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Frauenberufsverbände zwischen Frauenbewegung und Gewerkschaften

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„Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“

Part of the book series: Siegener Studien zur Frauenforschung ((SFFR,volume 8))

  • 169 Accesses

Zusammenfassung

In diesem Kapitel geht es nach einer kurzen Skizze zur Entwicklung der Frauenbewegung in Deutschland, um die Gründung von Frauenberufsverbänden, ihren Motiven und ihrer Existenz zwischen Frauenbewegung und Gewerkschaftsbewegung. Mit der Gründung von Frauenberufsverbänden antworten bürgerliche Frauen auf die prekäre berufliche Lage und schaffen sich Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer beruflichen Interessen. Zu Beginn der Weimarer Zeit müssen Frauenberufsverbände entscheiden, ob sie die gesetzlichen Standards eines tariffähigen Berufsverbandes erfüllen wollen und ihre Mitglieder berufsständisch vertreten wollen. Der Druck auf kleine Berufsverbände sich größeren Gewerkschaften anzuschließen, oder sich als Frauenberufsverband mit männlichen Organisationen zusammenzuschließen nimmt in dieser Zeit stark zu. Auch die Sozialarbeiterinnenverbände stehen unter diesen Entscheidungsdruck.

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Literatur

  1. Mit dieser Annahme greift sie zurück auf Aussagen bei Charles Fourier (1772–1837), der mit seiner These „Der soziale Fortschritt… erfolgt aufgrund der Fortschritte in der Befreiung der Frau“ (Fourier zitiert nach Gerhard 1990, S. 27) dies bereits einige Jahre zuvor formuliert hatte. Gleichzeitig wird dies ebenso in den Lehren von Saint-Simon und seinen Anhängern („utopische Sozialisten”) vertreten, die sich für die Überwindung von Klassenschranken und Geschlechtsbarrieren einsetzen (Gerhard 1990, S. 26ff). Flora Tristan fordert in ihrem Buch „Arbeitervereinigung“ — auch von den Männern — das Eintreten für die Rechte der Frauen (Gerhard 1990, S. 36f).

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  2. Louise Otto wird am 26.3.1819 in Meißen geboren. Sie wächst in einem bürgerlichen, liberalen Elternhaus in Meißen auf, in dem viel gelesen und diskutiert wird, auch mit den Töchtern und auch über Politik und die Rechte der Frauen. Früh auf sich allein gestellt, unternimmt sie als junge Frau Bildungsreisen in die nähere und fernere Umgebung, arbeitet als Dichterin und Journalistin, zunächst unter Pseudonym, und engagiert sich in der demokratischen Bewegung des Vormärzes. Als „Lerche des Völkerfrühlings“ und Autorin sozialkritischer Romane wird sie schon um 1848 eine prominente Persönlichkeit. Mit der Herausgabe der Frauen-Zeitung „Dem Reich der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen” im Jahre 1849 trägt sie zur Organisierung von Fraueninteressen und Frauenvereinen bei. Sie heiratet 1856 August Peters, der als Revolutionär länger im Zuchthaus saß. Er stirbt 1864. 1865 gründet sie zusammen mit Auguste Schmidt den „Allgemeinen Deutschen Frauenverein“ (ADF), gibt ab 1866 das Vereinsorgan „Neue Bahnen” heraus und regt auch die Gründung von Arbeiterinnenvereinen an. Sie veröffentlicht zahlreiche Schriften zur Frauenemanzipation, historische Romane, Erzählungen und Gedichte. Ab 1870 zieht sie sich zunehmend aus der aktiven Vereinsarbeit zurück. Sie lebt in Leipzig und bleibt der Frauenbewegung bis zu ihrem Tod durch die Redaktion der „Neuen Bahnen“ verbunden. Sie gilt unumstritten als Initiatorin und „Mutter der deutschen Frauenbewegung”. Sie hat diese Bewegung fast ein halbes Jahrhundert lang angeführt, organisiert und schließlich kommentierend begleitet. Sie wird als ungewöhnliche und unbequeme Frau beschrieben. Sie war eine „frühe Feministin“, die in allen Lebensphasen ihren Mut zu politischem Engagement aus der Beziehung und Orientierung an Frauen und einem „umfassenden Freundinnenkreis” bezieht. Sie stirbt am 13.3.1895 in Leipzig (Gerhard 1990, S. 39f).

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  3. Vergleiche dazu das Kapitel über die soziale Lage der Klientel im Rahmen dieser Arbeit.

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  4. Die verheiratete Frau des Bürgerstandes lebte vor der Industrialisierung in strenger Zurückgezogenheit; als gewissenhafte Hausfrau war sie mit ihren Arbeiten und Pflichten von früh bis spät beschäftigt. Die Hilfe ihrer Töchter war notwendig, um das gesamte Arbeitspensum zu bewältigen: Spinnen, weben, bleichen, die Wäsche und die Kleider selber fertigen, Seife kochen, Lichter ziehen, Bier brauen etc..

