Zusammenfassung
Im Rahmen der Darstellung der Untersuchungsobjekte wurde bereits Sekundärmaterial mit dem Ziel ausgewertet, Kenntnisse über die Ziele der verschiedenen Verbände, deren Aufgaben und Leistungsspektrum, Struktur, verbandliche Einordnung und über die Art der Mitgliedschaft zu erhalten. Auch bei den Zielen von Wirtschaftsverbänden und der Möglichkeit ihrer Effektivitätsmessung wurde die wissenschaftliche Literatur ausgewertet und der Versuch unternommen, die gewonnenen Erkenntnisse auf mögliche Marketingziele zu übertragen. Über die Marketingziele, deren Messung und der Möglichkeit bzw. Fähigkeit der einzelnen Untersuchungsobjekte, die Effektivität ihres Marketing zu beurteilen, stehen aber noch keine Informationen zur Verfügung. In diesem Kapitel werden exemplarisch Verbände aus den Gruppen der untersuchten Verbände im Rahmen eines explorativen Interviews befragt, denn als typisch für die explorative Forschung wird neben der Literatursichtung und der Nutzung von Sekundärquellen der Einsatz der Expertenbefragung angesehen, um Antworten auf die noch offenen Fragen zu erhalten. Als Befragungsmethode wird dabei das unstrukturierte persönliche Interview empfohlen, weil so die Auskunftspersonen auf Gesichtspunkte eingehen können, die der Forscher nicht von vornherein in Erwägung gezogen hat.728 Hierbei handelt es sich um einen Ansatz qualitativer Marktforschung, der als ein eigenständiger Ansatz im Rahmen der Marktforschung angesehen werden kann.729 Das Ziel liegt im Erkennen, Beschreiben und Verstehen von Zusammenhängen, nicht aber in deren Messung.
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Referenzen
Vgl. Böhler, H. (1992), S. 30 f.
Vgl. Kepper, G. (1996), S. 4. Eine Diskussion über den Stellenwert der qualitativen Marktforschung im Rahmen der Marktforschung und ihre Abgrenzung zu anderen Forschungsmethoden soll in dieser Arbeit nicht vorgenommen werden. Einen sehr guten und aktuellen Überblick gibt Kepper, die sich fundiert mit der qualitativen Marktforschung, ihren Methoden, Einsatzmöglichkeiten und Beurteilungskriterien auseinandergesetzt hat (vgl. Kepper, G. (1996), S. 1 ff. und die dort angegebene Literatur).
Vgl. Kepper, G. (1996), S. 18.
Vgl. zu den weiteren Ausführungen Kepper, G. (1996), S. 23 ff.
Vgl. Hoffmann-Riem, C. (1980), S. 343 ff.
Es handelt sich hierbei um eine sog. bewußte Auswahl des Samples. Sie wurde aufgrund vorheriger Überlegungen gezielt vorgenommen (hier: vermutete Bedeutung der Art der Mitgliedschaft). Man spricht daher auch von einer gezielten Auswahl oder Auswahl nach Gutdünken, also nach Kriterien, die dem Forscher für bestimmte Zwecke sinnvoll erscheinen. Vgl. Kromrey, H. (1994), S. 200 f. Vgl. weiterhin zu den Auswahlverfahren: Hammann, P. / Erichson, B. (1994), S. 110 ff.; Henze, A. (1994), S. 30 ff.; Berekoven, L. et al. (1993), S. 47 ff.; Böhler, H. (1992), S. 129 ff; Green, P. / Tüll, D. (1982), S. 194 ff.
Es ist aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen, daß es aufgrund theoretischer Überlegungen eine Zufallsstichprobe geben kann, die aus qualitativer Sicht ein angemessenes typisches Sample hervorbringen kann. Aber die i.d.R. verlangte Mindestzahl der zu untersuchenden Fälle sprengt meistens den finanziellen und/oder zeitlichen Rahmen einer Untersuchung. Vgl. Kepper, G. (1996), S. 27.
Vgl. Lamnek, S. (1988), S. 23.
Bei einem standardisierten Interview herrscht eher die umgekehrte Situation. Der Gesprächspartner muß sich hier an die sprachlichen und inhaltlichen Vorgaben des Forschers anpassen, was vor allem dann zu Problemen fuhren kann, wenn seitens des Interviewten eine mangelnde Anpassungsmöglichkeit und/oder -bereit-schaft vorliegt. Vgl. Berekoven, L. et al. (1993), S. 94.
Kepper,G. (1996), S. 29.
Vgl. Berekoven, L. et al. (1993), S. 90.
Vgl. auch zu den weiteren Ausführungen Kepper, G. (1996), S. 34 ff. Den durchgeführten Interviews lag ein Gesprächsleitfaden zugrunde. Es kann aber trotzdem von einem qualitativen Interview gesprochen werden, denn er führte nicht zu einer Standardisierung der Befragung und der geforderte freie Verlauf des Gespräches war bei allen durchgeführten Interviews sichergestellt. In der Literatur sind die Anforderungen an den Verzicht auf Standardisierung unterschiedlich stark formuliert. Berekoven et al. gehen davon aus, daß von einem qualitativen Interview nur dann gesprochen werden kann, wenn die Fragen und Fragenabläufe nicht vorformuliert sind, und der Gesprächsablauf nur soweit gelenkt wird, wie dies notwendig ist, um dem Befragten seine Äußerungen so leicht und ehrlich wie möglich zu machen. Vgl. Berekoven, L. et al. (1993), S. 90 f. Berndt verweist darauf, daß auch dann von einem nicht-standardisierten Interview gesprochen werden kann, wenn ein Interviewer-Leitfaden vorliegt, um ein gewisses Maß an Strukturierung zu erreichen. Das Gespräch muß aber vergleichsweise zwanglos verlaufen, wie in den konkreten Interviews geschehen. Vgl. Berndt, R. (1992), S. 133. Auch Kepper spricht davon, daß qualitative Interviews i.d.R. nicht oder nur teilweise standardisiert sind. Vgl. Kepper, G. (1996), S. 34 und 37.
Nieschlag, R. et al. (1991), S. 705.
Vgl. Hammann, P. / Erichson, B. (1994), S. 395 f.; Berekoven, L. et al. (1993), S. 277; Böhler, H. (1992), S. 31.
