens stellt Wiedmann fest: Die „Dienstleistungen (der Wirtschaftsprüfer) beruhen insbesondere auf dem Vertrauen, das die Öffentlichkeit in die Arbeit des Berufsstandes setzt, so dass der Reputation des Wirtschaftsprüfers eine hohe Bedeutung beizumessen ist. Zur Sicherstellung dieses Vertrauens sind hohe Anforderungen an das Qualitätsmanagement einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu stellen.“ (H. Wiedmann: Risikomanagement der Prüfungsgesellschaft, in: HdRuP,, Sp. 2066 )

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  16. Wenn wir im weiteren Verlauf unserer Überlegungen über Themen eines Textilunternehmens und über mögliche Probleme seiner Bilanzierung und Jahresabschlussprüfung nachdenken, werden wir die Firmenbezeichnung „TAIHAM“ verwenden.

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  17. Vgl. dazu TZ 16 des Entwurfes einer Gemeinsamen Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (Entwurf VO 1/2005; Zitierweise E-VO 1/05), in: FN-IDW 4/2005, S. 153 und die Stellungnahme des IDW gegenüber dem IASB (Comment Letter on the Exposure Draft of the Proposed Pronouncements on Audit Documentation ISA 230 (Revised) “Audit Documentation”, Amendment to ISA 330 “The Auditor’s Procedures in Response to Assessed Risks” and Amendment to ISQC 1 “Quality Control for Firms that Perform Audit and Reviews of Historical Financial Information and Other Assurance and Related Services”), in: FN-IDW 3/2005, S. 134

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  18. Wenn wir im weiteren Verlauf unserer Überlegungen über Themen eines industriellen Mischkonzerns und über mögliche Probleme seiner Bilanzierung und Jahresabschlussprüfung nachdenken, werden wir die Firmenbezeichnung „POSKI“ verwenden.

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  19. PS 260: Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung

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  20. ISA 400: Risk Assessment and Internal Control (TZ 4), a.a.0.

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  21. Hier zeichnet sich bereits das Problem der Übersetzung ausländischer Begriffe und Texte ab. Darauf wird später noch ausführlich einzugehen sein.

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  22. PONS Wörterbuch für Schule und Studium, 3. Aufl., Ernst Klett Verlag Stuttgart-Düsseldorf-Leipzig 1998, S. 1220 ( Zitierweis: PONS )

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  23. o. V.: Epcos erwartet einen Verlust im laufenden Quartal, in: FAZ 27.7.01, Nr. 172, S. 16

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  24. o.V.: Preisverfall der Speicherchips wirft lnfineon weit zurück, in: FAZ 23.4.03, Nr. 94, S. 16

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  25. Über die Bedeutung so genannter PEST- und SWAT Analysen wird später noch zu berichten sein.

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  26. Veränderte Trinkgewohnheiten beeinträchtigen Wachstum und Ergebnis.Politische Einflüsse (z.B. die Einführung des Dosenpfandes) belasten die Ertragslage.

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  27. Die hier präsentierten Bilder sollen dem Leser einen Eindruck von Lage und Entwicklung von Unternehmen in verschiedenen Branchen vermitteln und ihn - soweit es geht - an die Situation einer Jahresabschlussprüfung heranführen. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden wir im weiteren Verlauf unserer Überlegungen neutrale und frei erfundene Firmenbezeichnungen verwenden und zwar für den Schuh-Einzelhandel „DEICES, für die Möbelfabrikation „WAKON“ und für die Bierbranche „BRATO”. Die in diesem Handbuch vorgetragenen Gedanken insbesondere zur Bilanzierung bei einzelnen Unternehmen sind im Rahmen dieser Firmenbezeichnungen völlig abstrakt. Eventuelle Parallelen zu den präsentierten Untemehmensbildern wären also rein zufällig. Das gilt ebenso für „TAIHAM, „POSKI“ und die noch zu präsentierende „WELDS`.

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  28. Absolut sichere Kontrollen gibt es nicht, d.h. es wird immer erforderlich sein, einige Nachweise über restliche aussagebezogene Prüfungshandlungen zu beschaffen.

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  29. Zur Terminologie wird im Kapitel Vl. 2.4.1.3. ausführlich Stellung genommen.