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  5. Arbeiterinnen sehen sich eher mit Versuchen konfrontiert, ihre Arbeitsmöglichkeiten aus Konkurrenzgründen zu beschränken und sie aus bereits eroberten Arbeitsplätzen zu verdrängen. „Schafft ab zum ersten die Schneidermamselln, die das Brot verkürzen uns Schneidergeselln!“ (Gerhard 1990, S. 50). Louise Otto greift dies 1848 etwas pathetisch in der „Adresse eines deutschen Mädchens” auf und zieht Parallelen zwischen Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten für Frauen und Zunahme der Elendsprostitution durch Frauen (Otto 1848, S 25ff).

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  6. Eine der bekanntesten Zeitungen ist dabei die von Louise Otto ab 1849 herausgegebene Zeitschrift mit dem Titel „Dem Reich der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen“. Sie erscheint wöchentlich, veröffentlicht politische Kommentare, Nachrichten und Abhandlungen zu frauenspezifischen, feministischen Themen sowie Gedichte mit sozialkritischer Tendenz und Nachrichten aus Fraueninitiativen und Frauenvereinen. Die Zeitung bündelt Informationen und stärkt den Zusammenhalt zwischen den Frauen. Ihr ist jedoch kein langes Leben beschieden. Schon 1850 wird in Sachsen ein Pressegesetz („Lex Otto”) verabschiedet, dass Frauen die verantwortliche Redaktion und Herausgabe von Zeitungen verbietet. Durch die Verlegung des Verlagsortes von Dresden nach Gera in Thüringen kann die Zeitschrift bis zum endgültigen Verbot noch zwei Jahrgänge lang erscheinen. Näheres bei Ulla Wischer-mann (1998).

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  7. So lautet § 8 des Preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850: „Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten nachstehende Beschränkungen: a) sie dürfen keine Frauenpersonen, Schüler, Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen; b) sie dürfen nicht mit anderen Vereinen gleicher Art zu gemeinsamen Zwecken in Verbindung treten, (…) Frauenpersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen“ (Gerhard 1990, S. 73–74).

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  8. Diese Vereinsgesetze bleiben über ein halbes Jahrhundert gültig (in Bayern und Preußen bis 1908). Sie geben den staatlichen Behörden jederzeit die Möglichkeit, gegen unliebsame Veranstaltungen der Frauenbewegung vorzugehen. Befolgen Frauen und Lehrlinge diese Aufforderung nicht, kann die Versammlung verboten werden.

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  9. Auguste Schmidt wird am 3. August 1933 in Breslau geboren. Ihr Vater ist preußischer Berufsoffizier; sie wächst im bildungsbürgerlichen Milieu auf und legt bereits mit siebzehn Jahren ihr staatlich anerkanntes Lehrerinnenexamen ab. Sie unterrichtet zuerst als Erzieherin, dann als Schulvorsteherin, ab 1861 in Leipzig im sog. Steyberschen Institut, einer höheren Töchterschule mit angeschlossenem Lehrerinnenseminar, dessen Leitung sie nach dem Tode von Ottilie Steyber übernimmt. Sie gilt als gute Lehrerin — Clara Zetkin gehört zu ihren berühmtesten Schülerinnen — und als begeisternde Rednerin. Ihre öffentlichen literarischen Vorträge werden nicht nur von Frauen besucht, sondern stets von einer großen Anzahl Leipziger Studenten. 1865 lernt Auguste Schmidt Louise Otto Peters kennen; eine dreißigjährige Freundschaft nimmt ihren Anfang. Sie gründen zusammen den Allgemeinen Deutschen Frauenverein, der für den Neubeginn der Frauenbewegung in Deutschland steht. Außerdem gibt sie zusammen mit Louise Otto die „Neuen Bahnen“ heraus und gründet mit Helene Lange und Marie Loeper-Housselle 1890 den „Allgemeinen deutschen Lehrerinnenverein”. 1894 wird Auguste Schmidt erste Vorsitzende des „Bundes Deutscher Frauenvereine“, ein Amt, das sie bis 1899 wahrnimmt. Sie stirbt am 10. Juni 1902 in Berlin (Gerhard 1990, S. 77, Lange 1915 S. 6ff).

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  10. Aber die Quellen der Frauenbewegung sind nicht nur im Wirtschaftlichen zu suchen: Demokratische Ideen, Verwirklichung des Humanitätsgedankens, der Kampf für die Freiheit des Denkens und des Gewissens gegen die Beschränkungen auf kirchlichem, politischem und sozialem Gebiet. Frauen sind immer für „die Ideen von der sittlich-geistigen Selbständigkeit der Frau, ihrem Anrecht auf geistige Entwicklung und ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am öffentlichen Leben“ eingetreten (Bemays 1920, S. 18).

