Zusammenfassung
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 hinsichtlich ihrer Fläche, Bevölkerung und ihres Sozialprodukts größer und somit innerhalb Europas politisch und ökonomisch potentiell noch einflußreicher geworden als Westdeutschland, das auch zuvor schon zu den größten Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) gehörte: „Deutschlands Gewicht ist viel bedeutender, als es von vielen in Deutschland selbst wahrgenommen wird. Zu leugnen, daß sich dieses objektive Potential vergrößert hat, wäre töricht, unredlich und würde Mißtrauen, nicht Vertrauen fördern“1 Der Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet worden und am 1. November 1993 in Kraft getreten ist, stand in engem Zusammenhang mit dem Bestreben aller EG-Mitglieder, einschließlich der Bundesrepublik selbst, das vereinte Deutschland durch eine Vertiefung der europäischen Integration stärker einzubinden, um hierdurch einerseits seine Entfaltung mittels europäischer Strukturen zu ermöglichen und zugleich dessen Macht, wie schon zuvor, einzudämmen und somit die europäische Ordnung destabilisierende Gegenmachtbildungen zu verhindern.2
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Lüdeke, A. (2002). Thema, Begriffe, Fragestellung und Vorgehensweise. In: „Europäisierung“ der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?. Forschung Politik , vol 158. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09174-5_1
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