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Stellvertretendes Leiden

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Handeln und handeln lassen
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Zusammenfassung

“The notion that we can transfer our pains and grieves to some other being who will bear them in our stead is familiar to the savage mind.” Diese Behauptung versucht Frazer im § 13 (Transference of evil) des Golden Bough (1981, 148) zu belegen und zu begründen. Das geschieht, wie es auch sonst Frazers Art ist, durch das Aneinanderreihen zahlloser und höchst heterogener Belege. Die tiefgreifenden Unterschiede zwischen den konkreten Umständen und Sinngebungen der einzelnen Übertragungen sind ohne Interesse, weil Frazer zu wissen glaubt, daß alle denselben Zweck erfüllen und demselben Vorstellungssyndrom entspringen. Der Zweck besteht eben darin, sich auf eine möglichst einfache und bequeme Weise eines „Übels“ zu entledigen. Und daß der “savage mind” dabei auf den Übertragungsmechanismus verfällt, erklärt sich daraus, daß ihn eine “very obvious confusion between the physical and the mental” zu eigen ist: “Because it is possible to transfer a load of wood, stones, or what not, from our back to the back of another the savage fancies that it is equally possible to transfer the burden of his pains and sorrows to another, who will suffer them in his stead” (a.a.O.). Aus dieser Perspektive ist es von sekundärer Bedeutung und theoretisch völlig irrelevant, ob das Übel auf materielle Objekte, Pflanzen, Tiere oder andere Personen übertragen wird. Ebenso bedarf es keiner näheren, differenzierten und systematischen Untersuchung, wer — also welche Individuen oder Gruppen — aufgrund welcher besonderer Eigenschaften und unter welchen besonderen Bedingungen befugt und befähig ist, die Übertragung zu vollziehen und ob dabei, außer bestimmten technischen Mitteln und Verfahren, wiederum spezifisch qualifizierte personale Medien (etwa Schamanen oder Priester) benötigt werden. Schließlich bleibt völlig ungeklärt, welche „Übel“ aus welchen Gründen, also aufgrund welcher Sinndeutungen, zum Gegenstand dieses oder jenes Übertragungsverfahrens gemacht werden können. Das “primitive principle of the transference of ills to another person, animal, or thing” (a.a.O., 157) gilt für Übel (evils) aller Art — für Sorgen (sorrows), Schmerzen (pains), allgemeine Lebensprobleme (troubles), Krankheiten (diseases), aber gleichermaßen auch für Sünden (sins).

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Literatur

  1. Wie wenig ernst der aufgeklärte Verstand derartige Vorstellungen und Praktiken zu nehmen bereit war, verrät auch der folgende Bericht: „Die ’Medizinmänner’ wenden bei ihrer primitiven Heilkunst, die auf allerhand Beschwörungen und mystische Einflüsse hinausläuft, gern Tabak an, mit dem der Kranke in dicken Wol-ken angeblasen wird, auch nimmt der Arzt spaßhafterweise für den Kranken ein und stöhnt für ihn mit“ (Karl von den Steinen, „Unter den Naturvölkern Zentral-Brasiliens”, in: Wilhelm Bölsche, Hrsg., Neue Welten. Die Eroberung der Erde in Darstellungen großer Naturforscher,Berlin o.J., 202).

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  2. Der ägyptische Pharao Amenhotep III. wird dargestellt, wie er sich selbst verehrt. Er vertritt bald die Macht, bald das Volk. Und so begegnet er gleichsam sich selbst” (van de Leeuw 1956, 236). Diese Doppelseitigkeit der Stellvertreterfunktion des Königs kennzeichnet offenbar die politisch-religiöse Entwicklung in Mesopotamien und Ägypten, nicht der Übergang von einer Vertretung der Gemeinschaft gegenüber dem Gott zur Repräsentation des Gottes/der Götter gegenüber der Gemeinschaft, in der St. Breuer (1990) die Gründungsidee der „konischen Kleinstaaten“ sieht.

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  3. Nach E. Leach (1978, 105, 113 ff., passim) ist überhaupt die Vorstellung sehr verbreitet, daß den zwischen jeweils Opfernden und winnt seine besondere, ja unüberbietbare Größe und Wirksamkeit daher, daß der König dabei nicht nur das Volk, sondern zugleich (und vor allem) den Gott repräsentiert, dieser sich also - auf mittelbare und so immer wieder zu bekräftigende Weise - selbst für das Wohlergehen „seines“ Volkes darbringt.