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  30. Die Abschlussprüfung ist mit einer kritischen Grundhaltung zu planen und durchzuführen; die erlangten Prüfungsnachweise sind kritisch zu würdigen. Der Abschlussprüfer muss sich stets darüber im Klaren sein, dass Umstände (Fehler, Täuschungen, Vermögensschädigungen oder sonstige Gesetzesverstöße) existieren können, aufgrund derer der Jahresabschluss und der Lagebericht wesentliche falsche Aussagen enthalten. Er kann daher nicht ohne Weiteres im Vertrauen auf die Glaubwürdigkeit der gesetzlichen Vertreter beispielsweise von der Richtigkeit ihrer Auskünfte ausgehen, sondern muss sich diese belegen lassen und die Überzeugungskraft dieser Nachweise würdigen.“

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  31. Eine Abschlussprüfung muss als „Prozess“ verstanden werden, und das IDW hat deshalb zurecht darauf hingewiesen, dass dies auch in den entsprechenden Standards zum Ausdruck kommen muss. „We believe that it may be useful to have an overall `audit process’ standard (or incorporate this into ISA 200), which covers the audit process from engagement acceptance, planning, risk management, etc. to reporting.” (IDW-Stellungnahme zum Exposure Draft `Audit Risk“, in: FN-IDW Nr. 5/2003, S. 196)

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  32. vgl. K.P. Naumann: Die Wirtschaftsprüfung unter modernen Kapitalmarktbedingungen, in: FAZ 26.8.02, Nr. 19Z S. 20

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  33. Zur Problematik der Übersetzung angelsächsicher Begriffe siehe die beiden Kapitel VI. 2.1.4. und VI. 2.4.1.

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  34. PS 230: Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens

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  35. W. Arricale/T.B. Bell/I. Solomon/S. Wessels: Strategic-Systems Auditing: Systems Viability and Knowledge Acquisition, in: ThuPdWPg II, S. 13 (Zitierweise: Strategic-Systems Auditing)

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  36. Der Abschlussprüfer muss über ausreichende Kenntnisse… verfügen…, um solche Ereignisse, Geschäftsvorfälle und Gepflogenheiten erkennen und verstehen zu können, die sich nach Einschätzung des Abschlussprüfers wesentlich auf den zu prüfenden Jahresabschluss und Lagebericht, die Abschlussprüfung, den Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk auswirken können.“

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  37. Die Kenntnisse müssen… dem Abschlussprüfer eine Identifikation der für den Unternehmenserfolg zentralen Einflussfaktoren, der Unternehmensstrategie, der den Erfolg der Strategie möglicherweise gefährdenden Geschäftsrisiken und der Reaktionen Unternehmens auf diese Risiken sowie der Geschäftsprozesse, ihrer wesentlichen Risiken und der diesbezüglichen Kontrollmechanismen ermöglichen.“

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  38. Durch die Berücksichtigung des Kriteriums der Wesentlichkeit in der Abschlussprüfung erfolgt eine Konzentration auf entscheidungsrelevante Sachverhalte.“a0

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  39. Zum umfangreichen Katalog von Risiken siehe Anlage 10

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  40. PS 250: Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung

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  41. Systematik nach K. Backhaus: Jeder Kunde ist anders, in: FAZ 28.1.02, Nr. 23, S. 26

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  42. ISA 310: Knowledge of the Business, TZ 2

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  43. ISA 400: Risk Assessment and Internal Control, TZ 11

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  44. M. Heinke/W. Lück: Coopetition: Kooperationsstrategie für den Mittelstand, in: FAZ 30.6.03, Nr. 148, S. 22

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  45. vgl. o.V.: Großkooperation im Baustoffhandel, in: FAZ 6.7.04, Nr. 154, S. 15

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  46. Wie wird wohl ein Abschlussprüfer reagieren, wenn ihm erklärt wird, das Unternehmen habe zwar den Umsatz deutlich gesteigert, es sei aber nicht gelungen, in die Gewinnzone vorzudringen ? In diesem Zusammenhang wurde über die Gardena AG berichtet: „Das letzte Geschäftsjahr 2002/03 (30. September) schloß… mit einem Umsatzzuwachs von 11 Prozent auf 440 Millionen Euro. Unter dem Strich aber nach Abzug aller Kosten war man im nicht näher bezifferten ‘zartrosa’ Verlustbereich. ‘Wir haben es nicht geschafft, den Umsatz auch in Gerwinn umzumünzen.’ “ (o. V.: Umsatz ohne Ertrag bei Gardena, in: FAZ 15.5.04, Nr. 113, S. 17)

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  47. Im PS 300 wird unter TZ 7 auch der„Eintritt eines Ereignisses oder Geschäftsvorfalles im Unternehmen im zu prüfenden Geschäftsjahr” erwähnt. Dieses Kriterium ist in der VEBBAG-Struktur entweder im „Bestand“ oder in der„Vollständigkeit” enthalten.

