Zusammenfassung
Möchte man die wichtigsten Charakteristika des Pharmagroßhandels herausarbeiten, erscheint es sinnvoll, Struktur und Rahmenbedingungen des Pharmamarktes insgesamt zu skizzieren, welcher aufgrund der besonderen Sensibilität des Gesundheitsbereichs erheblicher staatlicher Reglementierung unterliegt. Diese setzt Marktmechanismen wie den Preis zumindest teilweise außer Kraft bzw. modifiziert sie erheblich. Darüber hinaus ist in der Pharmabranche eine besondere Dynamik der Marktbedingungen zu vermuten, da diese durch die mit der Gesundheitsreform verbundenen Liberalisierungsbestrebungen in hohem Maße in Frage gestellt werden.1
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Literatur
Dabei vereinen die ca. 450 Mitglieder des BPI (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie) über 95 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche auf sich. Vgl. BPI (Hrsg.), 1993(a), S. 6.
Vgl. BPI (Hrsg.), 1993(a), S 41. Vgl. auch Roos,1990, S. 24 f.
Vgl. Hansen/ Steiner/ Zumbroich,1994, S. 202.
So sanken die Preise auf dem GKV-Arzneimittelmarkt 1993 im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 3,9 Prozent. Vgl. BPI (Hrsg.), 1993(b), S. 26. Zudem verringerte sich die Zahl der Verordnungen in diesem Zeitraum um 11,2 Prozent, was insgesamt einen Umsatzrückgang von 12 Prozent zur Folge hatte. Vgl. o. V., 1994(c), S. 48.
Allein in den Jahren 1994 und 1995 liefen Patente von Präparaten aus, die jährlich zusammen über 7 Mrd. US $ Umsatz brachten. Vgl. Anzag (Hrsg.), 1994, S. 35.
Vgl. Roos,1990, S. 19. Die über den Einzelhandel und hier vor allem über den Lebensmittel-einzelhandel und Drogerien vertriebenen Pharmaprodukte beschränken sich auf freiverkäufliche Arzneimittel wie Vitamin-oder Mineralstoffpräparate. Für eine Legaldefinition siehe § 50 Arzneimittelgesetz (AMG). Vgl. zum Umsatz von OTC-Produkten nach Vertriebskanälen o. V.,1993(c), S. 16.
belief sich die Gesamtzahl der Apotheken in den Alten Bundesländern auf 18.163, was eine durchschnittliche Apothekendichte von rund 3.600 Einwohnern pro Apotheke bedeutet (im Vergleich dazu versorgen in den Neuen Bundesländern 2.187 Apotheken jeweils 6.400 Menschen). Vgl. ABDA (Hrsg.), 1994, S. 35.
An die Stelle der ehemals vorrangigen Produktion von Arzneien tritt nunmehr deren Verkauf.
Vgl. DichtliLingenfelder,1989, S. 423 ff.
So vertreibt Bayer beispielsweise sein erfolgreichstes Produkt, Aspirin,auf direktem Wege.
Vgl. zur Branchenabgrenzung Kapitel 3, Abschnitt 2.2.2.
Vgl. hierzu auch Kapitel 2, Abschnitt 1.2., sowie Kaiser/ Ringenaldus,1994, S. 3.
Vgl. Zumbusch,1995, S. 72, sowie PHAGRO (Hrsg.), 1994, S. 13.
Dies ergab sich aus einem Expertengespräch mit Herrn Ringenaldus, Geschäftsführer des Phagro,vgl. Anhang E. Vgl. zu diesem Problemkreis allgemein Dornier/Dornier-Tiefenthaler,1991, S. 519.
Dieser Kooperation gehört ebenfalls der Pharmahändler von der Linde an,der sechs Prozent Marktanteil auf sich vereint.
Vgl. dazu genauer Kapitel 2, Abschnitt 1.1., und die dort angegebene Literatur.