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  4. Alle nun noch mögliche Anwesenheit der Götter auf Erden nimmt die Struktur der Stellvertretung an…. An die Stelle der realen Präsenz tritt Repräsentation“ (Assmann, a.a.O., 59).

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  5. Über die Selbstdeutung und Legitimierung christlicher Könige als Stellvertreter Gottes vgl. Fichtenau (1949, 63, 69) sowie, im Hinblick auf James I., Ullmann (1974, 21, 24) und Henningsen (1968, 22, 24, 32 f.). Ullmann (23) verweist auch auf die Vorstellung, daß der König als Gottes Stellvertreter die Vormundschaft (munt) über das Volk ausübt; die königliche Würde, so heiße es bei Karl III. (887), bestehe darin, „curam omnium subjectorum gerere“. Sehr viel später (und vermutlich definitiv zu spät) wird Fichte noch einmal den Versuch unternehmen, die Fürsten mit philosophischen Mitteln als „Stellvertreter Gottes und zugleich als Repräsentanten der Gesellschaft” zu erweisen (Zurückforderung der Denkfreiheit etc., 15, 19, 30 ff.).

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  6. Nach H. Gross 1959 (vgl. auch den Art. „Knecht Gottes“ von E. Ruprecht, 1989) enthalten die Gottesknechtlieder „die schönsten und tiefsten messianischen Texte” und zugleich das „vielleicht am meisten umstrittene Problem“ des Alten Testaments; zum Stand der Forschungen und Kontroversen s. H. Haag 1985. Umstritten ist vor allem, (1) ob die Gestalt des Ebed Jahwe in die Vergangenheit oder in die (eschatologische) Zukunft verweist, (2) ob sie königlichen oder prophetischen Charakters und (3) ob mit ihr ein Kollektiv (etwa Israel als Ganzes) oder ein Individuum gemeint sei. Was die beiden letzten, im vorliegenden Zusammenhang vor allem interessierenden Fragen angeht, so scheinen die stärkeren Argumente für die Annahme eines individuellen Prophetentums zu sprechen.

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  7. Vgl. dazu die Bemerkung Max Webers ( 1920, Bd. 3, 7), daß „trotz der späteren Menschensohn-Esoterik die Entwicklung der christlichen Lehre vom Opfertod des göttlichen Heilands in ihrer Sonderart gegenüber andern äußerlich ähnlichen Mysterienlehren“ nicht denkbar gewesen wäre ohne die Lehre vom „lehrenden und schuldlos freiwillig als Sühnopfer leidenden und sterbenden Knecht Jahwes”.

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  8. Neben der Beziehung zum alttestamentarischen Gottesknecht steht die zu Adam, dem ersten Menschen: Wie dessen Ursünde, die Selbsterhöhung über Gott, von allen Menschen als eigene übernommen werden mußte, so wird durch die Selbsterniedrigung Gottes (in Christus) die Versöhnung gestiftet: „Darum mußte Christus kommen, ein anderer Adam, der seine Gerechtigkeit auf uns erbte, und eine neue geistliche Geburt im Glauben, gleich wie jener Adam auf uns geerbt hat die Sünde durch die alte fleischliche Geburt“ (M. Luther, „Vorrede zum Römerbrief”, in: Luthers Vorreden,1983, 181). Der stellvertretende Sündenfall des ersten Adam war, nach K. Rahner (Repräsentation, 1963, Sp. 1244), in der scholastischen Philosophie des Mittelalters der wich-tigste Ansporn und Gegenstand des Nachdenkens über das Problem der Repräsentation überhaupt.

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  9. Über die Vermittlungs-und Stellvertretungsrolle der Heiligen vgl. van der Leeuw 1956, § 30 sowie A. Angenendt 1994, insbes. 32 ff.; s. in diesem Zusammenhang auch W. Stark 1968, 203.

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  10. Der „Gedanke des stellvertretenden Gebets ist einer der Schlüssel zum Verständnis der Rolle des Mönchtums in der mittelalterlichen Welt; nur so lassen sich die vielen Stiftungen und Schenkungen an die Klöster begreifen…“ (Rüthing 1988, 14). Ernst Troeltsch (Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen,232) verbindet mit entsprechenden Hinweisen zum Mönchtum allgemeinere Überlegungen über die bestimmende Bedeutung, die die „katholische Idee des Organismus, der gegenseitigen Vertretung und Ergänzung” für das Ganze der mittelalterlichen Ordnung (in ihren religiös-kirchlichen wie in ihren ’weltlichen’ Ausprägungen) besessen habe; er verweist in diesem Zusammenhang noch auf Uhlhorn (Liebestätigkeit,Bd. 2, 96, 137, 255, 261) und auf Böhmer (Kirche und Staat). Es ist an früherer Stelle dargelegt worden, daß der Begriff (oder die Analogie) des Organismus mit Notwendigkeit immer da ins Spiel kommt, wo das stellvertretende Handeln nicht von den Interessen und Zwecken einzelner, miteinander entsprechende Vereinbarungen schließenden Akteuren bestimmt und geleitet ist, sondern von einem Sinn und einer Macht, die sich ihrer Verfügung und oft auch ihrer Einsicht entziehen.

