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Arbeitsmarktpolitische Interventionen am “unteren Ende des Arbeitsmarktes”

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Niederländische Sozialhilfe- und Arbeitsmarktpolitik

Part of the book series: DUV Sozialwissenschaft ((DUVSW))

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Zusammenfassung

Die Hauptverantwortung für die Arbeitsmarktpolitik liegt in den Niederlanden beim Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung; SZW). Zu dessen Arbeitsbereichen gehören alle Fragen des Arbeits- und Einkommenssystems, einschließlich der Arbeitsgesetzgebung, des Weiteren das Abwägen des Anteils der Regierung bei der Entwicklung des Lohnniveaus und der -struktur, der Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherung und der Sozialhilfe sowie die direkte Schaffung „zusätzlicher“ Arbeitsplätze für Arbeitslose und Behinderte (MISEP, 1997).260

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Literatur

  1. Im Gegensatz zur Bundesrepublik, wo das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik seit 1969 durch das Arbeitsförderungsgesetz (seit 1998 als Arbeitsförderungsreformgesetz in das SGB III übergegangen) vorgegeben ist, ist die niederländische Arbeitmarktpolitik nicht durch eine einheitliche Rechtsgrundlage fixiert; Programme und Maßnahmen werden jeweils als Einzelgesetze verabschiedet, häufig auch als zeitlich befristete, die dadurch kurzfristig durch neue Maßnahmen ersetzt werden können. Durch diese Regelung können neue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ohne generelle Gesetzesänderungen “erprobt” werden (Weinkopf, 1996: 86 ).

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  2. Der Begriff “Arbeidsvoorziening(swet)” wiederum wird in Übersetzungen uneinheitlich gebraucht, häufig wird dieser mit Arbeitsbeschaffung(sgesetz) übersetzt. “Arbeitsbeschaffung” wird in Deutschland aber in aller Regel mit dem eng umrissenen Begriff “Arbeitsbeschaffungsmaß nähme” (ABM) assoziiert, so dass hier der Begriff Arbeitsverwaltung(sgesetz) benutzt wird.

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  3. Als schwererwiegendes Problem stellt sich dar, dass aufgrund der mangelhaften Datenlage kaum Aussagen darüber getroffen werden können, ob die pro Person eingesetzten Mittel in einem der beiden Länder effektiver eingesetzt werden. So ist als Voraussetzung für eine zumindest grobe Einschätzung der Kostenwirksamkeit derzeit kein Vergleich des jahresdurchschnittlichen Teilnehmerbestandes möglich. Kaum Kenntnis liegt bisher auch über dauerhafte Wiedereingliederungserfolge vor (Schmidt, 1998: 112). Insofern sollen die folgenden Kapitel einen weiteren Baustein auf der Maßnahmenebene liefern.

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  4. Da der Aufsatz beim Verfassen noch nicht erschienen war, danke ich Herrn Professor Wiemer Salverda von der Universität Groningen für die freundliche Bereitstellung und die Möglichkeit der Nutzung seines Materials. Zwischenzeitlich sind die Materialien in komprimierter Aufsatzform erschienen, siehe dazu den Hinweis im Literaturverzeichnis unter Salverda (1998a).

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  5. Soweit nicht anders angegeben, basieren die folgenden Ausführungen auf SCP (1996; 1997; 1998); SZW (1995); SZW (1997a, c, d, e, f, i) sowie auf Gesprächen mit den gemeindlichen Sozialverwaltungen und mehreren Telefonaten mit Mitarbeitern des CBS.

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  6. Die Primärausbildung umfasst neun Schuljahre, nach insgesamt 12 jähriger Vollzeitschulpflicht endet die Schulpflicht also mit 17 Jahren, wobei die letzten vier Jahre den Besuch einer vollzeitschulischen Sekundärschule umfassen (Moraal, 1994: 38ff.), die sich in drei Bereiche gliedert: Studienvorbereitender Sekundar- unterricht (VWO), Allgemeinbildender Sekundarunterricht ( AVO ), Berufsbildender Sekundarunterricht (BO).

