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Akzeptanzbegriff

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Akzeptanz
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Zusammenfassung

Die Rede von „Akzeptanz“ ist derzeit allgegenwärtig und der Akzeptanzbegriff buchstäblich „in aller Munde“. Allabendlich vergehen im Radio und im deutschen Fernsehen keine Nachrichtensendungen mehr, ohne daß nicht mindestens einmal das Wort „Akzeptanz“ fiele und irgendetwas irgendwo auf der Welt entweder „akzeptiert“ oder als „inakzeptabel“ abgelehnt worden wäre.

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Literatur

  1. In Wirklichkeit meinen die von eben jener Akzeptanz in der Bevölkerung abhängigen Volksvertreter/innen damit, daß sie allein ein verbaler Vorstoß in dieser Richtung um Wähler/innen/stimmen bringen würde oder das Bundestagsmandat kosten könnte.

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  2. Beides läßt den Prozeß, also das Machen und Entstehen, gegenüber dem Prozeßergebnis in den Hintergrund treten. Vorstellungen von etwas Abgelagertem, Sedimentiertem oder irgendwo Gehortetem und Kompiliertem werden durch die z.B. in der (Ungleichheits-und Wissens-)Soziologie üblichen Bezeichnungen von “Sozialschichten” oder “Wissensbestän-den” ebenso nahegelegt wie durch im Politjargon gängige Formulierungen vom kleiner gewordenen “Vorrat an Gemeinsamkeiten” und sinkenden “Systemvertrauen”. Dies wiederum ist Ursache zahlreicher Reifikationen und irrefiihrender Verwechslungen nicht nur in der Sprache von Politik und ‘Wissenschaft, sondern auch in der Alltagssprache.

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  3. So werden vermehrt Handlungen, Außerungen oder auch berufliche Veränderungen bis hinauf zu den Inhabern privilegierter gesellschaftlicher Positionen und höchster politischer Âmter inzwischen mit der Begründung unterlassen, daß die hiervon direkt oder indirekt, z.B. als Familienangehörige oder Ehepartner, Mitbetroffenen eine Entscheidung nicht gut heißen und diese keinesfalls “akzeptieren” würden.

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  4. Hierbei widerlegt postmodernes“Neu-HochdeutschvorgeblichsozialschrankenlosePostmodernität zumindest ein Stück weit und bestätigt auf sprachlicher Ebene eben jene Ungleichheit, die sie verbal abstreitet.

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  5. Daß dies so ist, zeigt allein schon die ungewohnt weibliche Form der Amtsbezeichnung und die verbreitete Unsicherheit in ihrem Gebrauch.

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  6. Auf solche Binnendifferenzierungenwird in nachfolgenden Abschnitten näher eingegangen (vgl. hierzu insbes. Kap. 1.3.1).

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  7. In diesem Punkt ist das scheinbar plötzliche Auftauchen des Akzeptanzbegriffs vergleichbar mit der “emergence of norms”. Wie bei der Norm und deren alternativer Wirkungschance, gelangt das mit ihm bezeichnete und für breite Bevölkerungskreise problematisch gewordene Phänomen (hier: der Akzeptanz) - und mit ihm die Möglichkeit der Nicht-Akzeptanz - erst in größerem Umfang ins öffentliche und private Bewußtsein.

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  8. Dies gilt neben anderen, eher neutralen Charakterisierungen der Gegenwartsgesellschaft auch für systemkritische Kampfbegriffe, wie die Rede vom “Überwachungs”-,“Polizei”-oder “Plutoniumstaat”, zu dem sich die postindustrielle “Information”- oder “Sicherheitsgesellschaft” entwickelt habe (stellvertretend etwa v.Schoeler 1986).

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  9. Zu dieser neuen Form des “Bekenntnis-Tourismus” mit einer alltags-und kultursoziologischen Typologie von Aufldeber-Inhalten Allert (1988).

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  10. Zur Bedeutung speziell des politischen Schlagwortes Ickler (1989).

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  11. Ahnliche Verwendungskarrieren sind bei den unbestimmten Begriffen “öffentliche Meinung”,“Rechtsbewußtsein” oder “Milieu”, auch fir die “Rolle” und die “soziale Kontrolle” feststellbar. Insbesondere die zwei letztgenannten haben - im ersten Fall auf Ralph Linton (1936), im zweiten Fall (mit davor liegenden früheren Aufsätzen) auf den amerikanischen Soziologen Edward A. Ross (1901) zurückgehend-, auch ohne genau definiert zu sein, in immer neuen Auflagen (z.B. Ross 1916, 1969) bzw. Bedeutungsvarianten des Rollenbegriffs (Mead 1973, 1934; Moreno 1954, 1934) eine ausgiebige Forschung angeregt und sich als außerordentlich fruchtbar erwiesen. Für eine Rekonstruktion der geschichtlichen Entwicklung des Rollenbegriffs Claessens (1968, 1970: 14ff.) sowie als wissenschaftshistorischer Überblick über die Verwendung des Konzepts “social control” und dessen Rezeption in der deutschen und amerikanischen Soziologie Janowitz (1973).

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  12. Inzwischen sind erste Anzeichen eines Verschleiß des Akzeptanzbegriffes feststellbar. Dieser wird mittlerweile so häufig und in so vielen unterschiedlichen Zusammenhängen benutzt und damit auch vemutzt, daß im Zuge seines inflationären Gebrauchs die Gefahr entsteht, daß mit dem Begriff auch das mit ihm Bezeichnete seine Konturen verliert.

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  13. Zum Stellenwert von “termini technici” und “technical concepts” im Rahmen soziologischer Theoriebildung Claessens (1968, 1970: 16/17).

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  14. Zu weiteren Beispielen, etwa “Rolle” und “Status”, welche zugleich das im Vergleich zur Soziologie konfliktfreiere Verhältnis zwischen naturwissenschaftlicher Begriffsbildung und Alltagsverständnis illustrieren, s. Ralf Dahrendorfs viel zitierten Essay “homo sociologicus” (Dahrendorf 1958, 15.Aufl 1977).

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  15. Ein Grund hierfür liegt darin, daß im Unterschied zu den Naturwissenschaften, die von der Entwicklung exakter Meßverfahren zur Prägung theoretischer Begriffe fortschreiten, das relativ entwickelte Vokabular der Umgangs-und Alltagssprache, aber auch die Terminologie der klassischen Philosophie das traditionelle Reservoir sozialwissenschaftlicher Begrifflichkeit bilden.

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  16. Letzteres dürfte sich als grundbegriffliches Problem theoretischer Ansätze insbesondere einer Soziologie des Alltags (hierzu Bergmann 1981), aber auch überall doit erweisen, wo Betroffenenforschung in den verschiedenen Varianten von der wissenschaftlichen Begleitforschung bis hin zur Aktionsforschung (stellvertretend Haag u.a. 1972) betrieben wird.

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  17. Zur anhaltenden wissenschaftstheoretischen Diskussion um die beiden großen Traditionen der Geistes-und der Naturwissenschaften aus Sicht der Handlungsphilosophie v.Wright (1974) sowie neuerdings unter Einbeziehung naturwissenschaftlicher Sichtweisen Schurz (1988). Speziell zum Scheingegensatz natur-und sozialwissenschaftlicher Begriffsbildung und Methodologie im Kontext der “Finalisierungsthese” Böhme/v.d.Daehle/Krohn (1973) bzw. der “Entzauberungsthese” Knorr-Cetina (1985).

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  18. Dies gilt auch dann, wenn sich der Bedeutungsgehalt von “Wandel”, wie derjenige von “Werten”, wandelt und möglicherweise überhaupt nur dadurch der Eindruck eines “Werte-Wandels” entsteht. Für eine in diese Richtung gehende Interpretationsvariante des “Wertewandels” vgl. Klages (1984) sowie Bolte (1987).

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  19. Stoff fir solche Untersuchungen liefern u.a. der Rationslitäts-und der Rationalisierungsbegriff bei Max Weber (Vogel 1973), der Systembegriff bei Niklas Luhmann oder der Begriff der “öffentlichen Meinung” bei Jean Jacques Rousseau, John Stuart Mill und Ferdinand Tönnies (Otto 1966).

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  20. Daß die Autoren solcher zumeist akribisch betriebener Begriffsexegesen bei der Verfolgung dieses Ziels einem prinzipiellen Irrglauben unterliegen, sei hier nur am Rande erwähnt, lehrt doch schon Platons berühmtes “Höhlengleichnis”, daß der um Erkenntnis Bemühte stets nur die Schatten der Realität und niemals diese selbst sieht.

