Zusammenfassung
Das Charakteristikum der Zeitarbeit ergibt sich aus der Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis.3 Sind Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis bei einem Normalarbeitsverhältnis identisch, so fallen sie bei einem Zeitarbeitsverhältnis auseinander (BROSE/SCHULZE-BÖING/WOHLRAB-SAHR 1987, S. 284). Wie aus Abbildung 1 ersichtlich, wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitsvertrag begründet. Dieser verpflichtet zur vollen Übernahme von Arbeitgeberpflichten und -risiken (HANAU/ADOMEIT 1994, S. 155; HANAU 1997, S. 1278 f.). Das Beschäftigungsverhältnis kennzeichnet demgegenüber den Ort der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung, was impliziert, daß eine dritte Partei involviert sein kann und — wie bei der Zeitarbeit — die Übertragung des Weisungsrechts an diesen Dritten.
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Schröer, E., Huhn, K. (1998). Grundlagen. In: Zeit- und Telearbeit. Schriften zur Mittelstandsforschung, vol 79. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07974-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07974-3_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6795-2
Online ISBN: 978-3-663-07974-3
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