Zusammenfassung
Es ist nicht einfach zu durchschauen, in welchem Politikfeld die EU, die Mitgliedstaaten oder auch die Regionen tätig werden. Der EU fehlt ein klarer Kompetenzkatalog. In einigen Bereichen liegt die Entscheidungsgewalt bei der Union (gemeinsame oder vergemeinschaftete Politiken), in anderen werden EU und Mitgliedstaaten gemeinsam aktiv (ergänzende Politiken) und in wieder anderen Fällen koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Politiken, ohne daß supranationale Organe direkt einbezogen sind. Die Strukturpolitik gehört dem zweiten Politiktyp an. Staatliche Beihilfen sind generell verboten. Ausnahmen regelt der EG-Vertrag. Die Europäische Kommission wacht über die Einhaltung des Wettbewerbs. Weil sie gleichzeitig aber auch selbst Regional- und Strukturpolitik betreibt, kommt es zur Vermischung von Kompetenzen.
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Axt, HJ. (2000). Nationale und europäische Förderung in der Strukturpolitik. In: EU-Strukturpolitik. Analysen, vol 69. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10008-9_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-10008-9_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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