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Zusammenfassung

Controlling ist in aller Munde. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Unternehmungen, wo Controlling schon seit Jahren als etabliert gelten kann, sondern mittlerweile auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung1 und hier vor allem für die Kommunalverwaltungen. Dies ist im Grunde erstaunlich und zwar zunächst aus zweierlei Gründen. Controlling ist als betriebswirtschaftliches Konzept keinesfalls unumstritten, im Gegenteil: „Jeder hat seine eigenen Vorstellungen darüber, was Controlling bedeutet oder bedeuten soll, nur jeder meint etwas anderes.“2 Hinzu kommen bei einer Anwendung im öffentlichen Bereich spezifische Bedingungen, die im Gegensatz zu den Gemeinsamkeiten zum privaten Bereich dem Betriebswirt zuweilen aus dem Blick geraten. Diese Unterschiedlichkeit der Anwendungsbedingungen wird zwar in jüngster Zeit abgeschwächt durch weitreichende Veränderungen auf kommunaler Ebene, die offenbar Kommunalverwaltung und Wirtschaft ähnlicher werden lassen.3 Aber auch wenn man unterstellt, daß einige der spezifischen Bedingungen im öffentlichen Bereich veränderbar sind, können andere doch als „konstitutiv“ gelten. Zudem sind die Veränderungen in ihrer Gesamtheit noch nicht absehbar. Im Ergebnis müßte also bei dem Versuch Controlling in der Kommunalverwaltung anzuwenden, ein „unfertiges“ betriebswirtschaftliches Konzept einer in ihrer Entwicklung unklaren Anwendungssituation „angepaßt“ werden.

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Literatur

  1. Vgl. Brüggemeier, Controlling in der Öffentlichen Verwaltung, S. 9.

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  2. Preißler, Controlling, S. 10.

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  3. Vgl. hierzu Banner, Kommunalverwaltung und Wirtschaft werden ähnlicher.

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  4. Hoffmann, Controlling - Eine Standortbestimmung, S. 5.

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  5. Vgl. von der Oelsnitz, Individuelle Selbststeuerung - der Königsweg „moderner“ Untemehmensflihrung?, insbes. S. 717.

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© 1997 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Rembor, RP. (1997). Einleitung. In: Controlling in der Kommunalverwaltung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09509-5_1

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