Zielableitung für das Beteiligungscontrolling
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Zusammenfassung
Unter Zielen werden „normative Aussagen von Entscheidungsträgern, die einen gewünschten, von ihnen oder anderen anzustrebenden, zukünftigen Zustand der Realität beschreiben,“306 verstanden. Von dieser allgemeinen Definition ausgehend, sollen die Ziele des Beteiligungscontrolling herausgestellt werden. Da sich die Ziele des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontrolling aus der grundsätzlichen Zielsetzung des Unternehmens ableiten, können sie nicht isoliert betrachtet werden. So ist z. B. die Zielsetzung in öffentlichen Unternehmen ganz anderer Natur als in privaten Unternehmen.307 Daher soll zunächst kurz auf das Basiszielsystem von Unternehmen eingegangen werden, wobei vier grundsätzliche Gruppen von Unternehmenszielen zu unterscheiden sind:308
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□ Strategien und Steuerziele,
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□ leistungswirtschaftliche Ziele,
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□ sozial-personale Ziele und
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□ finanzwirtschaftliche bzw. wertbezogene Ziele.
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