Zusammenfassung
Mit der Erläuterung von externalitäten- und steuerinduzierten Allokationsverzerrungen und den zu ihrer Korrektur eingesetzten steuerpolitischen Maßnahmen ist der Ansatzpunkt einer ökologischen Steuerreform deutlich charakterisiert: Die Kombination einer Emissionssteuersatzerhöhung und Fiskalsteuersatzreduktion wirkt auf die Korrektur gleich zweier Allokationsverzerrungen. Die Realisierung eines zweifachen Wohlfahrtsgewinnes scheint auf Grundlage der partialanalytisch-graphischen Betrachtung, also wenn (a) der Einfluß der Emissionssteuer auf den Arbeitsmarkt bzw. auf den Markt, auf dem das Gut gehandelt wird, das aus fiskalischen Gründen besteuert wird, und (b) der Einfluß der Fiskalsteuer auf den Markt des umweltschädigenden Gutes (Faktors) vernachlässigt wird, relativ unproblematisch.
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Literatur
Die Unternehmen fragen gerade diejenige Beschäftigungsmenge nach, die Vollbeschäftigung gewährleistet.
Wir unterstellen hier im Gegensatz zu den Originalbeiträgen nicht nur schwache, sondern wie in (3.6) additive Separabilität der Umweltqualität bezüglich der anderen Güter. Da in diesem Fall der Grenznutzen aus der privaten Güternachfrage unabhängig von der Umweltqualität ist, ist auch- die Grenzrate der Substitution zwischen den privaten Gütern unabhängig von q. Die hier angenommene additive Separabilität impliziert also schwache Separabilität, so daß zwischen beiden Ansätzen kein Unterschied besteht, wenn der Haushalt bei der Nutzenmaximierung die Umweltqualität als gegeben betrachtet.
Da die Produzentenpreise für X und Y eins sind, lauten die Konsumentenpreise folglich p, = qs = 1 bzw. p5 = qy -F T = 1 d- T.
Da keine anderen Verbrauchsteuern existieren, lassen wir den Index y bei Ty im folgenden weg.
Das Konzept der zweistufigen Nutzenmaximierung geht auf Strotz (1957) zurück und wurde durch Gorman (1959) präzisiert.
Dies ist nicht im Sinne eines zeitlichen Ablaufs zu verstehen. Darüber hinaus ist auch eine weitergehende mehrstufige Optimierung möglich.
Vgl. Phlips (1983), S. 73.
Vgl. Green (1964), S. 9, Deaton und Muellbauer (1980), S. 123.
Für einen allgemeinen Beweis vgl. Green (1964), Theorem 4.
Vgl. Definition 4, S. 25.
Vgl. Deaton und Muellbauer (1980), S. 124.
Man beachte, daß für eine gegebene Arbeits-bzw. Freizeit das Einkommen nl für den Haushalt exogen gegeben ist.
Vgl. Varian (1992), S. 66 und 151.
Beide Teilentscheidungen sind wegen der schwachen Separabilität bezüglich g unabhängig vom Niveau der staatlichen Bereitstellung mit dem öffentlichen Gut G.
Zur Theorie öffentlicher Güter vgl. insbesondere den klassischen Beitrag von Samuelson (1954).
Existenz—, Eindeutigkeits— und für die nachfolgende komparative Statik relevante Stabilitätsbedingungen wollen wir hier nicht thematisieren. Vgl. dazu Arrow und Hahn (1971).
Vgl. Varian (1992), S. 315–319.
Vgl. auch die analoge Anwendung des Walras—Gesetzes im grundlegenden Modell zur Optimalsteuertheorie von Diamond und Mirrlees (1971), S. 14.
Vgl. Bovenberg und de Mooij (1994b), S. 661.
Dies gilt auch dann, wenn eine infinitesimale Steuer eingeführt wird. Die marginalen Zusatzlasten sind in diesem Fall null (siehe S. 42).
Unter der Annahme einer ineffizient niedrigen Umweltqualität in der Ausgangslage, (A.q), liegt eine Internalisierungsdividende genau dann vor, wenn auch eine Umweltdividende gegeben ist. Daher kann man beide Begriffe synonym verwenden. Das Ausmaß beider Dividenden ist jedoch unterschiedlich.