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  7. Als weitere Faktoren in diesem Prozess werden vom SCP (1998: 352) genannt: Die demographische Entwicklung als wesentliche Determinante für Umfang und Zusammenstellung der Berufsbevölkerung. Zwischen 1970 und 1997 stieg die Zahl der potentiellen Erwerbsbevölkerung (15 bis 64jährige) um 30 Prozent auf gut 10,5 Mio. Personen; der Anteil der Jüngeren (15 bis 24jährige) sank von 27 auf 18 Prozent, während der Anteil Älterer von 22 auf 24 Prozent anstieg. Der markanteste arbeitsmarktliche Effekt wiederum der Individualisierung und Emanzipation ist die starke Zunahme erwerbstätiger (verheirateter) Frauen (siehe Kapitel 5).

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  8. In den sechziger Jahren betrug das wirtschaftliche Wachstum (Brutto-Inlandprodukt) noch durchschnittlich 7 Prozent pro Jahr, dieses fiel in den achtziger und der ersten Hälfte der neunziger Jahre auf durchschnittlich 1,6 Prozent jährlich. Der größte direkte Effekt der technologischen Entwicklung ist die Steigerung der Arbeitsproduktivität. Das Tempo der Steigerung nahm in den Niederlanden in den vergangenen 30 Jahren ab (SCP, 1998:354).

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  9. Die hohe Arbeitslosigkeit in den großen Städten wird wesentlich drei Faktoren zugeschrieben: Das Beschäftigungswachstum ist in den letzten zwanzig Jahren hinter dem des restlichen Landes zurückgeblieben; insbesondere sind zweitens in den traditionellen Sektoren - Industrie, Baugewerbe und Transport - viele Arbeitsplätze verloren gegangen. Zum dritten lebt ein überproportionaler Anteil der Erwerbsbevölkerung, die in diesen Berufsfeldern tätig sind und waren - Geringqualifizierte, Jüngere und Ausländer - in den großen Städten (siehe auch Kapitel 6.3). Die neu entstehenden Arbeitsplätze in den Ballungsräumen sind hingegen wesentlich geprägt durch die Ausweitung von qualifizierten, sekundären Dienstleistungen (Beraten, Forschen, Lehren, Organisation und Management) (SCP, 1996: 124ff). Folglich liegt in den großen Städten ein gravierender mismatch in qualifikatorischer Hinsicht vor.

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  10. Diese Untersuchung fokussiert die subjektiven Einschätzungen und Urteile der Befragten zu ihrer Situation.

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  11. Aus deutscher Sicht mögen solche Planvorgaben verwundern, in den Niederlanden sind diese bereits seit langer Zeit Usus. Exemplarisch siehe dazu SZW (1995).

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  12. Einmal mehr zeigt sich bei dieser kombinierten Strategie der “niederländische Pragmatismus”, während diese Maßnahmen hierzulande als Alternativen - und sich damit gegenseitig ausschließend - diskutiert werden (so etwa Sesselmeier, 1997: 45), was letztlich auch ein Verschenken möglicher Optionen bedeutet.

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  13. Auf spezifische Probleme der Arbeitsmarktintegration ethnischer Minderheiten und behinderter Arbeitnehmer geht vertiefend Salverda (1997: 65ff.) ein; siehe dazu ebenfalls MISEP (1997).

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  14. Die folgenden gesetzlichen Regelungen (für private Arbeitgeber) basieren zum Teil auf der Modifikation bereits seit längerem bestehender Regelungen. Die hier vorgenommene Trennung in Maßnahmen für private Arbeitgeber und Programme zur direkten Schaffung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Sektor ist insoweit nicht ganz korrekt, da im Verlauf des Erstellens der Arbeit zwischen den jeweiligen Sphären zunehmend Überschneidungen ermöglicht wurden und werden. Diese Entwicklung wird so weit wie möglich berücksichtigt. In der bisher vorliegenden deutschen Literatur werden aber - mit wenigen Ausnahmen - entweder allgemeine Subventionen an private Arbeitgeber oder aber die weiter unten behandelten Melkert- I-Programme als Maßnahmen der zusätzlichen Beschäftigung ledi’glich erwähnt. Da die vorliegende Arbeit den Versuch einer Zusammenschau der Programme unternimmt, scheint diese “formale” Aufteilung aus Gründen der - aufgrund der Komplexität ohnehin eingeschränkten - Übersichtlichkeit legitim.