Vgl. Kapitel 3, Abschnitt 2.1.3.1.2., sowie Kapitel 4, Abschnitt 3. 1.
Eine Clusteranalyse läßt sich auch bei geringer Fallzahl durchführen, sofern eine Stichprobe mit der Grundgesamtheit strukturgleich ist. Vgl. Backhaus/ Erichson/ Plinke/ Weiber,1994, S. 312 f. Da unsere Analysen nahezu auf einer Vollerhebung aufbauen, ist die Durchführung von Clusteranalysen grundsätzlich zulässig.
Auf eine Faktorenanalyse konnte verzichtet werden, da die Variablen nicht zu hoch korreliert waren (r 5 0,3).
Vgl. zum Single Linkage-Verfahren Borrz,1993, S. 529.
Ebenso wie die Clusteranalyse stellt die Diskriminanzanalyse lediglich geringe Anforderungen an einen Datensatz und kann auch bei geringer Fallzahl angewandt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Datensatz darf keine Elemente enthalten, die zu mehr als einer Gruppe gehören, sowie der Umfang der Stichprobe sollte größer sein als die Anzahl der Merkmalsvariablen. Vgl. Backhaus/ Erichson/ Plinke/ Weiber, 1994, S. 147.
Vgl. Gehe (Hrsg.), 1996, S. 27; o.V. 1995(a), S. 25; o.V. 1996(a), S. 26; o.V. 1995(h), S.
Vgl. zum Zusammenhang zwischen Strategie und Unternehmensstruktur Raflée 1989, S. 26 f.
Die Gesamtmitarbeiterzahl wurde hier auf Vollzeitstellen umgerechnet, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, da in den befragten Großhandlungen in unterschiedlichem Maße Teilzeitkräfte eingesetzt werden.
Um das Instrument der Varianzanalyse anwenden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: So stellt die Methode bestimmte Anforderungen an die Auswahl der Daten. Während unabhängige Variablen mit jedem Skalenniveau in die Untersuchung eingehen können, müssen die abhängigen Variablen metrischskaliert sein, was beim Index der Zielerreichung der Fall ist. Im Falle einer Stichprobe muß diese mit der Grundgesamtheit strukturgleich und normalverteilt sein. Diese Voraussetzung entfällt, da es sich bei vorliegendem Datensatz nahezu um eine Totalerhebung handelt. Vgl. zur Varianzanalyse einführend Nieschlag/ Dichtl/ Hörschgen,1994, S. 788 ff., sowie ausführlich Backhaus/ Erichson/ Piinke/ Weiber,1994, S. 56 ff.
Vgl. PHAGRO (Hrsg.), 1994, S. 3.
Vgl. Pilz,1994, S. 55 ff.
Der Umsatz der Apotheken schwankt zwischen 700.000 und ca. drei Millionen DM pro Jahr. Vgl. ABDA (Hrsg.), 1994, S. 38.
Vgl. Kapitel 3, Abschnitt 2.1.2. 1. 3.
Vgl. einführend Ahlen/ Schröder, 1989,S. 82 ff. Ausführlich dazu Langen/ Bunte,1994, S. 759 ff., insb. S. 815 ff. und 823 ff. Siehe zum BGH–Urteil vom 21.2.1995 o.V.,1995(g), S. 15. In der Begründung ist der BGH im wesentlichen der vorangegangenen Empfehlung des Bundeskartellamtes gefolgt. Vgl. zu dessen Argumentation den Beschluß des BKartA vom 14.8.1992, Aktenzeichen B3–711047–102/91, Stichwort “Importarzneimittel–Boykott”, abgedruckt in WuW/E 9/1993, S. 757 ff.
Insgesamt vereint das apothekenpflichtige Fertigarzneisortiment über 90 Prozent des Großhandels- umsatzes auf sich. Vgl zur ArzneimittelpreisVO genauer PHAGRO (Hrsg.), 1994, S. 18 f. 199
Differenziert agierende Pharmahandlungen weisen im Durchschnitt einen Umsatz von 2,04 Mrd. DM und 1.415 Mitarbeiter auf. Bezüglich dieser beiden Merkmale lassen sich die beiden Cluster signifikant unterscheiden, wie univariate Diskriminanzanalysen zeigen.
