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Part of the book series: Junge Demokratien ((JUNGD,volume 8))

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Zusammenfassung

Die Prüfung allgemeiner demo- und geographischer Merkmale ohne größeres theoretisches Fundament dient sowohl einer ersten Einschätzung als auch der Kontrolle. Womöglich sind es bisweilen vermeintlich triviale Merkmale, die in genereller Hinsicht doch eine gewisse Aussagekraft besitzen.

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Referenzen

  1. Bisweilen wird die gesamte Region auch als „Südafrika“ bezeichnet. Um Verwechslungen mit dem Staat (Republik) Südafrika zu vermeiden wird im Laufe der Untersuchung der Terminus „Südliches Afrika“ gebraucht.

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  2. Das Bevölkerungswachstum wird im engeren Sinne als soziales Merkmal aufgefasst, und daher im nächsten Kapitel untersucht.

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  3. Die Stimmigkeitsquote für diese These (und im Prinzip alle anderen) wird folgendermaßen ermittelt: Nach Festlegung einer sinnvollen Marge für eine demokratieförderliche Bevölkerungsgröße — die in diesem Fall bei unter zwei Millionen festgesetzt wird (Positiv-prädiktor) — werden die Einzelfälle auf ihre Stimmigkeit geprüft. Demokratiefalle über diesem Wert gelten ebenso als Ausnahmen wie Autoritarismusfälle, die darunter liegen. Die Subtraktion der Ausnahmen, in diesem Fall sind es Benin (Demokratiefall über zwei Millionen), Gambia und Swaziland (Autoritarismusfälle unter zwei Millionen), von der Gesamtanzahl der Fälle (13), ergibt nun die Stimmigkeitsquote, die zehn (Fälle) bzw. ca. 77% der Fälle beträgt. Eine alternative Möglichkeit besteht in der Ermittlung einer Rangordnung. Dabei wird angenommen, dass die Demokratiefälle durchgängig geringere Bevölkerungszahlen als die Autoritarismusfalle aufweisen. Die Anzahl der Ausnahmen ergibt sich nun aus den eingenommenen Rängen. Die Anzahl der Demokratiefälle ab Platz sieben und Autoritarismusfälle auf den Rängen 1–6 werden als Ausnahmen aufgefasst und verringern die Stimmigkeitsquote. In diesem Fall sind dies die Autoritarismusfälle Gambia (4.) und Swaziland (3.) sowie die Demokratiefälle Benin (8.) und Namibia (7.). Die Stimmigkeitsquote beträgt nun bei vier Ausnahmen neun bzw. ca. 69%. Die zusätzliche Ausnahme gegenüber der cut-off-point-Methode (Marge: *** zwei Millionen) besteht aber darin, dass der Abstand des siebtplazierten Namibia zum sechstplazierten Botswana (1,3 Mio.) weitaus geringer ist, als zum Rang acht (Benin: 4,7 Mio.). Insofern ist die Methode bestimmte — sinnvolle — Margen oder cut-off-points (für Positiv- bzw. Negativprädiktoren) festzulegen, in den meisten Fällen zu bevorzugen.

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  4. Denkbar ist sicher, dass Klein- und MikroStaaten in der Regel einen geringeren Problemdruck — wie ethnische und religiöse Unterschiede (Dahl/Tufte 1973 zit. nach Mainwa-ring/Shugart 1997: 22f) — aufweisen oder der kommunale Charakter der Politik mit einem besseren wechselseitigen Kennen und Verstehen der politischen Akteure einhergeht. Andererseits wird gerade Kleinstaaten oftmals eine geringe Lebensfähigkeit unterstellt. Inwiefern diese Annahmen auf die hier untersuchten Länder zutreffen, muss indes im Laufe der Untersuchung geklärt werden.

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  5. Eine aktualisierte Version hat Diamond formuliert: „The more well-to-do the people of a country, on average, the more likely they will favor, achieve, and maintain a democratic system for their country.“ (Diamond 1992: 109 zit. nach M.G. Schmidt 1995: 298).

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  6. Es sei allerdings angemerkt, dass der Autor sich explizit auf die politics-Dimension bezieht.