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  15. Zum folgenden siehe MISEP (1996: 66 und 1997: 66 f.). Insgesamt lässt sich die KRA wiederum unterordnen unter das seit 1995 gültige Wet Bevordering Arbeidsinpassing (Gesetz zur Förderung der Arbeitseinpassung; WBA), das das seit Mitte der achtziger Jahre bestehende Wet Vermeend-Moor ablöste (MISEP, 1996: 29). Das WBA ist mittlerweile (Stand: Sommer 1998) wiederum zum größten Teil durch das WVA (siehe Punkt 7.2.1.3) ersetzt worden. Die vorliegenden empirischen Ergebnisse deuten daraufhin, dass die neue Gesetzeslage im Vergleich zu Anfang der neunziger Jahre nicht mehr zu einem großen Teil den Langzeitarbeitslosen zugute kommt.

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  16. KRA-RAP galt für Arbeitgeber, die einen Arbeitslosen (Dauer der Arbeitslosigkeit: sechs bis zwölf Monate) für mindestens sechs Monate mit einer wöchentlichen Arbeitzeit von mindestens 15 Stunden einstellten. Es konnte ein Zuschuss von 500 hfl zu den notwendigen Ausbildungs- und Betreuungskosten bewilligt werden. KRA-WEP galt und gilt für Arbeitgeber im öffentlichen und im Marktsektor, die einen Langzeitarbeitslosen (Dauer der Arbeitslosigkeit: über zwölf Monate) für die Dauer eines Jahres zum Erwerb von Arbeitserfahrung einstellten. Dazu wurde ein einmaliger Zuschuss von 7.500 bis 15.000 hfl im Marktsektor und 22.000 hfl im öffentlichen Sektor gezahlt. Wenn die Löhne nicht mehr als 115 Prozent des Mindestlohns betragen, findet darüber hinaus seit 1996 der Zuschuss zur Senkung von Steuern und Sozialabgaben auf Grundlage des WVA Anwendung. Abweichungen von der Mindestdauer der Arbeitslosigkeit waren von Anfang an möglich, eine Unterschreitung von sechs Monaten war jedoch nicht möglich.

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  17. Es werden keine Angaben darüber gemacht, wie hoch der Anteil der Langzeitarbeitslosen innerhalb der KRA-RAP tatsächlich war, denn der Verweis, dass diese nach der neuen Regelung nicht mehr zur Zielgruppe gehören, deutet zumindest auf eine Teilnahme dieser Gruppe am Programm.

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  18. Ebenso wie in der BRD brechen vor allem die Arbeitsplätze für Minderqualifizierte weg; Zwischen 1990 und 1995 nahm die Zahl der Arbeitsplätze für Geringqualifizierte um 200.000 ab (van Paridon, 1997: 202).

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  19. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Gesamtabgaben auf Niedriglohnniveau sind 1997 insgesamt auf 18,6 Prozent gefallen. Für allgemein in der Produktion tätige Arbeitnehmer fiel der Betrag hingegen von 1995 bis 1997 im Durchschnitt von 41,3 auf 40 Prozent (Europäische Kommission, 1997: 97 ).

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  20. In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit kann die Voraussetzung der Mindestdauer der Arbeitslosigkeit auf sechs Monate verkürzt werden (MISEP, 1997: 81).

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  21. Anders als bspvv. bei der US-amerikanischen Konstruktion des EITC als eine in das Steuersystem integrierte Förderung zur Aufnahme eines Niedriglohnjobs sollen in den Niederlanden diese Arbeitsplätze über ein gestaffeltes Beitragssystem an Attraktivität gewinnen. Da auch in den Niederlanden die Einführung einer EITC seit längerem zur Diskussion steht, ist zwischenzeitlich vom CPB eine Abschätzung zur Kosten- Nutzen-Relation vorgelegt worden. Bei Einsatz von 0,5 Prozent des Brutto-Inlandproduktes - knapp vier Mrd. hfl in 1998 - würde die Arbeitslosigkeit nach dieser Schätzung um etwa einen Prozentpunkt (60.000–70.000 Personen) und der Anteil Langzeitarbeitsloser um etwa fünf Prozentpunkte gesenkt werden können (Graafland/de Mooij, 1998: 32 ).