Zwischen der Art der Geschäftsleitung und der Strategieentscheidung auf der Differenzierungsebene besteht ein signifikanter Zusammenhang (x2 = 4,29 bei einem Signifikanzniveau von p 5 0,07). Zur Beurteilung des Zusammenhangs wurde aufgrund der geringen Fallzahl und der ungleichmäßigen Verteilung anstelle des Pearson’schen Kontingenzkoeffizienten der exaktere Fisher’s Test angewandt.
Vgl. 0. V. I994(b), S. 26.
Vgl. PHAGRO (Hrsg.), 1994, S. 40.
Vgl. Petri,1993, S. 330 ff. Bei der IFA GmbH handelt es sich um eine unabhängige Gesellschaft, die zu gleichen Teilen vom BPI,vom PHAGRO und von der ABDA getragen wird. Vgl. zur Rolle der IFA in der Arzneimitteldistribution Kilian,1994, S. 7.
Selbst wenn keine Preisinformationen zwischen den Pharmagrossisten ausgetauscht würden, wäre eine Information der Konkurrenz durch deren jeweilige Lead Customer jederzeit möglich. Preisabsprachen unterstellte jedoch bereits das Bundeskartellamt,das den Pharmagroßhandel 1991 mit einem Bußgeld von insgesamt 34,6 Mio. DM belegte. Vgl. Beschluß des BKartA vom 30.I.1991, Aktenzeichen B3–711047-A-171/89, Stichwort “Ordnungswidrige Rabattabsprachen im Pharmagroßhandel”
Allerdings beantworteten die Pharmagroßhändler die offene Frage nach ihren konkreten Wettbewerbsvorteilen mit jeweils nur einem Statement. Aufgrund der mit zwölf Aussagen relativ geringen Gesamtzahl der Äußerungen sowie deren weitgehenden Globalcharakters erscheint an dieser Stelle im Gegensatz zur Vergleichsbranche eine Kategorisierung nicht erforderlich.
Zum Teil handelt es sich zwar um eine Diversifikation der Muttergesellschaft, was jedoch die grundsätzliche Möglichkeit der Kontakt- und Einflugnahme über diesen Weg nicht mindert.
Vgl. zu den Marktchancen der Arzneitmittelimporteure Wels,1994, S. 6 f.
Vgl. zum Trend zur Selbstmedikation o. V.,1995(j), S. 32.
Vgl. ausführlicher Gehe AG (Hrsg.), 1994, S. 35.
Vgl. Abschnitt 1.2. sowie Abschnitt 3.2. dieses Kapitels.
Im Hinblick auf Zahlungsmodalitäten und bestimmte, nicht aktionsgebundene Rabatte werden für den Zeitraum eines Jahres zwischen den Apotheken und den Großhandlungen mündliche Vereinbarungen getroffen. In diesem Zusammenhang besitzen Vertriebsbeauftragte (Außendienstmitarbeiter) einen gewissen Verhandlungsspielraum, der wiederum individuelle Lösungen begünstigt. Dies bestätigt auch eine repräsentative Befragung von 640 Apothekern, bei der sich 65 Prozent mit dem individuellen Zuschnitt der Rabatte auf ihre Apotheke zufrieden bis sehr zufrieden zeigten, und zwar unabhängig davon, welche Phammagroßhandlung dabei beurteilt wurde.
Vgl. zur traditionell geringen Bedeutung der Kommunikationspolitik im Großhandel Tietz/Greipl,1994, S. 94.
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Dohet-Gremminger, A. (1997). Empirische Befunde zum Unternehmensverhalten im Pharmagrosshandel (Fallstudie B). In: Marktstrategien im Großhandel. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08743-4_5
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