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  7. Daneben sei auf einen modernisierungstheoretischen Pessimismus verwiesen (vgl. Huntington 1968; O’Donnell 1973), der mit besonderm Augenmerk auf Lateinamerika eine mittlere und dynamische Entwicklung als besonders anfällig für autoritäre Regressionen hält.

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  8. Angesichts weitgehend fehlender Umfragewerte à la Almond/Verba (1963) für Afrika südlich der Sahara (vgl. II, 3.2) kann die zweite Dimension Ingleharts nur schlecht untersucht werden.

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  9. Dazu gehören Merkmale der Medien, Massenkommunikation und Organisationsdichte, die unter dem Punkt „Zivilgesellschaft“ (II, 3.2) untersucht werden sowie externe Variablen wie Strukturanpassungsprogramme des IWF und der Weltbank sowie außenwirtschaftliche Abhängigkeiten (II, 5.1/2).

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  10. Dabei wurden Kompilationen der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), des UNDP, privater Natur (v.a. Fischer Weltalmanach) sowie aus der politikwissenschaftlichen Dritte Welt-Forschung verwendet (v.a. Nohlen/Nuscheler 1993a;b;c; Nohlen 1998; Nohlen 2000a). In Einzelfällen mussten die Daten — wegen mangelnder Vollständigkeit -aus anderen Quellen ergänzt werden, ohne dass für alle Variablen Vollständigkeit erreicht werden konnte. Schließlich muss noch auf gewisse Divergenzen zwischen den verschiedenen Quellen hingewiesen werden, die aber ein drastisches Maß in der Regel nicht überstiegen.

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  11. Z.T. hat sich auch die Abkürzung LDC eingebürgert (z.B. Nohlen 1998), die aber nach Auffassung des Autors nicht hinreichend von der Bezeichnung „less developed countries“ unterschieden werden kann. Das doppelte L in LLDC zeigt den negativen Superlativ besser an (Sangmeister/Nohlen in ders. 2000a: 479).

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  12. Diese Merkmale bzw. Bedingungen sind: Ein PKE von weniger als 473 US-$, eine Industriequote unter 10% und eine Alphabetisierungsquote (über 15 J.) von unter 20%. Länder, die sich von diesen Werten emanzipiert haben, wurden in der Vergangenheit teilweise nicht von der Liste gestrichen, was verständlich wird, wenn die damit verbundene Zugangsberechtigung zu Sonderprogrammen der UN bedacht wird. Neben Kap Verde gehörte so auch Botswana noch lange zu den LLDC.

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  13. Die Angleichung kann illustriert werden durch die notwendigen Multiplikatoren um aus dem BSP- den PPP-Wert zu erhalten, die bei den nach dem PKE-BSP-Indikatoren durch-weg geringer ausfallen — jeweils ca. 2–2,5 — als bei Niedrigeinkommensländern, deren Multiplikatoren jeweils über 3 liegen und bisweilen Werte wie 5,0 (São Tomé) und 6,9 (Zaïre/DRK) annehmen. Der Fortbestand des Zusammenhangs zwischen höherem Einkommen und Erfolg der Demokratie kann durch den Umstand gezeigt werden, dass die LICs jeweils ohne Ausnahme PPP-Werte von *** 2000 aufweisen, während Botswana und Mauritius erneut die Spitzenposition einnehmen, gefolgt von Kap Verde, Namibia und Swaziland.

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  14. Zwar verweisen einige Angaben auf eine erhöhte Bedeutung in Benin (Hodgkinson 1998a: 182; Magnusson 1999: 220; The Courier 1997, No. 166: 16), São Tomé (Schümer 1993: 484), Gambia (Schmittlein/Meier 1993: 216), dem Niger, wo Weltbankschätzungen bis zu 70% reichen (Robert 1993: 337), Nigeria (Bergstresser 1993: 352) und Zaïre (Körner 1993b: 515). Allerdings trifft dies auch auf die MICs Mauritius (Sparks 1998a: 715f) und Namibia (Melber 1993: 408) zu.

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  15. Es kann auch gesagt werden, dass neben Nigeria auch São Tomé (Kakao) und Burundi (Kaffee) besonders monolithisch strukturiert sind (vgl. II 5.1).