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  22. Die neue Regelung wird modifiziert auch auf (wenige) qualifizierte Arbeitnehmer ausgeweitet: Sie gilt für Forschungsassistenten in einem Ausbildungsverhältnis und seit Anfang 1997 für Studierende in höheren Ausbildungseinrichtungen, die - ähnlich dem bundesrepublikanischen dualen System - einen Teil ihrer (praktischen) Ausbildung in Firmen absolvieren. Die Geltungsdauer beträgt höchstens zwei Jahre pro Person. In Kombination mit der Abgabensenkung für Ausbildung kann der Gesamtsteuervorteil für Arbeitgeber auf 6.250 hfl ansteigen (MISEP, 1997). Mittels der Abgabensenkung im Ausbildungssystem soll insbesondere über die Beschäftigung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlern die Technologiepolitik vorangetrieben werden (MISEP, 1997 ).

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  23. Die direkte Übersetzung von baan/banen lautet “Stelle”, umgangssprachlich wird baan aber allgemein synonym mit Arbeitsplatz oder Beschäftigungsverhältnis benutzt (Ausführlich siehe 7.2.3.3). Zur Abgrenzung der von Weinkopf (1996) untersuchten “Arbeitskräftepools”, die nur wenige Gemeinsamkeiten mit den “banenpools” aufweisen, wird von einer Übersetzung abgesehen. Die Ähnlichkeit mit Arbeits- kräftepools - etwa die sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland agierende Gesellschaft START - reduziert sich letztlich auf die Möglichkeit, die Beschäftigten für zeitlich befristete Arbeitseinsätze (in verschiedenen öffentlichen Institutionen) einzusetzen.

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  24. Zusätzlich wurden Vereinbarungen über Berufsbildungsmaßnahmen, die auf die allgemeine Weiterbildung der Arbeitnehmer und auf künftige Entwicklungen in den ausgeübten Berufen oder Funktionen zielen, in 35 CAOs erreicht. Diese Vereinbarungen zielen implizit auf die Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern. Vereinbarungen über funktionsorientierte Berufsbildungsmaßnahmen finden sich in 87 CAOs. Von diesen wird in 13 explizit angegeben, dass sie sich auf ältere Arbeitnehmer beziehen sollen, um ein Ausscheiden in den Vorruhestand zu vermeiden (inforMISEP, 1998a: 33f ).

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  25. Die Zahl der Beschäftigten ohne Hauptschulabschluss ist seit 1990 um 22 Prozent gefallen, während die Zahl derjenigen, die über eine Hochschulausbildung verfügen, seither um 30 Prozent gestiegen ist (Salverda, 1997: 51).

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  26. In diesen Zusammenhang fügt sich ein, dass derzeit die Zusammenarbeit grenznaher niederländischer und deutscher Arbeitsämter forciert wird. Offensiv werden Informationsveranstaltungen durchgeführt, um für eine Beschäftigungsaufnahme im Nachbarland zu werben. Zu dieser Strategie gehört auch, dass für niederländische Arbeitsberater eine Dependance in deutschen Arbeitsämtern eingerichtet wird. Dringend gesucht werden Arbeitnehmer mit mittlerem Qualifikationsprofil, hier tritt im Nachbarland insbesondere ein Arbeitskräftemangel im Logistik- und CNC-Bereich auf.

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  27. MISEP (1997: 33) hingegen beziffert die 1997 zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze mit 85.000.

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  28. Eine Prüfung des Anspruchs auf Aufnahme in eine geschützte Beschäftigung obliegt den innerhalb der Gemeindeverwaltung gebildeten Ausschüssen aus unabhängigen Sachverständigen. Diese gesetzlich festgelegte Beratung durch eine Kommission unabhängiger Experten ist neu. Sie entscheidet darüber, ob die betreffende Person überhaupt zur Zielgruppe gehört. Ist dies der Fall, bestimmt sie im weiteren Verlauf die Zuordnung zu einer der nun drei möglichen Kategorien von leichter bis schwerer Beeinträchtigung. Da die Klassifizierung die Höhe der staatlichen Unterstützung bestimmt, werden in Zukunft weitere Untersuchungen notwendig sein, um zu prüfen, inwieweit der Expertenstatus Unabhängigkeit garantiert und damit das Risiko minimiert, potentielle Teilnehmer so einzustufen, dass die Kosten für die Zentralregierung möglichst gering gehalten werden.

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  29. Als Langzeitarbeitslose gelten nach der banenpool-Regelung auch solche Personen, die im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 50 Tage oder 400 Stunden gearbeitet haben, wobei die 400 Stunden Grenze die wesentlichere darstellt (SZW, 1997e).

