Zusammenfassung
Jeder Verkehrsträger besteht aus zwei großen, komplementären Teilbereichen: den Verkehrsmitteln (Autos, Züge,...) und der von diesen benutzten Infrastruktur (Straßennetz, Schienennetz). Eine jede Verkehrsleistung stellt eine Kombination beider Bereiche dar. Die Infrastruktur muß im Prozeß der Leistungserstellung als grundlegende ‚conditio sine qua non ‘gelten: Ohne eine gut ausgebaute Strecke kann kein (Land-) Transport rasch, zuverlässig und bequem erfolgen; und ohne eine kostengünstige Infrastruktur kann kein Verkehr preislich attraktiv angeboten werden. Dabei gilt, daß der Anbieter der reinen Transportleistung (z.B. also ein LKW-Transporteur oder ein Zugbetreiber) Mängel in der Infrastruktur nur sehr eingeschränkt wettmachen kann: Wo kein Gleis hinführt, da kann auch kein Zug fahren; und wo ein Gleis in schlechtem Zustand ist, da kann auch der beste Zug nur eingeschränkt seine Leistung entfalten.
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Munzert, R. (2001). Einleitung. In: Das Schienennetz in Deutschland nach der Bahnreform. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08340-5_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08340-5_1
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