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  11. Dies wird auf Forderung von Louise Otto in den Statuten des Vereins verankert.

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  12. sind 30.000 Mitglieder in den „Vaterländischen Vereinen“ organisiert. Dieses Verhältnis in den Mitgliedszahlen bleibt zwischen Allgemeiner Deutscher Frauenbewegung und den Vaterländischen Vereinen bis ca. 1900/1910 ungefähr gleich. In den 80er Jahren: 150.000 (Vaterländische) — 12.000 (BDF) (Gerhard 1990, S.91). Erst ab 1911/12 ist die Mitgliederzahl der beiden Gruppen mit — jeweils einer halben Million — fast gleich (Stritt 1913, S. 100, Hirschfeld 1913, S. 144f).

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  13. m Rahmen der Ausbildungsdiskussion reichen Helene Lange, Minna Cauer, Henriette Schrader, Frau Eberty und Marie Leoper-Housselle als Vertreterinnen der Frauenvereine eine Petition an den preußischen Unterrichtsminister. Dabei verbinden sich Kritik an der bestehenden Ausbildung der Mädchen mit Forderungen für die eigenen Berufsmöglichkeiten der Lehrerinnen. Sie fordern: „1. eine größere Beteiligung der Frau an dem wissenschaftlichen Unterricht in den Mittel-und Oberstufen der höheren Mädchenschule und 2. die staatliche Ausbildung wissenschaftlicher Lehrerinnen“ (Bernays 1920, S. 23).

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  14. Gertrud Guillaume-Schack ist hier sehr engagiert und gründet 1883 gegen viele Widerstände in Berlin und Hamburg Zweigvereine der Abolitionistischen Vereinigung als „Kulturbund“ getarnt. Ihre Bemühungen werden von der Obrigkeit sehr streng beobachtet und wird 1886 wegen sozialistischer Umtriebe aus Deutschland ausgewiesen. Sie geht nach England ins Exil. Über ihr Leben ist bekannt: Sie wird 1845 in Uschütz/Oberschlesien als Gräfin Schack geboren und stirbt am 20. Mai 1903 in England. Sie heiratet den Künstler Guillaume, den sie auf einer Reise in die Schweiz kennen lernt und zieht mit ihm nach Paris. Nach einigen Monaten trennen sie sich. In Paris erfährt Gertrud Guillaume-Schack von der Arbeit des „Britischen, kontinentalen und allgemeinen Bund zur Bekämpfung des staatlich reglemtierten Lasters”, später „Fédération abolitioniste internationale“ genannt, die von der Engländerin Josephine Butler ins Leben gerufen worden ist und der scheinheiligen doppelten Moral des Bordellwesens den Kampf angesagt hat (Gerhard 1990, S. 131 ff).

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  15. Die Gründung des ersten Rechtsschutzvereins erfolgt durch Adele Gamper und Marie Stritt in Dresden. Er will Frauen und Mädchen aller Stände Gelegenheit bieten, sich in Rechtsfällen unentgeltlich Rat zu holen. Frauen, die sich selbst kundig gemacht haben, beraten nun in Ehe-und Familienstreitigkeiten, Mietangelegenheiten, Alimentationsfragen etc.. 1914 gibt es 97 Rechtsschutzvereine von Frauen für Frauen. Sie sind seit 1904 im Dachverband „Rechtsschutzverband für Frauen“ zusammengeschlossen.

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  16. Beispielsweise Vorschläge der Rechtsschutzkommission des Bundes, die unter Federführung von Camilla Jellinek die Streichung des § 218 vorschlägt. Dieser Antrag wird auf der Generalversammlung 1908 mit den Stimmen des Deutsch-Evangelischen-Frauenbundes mit knapper Mehrheit abgelehnt (Gerhard 1990, S. 273). Camilla Jellinek erläutert ihre Meinungsänderung zugunsten einer Abschaffung des § 218 u.a. in einem Vortrag am 9. Oktober 1905 in Breslau (Jellinek 1986, S. 165–177).

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  17. Minna Cauer wird als Minna Schelle am 1.11.1841 in Freyenstein geboren. Mit 47 Jahren beginnt sie sich für die Frauenbewegung zu engagieren. Sie kommt aus einem Pfarrershaushalt, Ausbildung zur Lehrerin. Sie gründet viele Vereine z.B. Verein Frauenwohl, den Kaufmännischen Hilfsverein für weibliche Angestellte, die Mädchen-und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit, Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen, 1899 übernimmt sie den Vorsitz im neugegründeten Verband fortschrittlicher Frauenvereine, dem Dachverband aller radikalen Frauenvereine, legt aber 1907 den Vorsitz nieder, als dieser sich dem BDF anschließt. Sie engagiert sich stark in der Stimmrechtsbewegung, und gibt die Zeitschrift „Die Frauenbewegung von 1895–1919“ unter persönlichen und finanziellen Opfern heraus. Sie stirbt am 3.8.1922 in Berlin (Gerhard 1990, S. 218). Weitere Informationen über ihr Leben und Werk vermittelt Braun-Schwarzenstein 1984, S. 99–117.

