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Zusammenfassung

In den vorangegangenen Kapiteln war aufgezeigt worden, daß die amerikanischen „Drittparteien“ in der Regel auf Grund von Defiziten entstanden, welche die beiden großen Parteien bei der Artikulation und Befriedigung der Bedürfnisse der Wählerschaft hinterlassen hatten: „Major party failure is the primary force motivating third party voting in America.”1 — ein Phänomen, auf das bereits James BRYCE gegen Ende des 19. Jahrhunderts in seiner klassischen Studie „The American Commonwealth“ aufmerksam gemacht hat.

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Anmerkungen

  1. ROSENSTONE, Steven J./BEHR, Roy L /LAZARUS, Edward H.: „Third Parties in America“ ( Princeton, N.J. 1984 ), S. 150.

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  2. BEYME, Klaus von: „Parteien in westlichen Demokratien“ (München 1982), S.38.

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  3. Siehe hierzu das nachfolgende Schaubild.

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  4. Vote for Minor Parties in Presidential and Congressional Elections, 1836–1978Quelle: CLUBB, Jerome M./FLANIGAN, William/ZINGALE, Nancy: Partisan Realignment. Beverly Hills/London 1980

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  5. GILLESPIE, J. David: „Politics at the Periphery. Third Parties in Two-Party America“ ( Columbia, S.C. 1993 ), S. 261.

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  6. LASSALE, Jean-Pierre: „Les Partis Politiques Aux Etats-Unis“, (Paris 1987), S.18.

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  7. Vgl. hierzu ausführlicher: ROSENSTONE et al., Third Parties, S.15–47.

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  8. Vgl. hierzu: BEYME, Parteien in westlichen Demokratien: S. 316.

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  9. BEYME macht darauf aufmerksam, daß DUVERGER schon 1951 den Wahlsystem-Determinismus mit empirischen Argumenten kritisierte.

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  10. Zu den Details der Auswirkungen des Wahlrechts auf „dritte“ Parteien vgl. ua: LAWSON, Kay: „How State Laws undermine Parties”, in: „Elections American Style“, hrsg. v. A. Reichley (Washington, D.C. 1987), S.240–260; RAE, Douglas: The Poltical Consequences of Electoral Laws” (New Haven, Conn. 1971); BICK, Wolfgang: „Mehrheitsbildende Wahlsysteme und Wahlkreiseinteilung“ (Meisenheim/ Glan 1975).

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  11. Umgekehrt haben die verfassungsrechtliche Verbürgung von Minderheitenrechten und die bis ins 19. Jh. hinein bestehende Möglichkeit, Konflikte durch geographische Separation zu lösen, weitgehend verhindert, daß sich strukturelle Minderheiten zu systemfeindlichem Verhalten provozieren ließen.

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  12. DUVERGER, Maurice: „Die politischen Parteien“ (dtsch. Tübingen 1959), insbes. S. 219.

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  13. NOHLEN hat zurecht darauf hingewiesen, daß in der wissenschaftlichen Literatur allzu häufig übersehen wird, daß es sich zunächst einmal allenfalls um positive Korrelationen zwischen Wahlsystem und Parteiensystem handelt, die noch keinen Beweis einer Kausalbeziehung darstellen: Allzu häufig würden sich die Untersuchungen über den Zusammenhang von Wahl-und Parteiensystem als unempirisch erweisen, und die vermeintlichen Kausalitätsnachweise entpuppten sich als bloße Tautologien. Eine eindeutige kausale Zuordnung sei wissenschaftlich nur selten möglich, denn: „In der Regel wird man im komplexen Beziehungsgeflecht von Gesellschaft, Wahlsystem und Parteiensystem nicht davon ausgehen können, den Faktoren eindeutig die Rolle von unabhängigen oder abhängigen Variablen zuzuweisen.“ (S.360) Daher sei die — besonders häufig in den Studien aus der Kölner HERMENS-Schule anzutreffende — These von der Erzeugung eines bestimmten Parteiensystems durch ein bestimmtes Wahlsystem dahingehend abzuschwächen, daß Mehrheitswahlsysteme allenfalls die gesellschaftlichen und politischen Kräfte verstärken würden, welche das Entstehen von Zweipartensystem begünstigten.

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  14. NOHLEN, Dieter: „Wahlsysteme der Welt“ (München/Zürich 1978), S.357ff.

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  15. MAGIERA, Siegfried: „Die Vorwahlen (Primaries) in den Vereinigten Staaten“ ( Frankfurt a. M. 1971 ), S. 147.