Vgl. Kepper, G. (1996), S. 38.
Vgl. Gliederungspunkt 6.5.1, S. 278 ff. im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. zu den weiteren Ausführungen Schwarz, P. (1984a), S. 193 ff; March, J. / Simon, A. (1958), S. 83 ff.
Böten der Verbandszweck oder die Oberziele eines Verbandes genügend Anreiz, um die Beteiligung der Interessenten zu bewirken, wäre eine Betrachtung der Mitgliedermotive nicht erforderlich. Hier wäre eine Übereinstimmung von individuellen Motiven und dem Verbandszweck festzustellen. Folglich würden sich die Mitglieder mit den Verbandszielen bzw. einer Internalisierung der Verbandsziele identifizieren, sie würden das Handeln der Mitglieder bestimmen. Vgl. Schwarz, P. (1984a), S. 200 f.
746 Ygi. Gliederungspunkt 3.1.5 dieser Arbeit.
Es wurde als zweckmäßig erachtet, einen Genossenschaftsverband aus den sechs Verbänden zu wählen, die an einer schriftlichen Befragung teilgenommen haben (vgl. Gliederungspunkt 4.1.2.1, S, 205 dieser Arbeit). Bei der Auswahl aus dieser Gruppe wurden die Ergebnisse dieser Befragung als wesentliches Kriterium herangezogen. In den weiteren Ausführungen wird der Norddeutsche Genossenschaftsverband mit NGV abgekürzt.
Vgl. § 3 der Satzung des Norddeutschen Genossenschaftsverbandes e.V.
Vgl. Gliederungspunkt 6.5.2, Tabelle 28, S. 281 im Anhang dieser Arbeit (Zahlen und Fakten zu den genossenschaftlichen Regionalverbänden).
Die IHK Lüneburg wurde aufgrund ihrer engen Kontakte zur Universität Lüneburg als Interviewpartner ausgewählt.
Vgl. § 1 der Satzung der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Vgl. auch Gliederungspunkt 6.5.2, Abbildung 51, S 282 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. IHK Lüneburg-Wolfsburg, (o.J.a) S. 2.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.3 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.2, S. 285 ff. im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.1, Tabelle 29 (Antwortverhalten), S. 284 im Anhang dieser Arbeit.
Der Spiegel berichtete erstmals über die Gründung der Interessengemeinschaft der IHK-Boykotteure. Vgl. o.V. (1995a), S. 108. Unter dem Titel „Neue IHK-Beitragsordnung gerät ins Kreuzfeuer der Kritik“ ist in der Tabak Zeitung am 03.05.1996 ein Artikel erschienen. Vgl. o.V. (1996b), O.S. Zu weiteren Artikeln in der überregionalen Presse vgl. z.B. Leimbach, A. (1996), O.S.; Hauch-Fleck, M.-L. (1996), S. 19.
Am 22.02.1996 wurde z.B. in dem ZDF Wirtschaftsmagazin WISO unter dem Titel „Druck gegen IHK“ über die aktuelle Diskussion zur Pflichtmitgliedschaft berichtet.
Vgl. auch zu den Zielen der IHK-Verweigerer Plüschau, H. (1996).
In diesem Vorhaben mußten die IHK-Verweigerer eine Niederlage hinnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine Notwendigkeit, über die Frage der Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen in der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu entscheiden. Es gebe keine Anhaltspunkte, so das Gericht, daß die Pflichtmitgliedschaft gegen europäisches Recht verstoße. Der Präsident des DIHT, Hans Peter Stihl, sieht darin eine „Schlappe“ für die IHK-Verweigerer und einen Höhepunkt in einer Kette von knapp 130 abgeschlossenen Verfahren in Beitragsangelegenheiten, die alle zugunsten der jeweils beklagten IHK ausgegangen seien. Vgl. o.V. (1996d), O.S.
Vgl. Plüschau, H. (1996). So hat bspw. die SPD einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, der zum Ziel hat, die Beitragsänderung von 1992 rückgängig zu machen, und langfristig die Finanzierung der Kammern stärker auf Gebühren umzustellen. Vgl. Hauch-Fleck, M.-L. (1996), S. 19.
Vgl. o.V. (1996c), O.S.
Vgl. Hauch-Fleck, M.-L. (1996), S. 19.
Vgl. Hauch-Fleck, M.-L. (1996), S. 19; Leimbach, A. (1996), O.S.; o.V. (1996b), O.S.
Die Kammern begegnen diesem Kritikpunkt mit dem Hinweis darauf, daß sie nicht in erster Linie Dienstleister für ihre Mitglieder sondern Wirtschaftsfbrderer in ihrem Wirkungsgebiet sind. Von diesen Leistungen profitiert jedes Mitglied. Es handelt sich bei den Beiträgen um Verbandslasten, denen kein individualisierbarer Vorteil gegenüberstehen muß.
Zwar war schon immer jeder Inhaber eines Gewerbescheins Pflichtmitglied einer IHK, doch ein großer Teil der 1,5 Millionen Kleingewerbetreibenden war von der Beitragszahlung befreit. Nur 400.000 Kleingewerbetreibende zahlten vor 1992 einen ermäßigten Grundbeitrag von durchschnittlich 100,-DM. Den größten Anteil der Kammerfinanzen brachten Großunternehmen auf. Diese kritisierten diese Regelung und ein Verwaltungsgerichtsurteil führte zur Beitragsneuordnung. Danach müssen heute alle Mitglieder einen Grundbeitrag leisten (150,-DM) und eine Umlage, die neuerdings vom Gewerbeertrag berechnet wird. Dabei bleibt es der einzelnen IHK überlassen, den Spielraum für diese Umlage festzulegen. Er liegt zwischen 0,13 und 0,55%. In Einzelfällen soll diese neue Gebührenordnung zu Beitragssteigerungen von über 2000% geführt haben.
Gebühren in von Kammer zu Kammer unterschiedlicher Höhe werden z.B. für den Abschluß eines Lehrvertrages, für Zwischen- und Abschlußprüfungen, für das Ausstellen von Ehrenurkunden, für Beglaubigungen u.a. erhoben.
Vgl. o.V. (1996b), O.S. Demgegenüber stellt der Justitiar des DIHT fest, daß in acht der 15 EU-Mitgliedstaaten eine IHK-Pflichtmitgliedschaft besteht. Vgl. o.V. (1996d), O.S.