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  18. Pastor Ludwig Weber ist Mitbegründer der „Kirchlich-sozialen Konferenz“, einer konservativen Abspaltung des „Evangelisch-sozialen Kongresses” (Schmidbauer 1999, S. 50).

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  19. Vorläufer ist die 1894 durch Elisabeth Gnauck-Kühne gegründete „Evangelisch-soziale Frauengruppe“. Elisabeth Gnauck-Kühne wird 1850 geboren. Sie ist Lehrerin, Gründerin eines Lehr-und Erziehungsheims in Blankenburg und wird nach ihrer Ehescheidung vom Arzt R. Gnauck zur Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin. „Enttäuscht über den kargen Protestantismus und die Möglichkeit, in ihm eine Identität als Frau zu finden” tritt sie 1900 zum Katholizismus über und wird dort Mitbegründerin des Katholischen Frauenbundes. Sie engagiert sich in der Organisation von Arbeiterinneninteressen und stirbt 1917 (Gerhard 1990, S. 203).

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  20. Paula Mueller-Otfried wird 1865 in Hoya geboren. Sie erhält von ihrem Vater eine breite wissenschaftliche und künstlerische Ausbildung. Sie ist von Anfang an Mitglied im Deutsch-evangelischen Frauenbund und ist von 1901–1934 Vorsitzende des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes. Sie gründet 1905 das „Christlich-soziale Frauenseminar“ in Hannover. Während des Ersten Weltkrieges ist sie Vorsitzende des Nationalen Frauendienstes Hannover und von 1916–1918 Vorstandsmitglied im BDF. Sie wird 1919 in den Vertrauensrat der Kirchengemeinden und des Landessynodalauschusses Hannover berufen und außerdem 1922 in den Zentralvorstand des Evangelischen Bundes und in den Vorstand des deutschen Nationalkomitees zur Bekämpfung des Mädchenhandels gewählt. 1920–1932 ist sie für die DNVP Mitglied des Reichstages, obwohl der Deutsch-Evangelische Frauenbund das politische Stimmrecht der Frauen abgelehnt hat. Mitarbeit in der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit 1928. Sie ist Herausgeberin der Ev. Frauenzeitung und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. 1930 erhält sie die Ehrendoktorwürde der theologischen Fakultät der Universität Göttingen. Sie stirbt 1946 (Reinicke 1990, S. 304, Ariadne Mai 1999, S. 8).

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  21. „Die christlichen Frauen…, denen es eine Unmöglichkeit bedeutete sich bei dem Eintreten in die Frauenfrage nicht bewusst auf das Christentum zu stützen, in dem sie den Anfang der Hebung ihres Geschlechts, die wahre und edle Emanzipation der Frau erblikken, diese Frauen schlossen sich auf Veranlassung der Männer zur Allgemeinen Deutschen Sittlichkeitskonferenz zusammen und gründeten den Deutsch-Evangelischen Frauenbund. Durch diesen Bund, der nach seinem Programm,im Sinne des in Gottes Wort geoffenbarten Evangeliums an der Lösung der Frauenfrage, der religiös-sittlichen Erneuerung, der sozialen und wirtschaftlichen Hebung des Volksleben arbeiten will’, ist nun eine besondere christliche Richtung in der Frauenbewegung entstanden“ (Paula Müller 1908, Nachdruck, In: Ariadne Mai 1999, S. 101).

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  22. Ab 1901 sind drei Arbeitsschwerpunkte innerhalb des DEF deutlich: L die halboffene Fürsorge z.B. Wärmestuben, Stellenvermittlung aber auch Kinderhorte, Mütterberatung, Rechtsschutzstellen; 2. Mittelstandsfürsorge z.B. Erholungsfürsorge, Freitische, Haushaltshilfe; 3. Sonstige soziale Arbeit z.B. Gefängnisfürsorge, Blindenfürsorge, kommunale Mitarbeit.

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  23. Er ist im Interesse des Vaterlandes gegen ein Frauenstimmrecht, da dies in Anbetracht der innerpolitischen Verhältnisse und der noch vielfach mangelnden Reife der Frauen keinen Segen für das deutsche Volk bringen könne, sondern im Gegenteil damit eine Stärkung staatsfeindlicher Parteien möglich sei (Kaufmann 1988, S. 30).

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  24. Die BDF-Mehrheit ist in der Deutschen Demokratischen Partei engagiert, die DEF-Spitze ist für die DNVP engagiert.