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  30. Auch hier gilt, dass die Gemeinden 90 Prozent (resp. 80 Prozent) der Kosten bei der Zentralregierung deklarieren können und 10 Prozent (resp. 20 Prozent) selbst aufbringen sollen. Zwar treffen die Sozialverwaltungen gemeinsam mit den Arbeitsverwaltungen Absprachen über die von der Arbeitsverwaltung mitzufinanzierenden Arbeitsplätze. Seit 1994 ist jedoch der Automatismus außer Kraft gesetzt, nachdem die Arbeitsverwaltungen ohne Einschränkung für jeden Teilnehmer 3.500 hfl zur Verfügung stellen. Durchschnittlich sank der Beitrag bis 1996 auf 3.000 hfl. Um die Einsparungen der Arbeitsverwaltungen aufzufangen, haben einige Gemeinden beschlossen, die Entleihgebühr - differenziert nach dem Leistungsniveau der Beschäftigten - zu erhöhen (Bavinck et al., 1998 ).

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  31. Zwischenzeitlich ist die Anschubfinanzierung von 7.000 hfl in den “Fonds zur sozialen Erneuerung” übergeleitet worden. Innerhalb dessen werden die Gelder nun nicht mehr pauschal nach Anzahl der Beschäftigten, sondern nach einem mehrere Faktoren berücksichtigenden Schlüssel verteilt. Gleichwohl obliegt es den Gemeinden, diese Summe nach wie vor an die Stiftungen weiterzuleiten. Mittlerweile hat sich auf der Finanzierungsebene eine erhebliche Vielfalt herausgebildet, die zwar einerseits die lokalen Strukturen widerspiegelt, andererseits aber ausgesprochene Unübersichtlichkeit provoziert. Teilweise werden z.B. nicht Teilnehmer, sondern einzelne Projekte subventioniert (MISEP, 1997).

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  32. Salverda (1997) kommt in seinen Berechnungen auf eine Größenordnung von 17. 000 Personen. Diese Differenz kann darauf zurückgeführt werden, dass bei den hier genannten Untersuchungen Arbeitsplätze, auf die mehrere Personen verteilt werden können.

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  33. Die für die 1996er Untersuchung gezogene Stichprobe umfasste 31 Stiftungen, in denen 15.879 Beschäftigte tätig waren (Bavinck et al., 1997).

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  34. Von 1994 bis 1998 finanziert das Kabinett 40.000 neu zu schaffende Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose im öffentlichen Bereich (Melkert-I-banen; ausführlich dazu siehe Punkt 7.2.3.6). Gemeinden und Organisationen wird die Möglichkeit gegeben, die ansonsten zu zahlenden Unterstützungsleistungen zur Schaffung bzw. zur Bezuschussung dieser Arbeitsplätze zu verwenden.

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  35. Die Höhe der eingesparten Unterstützungsgelder, die für die Finanzierung der banenpools bereitgestellt wird, ist abhängig von der Unterstützungsposition der Teilnehmer bei Aufnahme in den Pool. Nur Unterstützungen nach dem Sozialhilfegesetz und den Unterstützungen für ältere, nicht voll erwerbsfähige Arbeitslose und arbeitslose Selbständige (IAOZ und IAOW) können durch die Gemeinden beim Ministerium für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten geltend gemacht werden (SZW, 1997e). Der dadurch auftretende Widerspruch, dass 1996 4 Prozent eine andere Unterstützung erhielten, wird von der Begleitforschung nicht aufgelöst, jedoch scheint die Vorgabe 1997 strenger eingelöst zu werden, da zu diesem Zeitpunkt nur noch 1 Prozent eine andere Unterstützung erhielt (Bavinck et al., 1998: 7).

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  36. In Zukunft soll dies verhindert werden. In einigen Organisationen hat man sich deshalb dazu entschieden, bereits am ersten Tag der Krankmeldung eine Kontrolle durchzuführen. Um kurzfristige Arbeitsausfälle zu reduzieren, wird überdies erwogen, bei neuen Arbeitsverträgen eine “Selbstbeteiligung” von zwei Tagen einzuführen. Nach der neuesten vorliegenden Untersuchung konnte bisher der hohe Krankenstand nicht zurückgedrängt werden (Bavinck et al., 1997; Bavinck et al., 1998).

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  37. Zunächst war die wöchentliche Arbeitszeit auf 32 Stunden festgelegt. Da die Beschäftigten dafür jedoch nur den abschlägigen Mindestlohn erhalten, sind sie teilweise auf aufstockende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Deshalb wurde zum Januar 1997 die Stundenzahl auf 36 erhöht.