Die IHK hat direkten Zugriff auf die Daten beim Finanzamt, um auf diesem Wege die Mitgliedsbeiträge ermitteln zu können.
Vgl. Hauch-Fleck, M.-L. (1996), S. 19.
Vgl. o.V. (1996c), O.S.; o.V. (1996f), S. 6.
Vgl. INFAS(1996).
INFAS (1996).
Vgl. o.V. (1996e), S. 3. Mit Stand 22.10.1996 sind 180 Mitglieder in der Interessengemeinschaft der IHK-Verweigerer in diesem Kammerbezirk organisiert. Vgl. Plüschau, H. (1996).
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 1 ff.; Petersen, J. (1996), S. 1 ff.; Herbst, H. (1996), S. 1ff.
Vgl. auch zu den weiteren Ausführungen Kepper, G. (1996), S. 30 ff.
Vgl. Osterloh, M. (1988), S. 143.
Sie ist durch die Überfuhrung der Gesprächsprotokolle in die Zusammenfassung der Ergebnisse der einzelnen Interviews erfolgt. Sie dient u.a. dazu, Nebensächlichkeiten wegzulassen und Wiederholungen zu vermeiden.
Vgl. NGV: Prahst, J. (1996), S. 1 f.; IHK: Petersen, J. (1996), S. 1–3; DDV: Herbst, H. (1996), S. 1 f.
Die Einschätzung der Befragten deckt sich mit den Ergebnissen des zweiten Kapitels (vgl. Gliederungspunkte 2.2.1.3, 2.2.2.3 und 2.2.3.5 dieser Arbeit).
Vgl. S. 81 dieser Arbeit.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 3.
Vgl. Gliederungspunkt 2.1.3.2, S. 33 f. dieser Arbeit.
Vgl. S. 59 dieser Arbeit.
Die Ergebnisse der schriftlichen Befragung der deutschen Genossenschaftsverbände bestätigen diese Sichtweise. Alle antwortenden Verbände geben an, daß sie sich als Dienstleister im Verhältnis zu ihren Mitgliedern sehen. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 299 im Anhang dieser Arbeit.
Die schriftliche Befragung zeigt diesbezüglich ein uneinheitliches Bild der Genossenschaftsverbände. Von vier Verbänden geben lediglich zwei an, eine NPO zu sein. Ein Verband sieht sich nicht als NPO und einer ordnet sich in einer Mittelposition zwischen NPO und Forprofit-Organisation. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 298 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 2.
Vgl. S. 29 und 80 f. dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 3–6; Petersen, J. (1996), S. 3–11; Herbst, H. (1996), S. 2–8.
Bei der schriftlichen Befragung der Genossenschaftsverbände wurde gefragt, wem die Verbandsleistungen zur Verfügung gestellt wurden. Drei Verbände bieten auch Nicht-Mitgliedern, vier anderen Verbänden und drei anderen Verbundpartnern gelegentlich Leistungen an. Zwei Verbände stellen sogar oft anderen Verbundpartnern Leistungen zur Verfugung. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.2., S. 286 im Anhang dieser Arbeit. Diese Antwort läßt vermuten, daß es für diese Verbände noch weitere Anspruchsgruppen gibt
Vgl. S. 55 dieser Arbeit.
Vgl. Petersen, J, (1996), S. 3 f.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.2.1.2 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.2.2 dieser Arbeit.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 3.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 6 f.
Vgl. S. 76 ff. dieser Arbeit und Gliederungspunkt 6.5.4.3, Tab. 33, S. 310 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Herbst, H. (1996), S. 2 f.
Vgl. Herbst, H. (1996), S. 4.
Vgl. S. 169 f. dieser Arbeit.
Die Konkurrenz findet auf dem Gebiet der Anzeigenwerbung und der Beilagen statt. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 4.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 4 f. und Gliederungspunkt 6.5.4.1, Tab. 31 im Anhang dieser Arbeit. Vgl. auch Tab. 1, S. 57 dieser Arbeit. In der schriftlichen Befragung der Genossenschaftsverbände wurde nach der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen gefragt (vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.2., S. 287 im Anhang dieser Arbeit). Alle aufgeführten Leistungen werden auch tatsächlich in Anspruch genommen. Am intensivsten die Prüfung, Ausbildung und die Beratung in Steuerfragen (vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 299 im Anhang dieser Arbeit).
Vgl. Gliederungspunkt 6.5.4.2, Tab. 31, S. 305 f. im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.2.2 dieser Arbeit.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 5.
Vgl. Herbst, H. (1996), S. 4 ff.
Vgl. Tabelle 5, S. 120 dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 5 f.; Petersen, J. (1996), S. 7 f.; Herbst, H. (1996), S. 6 f.
Vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.3 dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 6; Petersen, J. (1996), S. 8; Herbst, H. (1996), S. 7. Dem NGV liegen keine Erkenntnisse über die Erwartungen vor. Auch die schriftliche Befragung der Genossenschaftsverbände gibt keinen Hinweis darauf, daß eine Differenzierung zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen vorgenommen wird. Die Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Erwartungen der Mitglieder. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.2, S. 287 im Anhang dieser Arbeit.
Diese Fokussierung läßt sich auch aus der Anreiz-Beitrags-Theorie sowie mit dem Stakeholder-Ansatz begründen.
Vgl. S. 154 dieser Arbeit.
Vgl. S. 157 f. dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 6; Petersen, J. (1996), S. 9 f.; Herbst, H. (1996), S. 7 f. Vgl. auch S. 174 dieser Arbeit.
Vgl. S. 161 und 182 dieser Arbeit.
Vgl. Abbildung 36, S. 176 dieser Arbeit.
Vgl. S. 178 f. dieser Arbeit.
Vgl. 177 und 190 dieser Arbeit.
Vgl. S. 177 f. dieser Arbeit.
Vgl. S. 169 f. dieser Arbeit.
Vgl. S. 178 f. dieser Arbeit.
Zur Bedeutung des Managements vgl. S. 154 f. dieser Arbeit.
Vgl. S. 167 f. und 178 dieser Arbeit.
