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Organisationsübergreifende Informations- und Kommunikationssysteme in öffentlichen Organisationsstrukturen

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Vernetzte Verwaltungen

Part of the book series: Markt- und Unternehmensentwicklung ((MAU))

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Zusammenfassung

In den vorherigen drei Kapiteln wurden ausführlich die Zusammenhänge zwischen Institutionen, IuK-Technologien und zwischenmenschlicher Interaktion diskutiert. Im weiteren Verlauf der Arbeit sollen diese Erkenntnisse auf den Aufbau und die Nutzung von interorganisatorischen Informations- und Kommunikationssystemen in öffentlichen Organisationsstrukturen übertragen werden.

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Referenzen

  1. Reinermann 1995a S. 1.

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  2. Franz 1995 S. 7.

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  3. Lenk 1994 S. 305.

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  4. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der „Business-to-Business (b2b)“ Markt im Internet, der besonders im Beschaffungswesen und im Großhandel neue Möglichkeiten des organisationsübergreifenden Leistungsaustauschs eröffnet. Der b2b-Markt im Internet wird als eines der am schnellsten anwachsenden elektronischen Märkte angesehen. Die Wachstumsprognosen für diesen Markt übersteigen bei weitem diejenigen anderer „elektronischer“ Märkte, z.B. des Endverbrauchermarktes. Das amerikanische Marktforschungsunternehmen Forrester Research Inc. schätzt das Volumen für den b2b-Markt im Internet im Jahr 2000 auf insgesamt 66 Milliarden US$. Dahingegen gehen die Marktforscher von einem Volumen von lediglich 7 Milliarden US$ für den Endverbraucher Markt aus (vgl. Cairncross 1997 S. 130–132 und Lohr 1997 S. D1).

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  5. Ein anschauliches Beispiel hierfür liefert der Papierbedarf des Deutschen Bundestages. Schwennicke stellt etwa fest, daß sich im Parlamentsbereich des Bundestages jährlich 1500 Tonnen Altpapier ansammeln, dies entspricht 2235 Kilo Papier pro Parlamentarier. Im Vergleich verbraucht jeder Deutsche pro Jahr durchschnittlich nur 193 Kilo Papier und Pappe (vgl. Schwennicke 1997 S. 63).

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  6. Vgl. Abschnitt 5.3. und 6.3.

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  7. Vgl. Reinermann 1995b S. 130 und Commission of the European Communities 1997 S. 12.

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  8. Vgl. Abschnitt 3.2.

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  9. Vgl. z.B. Hofmann 1995 S. 45–166.

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  10. Vgl. hierzu auch Reichwald/Sachenbacher 1997 S. 755.

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  11. Der Einsatz innovativer IuK-Technologien verzögert sich oder scheitert sogar in manchen Fällen, weil institutionelle Vorkehrungen nicht rechtzeitig getroffen werden (vgl. z.B. Korac-Boisvert/Kouzmin 1995 S. 141–143). Da der technische Fortschritt im Bereich neuer IuK-Technologien sehr dynamisch ist, fällt es manchmal aus institutioneller Sicht schwer, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten.

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  12. Vgl. Killian 1995 S. 22.

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  13. Vgl. z.B. Martinko/Henry/Zmud 1996 S. 313–330 und die dort angegebene Literatur.

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  14. Vgl. Cavaye/Christiansen 1996 S. 222–232.

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  15. Vgl. hierzu Kapitel 1 und Fußnote 17.

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  16. Weitere, nicht weiter ausgeführte Begriffsvarianten sind „Information Partnerships“ (vgl. Konsynski/McFarlan 1990 S. 114), „JOC — Interorganizational Configuration“ (vgl. Levinson 1994 S. 257) und “Inter-Organizational Information Systems“ (vgl. Johnston/Vitale 1988). Für eine Übersicht von Begriffsvarianten siehe auch Alt/Cathomen 1995 S. 34–35, Cathomen 1996 S. 38–39, Klein 1996 S. 39.

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  17. Cash/Konsynski 1985 S.134.

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  18. Ebers 1994 S.23 bezugnehmend auf Cash 1985.

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  19. Kubicek 1992 S. 994 (kursive Hervorhebung aus dem Original weggelassen).