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  16. Das Fraser Insitute (2000: www.fraserinstiute.ca/publications/books/econ_free_2000) hat im Zeitraum 1970–1997 für 125 Staaten diesen Index errechnet, der explizit die objektive Messung des Grades ökonomischer Freiheit anzeigen will. Dieser setzt sich aus sieben Einzelwertungen zusammen (die wiederum aus mehreren Indikatoren bestehen), wozu der Staatsanteil bei Ausgaben (I) und der Wirtschaftsstruktur (II), die monetäre Politik und Preisstabilität (III), der Schutz von Eigentum und Rechtssicherheit (V) sowie Freiheiten bezüglich des Gebrauchs von Devisen (IV), des Handels mit dem Ausland (VI) und im internationalen Kapital verkehr gehören.

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  17. Vgl. für Botswana Claus 1993, Jeffries bzw. Edge in Edge/Lekorwe 1998, Government of Botswana/UNDP 1998, van Buren 1998a; für Mauritius vgl. Keller/Nuscheler 1993, Sparks 1998a; für Benin vgl. Kohnert 1993b, Hodgkinson 1998a; für Kap Verde vgl. Meyns 1992, 1993, ders. in Nohlen/Nuscheler 1993b, Decraene 1996, Grepne 1998a; für Namibia vgl. Melber 1993b, Sparks 1998b, UNDP /UN Country Team 1998; für São Tomé vgl. Schümer 1993, Seibert 1998a; für Burundi vgl. Englebert/Hofman 1994, Klin-gebiel 1993, Misser 1998a; für Gambia vgl. Schmittlein/Meier 1993, Wiseman 1998; für den Niger vgl. Robert 1993, Hodgkinson 1998b; für Nigeria vgl. Bergstresser 1993, van Buren 1998b; für den Sudan vgl. Mattes 1993b, Ofcansky 1998a; für Swaziland vgl. Mayer 1993, Matthews 1998; für Zaïre bzw. die DRK vgl. Körner 1993b, Misser 1998b.

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  18. Allerdings ist für São Tomé in Zukunft die Ausbeutung der bislang nur prospektierten Off-Shore-Erdölvorkommen wahrscheinlich.

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  19. Das Verdikt Körners (1993b: 521) ist deutlich: „Es gibt weltweit kaum einen zweiten Staat, im dem der Gegensatz zwischen dem gewaltigen Ressourcenpotential und dem schlechten Entwicklungsstand krasser ausgeprägt ist.“

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  20. Andere Einflussfaktoren sind z.B. Humankapital, Wirtschaftspolitik, Korruption, Neopa-trimonialismus, externe Hilfen, Weltmarktpreisschwankungen, politische Entwicklungen.

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  21. Will man, was weniger nahe liegend erscheint, die Ressourcenausstattung in direkte Verbindung mit der Demokratieentwicklung bringen, so kann nur für Botswana und Namibia behauptet werden, dass gute natürliche Voraussetzungen die Demokratie begünstigt haben. Sieben Fälle stehen einer solchen Annahme jedoch entgegen. Die umgekehrte These (vgl. Ross 2001) gilt dann nur mit fünf Ausnahmen.

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  22. Vgl. die Literaturangaben bei Anmerkung 17. Für die Indikatoren des Economic-Freedom-Index deuten sich Zusammenhänge an, es fehlen aber für einige Fälle Daten, während es bezüglich der Staatsquote keinen Zusammenhang gibt.

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  23. Einsschränkend muss bemerkt werden, dass sich die verbleibenden Fälle beider Gruppen nur mäßig entfernt vom Mittelwert, allerdings fast stets entsprechend der theoretischen Erwartung, um das Mittel gruppieren. Deutlich verminderte Werte weisen Botswana und Namibia auf (ca. 50%), die allerdings noch über den Anteilen der von der Erwartung abweichenden Autoritarismusfalle Nigeria (43%) und Swaziland (39%) liegen.

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  24. Der HPI-1 des UNDP ist bemüht, Armut in Entwicklungsländern — für Industrienationen wird ein etwas anders konstruierter Index, der HPI-2 verwandt — durch Verrechnung von Indikatoren von Deprivation für Lebenserwartung, Wissen und Lebensstandard zu messen. Vom HDI, an den er explizit angelehnt ist, was seine Aussagekraft zugleich einschränkt, unterscheidet er sich durch die Betonung des Deprivationsmoments (vgl. UNDP 1998: 110).