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  25. Hedwig Dransfeld wird 1871 geboren. Sie ist Gründerin des Katholischen Deutschen Frauenbundes und formt damit die katholische Frauenbewegung entscheidend. Seit Oktober 1912 ist sie erste Vorsitzende des KDFB, Dozentin an der Wohlfahrtsschule der Stadt Köln 1915, Vorsitzende des Zentralrates katholischer Frauenverbände. Von Beruf ist sie Lehrerin, Mitglied des Reichstages. Sie stirbt 1925 in Werl/Westfalen.

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  26. Bertha Pappenheim wird 1859 in Wien geboren. Sie kommt aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie. Sie ist die erste, die von ihrer Erkrankung als Zwanzigjährige von dem Arzt Josef Breuer mit einer Psychotherapie geheilt wird. Ihre Krankengeschichte ist die in der Schilderung von S. Freud berühmt gewordene Geschichte der Anna O., mit der Freud den Weg zur Psychoanalyse findet. 1888 zieht sie mit ihrer Mutter nach Frankfurt, wo sie sich bald innerhalb der jüdischen Gemeinde für die Armenpflege und weibliche Fürsorge engagiert und auch den Kontakt zu Frauen wie Henriette Fürth aufnimmt. Nach 1900 gehört sie zu den ersten Frauen, die von der Stadt Frankfurt ehrenamtlich als Waisen-und Armenpflegerinnen eingestellt werden. Sie arbeitet mit im ADF, in Gemeindeämtern, Mutter-und Kinderschutzvereinen, in der Sittlichkeitsbewegung und der Rechtsschutzstelle und kämpft besonders gegen den international organisierten Mädchenhandel. Gleichzeitig ist sie als Schriftstellerin und Publizistin tätig. Nach der Jahrhundertwende baut sie ihre eigenen Organisationen auf. Sie gründet 1904 den jüdischen Frauenbund und führt 20 Jahre lang den Verband. 1907 gründet sie in Frankfurt den Verein für Flickschulen und das NeuIsenburger Heim für gefährdete jüdische Mädchen, Schwangere, Mütter, Säuglinge, Kleinkinder und Schulkinder, welches sie viele Jahre lang leitet. Sie ist Mitglied im erweiterten Bundesvorstand des Bundes Deutscher Frauenvereine von 1914–1924 und Mitbegründerin der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden 1917 (Gerhard 1990, S. 206f, Reinicke 1990, S. 307).

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  27. Dass Lebensbedingungen oft schwer überbrückbare Barrieren schaffen (im Verstehen, in der gemeinsamen Aktion) zeigt sich exemplarisch beim Verhältnis politisch engagierter Frauen aus der „Dritten Welt“ und „Ersten Welt”. Frauen aus der „Dritten Welt“ setzen ihre Prioritäten oft anders. Sie verstehen sie zuerst als „Kämpferin für ihr Land, für die Freiheit”, und setzen die ihnen widerfahrende Unterprivilegierung als Frau und den Kampf dagegen an zweite Stelle. Siehe dazu den Bericht von Domitilia Barrios de Chungara (Viezzer 1983, S. 233ff).

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  28. Hedwig Dohm wird am 20.9.1833 in Berlin geboren. Sie wächst in einem bürgerlichen jüdischen Elternhaus auf. Ihr Vater Gustav Schleth ist Tuchfabrikant, ihre Mutter Henriette Jülich Hausfrau. Über die Ausbildung der Mutter wird nichts näheres überliefert. Sie hat siebzehn Geschwister und erhält die übliche Mädchenerziehung, bis sie fünfzehn ist. Danach ist es ihre Aufgabe im Haushalt zu helfen und auf den Ehemann zu warten. Ihr Elternhaus beschreibt sie als „Eng, philiströs und schlafmützig“. Die 48er Revolution macht sie — wie sie später selbst schreibt — zu einer blutroten Revolutionärin. Mit 18 Jahren ringt sie ihren Eltern die Erlaubnis zum Besuch eines Lehrerinnenseminars ab. Ein Jahr später heiratet sie den Redakteur der satirischen Zeitschrift „Kladderadatsch”, Ernst Dohm. Sie bekommt fünf Kinder, führt ein großes Haus und fängt trotzdem an zu schreiben. Zunächst eine spanische Literaturgeschichte, die 1867 erscheint. Ab 1872 veröffentlicht sie feministische Literatur, Streitschriften für die Emanzipation der Frauen, der Argumente heute noch zutreffen (Gerhard 1990, S. 104). 1888 gehört sie zum Gründungskomitee des „Deutschen Frauenvereins Reform“, der sich für eine gleichberechtigte Mädchenbildung einsetzte. Von 1889–1901 ist sie Beisitzerin im Vorstand des Vereins „Frauenwohl”, der von M. Cauer geleitet wird. Ab 1905 ist sie Beisitzerin in der von H. Stocker herausgegebene Zeitschrift „Mutterschutz“ bzw. „Neue Generation”. Sie schreibt außerdem eine Reihe von Romanen und Novellen, die die Probleme der „Übergangsfrau“ spiegeln. Sie ist engagiert in der Frauenbewegung und tritt doch nie öffentlich auf. Sie stirbt am 4.6.1919.