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  20. Gebauer 1996 S. 126–132.

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  21. Klein 1996 S. 40.

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  22. z.B. Automobilindustrie (vgl. Bensaou 1997 und Dyer 1997), Papierverarbeitung und Werkzeugmaschinenbau (vgl. Frederiksson/Vilgon 1996), Mittelstand — verschiedene Branchen (vgl. Sabherwal/Vijayasarathy 1994).

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  23. z.B. Versicherungswirtschaft (vgl. Knights/Murray/Willmott 1997, Sydow/van Well 1997, Zaheer/Venkatraman 1997 und von Kortzfleisch/Winand 1997), Bank- und Finanzwirtschaft (vgl. Langenohl 1994 und Alt/Cathomen 1995), Touristik (vgl. Hopper 1990), Einzelhandel (vgl. Clark/Stoddard 1996).

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  24. Vgl. hierzu die Beispiele im nachfolgenden Abschnitt 5.3.

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  25. Kubicek 1992 S. 995. Killian und Wind nehmen eine ähnliche Einteilung vor. Sie unterscheiden zwischen Ressourcen-, Verarbeitungs-, Kommunikations- und Informationsverbund (vgl. Killian/Wind 1996 S. 52–53)

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  26. Vgl. Goecke/Oldenburg/Picot 1994 S. 359–365 und 426–430.

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  27. Vgl. Hopper 1990 S. 118–135.

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  28. Vgl. Neuburger 1994 S. 49–70.

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  29. Vgl. Wildemann 1988 S. 54–90.

    Google Scholar 

  30. Vgl. Pietsch/Taudes 1994 S. 12–18.

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  31. IOS wird von einigen Autoren auch als „umbrella term“ gebraucht, um sowohl „transaction processing applications“ als auch „non-routine task-support applications“ unter ihm zu vereinigen (vgl. Frederiksson/Vilgon 1996 S. 48). Vgl. hierzu auch Benjamin/DeLong/Scott Morton 1990 S. 29–40.

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  32. Die Darstellung bezieht sich auf die Ausführungen von Alt und Cathomen, die insgesamt 16 Projekte im Zollwesen beschreiben (vgl. Alt/Cathomen 1995 S. 227–262).

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  33. Derzeit werden die Kosten der Zollverwaltung überwiegend durch den bei jeder Sendung zu entrichtenden Zollbetrag (Zollgebühren) getragen (vgl. Alt/Cathomen 1995 S. 228).

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  34. Zollagenten sind auf die Zollabwicklung spezialisierte Unternehmen bzw. Speditionen (vgl. Alt/Cathomen 1995 S. 230).

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  35. Eine wichtige, den IOS vorausgehende Maßnahme war die Einführung neuer IuK-Systeme innerhalb der Zollbehörden.

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  36. Vgl. Alt/Cathomen 1995 S. 233–234.

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  37. Edifact ist ein Grundtyp von EDI (Electronic Data Interchange). Edifact regelt den transaktionsbegleitenden Datenaustausch zwischen zwei Kommunikationspartnern. Vgl. hierzu ausführlicher Niggl 1994 S. 37–41.

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  38. Vgl. Alt/Cathomen 1995 S. 233.

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  39. Vgl. http://www.jpo-miti.go.jp

    Google Scholar 

  40. Anfang 1998 betrug nach Angaben der Japanese Patent Attorney Association die Anzahl zugelassener japanischer Patentanwälte 4037.

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  41. Vgl. http://www.jpo-miti.go.jp

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  42. Die Authentizität des Absenders wird ähnlich wie bei Abhebungen am Geldautomaten mit Hilfe eines persönlichen Paßworts, einer ID-Karte und einer Anmelder- bzw. Anwaltsnummer sichergestellt. Interessanterweise wird in Japan bei einer papiergebundenen Anmeldung keine Unterschrift vom Anmelder oder Anwalt verlangt. Ein Stempel, ein sogenannter „inkan“, der im Besitz des Anmelders oder des Anwalts ist, reicht als Authentifikationsmechanismus aus. In Europa ist dahingegen eine Unterschrift des Anmelders oder Anwalts erforderlich.