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  21. Bei den verdienstvollen Begriffsanalysen und begriffsgeschichtlichen Studien fir die Soziologie und deren Nachbardisziplinen ist u.a. zu denken an die Arbeiten zu “Wert” und “Norm” (Lautmann 1971), über “soziale Normen” (Korthals-Beyerlein 1979), zur “Öffentlichkeit” (Hölscher 1979) und an den wissenssoziologischen Beitrag zum “common sense” (Albersmeyer-Bingen 1986).

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  22. Dies betont auch Luhmann, wenn er feststellt, daß Begriffe weniger wissenschaftliche Konstrukte mit realer Entsprechung als “Antworten eines akuten faktischen Problembewußtseins” darstellen, die nicht den Sinn haben, “faktische Ereignisse oder Verläufe zu erklären” (Lohmann 1971: 9). Als Beispiele aus der klassischen Staatstheorie nennt Luhmann die Begriffe “Demokratie”, “Legitimität”, “Macht” und “öffentliche Meinung”. Einen ähnlichen Standpunkt zum Verhältnis von Wahrnehmung, Begriffsbildung und Problembewußtsein vertritt die in Kap. 1.3.2 näher erläuterte “Konzeptualisierungstheorie” (Blumer 1931, 1969 und ders. 1954, 1969).

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  23. Als wissenschaftliche Begriffe überflüssig würden diese Bezeichnungennur dann, wenn die mit ihrer Hilfe zu analysierenden Phänomene oder zu klärenden Probleme durch die Annahme anderer Korrelate und mittels anderer Begriffe im Rahmen neuerer Theorien besser erklärt oder genauer analysiert werden könnten. Für die genannten und weitere Beispiele wiederum Kepplinger (1977).

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  24. Letzteres wurde vor dem Hintergrund verbreiteter Irrelevanzklagen (stellvertretend Nowotny 1975) mit Hilfe unterschiedlicher Professionalisierungsstrategien innerhalb der Soziologie mit - im Vergleich zu den Naturwissenschaften, der Medizin oder der Jurisprudenz - nur mäßigem Erfolg immer wieder versucht. Zur bisher nicht gelungenen Verwaltung der Kriterien einer “sozialen Rationalität” vgl. auch Lepsiva (1989).

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  25. Gleichlautende Feststellungen fir die genannten anderen Disziplinen beziehen sich auf das “Historische Wörterbuch der Philosophie”, herausgegeben von Ritter (1971), auf den 7., von Graumann (1972) verantworteten Band “Sozialpsychologie” des insgesamt 12-bändigen und in der Gesamtherausgeberschaft von Gottschaldt u.a. erschienenen “Lexikon der Psychologie” sowie auf das von Mickel (1983) edierte “Handlexikon zur Politikwissenschaft”.

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  26. Im ersten Fall handelt es sich um eine englischsprachige linguistische Arbeit mit dem Titel “Acceptability in language” von Sidney Greenbaum aus dem Jahre 1977 (Greenbaum 1977), beim zweiten Literaturnachweis um eine philosophisch-theologische Studie zur Akzeptations-und Verdienstlehre von Duns Scotus bis Luther (Dettloff 1954, 1963).

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  27. Aufgefiihrt und erläutert werden in der davorliegenden 17.Auflage (1973) des Duden lediglich das “Akzept” als Annahmeerklärung des Bezogenen auf einen Wechsel und der akzeptierte Wechsel selbst, der “Akzeptant” als der zur Bezahlung des Wechsels Verpflichtete (Bezogene), die Substantive “Akzeptation” und “Akzeptierung” als Annahme und “Akzeptor” als Annehmender und Empfänger sowie das Verbum “akzeptieren” als annehmen und das Adjektiv “akzeptabel” als annehmbar. Die “Akzeptanz” bleibt in dieser Ausgabe noch ebenso ausgeklammert wie in der 18.Auflage (1977) des Brockhaus, wo zwar die “Akzeptabilität”, nicht aber die “Akzeptanz” eine explizite Erwähnung erfährt.

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  28. Dies gilt außer fir das umfassende und schon etwas ältere “Handwörterbuch der Sozialwissenschaften” (v.Beckerath 1956) fir das von Wilhelm Bemsdorff edierte “Wörterbuch der Soziologie” (Bemsdorf 1969), für das von Günter Hartfiel verfaßte “Wörterbuch der Soziologie” (Hartfiel 1972), das von einem Editorenkollektiv ein Jahr später herausgebrachte “Lexikon zur Soziologie” (Fuchs/Klima/Lautmann/Rammstedt/Wienold 1973) und die “Grundbegriffe der Soziologie” (Scheuch 1973, 1975) sowie fir das stärker auf die Praxis der Sozialarbeit zugeschnittene “Handbuch Soziologie” (Kerber/Schmiede 1984). Überall dort fehlt das Stichwort “Akzeptanz”, wie der für die Disziplin konstitutive Ordnungsbegriff, bis in die aktualisierten und erweiterten Neu-und Sonderauflagen hinein, so z.B. auch noch bei Fuchs u.a. (1978, 1988).

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  29. Die Tatsache, daß obige Definition von “Sozialverträglichkeit” Aspekte sowohl der aktiven wie der passiven Anpassung beinhaltet, macht sie als Grundlage Air weiterfiihrende und auf andere Bereiche übertragbare Definitionen auch von “Akzeptanz” brauchbar. Die Unterscheidung in einen “subjektiven” und “objektiven” Ansatz bleibt indes - wie der eigenschaftstheoretische Definitionsansatz insgesamt (zur Kritik s. Kap. 1.3.3) - wenig überzeugend. Dies gilt umso mehr als, wie in dem Lexikonartikel selbst betont wird, hinsichtlich der externen Oberziele Konsens bestehen muß. Ein solcher dürfte ohne kollektive Einigung und damit ohne subjektive Komponenten kaum denkbar sein.

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  30. In der Literatur wird der Akzeptabilitätsbegriff gemeinhin Noam Chomsky zugeschrieben. Auf ihn geht auch die linguistische Unterscheidung von Sprachkompetenz und Sprachperformanz zurück. Zu seiner Syntax-Theorie vgl. Chomsky (1973, 1969).

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  31. In diesem Zusammenhang zu nennen sind für den sprachwissenschaftlichen Bereich vor allem die Arbeiten von Chaim Perelman, der mit einer “New Rhetoric” (Perelman 1970; 1982) eine anwendungsbezogeneTheorie des praktischen Begründens und Argumentieren entwickelte (vgl. Perelman/Olbrechts-Tyteca 1969 mit Ansätzen bereits bei Perelman/Olbrechts-Tyteca 1952), sowie die wissens-und religionssoziologischen Arbeiten von Thomas Luckmann (stellvertretend für viele andere Berger/Luckmann 1969).

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  32. Mit dem Maßstabskriterium der “Sozialverträglichkeit” technischer Systeme enthält die Akzeptabilitätsdefinition bei Endruweit/Trommsdorf (1989: 9) einen dem “Sprachgefühl der Sprecher” vergleichbaren Referenzrahmen, in dem zwar die grundsätzliche Bezogenheit von “Akzeptanz”, nicht jedoch deren spezifischer Subjektbezug zum Ausdruck kommt.

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  33. Ahnliches wie für die Sprache gilt im Recht. Auch gesatztes Recht braucht nicht notwendig und unbedingt in Einklang mit dem Rechtsempfinden oder dem innerhalb einer Rechtsgemeinschaft verbreiteten Legitimitätsgeftihl zu stehen. Positives Recht kann von einer Mehrheit “billig und gerecht denkender” Rechtsgenoss/inn/enals illegitim empfunden werden, ohne daß dies allein und per se die Legalität eines bestimmten Gesetzes oder der Rechtsordnung insgesamt berührte.

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  34. Die Brockhaus-Definition hebt ausschließlich auf die normativen und kulturellen Momente des Akzeptanzbegriffs ab, ohne den - etwa mit Blick auf die Gesetzesakzeptanz und aus Sicht der Rechtssoziologie - naheliegenden Aspekt der Legitimität ausdrücklich zu erwähnen. Die Definitionen der Encyclopaedia Britannica (The Encyclopaedia Britannica 1910: 113) sowie der Encyclopaedia of The Social Sciences (Seligman/Johnson 1950: 338/389) dagegen beschränken sich übereinstimmend auf die auf Geld und Recht bezogenen Aspekte des Akzeptanzbegriffs.