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  11. Zu den immer noch andauernden Kontroversen über die rechte Deutung des „Opfers Christi“ in der zeitgenössischen Theologie vgl. Koch 1965.

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  12. Hier wäre natürlich an die Politische Theologie Carl Schmitts anzuschließen und vor allem kritisch zu erörtern, wie darin eine „altkirchliche“ Idee von Repräsentation gegen die Idee und die Wirklichkeit der repräsentativen Demokratie aufgeboten wird. Die complexio oppositorum als „formale Eigenart des römischen Katholizismus” gründe, so bemerkt Schmitt (1984, 14, vgl. 31 ff.), in der „strengen Durchführung des Prinzips der Repräsentation“.

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  13. Dies gilt für Mitglieder des bürgerlichen oder konservativen und des kommunistischen Widerstands; bei ersteren war die politische Gemeinschaft, auf welche das stellvertretende Opfer (als Buß-und Erlösungsopfer) sich bezog, nicht notwendig auf das deutsche Volk, bei letzteren nicht unvermeidlich auf die Partei oder das Proletariat begrenzt. In beiden Fällen findet sich vielmehr auch eine Orientierung an der Gemeinschaft aller Menschen.

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  14. Der Begriff ’mystisch’ wird hier nicht in einer diffusen und auch nicht in einer negativen Weise verwendet; auch Robert Spaemann („Der Anschlag auf den Sonntag. Plädoyer für die Erhaltung eines kulturellen und religiösen Denkmals“, in: Die ZEIT, Nr. 21 vom 19.5.1989, 59 f.) spricht vom „mystischen Gedanken der Stellvertretung”, der „seit jeher ein für das Christentum zentraler Gedanke und eine zentrale Form des religiösen Handelns” gewesen sei. Tatsächlich ist die Vorstellung einer „inklusiven Stellvertretung“ ein konstitutives Merkmal mystischen Denkens, und zwar durchgehend im Sinne wechselseitiger Inklusion (die im übrigen bei der „inklusiven Stellvertretung” immer, wenn auch unausdrücklich, gemeint ist). Gerade in dieser Hinsicht hat die Mystik unmittelbar den dialektischen Idealismus Hegels (der den Grund-Satz des Meister Eckhart „Wenn Gott nicht wäre, wäre ich nicht, wenn ich nicht wäre, wäre Gott nicht“ in seiner Religionsphilosophie zitiert) und damit - mittelbar, aber unverkennbar - das Marxsche Denken beeinflußt. Tatsächlich stellt das bei diesen beiden Theoretikern ebenfalls vorfindbare organologische Argumentationsmuster den Versuch dar, jene mystische Wechselbeziehung (von Gott und Mensch resp. Gattung/ Gesellschaft und Individuum) mit Hilfe der Organismus-Metapher zu veranschaulichen oder aber in einer rationalen und wissenschaftlichen Weise zu fassen.

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  15. Zur Differenz von Nachfolge und Stellvertretung in ekklesiologischer (auch kirchengeschichtlicher) und soteriologischer Hinsicht s. Harnack 1927, 423 ff.

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  16. Emil Brunner (1937, 410 f.) bemerkt, daß die um den Begriff der stellvertretenden Sühne kreisenden Gedanken „unserer Zeit völlig fremd geworden“ seien, und daß im Begriff des Mittlers sich alles verknüpfe, „was am biblischen Evangelium unmodern, fremdartig und ärgerlich ist” (412).

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  17. E. Levinas (1995) allerdings nimmt in dieser Frage eine höchst eigenwillige, paradoxe und ganz und gar unzeitgemäße Stellung ein: Das Ich könne nicht vertreten werden, stehe aber seinerseits in der Verpflichtung, „Stellvertreter des Anderen“ zu sein. „Ursprünglich bin Ich aber derjenige, der für jeden Anderen leiden kann Gerade dies ist unersetzlich”. Mein Ich also darf resp. kann nicht, das Ich des Anderen aber kann und muß vertreten werden, und dies gilt ganz allgemein (hinsichtlich „jedes Anderen“) und insbesondere für den Extremfall des stellvertretenden Leidens?