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  29. Die Erwerbsquote der lohnabhängigen Männer liegt in der gleichen Zeit bei 45 Prozent.

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  30. Wie sehr zeigt ein Artikel von Louise Otto im Jahre 1885, indem sie die „verschämten“ Handarbeit der Geheimratstöchter als Schema der vergangenen Zeit „als spukende Ahnfrau” bezeichnet und ausführt, dass die Feder (Schriftstellerei) nun die Nadel abgelöst hat (Otto 1885, S. losf).

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  31. In der Industrie arbeiten 1907 2.103.924 Frauen (Bernays 1920, S. 8).

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  32. Vergleiche dazu die Arbeit von Rose Otto zur Fabrikarbeit verheirateter Frauen, Stuttgart 1910. Das Problem Ehe und Beruf betrifft nicht nur die ca. 2,8 Mill. hauptberuflich erwerbstätigen Ehefrauen sondern auch Witwen und geschiedene Frauen, die wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

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  33. Die Argumente der „geringeren Bedürftigkeit“ von Frauen halten sich bis in die 50er Jahre. Die geringeren Löhne werden u.a. damit begründet, dass Frauen ihre Kleider ausbessern und sich selbst bekochen können und damit weniger Geld benötigen als Männer.

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  34. Die in Klammern angefügte Zahl benennt das Gründungsjahr.

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  35. Die starke Betonung der Verantwortung der einzelnen Frau für die Entwicklung der gesamten Frauenarbeit findet sich erneut in den 20er Jahren, wenn es um die Besetzung von Leitungspositionen und den erforderlichen Qualifikationen von Frauen geht. Durchgängige Argumentation bleibt, dass das Versagen einer Einzelnen dem gesamten Berufsstand auf lange Zeit schadet. Die Folge ist eine sehr hohe Anforderung an weibliche Führungskräfte. Die Individualisierung der strukturellen Defizite und Probleme versperrt damit den Blick auf die im „System“ liegenden Schwierigkeiten für Frauen und verhindert eine grundsätzlichere Auseinandersetzung.

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  36. Josephine Levy-Rathenau wird 1877 in Berlin geboren. Sie gründet den „Berliner Frauenclub“ (1900) und ist ab 1901–1921 Vorsitzende der „Groß-Berliner Auskunftsstelle für Frauenberufe”. Sie baut diese Stelle zur allgemeinen Beratungsstelle aus. Sie wird Leiterin der Auskunftsstelle für Fraueninteressen des Bundes Deutscher Frauenvereine, dem späteren Berufsamt (ab 1911). Sie ist Vorsitzende des Nationalen Frauendienstes in Berlin und Dozentin bei den Akademisch-sozialen Abenden der Sozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin Ost. Sie stirbt 1921 in Berlin (Reinicke 1990, S. 297).

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  37. Die Auskunftsstelle für Fraueninteressen entwickelt sich aus der 1898 gegründeten Kommission zur Förderung der praktischen Erwerbstätigkeit und wirtschaftlichen Selbständigkeit der Frau. Jeanette Schwerin ist die erste Leiterin, ihre Nachfolgerin ist Alice Salomon. Ab 1903 übernimmt Josephine Levy-Rathenau die Führung der Kommission.

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  38. sind 19 Berufsorganisationen im Bund Deutscher Frauen vertreten; sie bildeten einen wichtigen Teil der gesamten Bundesmitglieder (Levy-Rathenau 1921, S. 238).

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  39. „Art. 165. Die Arbeiter und Angestellten sind dazu berufen, gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmen an der Regelung der Lohn-und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken. Die beiderseitigen Organisationen und ihre Vereinbarungen werden anerkannt. Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten sowie in nach Wirtschaftsgebieten gegliederten Bezirksarbeiterräten und in einem Reichsarbeiterrat“ (Miller/Potthoff 1991, S. 355).

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  40. Die Mitgliedszahlen für die einzelnen Gewerkschaften (1920): Der ADGB hat 6,1 Männer und 1,5 Mill. Frauen organisiert; die christlichen Gewerkschaften umfassen 896.000 Männer und 209.000 Frauen; die Hirsch-Dunkerischen organisieren 203.000 Männer und 22.000 Frauen.

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  41. Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) organisiert nur Arbeiter; die gleichgesinnten Angestelltenverbände sind im Afabund vereinigt. Beim Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund sind Männer und Frauen gemeinsam organisiert; eine Ausnahme bildet die Frauengewerkschaft der Hausangestellten. Bei den christlichen Gewerkschaften sind Frauen einerseits in gemischten Verbänden organisiert; dann bestehen zur Schulung und Unterstützung von Frauen Arbeiterinnensekretariate. Daneben gibt es eigene Frauengewerkschaften, die entweder schon länger bestehen (Hausangestellte) oder sich nach 1918 (VWA u.a.) dieser Gewerkschaft angeschlossen haben.