Versteht man unter anderen Leistungsabnehmern potentielle Mitglieder, so verwundert es nicht, daß die beiden Pflichtverbände diese nicht als Anspruchsgruppe identifizieren, denn aufgrund der Pflichtmitgliedschaft weisen sie einen hundertprozentigen Organisationsgrad auf. Außerdem gaben sie an, daß für Dritte keine direkten Leistungen erbracht werden (vgl. Tabelle 20). Die IKH weist allerdings darauf hin, daß sie Existenzgründungswillige (Unternehmen der Zukunft) durch die Existenzgründungsbörse unterstützt (vgl. Petersen, J. (1996), S. 11 f.). Der DDV als freiwilliger Verband nennt diese Gruppe indirekt im Zusammenhang mit der Gruppe der Anwender (Organisationsgrad ca. 0,06%). Hier sieht er auch ein Trittbrettfahrerproblem, denn er liefert Problemlösungen für diese Gruppe, von denen die Nicht-Mitglieder nahezu uneingeschränkt partizipieren. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 3.
Diese Erkenntnis läßt aber nicht den Schluß zu, daß die befragten Verbände all jene Gruppen überhaupt nicht berücksichtigen. So geben die einzelnen Verbandsleistungen und weitere Ausführungen zum Themenblock Marktsituation’ Hinweise auf die Beachtung einzelner der o.g. Gruppen.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 7–9; Petersen, J. (1996), S. 11–17; Herbst, H. (1996), S. 9–11.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 6; Herbst, H. (1996), S. 7.
Vgl. S. 56 ff, 68 und 79 dieser Arbeit.
Vgl. S. 94 dieser Arbeit.
Vgl. Tabelle 21 dieser Arbeit und Prahst, J. (1996), S. 6 f.; Petersen, J. (1996), S. 11; Herbst, H. (1996), S. 4.
Vgl. S. 57 dieser Arbeit und Prahst, J. (1996), S. 7 f.
Vgl. S. 94 (Unternehmensziele) dieser Arbeit.
Vgl. hierzu auch die schriftliche Befragung der deutschen Genossenschaftsverbände, Gliederungspunkt 6.5.3.2, S. 285 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 6.5.4.2, Tabelle 32, S. 309 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. S. 94 (Unternehmensziele) und Gliederungspunkt 2.2.2.2 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.3.4 dieser Arbeit und Herbst, H. (1996), S. 9. Auch wenn der DDV keine Verbandsziele formuliert, lassen sie sich dennoch indirekt aus den Leistungen des Verbandes ableiten. Vgl. S. 214 dieser Arbeit.
Vgl. S. 91 dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 8; Petersen, J. (1996), S. 13; Herbst, H. (1996), S. 9.
Vgl. S. 96 f. und 129 dieser Arbeit.
Vgl. Tabelle 5, S. 120 dieser Arbeit.
Vgl. zum NGV Prahst, J. (1996), S. 7 f.; zur IHK 6.5.4.2, Tabelle 32, S. 309 im Anhang dieser Arbeit; zum DDV Herbst, H. (1996), S. 4 f. und S. 9.
Vgl. S. 87 f. dieser Arbeit.
Vgl. S. 96 ff. dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 8; Petersen, J. (1996), S. 14 ff; Herbst, H. (1996), S. 9 f.
Drei von vier Genossenschaftsverbänden gaben im Rahmen der schriftlichen Befragung an, daß Zielvorgaben tur das Verbandsmarketing formuliert werden. Die Art der Vorgaben ist dabei unterschiedlich. So werden die Zieldefinition im Rahmen der Verbandsplanung, exakte Jahrespläne für die Verbandsregion und projektbezogene Pläne als mögliche Zielvorgaben genannt. Der Verband, der keine Zielvorgaben formuliert, gibt an, daß sich diese direkt aus den Zielen bzw. Aufgaben des Verbandes ergeben. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.2, S. 289 im Anhang dieser Arbeit. Zur Erfolgskontrolle und Erfolgsmessung vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 302. im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. S. 87 und S. 91 dieser Arbeit.
Vgl. S. 139 dieser Arbeit.
Vgl. S. 129 ff. dieser Arbeit.
Vgl. auch zu den weiteren Ausführungen Gliederungspunkt 3.2.3 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.3 dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 8 f.; Petersen, J. (1996), S. 17; Herbst, H. (1996), S. 10 f.
Im Rahmen der schriftlichen Befragung der deutschen Genossenschaftsverbände gaben fünf Verbände an, über eine Marketingabteilung zu verfügen. Dabei wurden verschiedene Bezeichnungen für diese Abteilung angegeben: Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing, Abteilung im Geschäftsbereich Bankwirtschaft, Marketingabteilung und Marketing- und Vertriebsabteilung. Der NGV gab an, über keine Marketingabteilung zu verfügen. Alle befragten Genossenschaftsverbände haben eine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit. Vgl. Gliederungspunkte 6.5.3.2, S. 288 und 6.5.3.3, S. 299 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. S. 212 (Anspruchsgruppen) dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 9 f.; Petersen, J. (1996), S. 13 ff.; Herbst, H. (1996), S. 11 f.
Bei der operativen Ebene werden nur jene Aussagen aufgeführt, die der Verband direkt unter dem jeweiligen Marketingmix-Instrument explizit genannt hat. Es wird so deutlich, daß eine Einteilung in die klassischen vier Ps nicht bei allen Verbänden stattfindet. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einem generellen Fehlen der jeweiligen Marketingmix-Instrumente.
Vgl. S. 96 dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 9 (vgl. einschränkend S. 7); Petersen, J. (1996), S. 17; Herbst, H. (1996), S. 11.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 9 f.; Petersen, J. (1996), S. 13; Herbst, H. (1996), S. 11 f.
Vgl. hierzu ausführlich Petersen, J. (1996), S. 13 f.
Vgl. S. 19 f. dieser Arbeit.
Vgl. Abbildung 6, S. 21 dieser Arbeit.
Vgl. S. 221 dieser Arbeit.
Vgl. zu diesem Punkt Prahst, J. (1996), S. 10 f.; Petersen, J. (1996), S. 19 f.; Herbst, H. (1996), S. 12 f.
Vgl. Gliederungspunkt 2.1.3.3 dieser Arbeit.
Vgl. Fußnote 824, S. 216 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.1.1.5 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.2.1.3 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.3.3 dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 11 f.; Petersen, J. (1996), S. 21 f.; Herbst, H. (1996), S. 13 f.