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  35. Vgl. hierzu auch den in der Universitätszeitschrift “Aud!Max” v. Juli/August 1992 erschienenen Artikel “Marketing pur”: 8–9: 9.

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  36. Der Begriff commitment war ursprünglich enger gefaßt. Er bezog sich zunächst ausschließlich auf die Überweisung an einen parlamentarischen Ausschuß.

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  37. Diese Konzentration begrifflicher Bemühungen verweist auf Wurzeln soziologischer Akzeptanzforschung in der Herrschaftssoziologie Max Webers (Weber 1922) und in den verschiedenen, ebenfalls bevorzugt innerhalb der politischen und der Rechtssoziologie vertretenen Legitimitâts-, Anerkennungs-, Zwangs-und Rechtfertigungstheorien und Institutionenlehren und weist diese als mögliche Grundlage künftiger hierauf bezogener Forschungen aus.

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  38. Bezeichnend Mr diesen Sachverhalt ist, daß das “Lexikon zur Soziologie” (Fuchs u.a. 1973, 1978, 1988) auf eine Klärung der Begriffe “Akzeptanz” und “Akzeptabilität” verzichtet, während umgekehrt die Stichworte “Legitimation”, “Legitimierung”,“Legitimität” oder “Legalisierung” im “Wörterbuch der Soziologie” (Endruweit/Trommsdorff 1989) fehlen.

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  39. Der AkzeptanzdefinitionKindermanns entspricht, zumindest in diesem Punkt, die Legitimitätsdefinition Luhmanns. Demzufolge entfaltet auch die Legitimität ihre stabilisierende Wirkung nicht aufgrund von abstrakter Wertableitung oder faktischer Verbreitung von bewußtem Konsens. In Luhmanns systemtheoretischer Rechtssoziologie (Luhmann 1972, hier zit. nach der 2.Aufl. 1983) folgt die Legitimität keiner extern vorgegebenen Rechtfertigung oder Limitierung des Systems. Vielmehr ist sie eine Leistung dieses Systems selbst, welches durch eigene Einrichtungen und Verfahren die Hinnahme seiner Entscheidungen, wenn nicht als gerecht und richtig, so doch als praktisch verbindlich garantiert (vgl. Luhmann 1983: 261ff.).

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  40. Daß Breithaupt (1986: 170) immer noch von Rechts-“unterworfenen” anstelle von - als emanzipierten Rechtsbeteiligten - folgerichtigeren Rechts“subjekten” spricht, steht in einem gewissen Widerspruch zu ihren sonstigen Ausführungen. Die Formulierung widerspricht auch den im Rahmen dieser Arbeit aus einer subjektorientierten Perspektive heraus entwickelten Bestimmungen des Akzeptanzbegriffs mit der darin implizierten Vorstellung einer relationalen Gleichwertigkeit von Akzeptanzobjekt und akzeptierendem Subjekt (vgl. insbes. Kap. 1.3.3 und 1.3.4).

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  41. Als Beispiele nennt Llewellyn zum einen die Paarehe als Grundform fir eine Dauerregelung des Verhältnisses der Geschlechter, zum anderen die Institution Eigentum. Die Anerkennung bezieht sich im ersten Fall auf den Sozialkomplex Ehe bei gleichzeitiger Ablehnung des Konkubinats, im zweiten Fall auf den sozialen Tatbestand des Eigentums, jedoch in beiden Fällen nicht auf das Ehe-und Scheidungs-bzw. auf das Eigentumsrecht in der jeweils geltenden Form.

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  42. Ebenfalls nicht beantwortet wird, ob objektivierbare Akzeptabilitätsvorgaben mit normativem Anspruch auch außerhalb des Rechts, etwa im schon genannten Bereich der Energieversorgung, in faktische subjektive Akzeptanz in der Bevölkerung überhaupt umsetzbar sind und unter welchen zusätzlichen Bedingungen und möglicherweise erst noch zu schaffenden Voraussetzungen dies gegebenenfalls möglich ist.

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  43. Auf z.B. auch zwischen Akzeptanz und Konsens bestehende Zusammenhänge wird in Teil 2 dieser Arbeit gesondert eingegangen (vgl. insbes. Kap. 2.2.4).

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  44. Mit diesen Nachbarbegriffen sind zugleich einige der von der Akzeptanzproblematik mit-angesprochenen Disziplinen benannt. Neben der Soziologie sind dies vor allem die politikwissenschaftlichen,juristischen, (sozial-)psychologischenund philosophischen Forschungsfelder. Speziell auf die psychologische Reaktanzforschung wird an anderer Stelle noch etwas ausfiihrlicher eingegangen (s. Kap. 3.1.3).

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  45. Nach Peter M. Blaus Kritik an Webers “Theory of Authority” verdeckt selbst Webers These von der rational-legalen Legitimität die sozialen Mechanismen und die Definitionsmerkmale dieser Überzeugung (vgl. hierzu den entsprechenden Hinweis bei Luhmann 1972. Bd.2: FN 103). In iihnliche Richtung geht eine kaum weniger prominente Kritik an Webers Konzept des modernen Rechts, demzufolge der Legalitätsglaube allein zu schwach sei, um die Legitimität eines Legalitätssystems zu begründen (Habermas 1981, 2.Aufl. 1982: 359f.). Dagegen verteidigt Lübbe (1991) in kritischer Auseinandersetzung mit Habermas die “Legalitätslegimität” Webers als eine weder zirkuläre noch sonstwie logisch fehlerhafte Begriffsbildung und betont deren Bedeutung als einem fir die moderne Gesellschaft nachgerade unentbehrlichen “Handlungskoordinierungsmechanismus” (Lübbe 1991: 2).

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  46. Zum Problem der Herstellbarkeit von Legitimität durch Legalität stellvertretend fir diese (erneut) gefihrte Diskussion Habermas (1987).

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  47. Hierin besteht zugleich die innovatorische Funktion der charismatischen Legitimationsform, wie sie z.B. innerhalb der neuen sozialen Bewegungen bei deren z.T. charismatischen Führerinnen und Führern anzutreffen ist. Wie die sachliche Legitimität unterliegt sie ständiger praktischer Bewährung (vgl. auch Weiß 1981: 52).

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  48. Dies geschah u.a. in den Studien zur “Hierarchie der legitimen Künste”, zu “legitimen” Geschmacksurteilen und “([)legitimen” Gebrauchsweisen verschiedener Kunstgattungen sowie in Untersuchungen über das Erbringen und Durchsetzen von “Legitimitätsnachweisen” in unterschiedlichen sozio-kulturellen Sphären (exemplarisch Bourdieu 1981, 1982). Mittlerweile ist der erweiterte Wortgebrauch auch in der Allgemeinen und in den Speziellen Soziologien außerhalb der Rechtssoziologie hier in Deutschland etabliert. Der gewissermaßen “entrechtlichte Legitimitätsbegrii ” wird entsprechend viel, aber eben auch unspezifisch verwandt. Zu “Legitimität” im Kontext postmodernen Denkens Lyotard (1987).

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  49. Die bleibende Unklarheit enttäuscht umso mehr, als bei Bourdieu (speziell Bourdieu 1982) wie kaum irgendwo sonst zwischen “Legitimation”, “Legitimität” und “Legalität” getrennt und die Unterscheidung auch auf Felder außerhalb des juristischen Rechtsbegriffs angewandt wird. Beides zusammen hatte Anregungen auch fir eine empirisch fruchtbare Trennung von meßbarer “Akzeptanz”, latenter, potentieller “Akzeptanzbereitschafl”, objektivierbarer “Akzeptabilität” und faktischer, aktueller “Akzeptiertheit” erwarten lassen.

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  50. Der fair den Vorgang der Legitimierung demzufolge konstitutive Aspekt der angestrebten und/oder tatsächlich erreichten Anerkennung durch die Rechts-und/oder Herrschaftsunterworfenen durchzieht mit wechselnden Bezugspunkten und Zielgrößen auch die anderen bei Fuchs u.a. (1978: 451) unterschiedenen Unterformen der horizontalen, vertikalen und technischen Legitimierung.

