Zusammenfassung
In der Aufgabenbeschreibung des Bürgerbeauftragten heißt es im § 1 des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz: „Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags den Bürger im Verkehr mit den Behörden zu unterstützen.“ Bedeutsam an dieser Aufgabenbeschreibung ist der Passus: „... im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags.“ Dieses parlamentarische Kontrollrecht hat zweifellos in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da mehr als 35 Jahre nach der Wiederherstellung der exekutiven Strukturen im Nachkriegsdeutschland man sicherlich weder Regierung noch Verwaltung zu nahe tritt, wenn man ein gewisses Beharrungsvermögen konstatiert, das der betroffene Bürger subjektiv durchaus als Hartleibigkeit oder Unempfindlichkeit der Verwaltung gegenüber seinen individuellen Interessen ansehen kann.
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Volkert, H.P. (1986). Der Bürgerbeauftragte, eine Institution des Landtages. In: Kempf, U., Uppendahl, H. (eds) Ein deutscher Ombudsman. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09851-5_4
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