Auf einer siebenstufigen Ratingskala machten fünf Genossenschaftsverbände im Rahmen der schriftlichen Befragung Angaben über die Einschätzung der Effektivität ihres Marketing. Mit einem Mittelwert von 5,8 wurde sie als hoch eingeschätzt. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 302 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. S. 11 dieser Arbeit.
Vgl. S. 85 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 3.1.2 und S. 130 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.2 dieser Arbeit.
Vgl. S. 221 dieser Arbeit.
Vgl. S. 223 dieser Arbeit.
Vgl. S. 22 dieser Arbeit.
Vgl. S. 221 dieser Arbeit.
Vgl. Kepper, G. (1996), S. 24 f. und die dort angegebene Literatur.
Vgl. S. 129 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.1.2 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 2.2.2.2 dieser Arbeit.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 1.
Vgl. S. 205 ff. dieser Arbeit.
Vgl. o.V. (1996i), S. 6 und Petersen, J. (1996), S. 18.
Vgl. S. 144 f. dieser Arbeit.
Vgl. Themenblock II (Anspruchsgruppen), S. 212 ff. dieser Arbeit.
Vgl. S. 221 dieser Arbeit.
Vgl. S. 223 dieser Arbeit.
Vgl. S. 225 ff. dieser Arbeit.
Vgl. S. 215 f. dieser Arbeit.
Vgl. S. 227 f. dieser Arbeit.
So hat der DDV im Rahmen einer Mitgliederbefragung lediglich detaillierte Kenntnisse über die Zufriedenheit der Mitglieder der Fachgruppe D (Anwender). Vgl. Herbst, H. (1996), S. 10. Zur Mitgliederzufrieden-heit mit IHKn vgl. S. 207 f. dieser Arbeit.
Er geht davon aus, daß die Mitgliedsgenossenschaften weitestgehend Kenntnis über die Leistungen des NGV haben, räumt aber gleichzeitig ein, daß sich der Verband bezüglich seines Dienstleistungsangebotes in einer Dynamisierungs- und Entwicklungsphase befindet. Es muß noch stärker auf die Bedürfnisse der Genossenschaften eingegangen werden, um dem Anspruch bedarfs- und serviceorientiert zu arbeiten, gerecht zu werden. Vgl. Prahst, J. (1996), S. 9.
Vgl. Herbst, H. (1996), S. 10.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 8.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 21.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 7, 9 f.
Vgl. Herbst, H. (1996), S. 14.
Vgl. Gliederungspunkt 3.3.1.2.3 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 3.2.1.4 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.3 dieser Arbeit.
Vgl. ausführlich zu den möglichen Marketingzielen von Verbänden Gliederungspunkt 3.2.2 dieser Arbeit.
Vgl. auch zu den weiteren Ausführungen Gliederungspunkt 4.1.2.2 Themenblöcke II bis V dieser Arbeit.
Die folgenden Beispiele zu den einzelnen Verbänden geben einen Einblick: Der NGV verfügt über einen hauptamtlichen Mitarbeiter, der speziell für das Bankenmarketing zuständig ist. Ferner gibt es für diese wichtige Gruppe einen eigenen Werbekreis, dem 95% aller Genossenschaftsbanken angehören. Er deckt den gesamten PR und Werbebereich des NGV für die Bankengruppe ab. Vgl. Prahst, J. (1996), S. 9. Die Leistungen, die der o.g. Mitarbeiter bzw. der Werbekreis erbringt, zählen zum Dienstleistungsmarketing des Verbandes. Die Tatsache, daß diese Einrichtungen vorhanden sind, zählt in ihrer Wirkung auf diese Gruppe zum Verbandseigenmarketing. Die schriftliche Befragung der deutschen Genossenschaftsverbände ergab, daß drei von vier Verbänden einen Unterschied zwischen internem und externem Marketing machen. Fünf Verbände betreiben Eigenmarketing bei den Mitgliedern. Der Mittelwert auf der siebenstufigen Ratingskala beträgt 5,2. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 299 f. im Anhang dieser Arbeit. Die IHK informiert die unterschiedlichen Mitgliedergruppen mit Informationsbroschüren, die auf die jeweiligen Tätigkeitsbereiche zugeschnitten sind. Vgl. Petersen, J. (1996), S. 6. Der DDV hat trotz anfänglicher Skepsis der anderen Gruppen, die Fachgruppe H (Haushaltswerbung) in den Verband aufgenommen, weil der Verband ein „Interesse am Briefkasten“ hat. Es ist mittlerweile im Interesse aller Mitglieder, daß die Briefkästen nicht überfüllt und sorgfältig bestückt sind. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 3.
Vgl. auch Becker, H. (1976), S. 123 f.
Vgl. zu personalwirtschaftlichen Aufgaben Schwarz, P. et al. (1995), S. 108 ff. Die schriftliche Befragung der deutscher Genossenschaftsverbände ergab, daß fünf Verbände Personalmarketing betreiben. Der Mittelwert auf der siebenstufigen Ratingskala beträgt 4,4. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 300 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkte 2.2.1.1.5 und 2.2.2.1.3 dieser Arbeit.
In der genossenschaftlichen Struktur wird die Lobbyarbeit bspw. von den Dach- bzw. Zentralverbänden betrieben. Durch den Zusammenschluß der Regionalverbände in diesen Dach verbänden ist ihr Einfluß eher indirekt. Auf dem Kommunikationssektor wird z.B. überregionale Gemeinschaftswerbung von den Dachverbänden betrieben. Weiterhin werden die Regionalverbände mit Informationsmaterial zu unterschiedlichen Themenbereichen versorgt, die diese dann an ihre Mitglieder weiterleiten. Vgl. Prahst, J. (1996), S. 3 und 11.
So hat z.B. die vom DIHT empfohlene Beitragsbefreiung für Kleinstgewerbetreibende unmittelbare Auswirkungen auf die Preispolitik der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Vgl. o.V. (1996f), S. 6; Petersen, J. (1996), S. 7 und 15. Auch die Stellungnahme des DIHT zur aktuellen Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern wirkt auf die Arbeit der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Vgl. o.V. (1996g), S. 4.
