Zusammenfassung
Farny differenziert in Anlehnung an Wöhe die Produktion nach betrieblichen Funktionen. Demnach läßt sich die Produktion insgesamt untergliedern in Kombinationsprozesse innerhalb der Leistungserstellung, der Beschaffung, des Absatzes, der Finanzierung und der Verwaltung.213 Die zentrale Funktion für die Erstellung von Versicherung ist nach Farny die Leistungserstellung. Denn die Produktionsvorgänge, die insgesamt zur Produktion von Versicherung führen, finden in der Leistungserstellung statt.214
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Literatur
Vgl. ebd. S. 489 und ders. (1965) S. 33 ff. Dabei betrachtet Farny (1965) die Leitungsfunktion zusätzlich als eigene Funktion. Vgl. ebd. S. 37 ff.
Vgl. ders. (1989) S. 502.
Ders. (1965) S. 43. Vgl. auch ders. (1989) S. 502.
Vgl. ders. (1965) S. 43 ff.
In der „Versicherungsbetriebslehre“ gliedert Farny die Leistungserstellung auch danach auf, ob sie im sogenannten Risiko- oder Dienstleistungsgeschäft erfolgt. Das Risikogeschäft umfaßt im wesentlichen den Risikoausgleich im Kollektiv, die Prämienkalkulation und die Entschädigungsleistungen. Demgegenüber umfaßt das Dienstleistungsgeschäft alle übrigen Leistungserstellungsprozesse. Da diese Aufgliederung die Leistungserstellung in ihrer zeitlichen Abfolge zerschneidet und den chronologischen Nachvollzug der Leistungserstellung und damit der Leistungen erschwert, die nach Farny Versicherung umfaßt, wird auf diese Differenzierung im Rahmen dieser Arbeit verzichtet. Farny begründet diese Aufgliederung der Produktion, die er erstmals 1979 vornahm, damit, daß im Risiko- und im Dienstleistungsgeschäft jeweils sehr verschiedene Kombinationsprozesse stattfinden, in denen unterschiedliche Produktionsfaktoren kombiniert werden. Vgl. ders. (1979) Sp. 2138 ff., ders. (1988) S. 553 ff. und ders. (1989) S. 14 ff. und S. 447 ff.
Vgl. ders. (1965) S. 44 und ders. (1989) S. 334.
Vgl. ebd. S. 349.
Vgl. ders. (1965) S. 14. Auf die Bestimmung der zukünftigen Entschädigungsleistungen wird in Teil III.5 detailliert eingegangen. 221 Vgl. ebd. S. 44 ff. Vgl. auch ders. (1989) S. 506 ff.
Ders. (1965) S. 44.
Farny vergleicht die Vertragsbearbeitung mit der Fertigung in Industriebetrieben: „So wie in Industriebetrieben aus dem Werkstoff durch Bearbeitung ein Fertigfabrikat wird, entsteht im Versicherungsunternehmen aus einer Vielzahl von Informationen und Unterlagen durch Vertragsbearbeitung das Versicherungsschutzversprechen.“ (Ebd. S. 44 f.).
Vgl. ebd. S. 45. Vgl. auch Karten (1976) Sp. 4253.
Vgl. Farny (1965) S. 45. Vgl. auch ders. (1989) S. 506.
Vgl. ders. (1965) S. 46. Farny verwendet damit den Begriff Schadenvergütung, den er gleichzeitig für die Schadenauszahlung oder Schadenbegleichung durch Sachleistung verwendet (vgl. Teil III.1.), auch für einen Tätigkeitskomplex der Leistungserstellung. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wird daher im folgenden für diesen Tätigkeitskomplex in Anlehnung an Farny (Vgl. ders. (1989) S. 564 ff.) der Begriff Schadenbearbeitung verwendet.
Vgl. ebd. S. 508.
Vgl. ders. (1965) S. 46.
Farny geht auf die Schadenauszahlungen und ihren systematischen Platz nur kurz ein. Vgl. ders. (1989) S. 14 f., wo er als Teil des Risikogeschäfts die Schadenauszahlungen als Versicherungsleistungen benennt. Für Farny zählt die Schadenbearbeitung zum Dienstleistungsgeschäft, wohingegen die effektiven Schadenauszahlungen zum Risikogeschäft gehören. Diese Aufteilung zerschneidet jedoch auch die Darstellung der Produktion der Versicherung, die hier im Zentrum des Interesses steht.
Ders. (1965) S. 108. Vgl. auch ebd.: „Beim Einsatz des Produktionsfaktors Schadenvergütung zeigt sich somit eine ausgeprägte Gleichförmigkeit, da die Schadenwahrscheinlichkeiten bestimmter Risiken extern bedingt sind und von den Versicherungsproduzenten nicht wesentlich beeinflußt werden können.“ (Ebd. S. 16).
Vgl. ders. (1989) S. 503. Vgl. auch ebd. S. 349 und S. 600.
Obschon Produktionsfaktoren dabei nicht kombiniert werden, verursacht auch die ungenutzte Bereithaltung der Produktionsfaktoren Arbeitsleistungen, Geld für Schadenauszahlungen und Betriebsmittel ihren Verzehr. Der Verzehr für bereitgehaltenes Geld besteht in seiner Abdiskontierung mit einem kalkulatorischen Zinssatz.
Vgl. Gutenberg (1983) S. 348 ff.
Vgl. z.B. Farny (1965) S. 31, ders. (1988) S. 553 und ders. (1989) S. 313. Vgl. ebenso wie Farny auch Corsten (1994): “Da der Versicherungsschutz i.d.R. über einen längeren Zeitraum vereinbart wird (Dauerschutzversprechen) sind auch die Produktionsfaktoreinsätze und die Kombinationsprozesse auf einen Zeitraum bezogen, so daß auch von permanenten Produktionsprozessen gesprochen werden kann.” (Corsten (1994) S. 70; z.T. fett im Original). Vgl. auch selbstwidersprüchlich zur Dauer der Versicherungsproduktion Farny: “Der Dienstleisturigscharakter der Versicherung bietet allerdings auch einen bedeutenden produktionstechnischen Vorteil. Während in der Sachgüterproduktion fast immer ein erheblicher Zeitbedarf für den Reifeprozeß der Produkte besteht, ist die Versicherungsproduktion zeitlich nahezu dimensionslos. Es gibt zwar auch hier eine Art “Werkstuck”, das bearbeitet wird: es sind die Vertragsunterlagen über das Versicherungsverhältnis, deren Herstellung und Bearbeitung zweifellos eine gewisse Zeit beanspruchen. Die schriftlichen Unterlagen sind aber nur die äußere Form des “Produktes”, und es ist nicht erforderlich, daß sie bei Beginn des materiellen Versicherungsschutzes bereits zur Verfügung stehen. Eine Versicherung kann ohne weiteres aufgrund einer mündlichen Vereinbarung abgeschlossen werden; in diesem Falle ist der Zeitbedarf für die Produktion praktisch gleich Null. Dadurch unterscheidet sich die Versicherung von vielen anderen Dienstleistungen.” (Farny (1965) S. 18).
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Schencking, F. (1999). Die Produktion in der Funktion Leistungserstellung. In: Entwicklungsmöglichkeiten privater Krankenversicherung. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08197-5_8
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