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  25. Der IPR wird gebildet aus einer multiplizierten Kombination von sechs Indikatoren, welche die Verteilung wirtschaftlicher (Verteilung von Landbesitz und Dezentralisierung anderer Ressourcen) und wissensmäßiger Ressourcen (Alphabetisierungsgrad, Anteil der Universitätsstudenten) sowie die berufliche Diversifikation (u.a. Urbanisierung) umfassen (Vanhanen 1997: 42ff; M.G. Schmidt 1995: 296f; vgl. Temelli 1999: 254ff).

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  26. Eine Kritik könnte in der Integration „klassischer“ Entwicklungsindikatoren wie Alphabetisierung, Urbanisierung etc. begründet liegen, so dass eine kombinierte Replik von einzelnen Entwicklungsindikatoren vorliegen könnte. Wenigstens für das Moment der Landverteilung trifft dies aber nicht zu.

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  27. Damit sind nicht nur sozioökonomisch motivierte Proteste, sondern auch ethnische Unruhen angesprochen. Dazu zählt so auch Burundi, das im strengeren Sinne ein geringes soziales Protestniveau aufweist.

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  28. Dabei handelt es sich um: 1. das PKE, 2. das zeitlich gewichtete Wirtschaftswachstum, 3. die Inflationsrate, 4. den HDI, 5. dessen Dynamik 1990–1998, 6. die Machtressourcendispersion (IPR 1990) und 7. einen Reformkontext (SAP).

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  29. Dieser Befund darf freilich nicht als Plädoyer für die generelle Nachrangigkeit sozialer Problemlagen missdeutet werden. In Funktion der Beantwortung der zentralen Fragestellung können aber nur Feststellungen getroffen werden, keine handlungsanleitenden Wertungen. Interne und externe Akteure bleiben aufgerufen, auf die Korrektur dieser sozialen Missstände hinzuwirken.

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  30. An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass die Merkmale wie Anzahl von Mitteln der Massenkommunikation und zivilen Vereinigungen, die von Lipset geprüft wurden, im Rahmen der Variable „Zivilgesellschaft“ untersucht werden (vgl. II, 3.2.1).

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  31. Die Formulierung „the greater the chances“ unterstreicht dies, die den Vorwurf des Determinismus eigentlich nicht zulässt.

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  32. Dies wurde im Kapitel II, 4.3 untersucht (vgl. auch II, 4.5).

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  33. Eindeutige Abweicher sind Botswana (geringe Entwicklung bei der Demokratisierung), Benin, São Tomé (erfolgreiche Demokratisierung trotz geringer Entwicklung) sowie Swaziland (dauerhafter Autoritarismus trotz höherer Entwicklung).

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  34. Völlig zurückzuweisen sind Annahmen eines modernisierungstheoretischen Pessimismus, der, wie von O’Donnell (1973) und Huntington (1968) vertreten, ein mittleres Entwick-lungsniveau für am regressionsanfälligsten annimmt (vgl. Przeworski et al. 1996). Tatsächlich sind alle Zusammenbruchsfâlle von einem mittleren Entwicklungsniveau weit entfernt und vier der dauerhaften Demokratien, besonders die Langzeitdemokratien, weisen ein mittleres Level auf.

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  35. Der Begriff des „Tribalismus“ wird wegen seiner abfalligen Konnotation in den Sozialwissenschaften nicht mehr verwendet (vgl. Hartmann in Nohlen 1998: 248f). Interessanterweise wird er im politischen Tagesgeschäft Afrikas häufig verwendet, um politische Gegner der Bevorzugung eigener Ethnien oder der Schürung von interethnischen Spannungen zu bezichtigen.

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  36. Ethnien besitzen eine eigene vertikale soziale Binnenschichtung, die bei Klassen und Schichten nicht oder nur eingeschränkt vorliegt.

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  37. Ein herausragendes Beispiel für die Abwesenheit objektiver kultureller Unterschiede ist der Hutu-Tutsi-Gegensatz in Burundi und Rwanda. Nach Sprache, Religion und Kultur lassen sich die beiden Gruppen nicht unterscheiden (vgl. z.B. Des Forges 1994: 203). Ob ein körperlicher Unterschied besteht, ist umstritten. Obwohl die Batutsi — angeblich hami-tischer Herkunft — sich von den bantustämmigen Bahutu durch eine hochgewachsene Feingliedrigkeit unterscheiden sollen, mussten die Protagonisten des Genozids von 1994 die ethnische Zugehörigkeit ihrer Opfer durch einen Blick in deren Ausweise identifizieren (vgl. Paul Kagame in einem Interview im Spiegel Nr. 28/1999: S. 131). Dies spricht nicht für die „Evidenz“ der ethnischen Zugehörigkeit.