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  43. Patentanmeldungen werden vor dem Einreichen beim Patentamt als vertrauliche Dokumente angesehen.

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  44. Insbesondere Großkanzleien und Großunternehmen, die jährlich eine Vielzahl von Patentanmeldungen einreichen, konnten somit entscheidend Gebühren bzw. Bearbeitungskosten sparen.

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  45. Vgl. Hollah 1984. Vgl. hierzu auch Reichwald 1981, Picot/Reichwald 1984 Reichwald u.a. 1981.

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  46. Vgl. Hollah 1984 S. 15.

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  47. Vgl. Hollah 1984 S. 14.

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  48. Vgl. Hollah 1984 S. 46–49 und 84–89.

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  49. Vgl. Hollah 1984 S. 50–52.

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  50. Hollah 1984 S. 56.

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  51. Hollah 1984 S. 67.

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  52. Vgl. http://www.ispo.cec.be

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  53. Vgl. Commission of the European Communities 1997 S. 1–20.

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  54. Commission of the European Communities 1997 S. 14.

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  55. Vgl. z.B. Schaumann 1997 S. 9–14, Reichwald 1997 S. 77–85.

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  56. Vgl. Reichwald et al. 1998 S. 191.

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  57. Einen ausführlichen Überblick der einzelnen Projekte und Lösungsansätze geben Reichwald et al. (vgl. Reichwald et al. 1998 S. 190–203) und die einzelnen Beiträge im Tagungsband der POLIKOM-Konferenz (vgl. Projektträger Informationstechnik des BMBF bei der DLR e.V. 1997 S. 15–76).

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  58. Eine solche Abstimmung findet z.B. häufig zwischen Mitarbeitern der Landesvertretung (Bonn) und der Landesministerien (Landeshauptstadt) statt.

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  59. Vormals wurden die Dokumente zwischen den Beteiligten per Fax ausgetauscht und anschließend am Telefon besprochen. Änderung am Dokument wurden dabei von den Kommunikationspartnern individuell vorgenommen, was u.U. zu unterschiedlichen Versionen bzw. Informationsständen führte. Zudem fanden nach der Besprechung aufgrund von Mißverständnissen aufwendige Korrektur- und Überarbeitungsschleifen zwischen den Kooperationspartnern statt. Durch den Einsatz von neuen IuK-Technologien können bereits während der Besprechung Texte ausgetauscht und gemeinsam bearbeitet werden. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß während der Besprechung eine gemeinsame Dokumentenversion bearbeitet wird und diese allen Beteiligten nach der Besprechung in der überarbeiteten Version zur Verfügung steht. Dadurch reduziert sich der Dokumentenaustausch zwischen den Beteiligten vor und nach der Besprechung erheblich.

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  60. Im Beratungsverfahren des Bundesrates konnte somit eine schnelle Verteilung der Drucksachen sichergestellt werden. Die Einführung des Informationssystems hatte allerdings zur Folge, daß die bestehenden Verteilungsabläufe nachhaltig verändert wurden. Anstatt die Informationen zu verteilen, waren die beteiligten Verwaltungen fortan gehalten, die Informationen regelmäßig abzurufen.

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  61. Auch hier findet oftmals bei der Einführung von neuen IuK-Technologien eine Neugestaltung der Verwaltungsprozesse statt. Beispielsweise empfahl es sich, im Rahmen der informationstechnischen Unterstützung der Abstimmungskoordination in einer Landesvertretung die bestehenden Koordinierungsprozesse zu verändern. (vgl. hierzu ausführlicher Wulf 1997 S. 169–175).

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  62. Vgl. z.B. Schaumann 1997 S. 12 und Reichwald 1997 S. 84.

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  63. Vgl. Wollnik 1988 S. 34–43.

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  64. Vgl. Wollnik 1988 S. 38.

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  65. Zum Beispiel stand bei dem zuvor vorgestellten Patentanmeldeverfahren die medienbruchfreie elektronische Übermittlung der Patentanmeldungen im Vordergrund.