Man beachte, daß die dadurch charakterisierte Steuerreform hier noch nicht spezifiziert ist, sondern beliebige aufkommensneutrale Steuersatz— und Mengenänderungen zugelassen sind.
Die in diesem Zusammenhang relevante Frage nach dem Verlauf der Steueraufommenskurve (LafferKurve) soll im nächsten Abschnitt gesondert erörtert werden.
Warum dieser Ausdruck die unkompensierte Arbeitsangebotselastizität repräsentiert, wird bei der Betrachtung von Weg II deutlich.
Vgl. Varian (1992), S. 105.
Die (nicht wohlfahrtsrelevante) Änderung der Nachfrage nach Gut X erhält man, indem (4.28) in (4.27) eingesetzt wird.
px = 1 sowie die nicht beeinflußbare Größe g werden als Argumente vereinfachend weggelassen.
Vgl. Varian (1992), S. 67 und S. 151.
Vgl. Chiang (1984), S. 110. Dies setzt voraus, daß die Koeffizientendeterminante ungleich null ist.
Siehe Anhang [A].
Das-in der Tabelle von Propostion 1 zeigt an, dab die Anderung der betrachteren Variable infolge einer Okologischen Steuerreform negativ ist.
Fur den Einkommensteuersatz gilt genau genommen-{0,1}.
Sofern nicht auf die Unterschiede zwischen der Umwelt- und Internalisierungsdividende abgestellt wird, sprechen wir nur noch von der Umweltdividende, auch wenn unter der Annahme (A.q), also bei ineffizient niedriger Umweltqualität, dann immer auch eine Internalisierungsdividende gegeben ist.
Dagegen ist ein ursprünglicher Emissionssteuersatz r = 0 zumindest als Approximation denkbar, wenn in der Ausgangslage keine Umweltsteuerpolitik (oder nur auf niedrigem Niveau) betrieben wird.
Die Kombination e 0 und D 0 ist nicht zulässig, weil sie e (1— ay)/ay 0 impliziert und daher zu einem Widerspruch führt. Der Doppelpfeil. in der vierten Spalte bedeutet, daß das nachfolgende Vorzeichen eine Implikation des Vorzeichens von D ist.
Man beachte, daß erstens unter Annahme (A.q) eine Internalisierungsdividende genau dann vorliegt, wenn eine Umweltdividende (ÿ 0) erzielt wird und daß zweitens ÿ 0 und I 0 eindeutig eine negative strenge Steuereffizienzdividende impliziert. Die Abkürzungen bedeuten gemäß ihrer Reihenfolge: Ökologische SteuerReform; UmweltDividende; InternalisierungsDividende; partiale SteuereffizienzDividende; strenge SteuereffizienzDividende; Klassische bzw. Strenge Doppelte Dividende.
Es muß also der Saldo der beiden Zusatzlastenänderungen wt dl -} r dy (siehe Dividendenkriterium auf Seite 57) bestimmt werden. Nach der Analyse in Kapitel 5 lassen sich die Vorzeichen bestimmen.
Vgl. zur Laffer—Kurve Canto, Joines und Laffer (1983).
Vgl. zur Laffer—Kurve Canto, Joines und Laffer (1983).
Vgl. Malcomson (1986), Gahvari (1989). Der Aspekt der Steueraufkommenswirkungen einer Steuersatzänderung wird im 6. Kapitel noch einmal aufgegriffen.
Es bezeichnet EE; den durch die Steuersatzänderung i bzw. den durch die damit bewirkte Beschäftigungsänderung ausgelösten Einkommenseffekt, SsE den Steuersatzeffekt und BEk den Steuerbasiseffekt der Steuerbemessungsgrundlage k.
Es sind auch andere Zusammenhänge zwischen Steuersatz— und Steueraufkommensänderungen denkbar, z.B. daß bei der Erhöhung eines Steuersatzes das Steueraufkommen nur der variierten Steuer betrachtet wird.
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Weinbrenner, D. (1999). Ein Grundmodell zur Analyse einer ökologischen Steuerreformpolitik. In: Ökologische Steuerreform. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08802-8_4
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