Zusammenfassung
Obwohl große Beschäftigungsbereiche, vor allem in den Kleinbetrieben und im Handwerk seit jeher von der institutionellen Mitbestimmung faktisch ausgeschlossen sind und auch die Eigentümer mittelständischer Unternehmen in ländlichen Gebieten sich selten mit der Einrichtung des Betriebsrats anfreunden können, galt für die Betriebe von Konzernen und ganz allgemein für die mittleren und großen Betriebe in den industriellen Ballungsgebieten, daß in ihnen die Interessenregulierung nach dem BetrVG als akzeptiert oder mindestens als toleriert angesehen werden konnte; das hat sich auch durch unsere Untersuchung bestätigt. Wenn generalisierend vom ‚deutschen Mitbestimmungsmodell‘ gesprochen wird, von den betrieblichen ‚Kooperationsbeziehungen‘ oder der ‚etablierten Sozialpartnerschaft‘, dann ist — jenseits der Verbände — eben dieser Kreis von Betrieben gemeint.
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Bosch, A., Ellguth, P., Schmidt, R., Trinczek, R. (1999). Nachwort. In: Betriebliches Interessenhandeln. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09391-6_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09391-6_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2229-5
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