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  16. Andererseits zeigt das Beispiel des Staates New York, daß bei einer „drittparteienfreundlichen“ Ausgestaltung des Wahlrechts (in diesem Falle durch die Möglichkeit der, joint nomination”) sogar eine für die „dritten“ Parteien relativ ungünstige Vorwahlregelung („closed primary”) dem Wahlerfolg und der Überlebensfähigkeit der „Drittparteien” auf Dauer keinswegs schaden muß.

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  17. Aber auch auf der regionalen Ebene gab es häufig unüberwindlich hohe Hürden: In Illinois versuchte 1948 beispielsweise eine Gruppe linksliberal gesinnter Reformer, eine Regionalorganisation der neuen „Progressive Party“ zu gründen und Kandidaten für die Präsidentschafts(wahlmänner)- und US-Senatswahlen aufzustellen, welche die Politik des nationalen Parteigrilnders und Präsidentschaftsbewerbers Henry WALLACE unterstützten. Die erste Hürde für eine Parteigründung, die Beschaffung von 25.000 Unterschriften wahlberechtigter Burger, hätten die Reformer noch rechtzeitig vor den Wahlen nehmen können, wenn diese nicht mit einer zweiten Hürde verbunden gewesen wäre: Aus 50 der 102 Counties mußten jeweils mindestens 200 Unterschriften beschafft werden. Daß der Parteigründungsversuch daran scheiterte, hing vor allem damit zusammen, daß zum damaligen Zeitpunkt 52% der der registrierten Wähler in einem einzigen County (Cook County, ie Groß-Chicago) ansässig waren. Eine Klage der gescheiterten Progressivisten gegen diese restriktive Regelung wurde vom US-Supreme Court abgewiesen. In anderen Staaten ist die Situation für Parteineugründungen nicht viel besser: So hatten sich beispielsweise 1983 in Kalifornien ganze fünf Parteien für das Ballot qualifizieren können.

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  18. Dieser Begriff geht auf Eibridge GERRY zurück, der 1812 als Gouverneur von Massachusetts einen Wahlkreis in manipulativer Absicht so zurechtschneiden ließ, daß der Wahldistrikt der Form nach schließlich einem Salamander ähnelte. Bei dem vor allem auf der einzelstaatlichen Ebene verbreiteten Gerrymandering verfolgt die Mehrheitspartei entweder die Zielsetzung, die Wählerschaft des politischen Gegners in einem Wahlkreis maximal zu konzentrieren, um der Gegenseite hier ein nutzlos hohes Wahlergebnis zu bescheren, oder aber die Wahlkreisgrenzen so zu ziehen, daß die Wählerschaft des politischen Gegners auf verschiedene Wahlkreise aufgesplittert wird und dort dann jeweils in der Minderheit ist. Das Gerrymandering vollzieht sich normalerweise in Wahlkreisen mit gleich großer Wahlbevölkerung, so daß prima facie nicht gegen das one man, one vote“-Postulat verstoßen wird. Die Gerichte haben bislang nur den Extremformen des Gerrymandering gewisse Riegel vorgeschoben (z.B. dadurch, daß sie die Beachtung gewachsener gebietskörperschaftlicher Grenzen vorgeschrieben oder die Schaffung nicht-zusammenhängender Wahlkreise untersagt haben).

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  19. Die „Fairness Doctrine“ war 1949 von der „Federal Communications Commission” eingeführt worden, um Pluralität und Ausgewogenheit in der Medienberichterstattung zu garantieren.

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  20. COTTEN, zitn: „Guide to Congress“, hrsg. v. M. Wormser. (3. Washington, D.C. 1982 ), S. 664.

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  21. Das hier angesprochene Dilemma hat z.B. — neben der rückwärtsgewandten Orientierung an der vermeintlich heilen Welt eines agrarischen Arkadien — entscheidend zum Niedergang der „People’s Party“ beigetragen, zumal es durch die erfolgreiche Revolte der „Silber-Demokraten” gegen die industriefreundliche Parteiführung der „Democrats“ 1896 zusätzlich verschärft worden war: Wenngleich die „Machtergreifung” der „Silber-Demokraten“ überhaupt erst die Formierung bundesweiter Wahlallianzen zwischen der Populistischen und der Demokratischen Partei möglich gemacht hatte, so war durch den neuen „populistischen” Kurs der von William Jennings BRYAN geführten Demokratischen Partei doch gleichzeitig die Existenz einer eigenständigen „People’s Party“ auf Bundesebene aus programmatischen Gründen überflüssig, wenn nicht sogar dysfunktional geworden.

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  22. ELDERSVELD, Samuel J.: „Political Parties in American Society“ (New York 1980), S. 40.

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Klumpjan, H. (1998). Rückblick. In: Die amerikanischen Parteien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09671-9_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09671-9_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-09672-6

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