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  48. In seinen modelltheoretischen Betrachtungen geht M. Dobler auch der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen Informationen zurückgehalten werden, und kommt u.a. zu dem Ergebnis: „Hinreichend skeptische Erwartungen des Kapitalmarktes erzwingen die Offenlegung hingegen selbst dann, wenn relativ niedrige Publizitätskosten anfallen.“ (Risikoberichterstattung, S. 70)

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  49. Vgl. U. Lindgens: Qualitätsmanagement, in: HdRuP, Sp. 1959

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  50. Vgl. D. Hachmeister: Ökonomische Analyse der Governance Struktur von Prüfungsgesellschaften, in: ThuPdWPg III, S. 141

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  51. Vgl.: Prüfungen im 21. Jahrhundert (Entwicklungen, Probleme, Visionen - Podiums-und Plenardiskussion), in: ThuPdWPg, S. 233

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  52. Arricale/Bell/Solomon/Wessels: Strategic-Systems Auditing, a.a.O., S. 17

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  53. Rüdiger Kühn: „Bei den Autokonzernen ist ein Knick in der Logik“ (Das Unternehmergespräch mit Arndt Kirchhoff, dem geschäftsführenden Gesellschafter von Kirchhoff Automotive), in: FAZ 29.702, Nr. 173, S. 14

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  54. Christine Scharrenbroch: „Eine Übernahme von 200 bis 300 Millionen Euro ist drin.“ (Das Unternehmergespräch mit Dieter Gundlach, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Ardex GmbH), in: FAZ 6.9.04, Nr. 207 S. 18

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  55. Konrad Mrusek: „Der schnelle Wandel der deutschen Kaffeekultur hat uns überrascht.“ (Das Unternehmergespräch mit Emanuel Probst, dem Chef des Espressomaschinen-Herstellers Jura), in: FAZ 15.702, Nr. 161, S. 16

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  56. Brigitte Koch: „Unser ausgeprägtes Markendenken war der richtige Weg.“ (Das Unternehmergespräch mit Ewald Reinert, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Westfälischen Privatfleischerei Reinert), in : FAZ 23.6.03, Nc 142, S. 17

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  57. Georg Giersberg : „Markenartikel geraten immer mehr unter Preisdruck.“ (Das Unternehmergespräch mit Hermann Bühlbecker, dem Alleingesellschafter der Unternehmensgruppe Lambertz), in : FAZ 2710.03, Nr. 249, S. 14

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  58. Michael Roth : „Dem Pils droht das gleiche Schicksal wie Export-Bier“ (Das Unternehmergespräch mit Richard Weber, dem geschäftsführenden Gesellschafter der Karlsberg-Brauerei), in : FAZ 9.2.04, Nr. 33, S. 14

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  59. Georg Giersberg : „Organisches Wachstum ist langfristig der erfolgreichere Weg.“ (Das Unternehmergespräch mit Martin Viessmann, dem Inhaber der Viessmann-Werke), in : FAZ 28.6.04, Nr. 47 S. 14

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  60. Brigitte Koch : „Die Fruchtzubereitung verlangt viel Know-how.“ (Das Unternehmergespräch mit Karl-Heinz lohnen, Geschäftsführer der Franz Zentis GmbH and Co), in : FAZ 173.03, Nr. 64, S. 17

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  61. Axel Schnorbusch : „Unabhängigkeit ist unser höchstes Gut. “ (Das Unternehmergespräch mit Reiner Redeker, dem Vorstandsvorsitzenden der KörberAG), in : FAZ 14.4.03, Nr. 88, S. 20

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  62. Matthias Roeser: „Wir haben auch in Krisenzeiten guten Zuspruch.“ (Das Unternehmergespräch mit Hugo Fiege, dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fiege-Gruppe), in : FAZ 3.3.03, Nr. 52, S. 16

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  63. Brigitte Koch : „Wir geben den Händlern sogar eine Erfolgsgarantie.“ (Das Unternehmergespräch mit Günter Roesner, dem Alleinvorstand des Bekleidungsherstellers Gardeur), in : FAZ 24.9.01, Nr. 222, S. 20

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  64. Johannes Ritter: „Wir wollen die Preise von Saturn und Media-Markt unterbieten.“ (Das Unternehmergespräch mit Michael Weigert, dem geschäftsführenden Gesellschafter der Pro-Markt Handels GmbH), in: FAZ 19.5.03, Nr. 115, S. 21

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  65. Vgl. o.V.: Metro erhöht abermals die Meßlatte für Umsatz und Ergebnis, in: FAZ 25.3.04, Nr. 72, S. 18

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Krommes, W. (2005). Grundlagen. In: Handbuch Jahresabschlussprüfung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10263-2_1

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