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  51. Hierbei handelt es sich um das bereits erwähnte Kriterium der “Sachverständigkeit”, wie es sich in Weiterentwicklung und kritischer Diskussion des Weberschen Herrschaftsbegriffs als zusätzliche und bei Weber so noch nicht vorzufindende Legitimitätsgrundlage herauskristallisierte (vgl. Kalberg 1981). Zur Kategorie der Sachverständigkeit sowie der Schwierigkeit, den Sachverstand ihrer kompetenten Beurteilung zu bestimmen, Habermas (1971, 1976: 125).

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  52. Daß die Gemeinwohlorientierung mit der Chance einer entsprechend höheren, da all-gemeineren Akzeptanz bisweilen auch dort ins Feld gefuhrt wird, wo es in Wirklichkeit um die Durchsetzung von weniger konsensfahigenPartikular-und Individualinteressengeht, sei als Mittel der Akzeptanz-und Konsenssicherung hier nur am Rande notiert.

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  53. Angelegt ist diese Legitimitätsbegründung bereits zehn Jahre vorher in den “Vorbereitenden Bemerkungen” (Habermas 1971: 101–141).

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  54. Bei der charismatischen Herrschaft ist dies der Glaube an die herausragenden Persönlichkeitseigenschaften eines Führers, bei der traditionalen Herrschaft die Geltung einer Tradition, bei der rationalen Herrschaft die sachliche Obereinstimmung mit Satzungen und Verfahrensregeln.

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  55. Zu einem Thema für die Soziologie wurde “Konformität” vor allem durch Wolfgang Lipp. Er versuchte eine Weiterentwicklung der Konformitätsforschung insbesondere im Rahmen der soziologischen Rollentheorie (vgl. Lipp 1975).

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  56. Eine solche Sichtweise liegt insbesondere dann nahe, wenn man mit Simmel Sozialisationsprozesse als das Ergebnis vielfacher Gruppendrucksituationenauffaßt (vgl. Simmel 1968, 1908).

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  57. Die funktionalistische Position unterstellt, daß geäußerte und/oder tatsächlich beobachtbare Normkonformität stets ein Mindestmaß an innerer und äußerer Anerkennung der dahinterstehenden oder -vermuteten Normen sowie eine positive Grundhaltung gegenüber den betreffenden Werten zur Voraussetzung hat.

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  58. Diese Definition liefert ein weiteres Beispiel für die oben erwähnten Gleichsetzungen ohne damit erzielte definitorische Begriffsklärung.

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  59. Innere und äußere Konformität können sowohl als Normen-wie als Rollenkonformität auftreten, wobei zwischen Normenkonformität (bezogen auf generelle Erwartungsäußerungen) und Rollenkonformität (bezogen auf spezifische positionsbezogene Erwartungen) ein Kontinuum besteht. Zur Konformität grundlegend Peuckert (1975) sowie als ein Überblick auf dem Forschungsstand der 70er Jahre Wiswede (1976).

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  60. Als Gegenstück dazu betont Kiesler (1969) die äußere Anpassungskonformität ohne innere Einsicht und grenzt sie gegenüber der “acquiescence” als einer generellen, situationsübergreifenden Zustimmungs-und Einwilligungstendenz im Sinne einer ergebenen Fügsamkeitsdisposition und personimmanenten Abhängigkeit ab.

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  61. Bei fließenden Grenzen zwischen äußerem Gruppendruck, Identifikation und Internalisierung variieren Konformitätsformen nach der Art der sozialen Beeinflussung, dem Grad ihrer - definitionslos als Maßstabskriterium angelegten - “Akzeptanz” (!), nach dem Bezugssystem des Handelns und der Intention des Handelnden, dessen Sanktionserwartung bei der Durchfiihrung bestimmter Handlungen, seinem Interesse entweder an Übereinstimmung mit anderen Personen oder aber an Informationsgewinnung sowie nach der Starrheit der Normbefolgung (vgl. Wiswede 1976: 30).

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  62. Der Gedanke der Isolationsfurcht findet sich auch in dem von Elisabeth Noelle-Neumann f ir die öffentliche Meinung entwickelten Konzept der “Schweigespirale” (Noelle-Neumann 1980).

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  63. Vgl. hierzu auch die “Ingradiationstheorie” von Jones (1964).

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  64. Für diese Konformitiitsformbildet das Verhalten der Versuchspersonen im “Milgram-Experiment” (Milgram 1974; 1963), das unter diesem Namen bekannt geworden ist, ein - freilich extremes - Beispiel.

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  65. Letzteres ist für Gesellschaftsmitglieder, die in sich überschneidenden sozialen Kreisen mit kleiner werdenden Schnittmengen agieren (müssen), der Normalfall und Teil “postmodernen” Alltagslebens.

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  66. Ein bei Popitz (1980) anzutreffendes Beispiel ist das richtig und falsch Parken. Hierfür gibt es im letzteren Fall einen Strafzettel, im ersten Fall aber keine polizeiliche Prämie.

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  67. Einige Gründe hierfür sind, daß in pluralistischen Gesellschaften die Konfonnitätsausprägungen schichtspezifisch und subkulturell differieren (vgl. Kohn 1977), daß die Bezugsgrippen innergesellschaftlich und interkulturell (zunehmend häufig) wechseln und sich die Konformitätsstrenge mit dem moralischen Wandel, dem Fragwürdigwerden von Rollen (Alter-, Geschlechts-und Berufsrollen) und Normen sowie durch Gesetzesänderungen, Entkriminalisierung etc. laufend verändert.

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  68. Nach Erkenntnissen der sozialpsychologischenKonformitätsforschung ist diese Abweichung gering bei sozialen und kulturellen Selbstverständlichkeiten, aber z.B. auch bei Muß-Normen. Sie wird tendenziell größer bei Konventionen und Moden.

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  69. Als Bezeichnungen fir Verhaltens-und Einstellungsdispositionen heben diese Begriffe, ähnlich wie bei Kiesler (1969), insbesondere auf die psychologischen Aspekte der Konformität sowie auf Gesichtspunkte einer persönlichkeitsimmanenten und situationsunabhängig generalisierbaren Konformitätsbereitschaft ab.

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  70. “Unabhängigkeit” als Gegenbegriff zu Konformität folgt beispielsweise einer Ideologie der Befreiung von gesellschaftlichen Zwängen, wie sie als “ärgerliche Tatsache der Gesellschaft” (Dahrendorf 1958) oder als “Leiden an der Gesellschaft” (Dreitzel 1972) von einem konflikttheoretischen Standpunkt ausgehend analysiert und beschrieben wurden. “Abweichung” als Gegenbegriff zu Konformität dagegen meint mehr die normsoziologisch relevante Nichteinhaltung, absichtliche Verletzung oder bewußte Herausforderung perzipierter sozialer Erwartungen.

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  71. Iin letzteren Fall verbirgt innere Konformität sich hinter scheinbarer “counterformity”. Als oppositionelle Konformität bedeutet sie nichts anderes als die faktische Unterwerfung unter informelle Solidaritäts-und Protestnormen. Beispiele fir eine solche “double bind”-Konformität finden sich u.a. in den Netzwerken und sozialen Umfeldern von Atomkraft-oder Volkszählungsgegnern.

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  72. Dies ist - bei derzeit steigender Tendenz - bevorzugt dann der Fall, wenn innerhalb des betreffenden Bezugssystems oder in der Gesellschaft insgesamt immer mehr liberale Werte und innovative Normen vertreten werden, wenn Konformitätswerte historisch im Sinken, Variabilitäts-, Individualitäts-und Unabhängigkeitswerte dagegen im Steigen begriffen sind und die Konformitätszentren zunehmend pluralistisch, diffus und mehrdeutig werden.

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  73. “Reaktanz” ist eines der aus der Psychologie kommenden und, wie die anderen, vor allem fUr heuristische Zwecke nutzbaren,näherungsweisen begrifflichen Gegenstücke zur “Akzeptanz”. In der Definition der durch Arbeiten von Brehm (1966; 1972) begründeten und durch Úbersichtsartikel (insbesondere Grabitz-Gniech/Grabitz 1973; Gniech/Grabitz 1980) für den deutschsprachigenRaum erschlossenen Reaktanzforschung ist Reaktanz ein “motivationaler Zustand, die verlorene oder bedrohte Freiheit wiederherzustellen” (Gniech/Grabitz 1980: 48).

