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Armut — Definitionen und Konzeptualisierung

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Armut und Zeit

Zusammenfassung

Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Armut kann nicht umhin vorab eine Klärung des Begriffs vorzunehmen, der sich in unterschiedlichen Ausprägungen fassen läßt. Grundsätzlich wird zwischen absoluten und relativen sowie zwischen subjektiven und objektiven Armutsdefinitionen unterschieden.

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Literatur

  1. In neueren Arbeiten wird auf den kulturwissenschaftlichen Zugang dieser Armutskonzeption in modifizierter Weise zurückgegriffen. So verwendet beispielsweise Lutz (1995: 394) in Anlehnung an Lewis den Begriff “Armut der Kultur” und definiert in folgendermaßen: “Armut der Kultur meint nichts anderes als Abkoppelung und Ausgrenzung aus `Erfahrungs-und Teilnahmeräumen’ der herrschenden Kultur einer Gesellschaft, in die Armut als individuelles aber auch als kollektives Schicksal eingebettet bleibt.”

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  2. Kritisiert wurde und wird u.a. einerseits die Vermischung von wissenschaftlichem Anspruch und Parteipolitik und andererseits die Tatsache, daß Geißler nur jene Personen als arm qualifiziert, die mit ihrem Einkommen unterhalb der Sozialhilferichtsätze liegen (vgl. Schäfers 1992: 115; vgl. Hauser/Neumann 1992: 240–241; u.a.)

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  3. Einen kurzen Abriß der spezifisch österreichischen Armutsdiskussion in den 80er Jahren findet sich bei Wohlgenannt (1995).

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  4. vgl. dazu auch Kapitel 2.3 Armut und Soziologie.

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  5. Anzumerken ist, daß die verwendeten Daten anhand der Konsumerhebung aus den Jahren 1984 bzw. 1985 erhoben wurden.

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  6. Neben der personenbezogenen Armutsgefährdung wird auch die von Haushalten angeführt, da “(s)ie… als Orte des gemeinsamen Wohnens und Wirtschaftens die sozialen Chancen des einzelnen (vermitteln).” (Glatzer/Hübinger 1990: 37–38).

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  7. Siehe dazu im Detail: Lutz/Wolf/Wagner 1993: 55–57

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  8. Lutz/Wolf/Wagner (1993: 67) weisen in ihren Ausführungen darauf hin, daß die so ermittelten Einkommensdaten erstaunlicherweise niedriger sind als jene aus der Konsumerhebung 1984. Erklärt wird dies dadurch, daß die Daten zu den Einkommen unvollständig erfaßt sind. Anzumerken bleibt, daß dann das von denselben Autoren dargelegten Argument der “breiteren Datenbasis” von Einkommenserhebungen wenig plausibel erscheint.

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  9. Obwohl sich beim Leyden-Verfahren die höchste Armutsschwelle ergibt, werden offensichtlich Kinder gering gewichtet, sodaß sich hier der geringste Anteil von armutsgefährdeten Kindern ergibt.

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  10. Hervorhebungen im Original

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  11. Dazu wurden 2000 Personen, die über 15 Jahre alt sind, befragt.

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  12. Dabei wurde nach Armutsindikatoren und nach zugestandenem Niveau der Lebensführung, in Form des monatlichen Einkommens, das notwendig ist, um nicht arm zu sein, gefragt. Auf die Darlegung dieser “zugestandenen Armutsgrenzen” wird nachfolgend u.a. deshalb verzichtet, da die Publikation aus dem Jahre 1985 stammt. Erwähnenswert erscheint aber, daß die so erfragten, zugestandenen Armutsgrenzen deutlich unter den damaligen Sozialhilfesätzen lagen (Schneidewind 1985: 19–20).