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  38. Für den Beschäftigten besteht eine Rückkehroption innerhalb von 12 Monaten. Bei Rückkehr innerhalb dieser Zeit wird die Unterstützung durch den Staat wieder aufgenommen. Eine Wiederaufnahme der Unterstützungsleistung ist ebenfalls möglich, wenn der Betroffene in der Zeit zwischen Beendigung der regulären Beschäftigung und Wiedereintritt in den banenpool (maximal für 3,5 Monate) eine Arbeitslosenunterstützung nach dem WW erhält.

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  39. Im Januar 1998 kam es nach Angaben einer Interviewpartnerin zum ersten Mal zu einem großen Streik von Beschäftigten in den banenpools, bei dem die dauerhaft niedrige Entlohnung kritisiert wurde.

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  40. Das durchschnittliche Alter der niederländischen Arbeitnehmer liegt mit 37 Jahren (AbvaKabo, 1997: 14) deutlich unter dem der banenpooler.

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  41. Dennoch überwiegen die “negativen” Abgänge mit 44 Prozent, die sich auf Unzulänglichkeiten beim Ausführen der Tätigkeit (11 Prozent), auf Kündigung seitens der Organisation (7 Prozent), auf Kündigung während der Probezeit (7 Prozent), auf Gesundheitsprobleme (5 Prozent) und auf Kündigung mangels Ein- satzmöglichkeiten (4 Prozent) beziehen. Bezogen auf die Gesamtheit der Abgänge können bei 13 Prozent weder positive noch negative Gründe angegeben werden.

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  42. Methodisch basiert die Untersuchung auf 403 telefonisch geführten Interviews mit in banenpools Beschäftigten. Die Verantwortlichen verweisen auf eine nur eingeschränkte Repräsentativität, diese wird aber be- wusst in Kauf genommen, da diese die erste Studie ist, in der es vorrangig um die Belange der Arbeitnehmer und ihre Lebensumstände geht (AbvaKabo, 1997).

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  43. Im Zeitraum von 1980 bis 1994 stieg die Jugendarbeitslosigkeit (nach der OECD-Definition: Personen zwischen 15 und 24 Jahren) von gut 9 auf über 13 Prozent (OECD, 1996a).

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  44. Darüber hinaus ist es seither in bestimmten Fällen möglich, bis zum 27. Lebensjahr innerhalb des JWG beschäftigt zu bleiben. Diese Regelung gilt bspw. auf freiwilliger Basis ftir jüngere Erwerbsunfähige (Olieman et al., 1996 ). Bis zum vorläufigen Ende des Projekts im Jahr 1999 soll die gesamte Zielgruppe erfasst sein. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf SZW (1997i), G.I.B, info, (1997) und MISEP (1997) sowie die Ergebnisse aus den eigenen Interviews.

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  45. Neben der unbedingten Verpflichtung und dem formalen Rechtsanspruch wird zusätzlich darauf verwiesen, dass Jugendliche, die ihrer Meinung nach zu Unrecht nicht in eine JWG-Beschäftigung aufgenommen wurden, hiergegen innerhalb von sechs Wochen beim Magistrat der zuständigen Gemeinde Einspruch einlegen können. Dies gilt auch für Widersprüche, wenn statt einem Arbeitsplatz ein Vorbereitungskurs angeboten wird (Kleinfeld, 1997: 131).

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  46. Gegenfinanziert werden soll diese Ausdehnung und eine weitere Intensivierung aktivierender Maßnahmen unter anderem durch Abbau des Personalbestandes innerhalb der Regierungsministerien um 5 Prozent, siehe ausführlich dazu inforMISEP (1998d: 12 f.).

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  47. Diese Beschäftigungspools sind nicht zu verwechseln mit den banenpools oder den nach dem JWG eingerichteten Pools. Ebenso zeigen sie nicht zuletzt aufgrund ihrer Branchenbezogenheit wenig Parallelen zu der Agentur START.