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  66. Beide Gesichtspunkte lassen sich gelegentlich nicht losgelöst von einander betrachten, da technische Neuerungen institutionelle Veränderungen auslösen können wie auch umgekehrt. Verschiedene Autoren greifen diese Wechselwirkungen auf und versuchen diese zu erläutern (vgl. Müller/Kohl/Schoder 1997 S.29 und Alt 1997 S. 68–74). Alt betont, daß die “Dualität von Technik und Organisation... im Mittelpunkt der Gestaltung interorganisatorischer Informationssysteme (IOS)“ steht (vgl. Alt 1997 S. 45).

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  67. Vgl. auch Kubicek 1992 S. 1000.

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  68. Beispielsweise ergaben Untersuchungen von Schwarzer et al., daß sich 1994 in den 95 von ihnen befragten deutschen Landes- und Bundesverwaltungen über 30 verschiedene E-mail Programme im Einsatz befanden, wobei es sich lediglich bei zwei Programmen um Eigenentwicklungen handelte (vgl. Schwarzer 1995 S.14–15).

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  69. Vgl. hierzu auch Schmidt/Werle 1994 S. 100–101.

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  70. Die Merkmale Modularität, Heterogenität sowie räumliche und zeitliche Verteiltheit gehen auf die von Reichwald und Möslein benannten drei wesentlichen Charakteristika von virtuellen Unternehmen zurück (Reichwald/Möslein 1996a S. 223–226).

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  71. Vgl. Reinermann 1992 S. 13. In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansätze zur Beschreibung modularer Strukturen: Organisation (vgl. Picot/Reichwald/Wigand 1996 S. 199–239), Virtuelle Unternehmen (vgl. Reichwald/Möslein 1996a S. 223–226) und Software (vgl. Nierstrasz/Lumpe 1997 S. 8–23).

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  72. Vgl. hierzu Henderson/Clark 1990 S. 10–11 und Zemanek 1986 S. 99–125.

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  73. Vgl. Reichwald/Möslein 1996b S. 63.

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  74. Vgl. Kubicek 1992 S. 1000, Brousseau 1993 S. 270–271 und Kleinaltenkamp 1993 S. 10. Kleinaltenkamp entwickelt seine drei “Integrationsebenen“ für CIM Systeme. Diese lassen sich auf den hier diskutierten Zusammenhang übertragen. Der Begriff Integration und Kompatibilität wird in der Literatur gelegentlich synonym verwendet (einen Überblick in der Literatur verwendeter Integrationsbegriffe gibt Koller 1994a S. 34–40).

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  75. Vgl. Genschel 1995a S. 28–29.

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  76. Vgl. Bailey/McKnight/Bosco 1995 S. 257. Vgl. in diesem Zusammenhang auch Genschel 1995a S. 73–74

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  77. Koch spricht in diesem Zusammenhang auch von einem „hub“. „A software “hub“ eliminates the need to tear apart and rebuild all those links each time an application is changed or a system is upgraded. Rather than being connected directly to one another, the various components are connected to the software hub, which acts as a message broker between the system, its various applications and users“ (Koch 1996 S. 65). Das bekannteste Beispiel für einen solchen interoperablen Dienst bzw. „hub“ ist das WorldWideWeb. Vormals untereinander inkompatible Computerhardware, z.B. Unix und Apple Computer, und die dafür entwickelten proprietären Softwareprogramme können durch den Einsatz von einem solchen interoperablen Dienst miteinander „verbunden“ werden.

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  78. Vgl. Seiffert 1983 105–116, Picot/Reichwald 1991 S. 252 und Bode 1997 S.451–452. Auf der syntaktischen Ebene können Zeichen oder Zeichenfolgen vom Empfänger als solche erkannt werden, aber der Empfänger kann ihnen keine weitere Bedeutung zuordnen. Zeichen auf der semantischen Ebene werden vom Empfänger als solche erkannt, und der Empfänger kann den Zeichen eine Bedeutung zuordnen. Schließlich liefern Zeichen auf pragmatischer Ebene dem Empfänger Hinweise für ein bestimmtes Handeln oder dienen ihm zur Vorbereitung einer Entscheidung (vgl. hierzu Seiffert 1983 S. 109–115). Seiffert unterscheidet noch eine vierte Ebene “Keine Zeichendimension“. Zeichen werden wahrgenommen, aber vom Empfänger als solche nicht erkannt (Seiffert 1983 S.110). Diese Ebeneneinteilung wird bei der Betrachtung von IOS unterschiedlich verwendet. Niggl analysiert anhand dieser Unterteilung die unterschiedlichen Ebenen der EDI-Kommunikation (vgl. Niggl 1994 S. 20–30). Cathomen verwendet diese Unterteilung für technologische Bausteine eines IOS (vgl. Cathomen 1996 S. 53)