Die IHK nutzt die regelmäßigen Zusammenkünfte in den Gremien des DIHT zum intensiven Erfahrungsaustausch. Ferner übernimmt der DIHT für die Kammer die Rolle eines Beraters. Vgl. Petersen, J. (1996), S. 20.
Vgl. Schwarz, P. et al. (1995), S. 81; Mono, M. (1995), S. 188. Vgl. auch S. 178 (andere Leistungsabnehmer) dieser Arbeit. So hat z.B. der DDV die Veranstaltung DDV Regional’ eingeführt, die u.a. dem Zweck dienen soll, den Verband in der Region auch bei Nicht-Mitgliedern bekannt zu machen, um auf diesem Wege neue Mitglieder zu akquirieren. Auch die eingerichtete Reformkommission setzt sich die Akquisition neuer Mitglieder zum Ziel. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 9 und 14.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 11 und 20.
Vgl. S. 108 dieser Arbeit.
Vgl. S. 223 dieser Arbeit.
Es zeigt sich, daß der Begriff Kooperationspartner zu eng gefaßt ist, denn i.d.R. handelt es sich bei den befragten Verbänden um losere Formen der Zusammenarbeit. Zum Teil ist diese sogar eher als ein Verhältnis zwischen Auftraggeber (Verband) und Auftragnehmer (wie z.B. externe Experten, Marktforschungsgesellschaften) zu interpretieren. So arbeitet der NGV bspw. in Einzelfällen im Bereich der Aus- und Fortbildung und projektbezogen mit externen Experten zusammen (vgl. Prahst, J. (1996), S. 11), und der DDV läßt die Marktforschung aus Gründen der Glaubwürdigkeit regelmäßig von Marktforschungsinstituten durchführen (vgl. Herbst, H. (1996), S. 13).
Vgl. S. 225 dieser Arbeit.
Vgl. Schwarz, P. et al. (1995), S. 81; vgl. auch S. 109 und 178 (verbandliche Kooperationspartner) dieser Arbeit.
Vgl. S. 177 f. (Gegenverbände) dieser Arbeit.
Vgl. S. 75 f. dieser Arbeit. Der DDV geht davon aus, daß das Verhältnis zu dieser Gruppe entspannt ist und führt dies darauf zurück, daß er für einen Ausgleich zwischen Industrie- und Verbraucherinteressen gesorgt hat. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 3.
Vgl. ausführlich zur Anspruchsgruppe Medien S. 169 f. dieser Arbeit.
Zum Verhältnis Medien und IHK vgl. Gliederungspunkt 6.5.4.2, Tabelle 31, S. 305 f. im Anhang dieser Arbeit. Für den DDV können die Medien als kritische Gruppe angesehen werden, denn er gibt an, daß Teile der Medien ein negatives Bild des DDV in der Öffentlichkeit verbreiten. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 4; vgl. hierzu auch S. 75 f. dieser Arbeit.
Vgl. Mono, M. (1995), S. 188.
Vgl. S. 168 f. (allgemeine Öffentlichkeit) dieser Arbeit.
Die IHK unterhält bspw. einen Arbeitskreis, in dem Lehrer und Unternehmen zusammengebracht werden, um diese mit Informationen zu versorgen und einen Erfahrungsaustausch zwischen ihnen zu ermöglichen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Image des Kammerbezirks zu verbessern. Sie liefert Unterstützung bei der Regional- und Stadtentwicklung. Sie nimmt Stellung zu regionalen Themen (Parkraumbewirtschaftung) und Themen von allgemeiner politischer Relevanz (verändertes Ladenschlußgesetz). Sie arbeitet mit Fachhochschulen und Universitäten zusammen usw. Vgl. Petersen, J. (1996), S. 5, 12, 15 und 17. Auch die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft in den IHKn wird von der Öffentlichkeit verfolgt und bewertet. Der DDV richtet sich mit Aufklärungsbroschüren zur Haushaltswerbung, der Führung der Robinson-Liste und seinem Eintreten für einen ausgeglichenen Datenschutz an die allgemeine Öffentlichkeit. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 5 f. Der NGV unterhält eine Abteilung für Tresse und Öffentlichkeitsarbeit’ mit dem Ziel, nach außen zu wirken. Vgl. Prahst, J. (1996), S. 9. Die schriftliche Befragung der deutschen Genossenschaftsverbände ergab, daß fünf Verbände Marketing für die Genossenschaftsidee und Marketing für den Verband betreiben. Die Mittelwerte auf der siebenstufigen Ratingskala betragen in beiden Fällen 4,4. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 300 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. S. 168 (Staat) dieser Arbeit.
Der DDV sieht in der Lobbyarbeit eine Hauptaufgabe des Verbandes. Er ist als Interessenvertreter in Bonn und in Brüssel tätig, um aktiv die seine Mitglieder betreffenden Gesetzesvorhaben zu beeinflussen. Bei Verhandlungen in Bonn tritt der DDV nicht als Vertreter einer einzelnen Fachgruppe auf (selbst wenn es um die Belange einer einzelnen Gruppe geht), sondern spricht im Namen aller Mitglieder. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 5 f. und 13. Die negativen Auswirkungen einer mißglückten Lobbyarbeit bekam der Vorgänger des DDV 1977 zu spüren. Damals wurde die Datennutzung in der Bundesrepublik Deutschland mit den weltweit schwersten Beschränkungen belegt. Vgl. Gliederungspunkt 2.2.3.2 (Eckdaten) dieser Arbeit. An der Lobbyarbeit auf Bundesebene wirkt der NGV nur indirekt mit. Auch die Einflußnahme auf das politische System im Verbandsgebiet (Kieler und Schweriner Landtag) ist wenig intensiv. Es werden Gespräche geführt, und dort wo es gewünscht und für den Verband möglich ist, arbeitet er in einzelnen Ausschüssen mit. Vgl. Prahst, J. (1996), S. 3. Zur IHK vgl. Gliederungspunkt 6.5.4.2, Tabelle 31, S. 305 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Schwarz, P. et al. (1995), S. 82; Wittmann, W. (1976), S. 2 f.; Bernholz, P. (1976), S. 6.
Vgl. S. 177, 182, 190 f. und Tabelle 18, S. 191 dieser Arbeit.
Vgl. S. 211 dieser Arbeit.
