Zusammenfassung
Das Jahr 1988 diente der Vorbereitung der Unternehmenssteuerreform. Im Januar 1988 wurde die Gewinnsteuerbelastung der staatlichen Unternehmen auf 45 % gesenkt und die Besteuerung der privaten Wirtschaft durch die Einführung der Unternehmersteuer (siehe Abschn. 3.3.2.2) modifiziert. Zu diesem Zeitpunkt bestanden noch keine Pläne zu weitergehenden Gewinnsteuerreformen, sondern es wurde von einer mehrjährigen Erhebung der Unternehmersteuer ausgegangen. Erst als sich die Wirtschaftsreformanstrengungen 1988 beschleunigten und die Liberalisierung der Privatwirtschaft bereits für 1989 mit dem Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften vollzogen werden sollte, wurde auch der Bedarf nach einer grundlegenden Neugestaltung der Unternehmensbesteuerung sichtbar.249 Diese wurde zum Januar 1989 als vereinheitlichte Besteuerung der privaten und staatlichen Wirtschaft eingeführt, so daß für ihre Ausarbeitung nur ein Jahr zur Verfügung stand, im Gegensatz zur Einkommen- und Umsatzsteuer, deren Einführung eine dreijährige Planungsphase vorausging. Die Unternehmensgewinnsteuer erhielt 1992 die Bezeichnung Körperschaftsteuer.
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Felkai, R. (1996). Unternehmensgewinn- und Körperschaftsteuer. In: Die Reform des ungarischen Steuersystems. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08410-5_6
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