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  48. Als Vollservice-Arbeitsvermittler nimmt START hinter Randstad den zweiten Platz auf dem niederländischen Zeitarbeitsmarkt ein. Neben der Besetzung von Zeitarbeitsplätzen für besondere Problemgruppen am Arbeitsmarkt bietet START weitere Dienstleistungen wie Lautbahnintervention, Pool-Management, Berufsbildung, Anwerbung und Bewerberauswahl sowie Personalentsendung an. Insgesamt sind bei START etwa 70.000 Personen beschäftigt, die Firma selbst beschäftigt 3.500 Mitarbeiter (inforMISEP, 1998b: 16). Zur MAATWERK-Methode, also der “Arbeitsvermittlung nach Maß” in den Niederlanden siehe van den Berg et al. (1990).

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  49. Anfang 1999 soll eine breit angelegte Evaluation durchgeführt werden (MISEP, 1997).

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  50. Zunächst soll dieser Paragraph für vier Jahre in Kraft bleiben und kann nach der geplanten Evaluation um zwei Jahre verlängert werden. Sollte die Bewertung positiv ausfallen, besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Etablierung.

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  51. Zu den unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Gemeinden, welche Tätigkeiten als “zusätzlich” definiert werden, siehe Lindeman (1997: 9f).

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  52. Um das Fahrwasser der aktuell in Deutschland hoch politisiert geführten Debatte - verursacht durch den Ende 1997 erschienenen Bericht der Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen (1997) - um eine Neudefinition von Arbeit durch Aufwertung ehrenamtlicher Tätigkeiten zu umschiffen, wird im folgenden der Terminus vrijwilligerswerk oder die exakte Übersetzung beibehalten.

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  53. Die Bindung an eine formale Organisation bildet ähnlich wie in der Bundesrepublik das Hauptunterscheidungsmerkmal zu informele hulp (informelle Hilfe); ausführlich zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowohl der vrijwilligerwerk als auch der informelen hulp weiterer Bevölkerungsgruppen siehe van Daal (1990).

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  54. Eine ähnliche Ausgestaltung im Sinne einer Ausweitung auf bestimmte Unternehmen lag zu einem früheren Zeitpunkt auch für die Bundesrepublik durch das von den Sozialdemokraten vorgeschlagene Agentur- Modell vor. Auch das in der Bundesrepublik mittlerweile vereinfachte Verfahren des Haushaltsschecks zielt letztlich auf eine Legalisierung bereits bestehender “Schwarzarbeit” und hat entsprechend nicht zu einer zusätzlichen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung größeren Ausmaßes geführt (Krämer, 1997: 308ff).

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  55. Da der Regierungswechsel zur Jahresmitte 1994 stattgefunden hat, wird diesem Umstand dadurch Rechnung getragen, indem 1994 gleichzeitig das Ende wie auch den Anfang der Betrachtungszeiträume markiert.

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  56. erhielten von insgesamt 415.000 registrierten Arbeitslosen 108.000 Personen keine Arbeitslosenunterstützung (CBS, 1993 ). Unter der Annahme, dass der Anteil Langzeitarbeitsloser in dieser Gruppe ebenso etwa die Hälfte an allen Arbeitslosen aus dieser Gruppe ausmacht, erhielten 1993 rund 50.000 Langzeitarbeitlose keine Unterstützung. Letztlich bleiben die Zahlen ausgesprochen widersprüchlich. So geht das SCP in seinem Bericht von 1998 einerseits von etwa 300.000 Langzeitarbeitslosen in 1984 (ebd.: 394) aus, wenige Seiten später jedoch werden die oben genannten 435.000 Langzeitarbeitslosen angeführt (ebd.: 401). Ab 1988 liegen vergleichbare Zahlen zur neuen Definition vor, demnach waren 1988 248.000 Personen länger als ein Jahr bei der Arbeitsverwaltung eingeschrieben und 1996 waren dies 219.000 Personen (ebd.: 413 ).

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  57. Die Idee öffentlich geförderter Beschäftigung findet im übrigen innerhalb der niederländischen Bevölkerung durchaus Zustimmung: Eine repräsentative Umfrage ergab, dass 78 Prozent der Befragten es für sehr wichtig halten, dass der Staat Beschäftigung in den Bereichen Bewachen, Pflege und in der Kinderbetreuung schaffen soll, um Langzeitarbeitslosen zu helfen, in den Arbeitsmarkt zu gelangen. Lediglich 14 Prozent waren dagegen (SCP, 1996: 133 ).

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Hackenberg, H. (2001). Arbeitsmarktpolitische Interventionen am “unteren Ende des Arbeitsmarktes”. In: Niederländische Sozialhilfe- und Arbeitsmarktpolitik. DUV Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08791-5_7

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