Vgl. auch zu den weiteren Ausführungen Gliederungspunkte 2.2.1.2 (Genossenschaftsverbände), 2.2.2.2 (Industrie- und Handelskammern), 2.2.3.4 (DDV) und 4.1.2.2, Themenblöcke II (Anspruchsgruppen) und III (Zweck und Ziele) dieser Arbeit.
Vgl. Tabelle 20, S. 213 dieser Arbeit.
Vgl. S. 114 f. dieser Arbeit. Die IHK versucht durch kritische Fragen Mitgliedsunternehmen auf Defizite in ihrem Marketing aufmerksam zu machen. Diese Anstöße fuhren ggf. dazu, daß ein Unternehmen dem Marketing gegenüber aufgeschlossener ist und sich u.U. einer erwerbswirtschaftlichen Beratung unterzieht. Vgl. Petersen, J. (1996), S. 16 f. Im Rahmen der schriftlichen Befragung der deutschen Genossenschaftsverbände gaben fünf an, Marketing für die Mitglieder zu betreiben (vgl. Frage 13). Vgl. zum Stellenwert der Marketingleistungen (Frage 16), zu den Preisen für die Marketingleistungen (Frage 17) und zu den Einschätzungen der Mitgliedererwartungen (Frage 18) Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 300 f. im Anhang dieser Arbeit.
Die Auswertungen zu den Fragen 19 bis 23 der schriftlichen Befragung der Genossenschaftsverbände zeigt, daß einige dieser Verbände im Hinblick auf ihre Marketingleistungen Konkurrenten identifizieren. Vgl. Gliederungspunkt 6.5.3.3, S. 301 im Anhang dieser Arbeit.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 19 f.
Vgl. Tabelle 24, S. 223 dieser Arbeit.
Vgl. S. 224 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.3 (Marktforschung) dieser Arbeit.
Vgl. S. 156 ff. dieser Arbeit.
Vgl. Berekoven, L. et al. (1993), 39 f.; Green, P. / Tüll, D. (1982), S. 71 ff.
Aufgrund der Tatsache, daß die befragten Verbände keine Förderpläne aufstellen und Förderberichte erstellen, wird dies als Anregung verstanden, sich auf diese Weise intensiv mit den Verbandszielen zu beschäftigen.
Vgl. hierzu bspw. die Reaktionsmöglichkeiten des Management, S. 157 ff. dieser Arbeit.
Vgl. Berekoven, L. et al. (1993), S. 41.
Vgl. Berekoven, L. et al. (1993), S. 192 f.; Henze, A. (1994), S. 70; Kromrey, H. (1994), S. 58 ff.
Vgl. hierzu auch Tabelle 17, S. 187 dieser Arbeit.
So traten bspw. im Frühjahr 1996 sechs Verbandsmitglieder unter lautstarkem Protest (Widerspruch) aus dem DDV aus. Der Einfluß dieser Kritiker wird vom DDV als hoch eingeschätzt. Sie haben ihre Kündigungen in der relevanten Fachpresse thematisiert, was dazu geführt hat, daß in der Öffentlichkeit von einer großen Austrittswelle beim DDV die Rede war. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 8.
Die IHK stellt z.B. geplante Seminarangebote in den entsprechenden Fachausschüssen vor oder macht dazu Umfragen unter den Mitgliedern. Vgl. Petersen, J. (1996), S. 8.
Die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft in IHKn gibt ein aktuelles Beispiel für solch eine Entwicklung. Als Ursache fur die IHK-Verweigerungen wird die Beitragsumstellung gesehen, von der im Kammerbezirk der IHK Lüneburg-Wolfsburg 60% aller Pflichtmitglieder betroffen waren. In diesem Zusammenhang fand die politische Aktion des Herrn Plüschau, die von Schleswig-Holstein ausging, entsprechenden Nährboden. Vgl. Petersen, J.(1996), S. 18.
Die bisherigen Ausführungen geben Hinweise auf das Identitätsprinzip als Informationsbeschaffungsmaß-nahme (vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.3 ‘Nutzung des Identitätsprinzips’ dieser Arbeit). Es ist implizit im Rahmen der Nutzung verbandsinterner Informationen über die bzw. von Seiten der Mitglieder bereits ausreichend behandelt worden. Es wird hier nicht noch einmal aufgegriffen.
Vgl. Berekoven, L. et al. (1993), S. 40 ff; Berndt, R. (1992), S. 118 ff.; Böhler, H. (1992), S. 54 ff; Mono, M. (1995), S. 45 ff. Vgl. hierzu auch die Tabellen 15 (Leistungen und Gegenleistungen der Anspruchsgruppen eines Verbandes), S. 179 f. und 18 (Interesse an und Einfluß auf die Art der Mitgliedschaft...), S. 191 dieser Arbeit.
Vgl. hierzu auch die Zielrichtungen im Gliederungspunkt 4.2.1 dieser Arbeit.
Vgl. z.B. das Hinausschieben der Postgebührenerhöhung um sechs Monate. Der DDV sieht hierin einen Erfolg seiner Lobbyarbeit, denn für seine Mitglieder bedeutete dies Einsparungen in Millionenhöhe. Vgl. Herbst, H. (1996), S. 5.
Der NGV orientiert sich bei seiner Preissetzung am Markt und an anderen Genossenschafts verbänden. Um Akzeptanz zu finden und für die Mitglieder attraktiv zu sein, werden die Preise so kalkuliert, daß sie i.d.R. ca. 25% unter den marktüblichen Preisen liegen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die Mitglieder die Infrastruktur des Verbandes bereits durch die Mitgliedsbeiträge finanzieren. Vgl. Prahst, J. (1996), S. 10.
Vgl. hierzu ausfuhrlich Gliederungspunkt 3.2.2 dieser Arbeit.
Vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.3 (Beschwerdemanagement) dieser Arbeit.
Vgl. Stauss, B. (1987), S. 306; vgl. auch zu den weiteren Instrumenten Scharnbacher, K. / Kiefer, G. (1996), S. 18 ff.; Quartapelle, A. / Larsen, G. (1996), S. 132 ff; Meffert, H. / Brunn, M. (1995), S. 206 ff; Wimmer, F. (1985), S. 228.
Vgl. Kotler, P. (1978), S. 151.