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  38. Für soziale Gruppen hat Theodor Geiger in seiner klassischen Studie über „Die Schichtung des deutschen Volkes“ (1932) das Kriterium des subjektiven Bewusstseins eingeführt.

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  39. Der Indexwert wird ermittelt, indem 1 durch die Summe der jeweils quadrierten Anteile der Parteien/Ethnien, ausgedrückt als Bruchteil von 1 (z. B. 50% = 0,50), geteilt wird. Bei zwei Parteien mit jeweils 50% Anteil ergibt sich der instruktive Indexwert 2,0.

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  40. Die empirische Grundlage der folgenden Einschätzungen und Berechnungen besteht in gängigen Statistiken, wobei auf möglichst vollständige (d.h. möglichst 100% der Bevölkerung berücksichtigende) und aktuelle Statistiken zurückgegriffen wurde, wozu besonders Nohlen/Nuscheler (1993b;c), Nohlen (1998; 2000a) und Temelli (1999: 115ff) verwendet wurden. Der notwendigen Vorsicht bei der Verwendung dieser Statistiken wird Rechnung getragen, indem die Ergebnisse nicht als mathematisch präzise, sondern, wie bereits angedeutet, lediglich als Tendenzen begriffen werden.

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  41. Mit der Kompilation von Nohlen, Krennerich und Thibaut (1999) zu Wahlen in Afrika existiert dazu eine hervorragende Datenbasis.

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  42. Dass allerdings ein gesellschaftliches Potenzial für politisierte Ethnizität besteht, mag durch den Umstand indiziert sein, dass das revidierte Parteiengesetz von 1990 regionale und rassistische Partien expressis verbis verbot (vgl. Weiss 1991 d: 127).

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  43. Zu nennen ist lediglich eine gewisse Präferenz der relativ majoritären Mandingo für die Oppositionspartei NCP (National Convention Party), die von der ethnischen Gleichgewichtspolitik des Mandingo-Präsidenten Jawaras von der dominierenden People’s Progressive Party (PPP) enttäuscht waren (Wiseman 1998b: 491), die sich aber keineswegs in annährend dem Bevölkerungsanteil dieser Gruppe entsprechenden Wahlerfolgen widerspiegelte (vgl. Bendel in Nöhlen et al. 1999).

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  44. Gespräche des Autors im April 2000 in Kololi, Bakau und Serrekunda sowie im Juni 1999 in Gaborone.

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  45. Die SpezialWahlkreise wurden 1993 allerdings mehrheitlich von der ehemaligen Einheitspartei und nicht ethnischen Minderheiten gewonnen (vgl. Basedau in Nohlen et al. 1999).

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  46. Eine Darstellung der ethnisch relativ homogenen bzw. nicht politisierten Fälle Botswana, Kap Verde, São Tomé, Gambia und Swaziland unterbleibt. Eine Prüfung ergab keine Hinweise auf (gewaltsame) Polarisierung.

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  47. In den 1960er Jahren kam es freilich zu Massakern an Hunderten von Bewohnern des Nordens unter der Regierung von General Christophe Soglo, eines Onkels vom Präsidenten Nicephore Soglo (1991–1996), die auch heute noch unvergessen sind (Kohnert 1993a: 84).

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  48. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die südafrikanische Armee und deren namibischer Ableger SWATF (South West African Territorial Forces) auch von ethnischen Minderheiten wie den San, anderen Gruppen (Herero, Damara) und sogar teilweise den Ovambo unterstützt wurden. Bemerkenswert jedoch ist, dass die SWAPO ihre Unterstützungsbasis v.a. in Ovamboland hatte.

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  49. Andere Gewaltausbrüche (vgl. Wegemund 1992a; 1993a) bestehen in Zusammenstössen von Haussa und Peul (Fulani, Fulbe) im Oktober 1991 (98 Tote), im Juni 1992 zwischen Haussa und Tuareg (9 Tote) und im August 1992 zwischen Peul und Songhai (15 Tote).