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  79. Im Grunde genommen finden in den technischen Systemen auch Informationsprozesse statt, die vergleichbar mit denen auf semantischer Ebene sind. Softwareprogramme “interpretieren“ Daten und “starten bzw. initiieren“ Folgeprozesse. Die Informations- und Steuerungsprozesse innerhalb der technischen Systeme sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung.

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  80. Vgl. Barua/Ravindran 1996 S.265.

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  81. Oftmals läßt sich Wissen, über das Personen oder Organisationen verfügen, gar nicht systematisch erfassen oder kommunizieren, da es sich um implizites Wissen handelt. Implizites Wissen wird nach Dietl verstanden als unbewußtes oder nicht artikulierbares Wissen. Es kann nur „über langjährige Prozesse des Übens und Probierens“ erworben werden und entzieht sich jeder Form der Kommunikation. Implizites Wissen läßt sich nach Dietl für andere nur durch Produkte oder Dienstleistungen zugänglich machen (vgl. Dietl 1995 S. 574–575).

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  82. Von Hippel 1994 S. 430

    Google Scholar 

  83. Die bei der Übertragung entstehenden Kosten werden sowohl von der zu übermittelnden Information als auch von den Eigenschaften, z.B. Informationsverarbeitungsfähigkeiten, und den Handlungen, z.B. Artikulation des eigenen Informationsbedarfs, der sendenden und empfangenden Stelle bestimmt (vgl. von Hippel 1994 S. 430).

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  84. Vgl. von Hippel 1994 S. 430 und Barua/Ravindran 1996 S. 264–265.

    Google Scholar 

  85. Im Hinblick auf die Einführung neuer IuK-Technologien lassen sich nach Reinermann institutionelle Regelungen bzw. Regeln in vier Kategorien einteilen, von denen drei einer Anpassung oder Änderung bedürfen: 1. Regeln, die weiterhin gültig sind und keiner Anpassung bedürfen, 2. Regeln, die weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber einer Anpassung an die neuen Gegebenheiten erfordern, 3. Regeln, die im Zuge der Einführung neuer IuK-Technologien ihren Zweck verlieren oder eine Einführung neuer IuK-Technologien behindern und somit aufzuheben sind und 4. Nicht vorhandene, aber für die Einführung neuer IuK-Technologien erforderliche Regeln, die aufzustellen sind (vgl. Reinermann 1992 S. 12).

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  86. Die Klärung von rechtlichen Fragestellungen beim organsiationsübergreifenden Datenaustausch, z.B. EDI, wurde in der Literatur bereits ausführlich untersucht (vgl. z.B. Kilian et al. 1994). Die Anpassung von rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einsatz von IuK-Technologien im Bereich Datenschutz und -Sicherheit wird von Fleissner diskutiert (vgl. Fleissner 1996 S. 203–209).

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  87. Ein solcher Hinderungsgrund war lange Zeit die „elektronische Unterschrift“. Solange keine Einigkeit über die Rechtsverbindlichkeit einer elektronischen Signatur herrschte, zögerten einige Verwaltungen offizielle Dokumente und Drucksachen ausschließlich auf elektronischen Wege auszutauschen. Vgl. auch Abschnitt 7.5.1.

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  88. Vgl. Abschnitt 2.1.1

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  89. Vgl. hierzu Kapitel 8.

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  90. Killian/Wind 1996 S. 52 (Hervorhebung im Original).

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  91. Vgl. Kapitel 3.5.1. und 3.5.2.

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Hertel, G. (2001). Organisationsübergreifende Informations- und Kommunikationssysteme in öffentlichen Organisationsstrukturen. In: Vernetzte Verwaltungen. Markt- und Unternehmensentwicklung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09101-1_5

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