Vgl. Hansen, U. / Schoenheit, I. (1987), S. 12 ff.; Nieschlag, R. et al. (1994), S. 955; Pepels, W. (1995), S. 107 f.; Meffert, H. / Brunn, M. (1981), S. 597 ff; Stauss, B. (1989), S. 41 ff.
Vgl. z.B. Purtschert, R. (1988); Mono, M. (1995), S. 52 ff; Stauss, B. (1987) zu öffentlichen Unternehmen.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 9; Herbst, H. (1996), S. 10.
Vgl. Petersen, J. (1996), S. 16.
Die Beschwerden werden auf Initiative und Kosten der Mitglieder artikuliert. Vgl. Meffert, H./ Bruhn, M. (1995), S. 214.
Vgl. Scharnbacher, K. / Kiefer, G. (1996), S. 20 f.; Nieschlag, R. et al. (1994), S. 952 ff; Meffert, H. / Bruhn, M. (1981), S. 599 ff.
Vgl. hierzu auch Stauss, B. (1987), S. 309 ff; derselbe (1989), S. 46 ff
Vgl. Kroeber-Riel, W. (1992), S. 548 ff.
Vgl. zu den weiteren Ausführungen Mono, M. (1995), S. 56 f.
Vgl. Stauss, B. (1987), S. 308.
Vgl. auch zu den weiteren Ausführungen Stauss, B. (1995a), Sp. 229 ff.; derselbe (1987), S. 313 ff.; Riemer, M. (1985), S. 258 ff.
In diesem Zusammenhang darf aber auch nicht übersehen werden, daß die zahlreichen verbandlichen Aktionsfelder sowie die Größenverhältnisse der Verbände dazu führen können, daß nicht (mehr) in jedem Verband eine breit abgestützte Partizipation der Mitglieder an EntScheidungsprozessen stattfindet. Vgl. Purtschert, R. (1988), S. 459.
Vgl. Purtschert, R. (1988), S. 461.
Hierbei ist allerdings zu bedenken, daß aufgrund der Nähe der Mitglieder zum Verband und der zahlreichen Kontaktmöglichkeiten unter den Mitgliedern eine Bevorzugung einzelner Mitglieder negative Reaktionen bei anderen Mitgliedern auslösen kann. Vgl. S. 155 dieser Arbeit.
Bei Verbandsleistungen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen. Die dienstleistungsbezogenen Merkmale wie Intangibilität (Nichtgreifbarkeit) und die Integration eines externen Faktors (Leistungserstellung ist nicht ohne Mitwirkung des Mitgliedes möglich) weisen auf die speziellen Probleme der Qualitätsbeurteilung von Dienstleistungen hin. Hinzu kommt, daß der Begriff der Qualität selbst kontrovers diskutiert wird. Im dritten Kapitel dieser Arbeit wurde festgestellt, daß es sich bei einem Großteil der Verbandsleistungen um solche handelt, deren Qualität von den Mitgliedern nur aufgrund von Erfahrungs- und Vertrauenseigenschaften zu beurteilen sind (vgl. Tabelle 5, S. 120 dieser Arbeit). Bei der Überprüfung der Qualität erbrachter Verbandsleistungen muß diese Problematik berücksichtigt werden. Vgl. weiterführend Stauss, B. / Hentschel, B. (1991), S. 238 ff; Stauss, B. (1995b), Stauss, B. / Friege, C. (1996), Stauss, B. (1991); derselbe (1994) und (1989), S. 48 ff.
Zur Relevanz einer Erfolgsmessung und Erfolgskontrolle des Beschwerdemanagements vgl. Hansen, U. et al. (1995), S. 299.
Auf das Marketing-Controlling als Informationsbeschaffungsmöglichkeit wurde im dritten Kapitel dieser Arbeit bereits eingegangen. Vgl. Gliederungspunkt 3.2.3.3 (Controlling) dieser Arbeit.
Vgl. Purtschert, R. (1988), S. 458.
Vgl. Scharnbacher, K. / Kiefer, G. (1996), S. 20; Mono, M. (1995), S. 52 f.; Scherhorn, G. (1987), S. 33 ff; Hansen, U. / Schoenheit, I. (1995), S. 224.
Vgl. Meffert, H. / Bruhn, M. (1995), S. 214. Auf die Gründe, die zu solchem Verhalten fuhren, soll hier nicht näher eingegangen werden. Vgl. hierzu weiterführend z.B. Nieschlag, R. et al. (1994), S. 956 ff; Hansen, U. et al. (1995), S. 296 f.
Vgl. Hansen, U. / Schoenheit, I. (1995), S. 220.
Vgl. Hansen, U. / Schoenheit, I. (1995), S. 224; Bieberstein, I. (1995), S. 237; Wimmer, F. (1985), S. 235 ff.
Vgl. S. 171 und 182 dieser Arbeit und die dort angegebene Literatur.
Vgl. Tabelle 26, S. 240 dieser Arbeit.
Vgl. Tabelle 21, S. 217 dieser Arbeit.
Vgl. Prahst, J. (1996), S. 8 f.; Petersen, J. (1996), S. 17; Herbst, H. (1996), S. 7 und 11.
In der Literatur zur Marktforschung wird von der Annahme ausgegangen, daß eine Marketingabteilung existent ist. Für die organisatorische Zuordnung der Marktforschung werden alternative Vorschläge unterbreitet. Eine selbständige Abteilung für Marktforschung innerhalb eines Verbandes empfiehlt sich (zumindest für die befragten Verbände) nicht, da sie über keine Marketingabteilung verfügen. Für Verbände erscheint daher die Zuordnung der Marktforschung in einer Stabsstelle bei der Geschäftsleitung bzw. (sofern vorhanden) bei der Marketingabteilung sinnvoll. Vgl. Hammann, P. /Erichson, B. (1994), S. 34 ff; Böhler, H. (1995), Sp. 1771; Hill, W. (1995), Sp. 738. Vgl. weiterführend zur Marketingorganisation Köhler, R. (1995).
Vgl. Stauss, B. (1995a), Sp. 234 f.
Vgl. Gliederungspunkt 3.1.1 dieser Arbeit.
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Nissen, D. (1998). Ist-Analyse und Maßnahmen zur Steigerung der Effektivität des Verbandsmarketing. In: Effektivität des Marketing von Verbänden. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08437-2_4
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