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  18. So eindeutig sie ist, so wenig scheint sie in der extensiven Ethik-Diskussion der Gegenwart beachtet zu werden. Das ist vor allem deswegen so seltsam und nachteilig, weil ein Großteil dieser Diskussion es explizit oder implizit mit dem Problem des ’advokatorischen’ Entscheidens zu tun hat. Die eigentlichen Schwierigkeiten treten dabei womöglich deshalb nicht in den Blick, weil man die alte, zum Beispiel bei Adam Smith und Kant vorfindbare Anweisung, sich bei moralischen Erwägungen „an die Stelle des/der Anderen“ zu versetzen, mit dem Postulat stellvertretenden Entscheidens verwechselt bzw. ineinssetzt. Dies wiederum mag sich daher erklären, daß auch jene Anweisung, insbesondere wenn sie auf konkrete (individuelle) Andere und nicht auf einen generalisierten Anderen abhebt, ein Stellvertretungsproblem (in Gestalt einer Stellvertretung ohne Auftrag) enthält, aber auch das bleibt regelmäßig unbedacht.

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  19. Von der Unwahrscheinlichkeit und übermenschlichen Größe der Bereitschaft zum stellvertretenden Sterben handelt auch Schillers einstmals höchst populäre Ballade Die Bürgschaft. Bert Brecht hat (Liber Schillers Gedicht Die Bürgschaft) diese Geschichte nur ironisch und ideologiekritisch auffassen können („O edle Zeit, o menschliches Gebaren!… Solch ein Gebaren macht Verträge heilig“).

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  20. Es gibt im Griechischen (wie im Hebräischen) kein dem deutschen „Stellvertretung“ entsprechendes Wort (Harnack, a.a.O., 427). Die Sache mußte also umschrieben werden, wie es hier mit der Rede vom „Stehen für” geschieht. „Einstehen für“ ist aber auch die originäre Bedeutung des deutschen Wortes „Verstehen”: „Was heißt eigentlich Verstehen? Verstehen ist ’für jemanden stehen’. Das deutsche Wort wird dem ursprünglichen Sinn nach von dem gesagt, der Fürsteher vor Gericht ist, der Advokat. Er ist der, der seine Partei versteht, so wie wir im heutigen Sprachgebrauch dafür ’vertreten’ sagen. Er vertritt seinen Klienten, er steht für ihn, er wiederholt nicht etwa, was er ihm vorgesagt oder diktiert hat, sondern er spricht für ihn“ (H.-G. Gadamer, „Frühromantik, Hermeneutik, Dekonstruktivismus”, in: E. Behler/J. Hörisch, Hrsg., Die Attraktivität der Frühromantik,Paderborn 1987, 251260 (hier: 254).

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  21. Nach R. Williams (Art. Representation, in: Keywords) bezeichnet das englische Wort „champion“ ursprünglich diejenigen Ritter, die stellvertretend für ihre jeweiligen Heere im Zweikampf die Entscheidung suchen. Ein - nur bei undialektischer Betrachtung paradox erscheinendes - Resultat der ’Demokratisierung’ des Kriegswesens besteht darin, daß die Völker regelmäßig nicht für sich selbst, sondern für ihre Herrn und Repräsentanten einstehen.

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  22. Hier ist, nebenbei, anzumerken, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 12a, 3) es erlaubt, anerkannte Wehrdienstverweigerer im Verteidigungsfalle durch Gesetz u.a. zum Dienst bei der Polizei zu verpflichten.

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  23. Die in bestimmten Kreisen vieldiskutierten Analysen von René Girard 1972 und 1988 leiden u.a. daran, daß sie in dieser entscheidenden Hinsicht keine differenzierte Betrachtung der Problematik des „stellvertretenden Opfers“ enthalten; dieser Mangel wird auch nicht von Raymund Schwager (1986) in seinen einschlägigen Interpretationen gesehen und behoben.

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  24. Vgl. dazu z.B. die familienpathologische Erörterung des Sündenbock-Schemas bei H. E. Richter (Patient Familie und Eltern, Kind, Neurose) und die organisationssoziologischen Bemerkungen („Ein Verantwortlicher wird gemacht und mit der ganzen Schuld beladen”) bei Luhmann (1991).

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Weiß, J. (1998). Stellvertretendes Leiden. In: Handeln und handeln lassen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08052-7_7

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