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  74. In etwa verhält sich die “Toleranz” zur “Akzeptanz” so wie die “Angemessenheit” als dem “weicheren”, mehr subjektiv-soziale Bestimmungsgründe enthaltenden Merkmalskriterium des Scheidungsfolgenrechts (§ 1574 BGB) zur “Zumutbarkeit” als dem insbesondere auch in seinen erreichten oder schon überschrittenen Grenzen objektivierbareren, “härteren” und mehr psycho-physische Kriterien beinhaltenden Begriff des Arbeitsförderungsgesetzes (§ 103 AFG). Für eine soziologische Normkonkretisierung der beiden unbestimmten Rechtsbegriffe Lucke (1982).

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  75. Solche Notstände sind - durch das Überwiegen von Negativ-Bestimmungen indiziert - kennzeichnend nicht nur fur den derzeitigen Entwicklungsstand soziologischer Akzeptanzforschung. Sie betreffen bis zu einem gewissen Grade auch die psychologische Reaktanzforschung. In deren grundlegendem Standardwerk (Brehm/Brehm 1981) wird der Begriff “acceptance” z.B. weder erläutert noch ist er im “Subject Index” erwähnt, obwohl die Reaktanzforschung ihren Gegenstandsbereich ausdrücklich durch Akzeptanzphänomene (selbst-)begrenzt. So schreiben etwa Gniech/Grabitz (1980) von Reaktanz-Effekten, die “von einer sozialen Gemeinschaft häufig nicht akzeptiert werden können” (Gniech/Grabitz 1980: 51) oder sie sprechen von der Freiheitsbeengung seitens “einer vom Individuum akzeptierten Gruppe” (ebda.: 54; Hervorhebungen in beiden Fällen v.d. Verf.in, D.L.). Für gerade in diesem Bereich gleichwohl vorhandene Anknüpfungsmöglichkeitens. Kap. 3.1.3.

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  76. Dies trifft z.B. auch nicht fair das Gegensatzpaar “Konformität” und “Abweichung” zu. Wäre dies der Fall, dann lieferten erkannte Ursachen abweichenden Verhaltens im Umkehrschluß die nicht nur logisch korrekte, sondern auch empirisch nachweisbare Erklärung beobachtbarer Verhaltenskonformität. Sie erlaubte außerdem, konformes Verhalten ausschließlich als das spiegelbildliche Gegenstück des abweichendenzu bestimmen (zu diesem Gedankengang auch Wiswede 1973; 1976).

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  77. Ebensowenig ist z.B. auch “Akzeptanz”, wie oben angedeutet, nicht exklusiv als das genaue Gegenteil von “Realganz” (et vice versa) bestimmbar und die psychologische Reaktanzforschung kein Ersatz, sondern eine Anregung und ein wichtiger Anreiz fror die soziologische Akzeptanzforschung.

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  78. Letzteres ist angesichts zahlreicher Legitimitätsdefizite und subjektbedingter Integrationsmängel weder empirisch zutreffend noch in Anbetracht des beklagten Steuerungsversagens von Recht und Politik sachlich richtig. Eine solche Annahme verbietet sich auch als logische Conclusion, wenn man den oben anklingenden Standpunkt teilt, demzufolge es sich bei der Akzeptanz, in der Sprache der Mengenlehre gesprochen, um eine “Unter”-oder auch “Teilmenge” der Legitimität handelt.

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  79. Den Ehrbegriff definiert das 1734 erschienene “Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste” folgendermaßen: “Die Ehre besteht in der Meynung derer anderen” und fährt fort: “Die Meynung gründet sich auf die Erkenntniß, die Erkenntniß aber läßt sich nicht zwingen”. Allenfalls lasse sich gegen eine falsche Erkenntnis argumentativ zur Wehr setzen oder “durch Thatenchrw(133)das Gegenteil” zeigen, “was von uns geredet worden” (Zedler 1734: Sp.413 bzw. Sp.415ff.; hier zit. nach Hase/Ladeur 1980).

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  80. Bei der Akzeptanz kann ein solcher negativer Beigeschmack in Richtung einer unhinterfragt-naiven, pauschal erteilten, dumpfen Hinnahmebereitschaft gehen, der letztlich alles “egal” und in diesem egalisierenden Sinne “gleich(ermaßen) gültig” ist.

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  81. Einige von ihnen haben in diversen Innovations-, Diffusion-, Distribution-, Sedimentations-, Penetrations-, Interferenz-, Rezeptions-und Konversionstheorien ihren Niederschlag gefunden und unter diesen Bezeichnungenzahlreiche Untersuchungen initiiert. Ihre Ergebnisse eignen sich z.T. auch als Grundlagen künftiger soziologischer Akzeptanzforschung (s. auch Kap. 3.1.3).

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  82. In diesem übertragenen Sinne redet man z.B. davon, daß eine Partei in der Lage sei, Mitglieder an sich zu binden und ihre Anhängerschaft “magnetisch anzuziehen”. Oder man sagt, ein Kandidat sei stark genug, um eine Mehrheit der Wählerstimmen auf sich zu vereinen und er könne die Massen mit einer fesselnden Rede regelrecht “elektrisieren”.

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  83. Nicht umsonst sind hohe Einschaltquoten in Rundfunk und Fernsehen ein viel benutzter Indikator dafür, daß eine Sendung beim Publikum in einem nicht nur frequenzmäßigen Sinne “ankommt”.

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  84. Zu den verschiedenen Formen des Bankakzepts, etwa dem Gefälligkeitsakzept oder dem von einem anderen “supra protest” akzeptierten Wechsel, sowie zu speziellen Akzeptbanken oder Akzepthäusern, die sich auf diese Form der Kreditgewährung spezialisiert haben, s. Lange (1960) und darüber hinaus auch die zitierten englischsprachigen Universal-Lexika, soweit diese beim Begriff der “acceptance” ebenfalls kommerzielle Aspekte in den Mittelpunkt stellen (The Encyclopaedia Britannica 1910: 113; Seligman/Johnson 1950: 388/389).

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  85. Der “Kredit” bezeichnet einen Vorschuß, der im nicht nur finanziellen Sinne gewährt wird. Wie die (Sparkassen-)“Obligation” impliziert auch er einen Vorschuß an Vertrauen, ohne daß (z.B. in Fachfragen oder im Alltag zuerkannte) Glaubwürdigkeit für sich genommen ein hinreichendes Kriterium finanzieller Kreditwürdigkeit darstellte.

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  86. Diese Modelle werden allmählich durch die Vorstellung vom “Verschwinden” wissenschaftlicher Erkenntnisse abgelöst und durch die Idee des “Verschmelzens” und “Unsichtbarwerdens” sozialwissenschaftlicher Ergebnisse in trivialem Alltagswissen und verbreiteten Gesellschafts-, Welt-und Menschenbildern ersetzt, als die sich das Praktischwerden von Wissenschaft im Lichte der neueren Verwendungsforschung darstellt. Zum den Deutungswandel begleitenden Bilderwechsel Lucke (1988a).

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  87. Dieser Vorgang wird auch in der Sprechakttheorie nach Austin (1989, 1962) und Searle (1984, 1969) als verbale Handlung thematisiert.

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  88. Körpersprachlichkeitund so verstandene “Sinnhaftigkeit”, z.B. auch im Nicht-Wahrnehmen als dem Nicht-ftir-wahr-Nehmen und im doppelten Sinn nicht als wahr Annehmen, drücken sich darin aus, daß wir beispielsweise sagen, jemand sei “auf dem rechten Auge blind” oder “auf einem Ohr taub”. Zu den Symbolen der Akzeptanz ausführlicher Kap. 2.5.

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  89. Inwieweit Sprache selbst zum Gegenstand von Akzeptanz-und Akzeptabilitätskonflikten werden kann, zeigt der in manchen Regionen anhaltende Sprachenstreit um die Landes-, Hoch-, Unterrichts-und offizielle Amtssprache. Dabei stellt die Muttersprache im jeweiligen Vaterland auch einen wichtigen Prestige-und Akzeptanzfaktor im Vergleich zu Angehörigen anderer Nationalitäten und Sprachgemeinschaften dar.