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  13. Siehe Abschnitt 2.2.5

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  14. Als ein Ansatzpunkt könnte beispielsweise der Mikrozensus angesehen werden, da dieser ein sukzessives Fortschreiben der befragten Haushalte vorsieht. Allerdings bleibt anzumerken, daß “(u)m die ausgewählten Haushalte durch die Erhebungen nicht über Gebühr zu belasten,… die Zahl der Befragungen” (Statistische Nachrichten 68: 320) in Grenzen gehalten werden müssen. Aus diesen Gründen wird bei jeder pro Quartal durchgeführten Befragung ein Teil der Haushalte ersetzt. Dieses als “teilweise Rotation” bezeichnete Verfahren führt dazu, daß immerhin in ein und demselben Haushalt acht aufeinanderfolgende Befragungen durchgeführt werden.

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  15. Die beiden Autoren machen darauf aufmerksam, daß in den USA und in Großbritannien im Rahmen der Sozialwissenschaften “eine breite, kontinuierliche und fundierte Beschäftigung (…) mit Armut und Sozialpolitik” (LeibfriedlVoges 1992: 9) stattfindet. Als Beleg dafür werden u.a. die Arbeiten von Peter Townsend angeführt, die innerhalb der Disziplin als “Klassiker” gelten, “die wissenschaftliche Standards setzten und auch außerhalb der Soziologie ein breites Publikum fanden, als Untersuchungen, die nachhaltige Diskussionen und vielfältige Forschungsinitiativen auslösten.” (LeibfriedlVoges 1992: 9).

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  16. siehe dazu auch Abschnitt 2.1

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  17. vgl. Abschnitt 2.1

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  18. Zum Problem der Dunkelziffer siehe Hartmann (1981); Bacher (1993).

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  19. Angemerkt werden soll, daß es sich dabei nicht um eine Abhandlung einer Geschichte von sozialen Ideen am Beginn der Industrialisierung handelt. Eine solche wäre beispielsweise in Ritter (1987) nachzulesen.

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  20. Der Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, daß Malthus das vorbeugende Hemmnis des Bevölkerungswachstum die “sittliche Enthaltsamkeit” erst in seinem 1803 erschienen Second Essay aufgenommen hat (vgl. im Detail dazu Steinmann 1989: 163f).

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  21. Eine Sonderstellung nimmt John Stewart Mill (1806–1873) ein, der in Anknüpfung an die klassische Wirtschaftstheorie (A. Smith/D. Ricardo) für einen liberalen Sozialismus plädiert, der sowohl die Idee der freien Entfaltung wirtschaftlicher Kräfte als auch regulierende sozialstaatliche Eingriffe, einschließt (vgl. dazu Mill 1988, sowie deMarchi 1989).

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  22. Dies gilt dem Prinzip nach bis heute, wiewohl es während der NS-Zeit zur Errichtung von Gemeindeverbänden kam, die zum Teil (in Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark) als Sozialhilfeverbände auf Bezirksebene beibehalten wurden (siehe auch Abschnitt 2.4.2).

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  23. Siehe dazu auch Kapitel 3–1.

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  24. Budgetausschußprotokoll des Salzburger Landtages (2. Session, 11. Gesetzgebungsperiode) 15. und 16. November 1994 zit. nach Krause 1995

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  25. Anzumerken ist, daß die Praxis der Sozialhilfegewährung der Stadt Salzburg immer wieder, österreichweit zitiert wird: Während die einen eine zu “großzügige Gewährung” konstatieren (z.B. Übernahme der anfallenden Wohnungskosten), weisen andere auf die vorbildhafte Sozialhilfepraxis der Stadt Salzburg hin: Beispielsweise wurden 1986 Leistungen aus dem Bereich der offenen Sozialhilfe kaum regressiert (Dimmel 1989: 181).

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  26. Die Novelle zum Salzburger Sozialhilfegesetz ist seit 1. April 1995 in Kraft.

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  27. vgl. im Detail dazu Krause 1995: 74–88

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Stelzer-Orthofer, C. (1997). Armut — Definitionen und Konzeptualisierung. In: Armut und Zeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09296-4_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09296-4_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-1799-4

  • Online ISBN: 978-3-663-09296-4

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