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  50. Für 1993 berichten Voss und König (1994: 520 von blutigen ethnischen Konflikten zwischen Tiv und Yukun in Taraba State, schwelenden Spannungen im Delta zwischen Ogoni und Okrika, Konflikten zwischen Guma und Awe im Plateau State (30 Tote). Darüber hinaus wurde während der Proteste gegen die Wahlannullierung in Lagos auch gegen dort lebende Haussa bzw. Angehörige nördlicher Ethnien gewaltsam vorgegangen (ebd.: 146).

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  51. In Katanga/Shaba kam es v.a. 1993 zu blutigen ethnischen Säuberungen, welche die Vertreibungen von Einwandern aus Kasai zum Ziel hatten (vgl. Körner 1994).

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  52. Erneut werden Kap Verde, São Tomé und Swaziland wegen fehlender ethnischer Politisierung bei der Darstellung nicht berücksichtigt. Es gibt nur Hinweise auf kleinere Minderheitenprobleme: Auf den Kap Verden gestehen auch Regierungsvertreter ein, dass auf Santiago, wo das kreolische Moment weniger ausgeprägt ist, eine „question noire“ besteht (vgl. Cahen 1991: 73). Auf São Tomé gibt es ein geringes Minderheitenproblem bezüglich der Angolhares (vgl. Varela 1997: 468f).

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  53. Artikel 78 in der alten Fassung etwa sieht für das „House of Chiefs“ nur Würdenträger der Tswana-Gruppen vor (vgl. Republic of Botswana).

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  54. Z.B sind Premier Hage Geingob (bis 2002) und Außenminister Theo-Ben Gurirab (ab 2002 Premier) Damara. Auch die deutsche Minderheit hat bedeutende Posten in der SWAPO-Regierung besetzt (Finanzminister, Leiter der Wahlbehörde). Mit dem Vizeminister Gerhard Tötemeyer (früherer Leiter der Wahlbehörde) bekleidet in der Anfang 2000 gebildeten Regierung jedoch nur noch ein Deutsch-Namibier ein höheres Regierungsamt.

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  55. Ein erster Putsch im Januar 1966 war von Igbo-Offizieren durchgeführt worden.

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  56. Dessen Nachfolger General Abdulsalami Abubakar (Norden) hielt sein Demokratisierungsversprechen: Im Mai 1999 siegte mit Obasanjo ein Yoruba (Süden).

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  57. Es entbehrt nicht der Ironie, dass der Nachfolger Laurent Kabilas, sein (Adoptiv-) Sohn Joseph offenbar dieser Minderheit angehört.

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  58. Die Wertschätzung des Individuums, die Gemeinschaft der Gläubigen, die Freiheit, v.a. individuelle Freiheit vor allen irdischen Mächten, die Vorstellung der Gleichheit vor Gott, gezügelte Staatsmacht als Ausdruck der Vorstellung, dass alle menschlichen Geschäfte und Einrichtungen mängelbehaftet sind, Glaube an die Macht des Wortes und somit die Bedeutung von Überzeugung, Rhetorik, Diskussion und Predigt, die allesamt auch Werkzeuge der demokratischen Kommunikation seien.

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  59. Auch die innerkirchliche Organisationsstruktur kann kaum als demokratisch bezeichnet werden. Die Unfehlbarkeit des Papstes (in ex cathedra verkündeten Glaubensfragen) — erst seit dem I. Vatikanischen Konzil 1870 kirchliches Dogma — stellt ein mit politischer Demokratie absolut unvereinbares Prinzip dar.

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  60. Bezeichnenderweise ist es nicht das konkrete Verhalten des Menschen, das über deren Seelenheil entscheidet, sondern der Glaube an Gott, was nichts anderes als die bedingungslose Unterwerfung unter dessen Herrschaft bedeutet. Nicht von ungefähr zählt das Aufbegehren gegen die Suprematie Gottes zu den gravierendsten Sünden. Eine Hauptsünde des Satans ist sein Abfall von Gott.

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  61. Opfer wurden dabei besonders die Juden, denen absurderweise die Tötung des Gottessohnes vorgeworfen wurde, obgleich dieser selbst Jude war und dessen Tod ja Teil des Heilsplans ist.