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  90. Anführungszeichen können neben der optischen Hervorhebung im Text sowohl Distanzierung, z.B. gegenüber der von der Bundesrepublik zunächst nicht anerkannten “DDR” oder der terroristischen “Bande”, als auch - beim in Anflihrungszeichen gesetzten Zitat - Zustimmung zum Ausdruck bringen oder zumindest die Diskussions-oder Kritikwürdigkeit des auf diese Weise Zitierten unterstreichen. Das mit ihnen ausgedrückte Verhältnis zum jeweiligen Akzeptanzobjekt changiert zwischen ironisierender Distanz und (selbst-)kritischer Identifikation. Aus der Max-Weber-Forschung ist - mit hier offen gelassener Interpretation - bekannt, daß Weber die “Soziologie” bis zu seinem Tode in Anführungszeichen setzte.

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  91. Die gekonnte Imitation sowie Ausmaß und Intensität solcher Übernahmen sind vermutlich nicht nur von Musikalität und Nachahmungstalent abhängig. Wen man nicht leiden kann oder wo man sich nicht wohl fiihlt, dessen Redewendungen oder den dortigen Dialekt übernimmt man erfahrungsgemäß auch nicht. Insoweit dürften unterschiedliche Grade der Sprachakzeptanz mit Phänomenen wie Affinität und Sympathie eng zusammenhängen und Ausdruck eines noch näher zu untersuchenden Internalisierungs-und Identifikationsprozesses sein (s. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen in Teil 2).

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  92. Ein weiteres Anzeichen für die fortschreitende Technisierung der Sprache (hier: speziell der Wissenschaftssprache) sind die soziologische Adaption kybemetischerund systemtheoretischer Modelle sowie die in der Sprache der Soziologie inzwischen ebenfalls eingebürgerten kommunikationstechnologischenBegriffe. Das “Netzwerk”, die “Netzwerkanalyse” und die “Netzwerkgesellschaft” sind hierfür nur einige Beispiele unter beliebig vermehrbaren.

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  93. Nicht erst seit der dramatischen Ankündigung von “Michelangelo” drängt sich in diesem Zusammenhang der soziologisch interessante und noch näher zu untersuchende Eindruck auf, als seien Computerviren in unserer Gesellschaft mittlerweile gefiirchteter als die Überträger mancher Krankheiten des Menschen, Inspektionstermine für den Wagen in ihrer Notwendigkeit einsichtiger und dementsprechend akzeptierter als Vorsorgeuntersuchungen fir den eigenen Körper und das Herzklopfen vor dem TÜV-Termin größer als vor einem Rendezvous.

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  94. Dieses “annehmen” ist zu unterscheiden vom “annehmen”, dem englischen “to assume”, im Sinne von: “Ich weiß es nicht sicher, gehe aber bis zum Beweis des Gegenteils davon aus bzw. unterstelle erst einmal, daßchrw(133)”.

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  95. Ein Beispiel fir “akzeptieren” in der Bedeutung von “adoptieren” ist das im rechtlichen Sinne mit der Adoption nicht vollständig identische “Annehmen an Kindes statt”. Dieses geschieht i.a. ohne jede Einschränkung oder mit der Adoption beabsichtigte Veränderung des Adoptierten.

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  96. Hinweise auf beide Wortbedeutungen finden sich auf den verschiedensten Anwendungsfeldem, welche den janusköpfigen Bedeutungsgehalt des Akzeptanzbegriffs illustrieren und das “Doppelgesicht der Akzeptanz” auch empirisch belegen. Dies gilt z.B. fir die Schulklasse, die den oder die Neue als eine(n) der ihren annimmt (oder aber innerhalb des Klassenverbandes isoliert) und umgekehrt von den neu Hinzugekommenen angenommen oder abgelehnt wird (und sich dadurch ihrerseits über gruppendynamische Prozesse verändert).

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  97. Die Annahme der Entschuldigung drückt sich sprachlich darin aus, daß wir sie jemandem als Erklärung fir sein zunächst unverständliches Verhalten abnehmen. Mit dieser Abnahme nehmen wir die Entschuldigung als eine glaubwürdige und hinreichend plausible Verhaltenserklärung an und akzeptieren sie auf diese Weise als echte Entschuldigung. Erst damit ist letztere angenommen, und nur so erfüllt sie ihren Zweck der “Ent-Schuld(ig)ung” im Sinne einer Entlastung von zuvor übernommener Schuld.

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  98. Für eine Einordnung des “Stimmens” in die Gruppe der “Exercisives” innerhalb der Klassifikation von Sprechakten nach Austin (1962) vgl. Habermas (1971, 1976: 113).

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  99. In diesem Zusammenhang interessant ist ein Hinweis, der sich in Simmels “Exkurs über die Überstimmung” aus dem Jahre 1908 findet. Dort wird in kritischer Beurteilung (vor-)demokratischer Abstimmungsmethodenvermerkt, daß “zuletzt wohl nur noch im ungarischen Reichstag bis in die dreißiger Jahre des 19. Jahrhundert, die Stimmen nicht gezählt, sondern gewogen wurden” (hier zit. nach Simmel 1984: 45).

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  100. In Simmels “Exkurs über die Überstimmung” wird die Abstimmungsproblematik noch vor allem als Problem der Überstimmung von Minoritäten durch Majoritäten thematisiert (Simmel 1984, 1908: 186–197).

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  101. Für Anmerkungen zum Phänomen der Über(ein)stimmung neben Simmel, a.a.O., auch schon Tönnies (1922, 1981: 25). Speziell zur Unabhängigkeit von individueller Zustimmung und dem Konsens unter Beteiligten, die in einer Meinung übereinstimmen, wie sie eine “Konsenstheorie der Wahrheit” postuliert, Habermas (1971, 1976: 125 FN 26).

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  102. So bereits Thomas Hobbes (1966, 1651): “Ehre ist ein hoher Grad von Billigung” (hier nach Hobbes 1974: 84).

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  103. Auf der anderen Seite sind die Anerkennung demokratischer Mehrheitsentscheidungenoder z.B. auch der Respekt gegenüber Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht mit deren kritikloser Hinnahme gleichzusetzen.

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  104. Dies ist der Fall, seitdem die “Ehre” nur noch von Rechts wegen geschützt wird und allein die Beleidigung als Kundgabe von Mißachtung und Mißbilligung die formale Voraussetzung des Straftatbestands (§ 185 StGB) erfüllt. Ähnliches gilt fir die “Geschlechtsehre” (der Frau), fir die allenfalls noch im Rheinischen Karneval an Weiberfastnacht symbolisch praktizierte “Ehrabschneidung” und fir die ebenfalls aus der Mode gekommenen Gegenbegriffe der “Unehre” und der “Schande”. Auch die “Ehrerbietung” findet hauptsächlich nur noch in der “Verehrung” von Künstlern ihren sprachlichen Ausdruck und meint dann die kritiklose Ergebenheit, wie sie “Fans” ihren Idolen entgegenbringen.

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  105. “Popularität” und “Prominenz” besagen ihrerseits etwas (geringfügig) anderes als die nicht übertragbare und unverwechselbare “Beliebtheit” einer (von ihren Freunden und Verehrern tatsächlich gemeinten) Person in der Privatsphäre, im Familienkreis oder anderen Kleingruppen.

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  106. Die Tatsache, daß eine Personalunion von emotionalem und sachlich kompetentem “Führer” eher zu den empirischen Ausnahmen gehört, ist seit Morenos Soziometrie (Moreno 1954, 1934) hinlänglich bekannt und bestätigt sich, z.B. in Schulklassen, immer wieder. Inwieweit fachliche Anerkennung und populäre Breitenwirkung sich bis zu einem gewissen Grade ausschließen, zeigt auch der negative Beigeschmack, der populärwissenschaftlichen Publikationen in der Wissenschaftsöffentlichkeit vielfach anhaftet und u.a. das Verdikt der “Feuilleton-Soziologie” hervorgebracht hat.

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  107. Für Fragen von Einverständnis und Zustimmung im Rahmen einer Verstehenden Soziologie vgl. Weber (1913, 1968: 193, 196–213 bzw. 209, 332f.) sowie speziell zum möglichen Ubergang von Verständigung in begründetes Einverstiindnis, das sich seinerseits zu einem traditionell vorgegebenenverfestigen kann, Habermas (1971, 1976: 115).

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  108. Ähnliche Unterschiede bestehen zwischen an Bedingungen geknüpften und entsprechend vagen konditionalen Bedenken und dem hypothetischen Vorbehalt auf der einen und dem prononciert vorgetragenen, gezielten Widerspruch und dem rechtsförmigen, hochgradig formalisierten Einspruch auf der anderen Seite.