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  42. Als eine Gewerkschaftsrichtung erzwingen will, dass Frauenberufsvereine nicht als Gewerkschaften anerkannt werden sollen, setzen sich die Frauen durch und behalten ihre eigenen Vereine, da wo sie es für notwendig finden, bei. Leider teilt uns Clara Mleinek nicht mit, bei welcher Gewerkschaft dies geschehen ist.

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  43. Clara Mleinek wird 1885 in Ratibor geboren. Sie besucht die Volksschule, Übertritt von der katholischen zur evangelischen Kirche. 1904 übersiedelt sie nach Berlin. Dort absolviert sie die vom VWA gegründete ersten Handelsschule für Mädchen (Schule der Kaufmannschaften). Anschließend arbeitet sie in der Privatwirtschaft. Clara Mleinek wird 1903 Mitglied des Verbandes der weiblichen Handels-und Büroangestellten. 1908 beginnt sie mit der hauptamtlichen Tätigkeit im Verband. 1909 wird sie Mitglied der SiebenerKommission nichtsozialistischer Gewerkschaften. 1912 wird sie in den Verwaltungsrat der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) gewählt, 1924 wird sie ehrenamtliches Mitglied des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte und bleibt dies bis 1933. 1919 wird sie erste Vorsitzende des hauptamtlichen Vorstandes des Verbandes der weiblichen Angestellten (VWA). 1921 übernimmt sie das Amt der Vorsitzenden des Hauptausschusses VWA und wechselt gleichzeitig hauptamtlich zur Zentralverwaltung des DGB über. Sie wird neben Dr. Brüning Geschäftsführerin des DGB (Spitzenorganisation der christlich nationalen Arbeitnehmer, deren Vorsitzender Minister Stegerwald ist). 1927 bei Gründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird sie in deren Vorstand berufen. 1932 wird sie mit Katharina Müller in einer Abordnung des DGB von Hindenburg empfangen. 1933 lehnt sie eine Mitarbeit in der nationalsozialistischen Deutschen Angestelltenschaft, wie auch später in der Deutschen Arbeitsfront, ab. Sie übernimmt 1933 die Abteilung Stellenvermittlung des VWA, der damals seinen Namen in Berufsgemeinschaft der weiblichen Angestellten ändern muss. Ab 1934 ist sie Leiterin der Abteilung „kaufmännische weibliche Angestellte“ im Berliner Arbeitsamt bis 1942, danach arbeitet sie im Henschel-Konzern. Nach dem Krieg stellt sie den Antrag auf Aufhebung der Löschung des VWA aus dem Vereinsregister (den die DAF 1934 veranlasst hat) und wird erneut Hauptausschussvorsitzende. Sie arbeitet bis 1959 aktiv mit. Im BfA ist sie von 1953–1958 stellv. Mitglied des Vorstandes, bis 1962 Mitglied der Widerspruchsstelle. Sie stirbt 1972 in Berlin (Reinicke 1990, S. 301f).

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  44. Der Deutsche Beamtenbund — so Clara Mleinek — steht dem ADGB und dem Afabund sehr nahe, ist aber nicht offen verbündet. Der Beamtenbund verlangt das Streikrecht für seine Mitglieder (Mleinek 1922).

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  45. e Beamtenorganisationen schließen sich einheitlich am 5.12.1918 (Mitgliederzahl über eine Million) zum Deutschen Beamtenbund zusammen. Ihr Zweck ist die Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie die Förderung der Berufs-und Standesinteressen. Bedingt durch die starke Politisierung des öffentlichen Lebens kommt es innerhalb der Beamtenorganisationen zu politischen Kämpfen, die im Jahre 1922 zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes auf freigewerkschaftlicher Grundlage führen. Außerdem besteht noch bei den christlichen Gewerkschaften der Gesamtverband deutscher Beamten-und Staatsangestelltenverbände, sowie beim Gewerkschaftsring (Hirsch-Dunkersche Richtung) der Ring Deutscher Beamtenverbände. Gegen all diese Verbände behauptet der Deutsche Beamtenbund seine politische Neutralität und seine führende Stellung (Meurer 1927, S. 139ff).

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  46. Die interkonfessionelle Berufsorganisation der Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen und Jugendleiterinnen schließt sich gleichzeitig auch dem Deutschen Beamtenbund an.

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  47. Bei den kaufmännischen Angestellten schließen sich 1919 die beiden bestehenden Organisationen zum Verband der weiblichen Handels-und Büroangestellten zusammen (Israel Gertrud 1924a, S. 1110.