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  62. Man könnte Wert auf die Unterscheidung legen, dass Lenin vom Opium „für das Volk“ und nicht „des Volkes“ sprach.

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  63. Diese Auflistung negativer Aspekte ließe sich sogar noch fortsetzen: Zu den Passiva des Christentums gehören ferner u.a. die Rechtfertigung des Sklaverei, die Diskriminierung der Frau, Strafexzess gegenüber diversen sozialen und sexuellen Abweichungen und — im Alten Testament — die Befürwortung von Genoziden (sic). Diese sicherlich auf den ersten Blick provokant wirkenden — wohlgemerkt — Teilaspekte der christlichen bzw. biblischen Botschaft lassen sich sogar relativ mühelos und nachhaltig in der Bibel und der Geschichte des Christentums nachweisen (vgl. Buggle 1997; de Rosta 1989).

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  64. Z.B. durch die Abschaffung der Beichte, die eher der psychischen Autohygiene als der Verhinderung von „Sünden“ dient.

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  65. Gemessen am PKE und dem Corruption Perception Index von Transparency International (1998).

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  66. Eine ähnliche Erklärung ergibt sich aus einer kulturalistischen Annahme. Der arabische Kulturraum ist durch einen ausgesprochenen Autoritarismus geprägt, der den Islam bei seiner Entstehung und Ausbreitung geformt und begleitet hat — mit eben negativen Folgen für demokratische Herrschaftsformen.

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  67. Sie äußerst sich heute etwa in der weitverbreiteten Akzeptanz von vier Rechtsschulen in der Sunna (neben den Schiiten die größere muslimische Spielart).

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  68. Eine Untersuchung des Verhaltens religiöser Organisationen, die als Teil der Zivilgesellschaft konzeptualisiert werden, erfolgt in Teil II, 3.2.3.

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  69. Vertraut wurde hier wiederum auf Quellen, die möglichst vollständig Aufschluss über die religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung geben (Fischer Weltalmanach 1995; 2000); allerdings verblieben einige Lücken, die aber die Richtigkeit der Tendenzaussagen — denn auch hier wird eine mathematische Präzision nicht angestrebt — nur wenig beeinflussen.

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  70. Voss/König (1994: 550 berichten für 1993 von Ausschreitungen zwischen rivalisierenden muslimischen Gruppen in Funtua (Katsina State).

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  71. Wählt man das Kriterium „Christentum als größte Gruppe“ ändert sich an diesem Befund nichts; verlangt man nur eine große Gruppe (ca. 30%) erhöht sich die Stimmigkeitsquote auf acht Fälle, die allerdings durch die Hinzunahme von Botswana und Mauritius, wo andere Konfessionen vorherrschen (s.o.), erreicht wird.

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  72. Die gespannten Beziehungen zwischen Islamisten und Frauenrechtsgruppen waren bereits 1992 deutlich geworden, als eine Zweigstelle einer Frauenvereinigung geplündert wurde, nachdem eine Frau im Radio kritisiert hatte, dass die Marabouts den ausbleibenden Regen auf unanständige Kleidung und fehlende Schleier beim weiblichen Geschlecht zurückgeführt hatten (Wegemund 1993b: 133). 1994 kam es zu einer wachsenden Agitation islamistischer Kreise im Zusammenhang mit der Novelle eines Familiengesetzes und einer Anti-AIDS-Kampagne sowie einer erneuten Kritik an nicht schicklich gekleideten Frauen (dies. 1995b: 132f).

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  73. Für den Hinduismus kann dessen Vereinbarkeit mit der Demokratie durch das Beispiel Indien illustriert werden.

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  74. Ethnische Vielfalt und die möglichen Folgeprobleme können eine vernünftige Entwicklung behindern, wenn sie Lösungskapazitäten binden oder bei Proporzlösungen nicht allein der Kompetenz zum Erfolg verhelfen. Dies gilt natürlich erst recht für ethnische Konflikte, die Entwicklung nicht nur nachhaltig behindern, sondern umkehren können.

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Basedau, M. (2003). Strukturelle Ebene. In: Erfolgsbedingungen von Demokratie im subsaharischen Afrika. Junge Demokratien, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09965-9_8

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