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  109. Zur unterschiedlichen Legitimität der Akzeptanz als Handlungsziel vgl. Kap. 2.4.6.

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  110. Dies gilt beispielsweise dann, wenn jemand erst aufgrund einer bestimmten Handlung von anderen akzeptiert wird, ohne daß es sich bei der betreffenden Handlung, wie im Gegenbeispiel einer Mutprobe unter Jugendlichen oder einem Initiationsritual in einer Studentenverbindung, um einen Akt der subjektiv intendierten Akzeptanzgewinnunggehandelt hätte.

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  111. In der Terminologie einer teleologischen Handlungstheorie wird die Auswirkung sowohl vom obigen, absichtsvoll herbeigefiihrten Handlungsziel als auch vom direkten Handlungsergebnis als dem “Bewirken einer Wirkung” unterschieden.

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  112. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn mittlerweile allgemein als wichtig akzeptierte politische Themen und Argumente oder künstlerische und wissenschaftliche Werke ihren Urhebern nicht mehr zurechenbar sind, Initiativbewegungen sich in vermeintlicher Wirkungslosigkeit totlaufen, Künstler unbekannt versterben und erst Generationen später Wertschätzung und Beachtung in Form einer “posthumen Akzeptanz” erfahren.

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  113. Die Unterscheidung von objektivem Orientierungs-und Realisierungswissen - auch von subjektiver Orientierungs-und Realisierungsgewißheit - folgt Popitz (1980) in nicht eigens ausgewiesener Rezeption dieser Trennung schon bei Theodor Geiger (1970, 1947).

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  114. Für eine Akzeptanztypologie, welche diesem partiellen empirischen Auseinanderfallen relativ zum in Kap. 1.3.4 definierten Akzeptanzbegriff Rechnung zu tragen versucht, vgl. Kap. 2.5.3.

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  115. In diesem Zusammenhang sei nur darauf verwiesen, wie inkonsequent manche Erwachsene sich in unterstellbarer Kenntnis der Straßenverkehrsordnung und trotz bekundeter Einsicht in deren Notwendigkeit vor roten Ampeln verhalten und als “Rot-Licht-Sünder” und “Blindgänger” zu Negativ-Vorbildern werden.

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  116. Von den drei genannten Ebenen erscheint insbesondere das in einer Gesellschaft vorhandene und im konkreten Fall - durch Probehandeln oder mit den Mitteln der Möglichkeitsanalyse - auszutestende Akzeptabilitätspotential auf der Wert-und Zielebene neben der auf Verhaltensebene aktuell beobachteten faktischen Akzeptanz und der auf Einstellungsebene erschließbarenAkzeptanzbereitschaft für die soziologische Beschreibung und Analyse einer Gesellschaftsordnung wesentlich. Zum Stellenwert der Akzeptanzforschung im Rahmen einer umfassenderen Gesellschaftsanalyse s. Kap. 3.4.3.

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  117. Für sich hieraus und aus dem Folgenden ergebende Operationalisierungsschwierigkeitenbei der soziologisch-empirischen Erforschung von Akzeptanz ausführlich Kap. 3.3.

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  118. Dies gilt z.B. für die Absicht zu Täuschung, Lüge und Betrug, wie sie u.a. dem Straftatbestand der Fälschung zugrundeliegt und als deren Definitionskriterium die Kopie, das Imitat und das Plagiat erst zu solchen macht. Für Fälschungsdelikte im Bereich der Wissenschaft Broad/Wade (1984); über Betrug in Literatur, Kunst, Musik, Wissenschaft und Politik Corino (1990).

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  119. Was die damit getroffene Unterscheidung zwischen der Akzeptanz der Motive und der damit nicht notwendigerweise zusammenfallenden Akzeptanz der tatsächlich ausgeführten Handlung einschließlich ihrer gewollten Ergebnisse und möglicherweise ungewollten oder billigend in Kauf genommenen Nebenfolgen anbelangt, so kann man beispielsweise die Kriegsdienstverweigerung als ein gegen den Krieg als Mittel der Politik gesetztes Zeichen fir richtig halten. Auch ihre positiven Nebeneffekte im Bereich der Alten-und Krankenpflege kann man aus sozialen Gründen befürworten. Gleichzeitig kann man die den Verweigerern unterstellten Motive, wie Drückebergerei, Feigheit und dergleichen mehr, verurteilen und sich hiervon ausdrücklich distanzieren. Für eine entsprechende empirische Untersuchung, welche auch die zuvor thematisierte Gleichzeitigkeit von akzeptierten Argumenten und durch sie legitimiertem, aber nicht akzeptiertem Handeln belegt, vgl. Kepplinger/Hachenberg 1980).

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  120. Diese Auffassung folgt handlungstheoretischenDifferenzierungenund handlungsphilosophischen Grundlegungen (fiir eine solche Handlungsphilosophie etwa Anscombe 1957).

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  121. Zwecke dürften als Rechtfertigungsmittel und Akzeptabilitätskriterien allein - ohne die zusätzliche Rückgriffsmöglichkeit auf eine anerkannte Wertordnung - jedoch kaum ausreichen. Im Rahmen künftiger Akzeptanzforschung zu prüfen wäre insbesondere auch, ob man nicht mit der Akzeptanz der Mittel immer zugleich auch die Zwecke akzeptiert (und umgekehrt), weil oder sofern beide nur gemeinsam wähl-oder verwertbar sind. Eine solche Aufgabe stellt sich insoweit, als handlungstheoretisch unentschieden ist, inwieweit Werte Zwecken tatsächlich die letzte Rechtfertigung geben können und Mittel durch Zwecke vollständig neutralisierbar sind.

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  122. Den Individualverkehr oder die modernen Kommunikationstechnologien kann man aufgrund “höherer” Einsichten, z.B. aus Gründen des Daten-und Umweltschutzes, ablehnen, Auto und Telefon aber (bei subjektiv zumeist als nicht allzu groß empfundenen kognitiven oder normativen Dissonanzen) in einem sehr utilitaristischen und pragmatischen Sinne nutzen, um seinen Beruf effektiv ausüben oder mit weit entfernten Personen Kontakt aufnehmen zu können.

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  123. Diese Gegenüberstellung entspricht derjenigen von Erfahrungs-und Idealobjekt bei Mead bzw. von Verstandeserkenntnissen und transzendentalen Vernunfterkenntnissen bei Kant. Sie weist auch Parallelen auf zu der in Webers Idealtypus getroffenen Unterscheidung zwischen der Erfassung des im Einzelfall real gemeinten und des fair den reinen Typus (Idealtypus) einer häufigen Erscheinung wissenschaftlich zu konstruierenden Sinns. Zur erkenntnistheoretischen Einordnung des dahinterstehenden Konzepts und seines methodologischen Standorts Helle (1977: 110–118).

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  124. Die Theorie findet sich, ohne daß die Begriffe dort schon auftauchten, in ihrer methodologischen Grundposition angelegt bei Blumer (1931: 151ff., 1969: 153–170).

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  125. Entgegen den Annahmen und anthropologischen Prämissen von Eigenschaftstheorien und manchen sozialpsychologischen Attitudenkonzepten kann es für die Soziologie weder den geborenen Widerstandskämpfer oder Verbrecher noch den prädestinierten, fundamental-oppositionellen Bewegungsanhänger, “den Untertanen” oder - im internationalen und historischen Vergleich - “die konforme Gesellschaft” geben.

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  126. So der oft fehlinterpretierte Titel eines Buches der bekannten Psychoanalytikerin Margarete Mitscherlich (Mitscherlich 1987).

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  127. Gleiches gilt für die bei Endruweit/Trommsdorf (1989: 9) in der kritisierten Weise eigenschaftstheoretisch definierte “Akzeptabilität”.

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  128. Das hiermit beschriebene Konstitutivem der Akzeptanz ist mit dem “Reziprozitätsprimip” als einem zentralen Topos innerhalb der Phänomenologischenund der Verstehenden Soziologie bereits bei Alfred Schütz (Schütz 1974, 1932) angelegt.

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  129. Diese Dichotomie ist fir die aktuelle Wertewandeldiskussion charakteristisch und innerhalb ihres Diskussionszusammenhangs fast schon zum Deutungsstereotyp und Trendtopos geworden. Stellvertretend fur viele andere Klages/Kmieciak (1984).