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  48. Gertrud Israel wird 1882 in Berlin geboren. Sie ist Mitglied der Mädchen-und Frauengruppen fur Soziale Hilfsarbeit und ruft 1916 zur Gründung eines eigenständigen Berufsverbandes für Sozialbeamtinnen auf. Sie vertritt den kaufmännischen Verband für weibliche Angestellte im BDF und ist ab 1916 Mitglied des erweiterten Bundesvorstandes. 1929 arbeitet sie im „Büro für Sozialpolitik“ und ist ab 1930 in der Sozialversicherung Berlin tätig. Nach der Machtergreifung Hitlers emigriert sie nach England. Sie stirbt 1940 bei einem Bombenangriff zusammen mit ihrer Freundin Adele Beerensson in London (Reinicke 1990, S. 289).

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  49. Dieser Vortrag wird auf der Hauptversammlung am 18. Mai 1921 in Kassel gehalten und — wie fast alle Vorträge auf Hauptversammlungen — im Eigenverlag des Verbandes der weiblichen Handels-und Büroangestellten e.V., Hauptsitz Berlin veröffentlicht.

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  50. Auch wenn dies nur auf der Basis eines Minimalkonsenses möglich ist. Zumal die Berufsfrage nicht das einzige Gebiet ist, wo unterschiedliche Interessen den Zusammenhalt im Bund Deutscher Frauenvereine belasten, z.B. Stimmrecht, Neue Ethik, Mitgliedschaft in politischen Parteien. Siehe dazu u.a. den Artikel von Gertrud Bäumer, in dem sie auf die Beschlüsse in Gotha eingeht und durchaus die Gefahren benennt, die durch politische Gegensätze in die Frauenbewegung hineingetragen werden können (Bäumer 1914, S. 187193).

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  51. Sektionen — sind lt. Satzung — Zusammenschlüsse von gleichen Verbänden. Der Bundesvorstand kann dazu keinerlei Druck auf die Verbände zum Zusammenschluss ausüben und hat bereits mehrfach vergeblich zu solchen Gründungen angeregt.

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  52. Weitere Mitglieder sind: der Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften; der Reichsverband der weiblichen Hausangestellten; der Gesamtverband der ev. Arbeiterinnenvereine; die katholischen Frauenberufsverbände; der Reichsverband der evangelischen Kindergärtnerinnen; der Reichsverband der Beamtinnen und Fachlehrerinnen im Haus; der Frauenausschuss des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauenberufsverbände vertritt 1930 ca. 400.000 Mitglieder. Vorsitzende ist Katherina Müller vom Verband der weiblichen Handels-und Büroangestellten.

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  53. Mitglieder sind: Frauenberufsamt des Bundes Deutscher Frauenvereine; Allgemeine Deutsche Hausbeamtinnenverein; Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein; Berufsorganisation der Kindergärtnerinnen; Hortnerinnen und Jugendleiterinnen; Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen; Bund Deutscher Künstlerinnen; Deutscher Juristinnenverein; Deutsche Philologinnen-Verband; Deutscher Verband der Sozialbeamtinnen; Frauengruppe des Reichsverbandes der deutschen Tonkünstler und Musiklehrkräfte; Frauengruppe im Reichsbund der Kommunalbeamten und Angestellten Deutschlands; Frauengruppe des Gewerkschaftsbundes der Angestellten; Landesverein preußischer technischer Lehrerinnen; Reichsverband der Beamtinnen und Fachlehrerinnen in Haus; Garten und Landwirtschaft; Verband der Lehrerinnen an den höheren Lehranstalten Preußens; Verband der Nationalökonominnen Deutschlands; Verband der Reichsbeahnbeamtinnen; Verband der deutschen Reichs-, Post-, und Telegraphenbeamtinnen; Verein der bayr. Verkehrsbeamtinnen; Vereinigung württenbergischer Verkehrsbeamtinnen.

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  54. Marie Elisabeth Luders bescheinigt den Hausfrauenverbänden, dass sie selber ihre Tätigkeit mit Nachdruck in Gegensatz zur `Berufsarbeit’ anderer Frauen gestellt haben indem sie nur die `bezahlten’ Hilfskräfte als hauswirtschaftlich berufstätig anerkannten. „Sie selber aber haben sich für die Anerkennung ihrer Arbeit von seitens der Männer mit Liedern und Damentoasten begnügt und haben gegenüber den Bestrebungen der angeblich ‘Emanzipierten’, die einen `Beruf ergreifen wollten, nur zu oft gedankenlos in den männlichen Ruf mit eingestimmt. ’Die Frau gehört ins Haus’, nicht bedenkend, daß sie damit ihre eigene Arbeit als nicht berufliche Arbeit kennzeichnen“ (Luders 1921, S. 129ff).

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Paulini, C. (2001). Frauenberufsverbände zwischen Frauenbewegung und Gewerkschaften. In: „Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“. Siegener Studien zur Frauenforschung, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09173-8_2

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