Zusammenfassung
Wenn heute von „westlicher Demokratie“ die Rede ist, dann wird damit keineswegs ein nur im territorialen Bereich Westeuropas und des englisch- sowie französisch-sprachigen Amerika entwickeltes und lediglich hier vorfindbares Verständnis von Demokratie gemeinte1. Vielmehr wird hiermit auf jene Formen und jenen Zustand von Demokratie abgehoben, für den die Begriffe Pluralismus und Repräsentation stehen. „Westliche Demokratie“ demnach — im Gegensatz zu „östlicher“, „monistisch-plebiszitärer Demokratie“ oder „Volksdemokratie“ — verstanden als pluralistisch-repräsentative Demokratie. Und dieser Typus von Demokratie ist heute zumindest als Orientierungskonzept global verbreitet: Nicht nur in Ländern und Regionen wie Japan, Australien, Indien, Südamerika, Nordafrika, Vorderasien und Osteuropa, sondern nach eigenem (verfassungspolitisch am 8. Mai 1996 offiziell proklamiertem) Selbstverständnis nun auch in der Republik Südafrika.
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Literature
Grundlegend hierzu weiterhin Ernst Fraenkels Aufsatzsammlung, Deutschland und die westlichen Demokratien, Erstausgabe Stuttgart 1964, zuletzt Frankfurt/Main 1991.
Vgl. dazu und zum folgenden auch oben, S. 191 f.
Vgl. meinen Beitrag, Gesellschaftlicher Wandel als Herausforderung der Parteien, in der Festschrift für Dieter Grosser, Politik und Wirtschaft am Ende des 20. Jahrhunderts — Perspektiven und Interdependenzen, herausgegeben von Uwe Andersen u. a., Opladen 1995, S. 151–166, bes. S. 157 ff. Siehe auch unten S. 250.
Dazu Silvano Möckli, Direkte Demokratie in der Schweiz — Ein Mittel zur Behebung von Funktionsmängeln der repräsentativen Demokratie?, in: Winfried Steffani/Uwe Thaysen (Hrsg.), Demokratie in Europa: Zur Rolle der Parlamente, Opladen 1995, S. 289–299, sowie das Kapitel „Repräsentative und plebiszitäre Elemente des Verfassungsstaates“ unten S. 246 ff.
Franz Neumann, Die Wissenschaft der Politik in der Demokratie — Vortrag gehalten vor den Studenten der Freien Universität und der Deutschen Hochschule für Politik am 5. Februar 1950, Berlin 1950, S. 10.
Zum Begriff „parlamentarische Kontrolle“ siehe Winfried Steffani, Formen, Verfahren und Wirkungen der parlamentarischen Kontrolle, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hrsg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, Berlin/New York 1989, S. 1325–1367.
Als Student der Politologie in Berlin war ich Mitte der 50er Jahre Zeuge dieses Gesprächs. Vgl. auch das Vorwort S. 14.
Vgl. hierzu und zum folgenden das Kapitel „Das Demokratie-Dilemma der Europäischen Union — Die Rolle der Parlamente nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993“ oben, bes. S. 157 ff., 161 f. und 170.
United States v. Classic, 1941, 313 U. S. 299, in: Harold W. Chase/Craig R. Ducat (Hrsg.), Constitutional Interpretation, Cases — Essays — Materials, St. Paul, Minn., 1974, S. 838.
Bundestagswahlgesetz, zitiert in der „Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1990“.
Parteiengesetz, zitiert in der „Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1989“.
Der Beschluß des CDU-Bundesparteigerichts ist im Anhang abgedruckt (S. 294 ff.). Siehe dazu auch Winfried Steffani, Parteimitgliedschaft als Geheimsache?, in: MERKUR — Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, 47. Jg. (Juli 1993) Heft 7, S. 586–600, und vor allem das Kapitel „Parteiinterne Einsichtnahme in Mitgliederlisten“, unten S. 260–292.
Vgl. Wilhelm Hennis, Der „Parteienstaat“ des Grundgesetzes — Eine gelungene Erfindung, in: Gunter Hofmann/Werner A. Perger (Hrsg.), Die Kontroverse — Weizsäckers Parteienkritik in der Diskussion, Frankfurt/Main 1992, S. 25 ff.
Dazu für viele: Richard von Weizsäcker im Gespräch mit Gunter Hofmann und Werner A. Perger, Frankfurt/Main 1992, S. 135 ff.; dies. (Hrsg.), Die Kontroverse (Anm. 13) sowie beispielhaft Jürgen Rüstgers, Dinosaurier der Demokratie — Wege aus Parteienkritik und Politikverdrossenheit, Hamburg 1993.
Eine materialreiche Detailanalyse zur Transition am Beispiel Spaniens seit Francos Tod (Nov. 1975) bietet das Buch von Gerald Paschen, Regierungsmehrheit und Opposition in der demokratischen Konsolidierung Spaniens, Frankfurt/Main 1994. Zur Transitionsforschung ebd., S. 23 ff., weitere Literaturhinweise ebd., S. 35 Anm. 1.
Daß in Deutschland die NSDAP von 1933 bis 1945 ihre menschenvernichtende Diktatur errichten konnte — davon ab 1939 im „Kriegszustand“ mit vielen Teilen der Welt —, die SED hingegen immerhin von 1946 bis 1989 (also deutlich über 40 Jahre lang) ihre totalitäre Herrschaft zu praktizieren vermochte, sei hier zumindest angemerkt. Zu den Begriffen Sowjetsozialismus und Totalitarismus sowie den Problemen und Folgen ihres Zusammenbruchs am Beispiel Polens siehe Jerzy Maéków, Die Krise des Totalitarismus in Polen, Hamburg 1992. Siehe auch Kyu-Young Lee, Zivilgesellschaft als Ansatzpunkt für den Umbruch der sozialistischen Systeme in Osteuropa? Das Beispiel Polen, Frankfurt/Main 1994, sowie jetzt Otto Luchterhandt (Hrsg.), Neue Regierungssysteme in Osteuropa und der GUS — Probleme der Ausbildung stabiler Machtinstitutionen, Osteuropaforschung Band 37, Berlin 1996.
Joseph Bücker/Helmut Schlimbach, Die Wende in Bonn — Deutsche Politik auf dem Prüfstand, Heidelberg 1983.
Beide Dokumente sind abgedruckt in: ebd., S. 9–17.
Vgl. hierzu und zum folgenden meinen Beitrag zu der Festschrift für Dieter Grosser (Anm. 3), bes. S. 155 ff.
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Steffani, W. (1997). Gesellschaftlicher Wandel als Herausforderung von Demokratie und Parteien. In: Gewaltenteilung und Parteien im Wandel. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08109-8_9
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