Zusammenfassung
Mit dem Perspektivenwechsel in den wesentlichen, von der städtischen Ebene beeinflußbaren Politikfeldern gehen jeweils zwei Handlungslinien einher: Zum einen werden Vorschläge für die Entwicklung und den Einsatz neuer Instrumente skizziert, zum anderen ist die Darstellung der verschiedenen Ressortaufgaben immer mit dem Hinweis verbunden, daß künftig vor allem ein anderer Einsatz der vorhandenen Handlungsoptionen gefordert ist. Hier geht es nicht mehr um neue Instrumente, sondern um neue Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen und eine Planungskultur, die Verantwortung neu definiert und eine Auslegung der rechtlichen Planungsgrundlage im Sinne einer sozialverträglichen Planung zuläßt (s. Abschn. 8.1).
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Literatur
Diese orientieren sich am Syndrom-Ansatz des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung zu „Globalen Umweltveränderungen” (WBBGU 1996).
Es gibt Vorschläge, wie z.B. eine SVP ähnlich wie die UVP in den Planungsablauf integriert werden kann: von der Projektbeschreibung über Bedarfsnachweis, Alternativen, Klärung des Untersuchungsumfangs, Nachweis der „Sozialerheblichkeit”, sozial-räumlicher Ist-Zustand, Folgenabschätzung, Bewertung, Empfehlung (vgl. van den Daele 1993a; Alisch 1994). Stierand (1994) zeigt Parallelen zum Raumordnungsverfahren (ROV) auf, kommt jedoch zu dem Schluß, daß weder die UVP noch das ROV einen Ersatz zur Prüfung der Sozialverträglichkeit bieten können.
Im Hamburger Stadtteil St. Georg gibt es z.B. vier Stadtteilbüros: Eines wird vom Sanierungsträger betrieben, eines ist Anlaufstelle des Amtes für soziale Dienste. Der Einwohnerverein verwaltet selbst ein Büro und der intermediäre Träger, der dort das Programm zur Armutsbekämpfung umsetzt, hat ebenfalls ein eigenens Büro vor Ort.
Auf diesem Prinzip basiert auch das Programm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf in Nordrhein-Westfalen, die „Zukunftsinitiative Nordrhein-Westfalen” (ZIN) sowie die IBA Emscherpark.
Der Begriff weist die Richtung: Mit dem Neuen Steuerungsmodell wird versucht, ökonomisches Denken in die öffentliche Verwaltung einzubringen. Das sollte allerdings nicht dazu fuhren, staatliches Handeln einer „Verbetriebswirtschaftlichung” zu unterwerfen. Die Gefahr besteht „am falschen Ende” zu sparen und neue Instrumente (Bewohnerbeteiligung, Sozialverträglichkeitsprüfung, Stadtteilmanagement) nur zuzulassen, wenn sie als „kostengünstig” eingeschätzt werden.
Die Arbeitsgruppe Bestandsverbesserung (AGB) am Institut für Freiraumentwicklung und Planungsbezogene Soziologie, Universität Hannover in Kooperation mit dem Institut für Raumplanung der Universität Dortmund hat eine umfangreiche Dokumentation über die Unterstützung von Selbsthilfe-Initiativen durch intermediäre Organisationen in Europa und den USA erarbeitet (vgl. Froessler et al. 1994).
Die umfangreichen Beiträge britischer Unternehmen zur Entwicklung und Unterstützung benachteiligter Quartiere sind beispielsweise dokumentiert in: Froessler/Wagner 1994.
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Alisch, M., Dangschat, J.S. (1998). Neue Verwaltungs- und Planungskultur. In: Armut und soziale Integration. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09295-7_8
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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