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  130. Für ebenso lucide wie kritische, in diesem Fall an die Adresse der sozialwissenschaftlichen Frauenforschung gerichtete, wissenschaftslogische Anmerkungen zum Aufbau von Argumentationssystemen, die mit einer theoretischen Unterscheidung - hier von Werten, dort von Männern und Frauen - beginnen, vgl. Luhmann (1988).

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  131. Für entsprechend unterschiedliche Akzeptanztypen und Operationalisierungen, die deren empirische Vielfalt berücksichtigen, vgl. Kap. 2.5.3 und 2.3.

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  132. Diese prinzipielle Probabilität ist zugleich der Grund, weshalb künftige Akzeptanzverteilungen nur schwer prognostizierbar sind. Insoweit ist der Akzeptanzbegriff sowohl gegenüber der “Muf3-Norm” - als einer sanktionsbewehrten und, etwa im Bereich des (Straf-) Rechts, zwingenden Verhaltenserwartung - als auch gegenüber der “Attitude” - als einer situationsübergreifend konstanten Verhaltensdisposition-abzugrenzen (vgl. hierzu auch die definitorischen Erörterungen in Kap. 1.3.4).

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  133. Diese Feststellung basiert auf einer Übersicht über die neuere normsoziologische Literatur. Demzufolge lösen qualitative Bestimmungen von Normen die früher übliche quantifizierende Unterscheidung nach Sanktionsstärken, wie die seit Dahrendorf (1958) in Anlehnung an den amerikanischen Normtheoretiker Gross und dessen Mitarbeiter (Gross u.a. 1958) klassische Einteilung nach Kann-, Soll-und Mußnormen, mehr und mehr ab.

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  134. Diese Schlußfolgerung entspricht der herrschenden soziologischen Lehrmeinung. Die Auffassung, wonach der Normbegriff auch ohne denjenigen der Sanktion zu bestimmen sei, wird nur von einer, wenn auch prominenten Mindermeinung (Luhmann 1969b) innerhalb der Soziologie vertreten.

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  135. Auch die Norm selbst stellt im übrigen keinen Befehl oder Imperativ dar (Geiger 1970: 64). Unter dem Damoklesschwert der Sanktion läßt sie die Option auf die “alternative Wirkungschance” immerhin offen. Das Offenbarwerden ihres Zwangs-und Befehlscharakters hätte ebenfalls Konsequenzen für die Glaubwürdigkeit der Norm und würde sich - mit leicht ziehbaren Parallelen zur Normakzeptanz - in hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf die künftige Folgebereitschaft auswirken.

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  136. Ist der Erzwingungscharakterund die einseitige Hergestelltheit von Akzeptanz (durch privilegierte soziale Zugehörigkeiten, wirtschaftliche Vorteile und übergeordnetelnteressenlagen etc.) als Beispiel fir die fallspezifische Kontraproduktivität von Transparenz erst einmal aufgedeckt und allen Beteiligten einsichtig, läßt sie sich - wie der Normgehorsam - mit um-so mehr Nachdruck und Recht verweigern.

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  137. Auch von einer Homogenität der inneren Akzeptiertheit auf der Grundlage von situations-, themen-und bereichsübergreifender Internalisierung und überall gleich starker Identifikation ist nicht auszugehen.

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  138. Hierin dem Logiker George Spencer Brown (1971) folgend, hat am Anfang jeder Theorie eine grundlegende Unterscheidung zu stehen.

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  139. Nach Helle trifft dies auf eine Reihe von Begriffen zu, die innerhalb der Soziologie eine zentrale Rolle spielen und sich als wissenschaftlich fruchtbar erwiesen haben. Als Beispiele genannt werden die soziologischen Schlüsselbegriffe “Kultur”, “Institution”, “Sozialstruktur”,“Brauch” und “Persönlichkeit” (Helle 1977: 11).

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  140. Wie in Kap. 1.3.3 ausgef ihrt, sind diese gemeinsamen Elemente Transitivität sowie grundsätzliche Objekt-, Subjekt-und Kontextbezogenheit.

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  141. So definiert etwa Thurstone (1931: 261): “Attitude is the affect for or against a psychological object”. Bem (1972: 14) umschreibt Attituden als “affinities” oder “aversions” to “situations, objects, persons, groups, or any identifiable aspects of our environment, including abstract ideas and social policies”.

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  142. Beide Theorien wurden trotz weitgehend übereinstimmender Strukturmerkmale in der Psychologie unabhängig voneinander entwickelt. Für Parallelen und Unterschiede vgl. auch Kap. 3.2.

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  143. Letztere haben als Forschungskonzepte einer generellen Folge-oder Unterwerfungsbereitschaft in der Individual-, der Massen-und teilweise auch in der Sozialpsychologie ihren Platz und dort ihre Berechtigung. Für die Soziologie erscheinen sie aus den genannten Gründen weniger tauglich. Entsprechendes gilt für die sehr abstrakt gehaltenen und teilweise in der Nähe zur Tautologie verbleibenden Definitionen, etwa von “Imitation”, als der nach Tarde (1895) “Tendenz einer Person, andere nachzuahmen”, und z.T. auch von “Reaktanz”, als dem nach Gniech/Grabitz (1980: 48) “motivationalen Zustand, die verlorene oder bedrohte Freiheit wiederherstellen”.

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  144. Die herangezogene Herrschaftsdefinition Max Webers findet sich unter der Kapitelüberschrift: “Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft” wiederabgedruckt in der Studienausgabe der Methodologischen Schriften (Weber 1968: 215–228). Die betreffende Abhandlung war von Marianne Weber posthum ursprünglich mit dem Untertitel: “Eine soziologische Studie” in den Preußischen Jahrbüchern, 187.Bd. 1922, S. 1–12, veröffentlicht worden (Quellenangaben nach Weber 1968: 215).

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  145. Wie jede idealtypisierend gewonnene Begriffsdefinition impliziert auch diese empirische Abweichungen und in ihren Minimalkriterien relativ zur “Akzeptanz” im definierten Sinne typisierbare reale Erscheinungsformen.

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  146. In der Bundesrepublik Deutschland werden solche Standards, z.B. bei der Einflhrung technischer Innovationenund neuer Technologien, durch die inzwischen weithin durchgesetzten Grundsätze der Verfassungs-, Umwelt-, Human-, Sozial-und der internationalen Verträglichkeit markiert.

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  147. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Systeme so flexibel zu halten, daß sie ihrerseits neue Wertmaßstäbe integrieren und ergänzende oder alternative Akzeptabilitätsgesichtspunkte aufnehmen können.

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  148. Ebensowenig verbürgt der Geltungsanspruch der Norm im Prinzipiellen deren soziale Geltung im Einzelfall. Diese ist bekanntlich von vielerlei anderen (situativen, kontextuellen, subjektiven etc.) Umständen abhängig.

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  149. Als theoretische Möglichkeit ist der oben angesprochene Fall faktischer Nicht-Realisation im probabilistischen Moment des als Definitionsvorbild dienenden Weberschen Herrschaftsbegriffs angelegt (Weber 1922) und in der “alternativen Wirkungschance der Norm” bei Theodor Geiger als negative Eintrittswahrscheinlichkeit antizipiert (Geiger 1947, 1970). Ein entsprechenderGedanke findet sich im Konzept der “Enttäuschungserwartung” bei Luhmann normsoziologisch (Luhmann 1969b) und in der Fähigkeit der “Frustrarionstoleranz” bei Habermas sozialisationstheoretisch fundiert (Habermas 1973b).

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  150. Für die sich im hier diskutierten Problem andeutende Notwendigkeit einer Unterscheidung von Akzeptanz-und Akzeptabilitätsforschung etwas ausführlicher Kap. 3.1.2.

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  151. Damit soll der latent normative Charakter expertenhafter Empfehlungen nicht grundsätzlich bestritten werden. Jedoch dürfte eine wissenschaftliche “Akzeptabilitäts-Diagnose” kaum geeignet und fir sich allein nicht hinreichend sein, um die gesellschaftliche Akzeptanz, etwa von Atomkraftwerken, in der Bevölkerung sicherzustellen. Unter der Voraussetzung vorhandener Wissenschaftsgläubigkeiterscheint sie allenfalls in der Lage, die Chancen hier-fur (etwas) zu verbessern.

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Lucke, D. (1995). Akzeptanzbegriff. In: Akzeptanz. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09234-6_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09234-6_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-1496-2

  • Online ISBN: 978-3-663-09234-6

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