Zusammenfassung
Das Gesetz unterscheidet Immissionen von Emissionen. Unter Immissionen werden im Gesetz alle schädlichen Umwelteinwirkungen aus dem industriellen, gewerblichen, häuslichen oder dem Verkehrsbereich verstanden. Unter Emissionen werden die Luftverunreinigungen verstanden, die von einer Anlage ausgehen. Emissionen sind es also, die innerbetrieblich durch gezielte Maßnahmen beeinflußt werden können. Das Gesetz gilt unter anderem für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, Brenn- und Treibstoffen und für alle Belange des Verkehrswesens. Es enthält Vorschriften für die Luftreinhaltungsstrategien, die Berücksichtigung des Immissionsschutzes bei allen Planungsmaßnahmen sowie Vorschriften über den Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und den Störfallbeauftragten. Darüber hinaus bezieht das Gesetz den allgemeinen Gefahrenschutz im Bereich genehmigungsbedürftiger Anlagen mit ein. Grundprinzip des Gesetzes sind das Verursacherprinzip und das Vorsorgeprinzip, wonach dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden muß.
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© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Müller, KP. (1999). Schadstoffe in der Luft. In: Umweltschutz in der metallverarbeitenden Industrie. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07987-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07987-3_2
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