Zusammenfassung
„Ich habe meine Schuljahre nicht gut verlebt, ich habe einen strengen Vater . Mein Vater ist jeden Tag betrunken gewesen. Er hat uns jeden Tag geschlagen, mein Vater hat mich mit einer Schnalle vom Riemen auf den Kopf geschlagen und ich habe oft draußen im Schnee geschlafen und habe oft hungern müssen; es haben sich oft Leute beschwert, daß wir jeden Tag draußen geschlafen haben. Mein Vater ist sehr jähzornig gewesen, er hat das ganze Geld versauft. Wir waren 21 Geschwister, 7 leben noch. Meine Mutter hat oft Schläge bekommen und konnte nicht aus den Augen sehen, so hat mein Vater sie geschlagen. Wenn er von der Arbeit kam, war er immer betrunken; statt daß er uns das Fleisch gab, hat er es dem Hund hingeworfen; er hat unseren ganzen Hausstand verbraucht; wir hatten nur einen Tisch 2 Betten und Bänke, wir haben mit 6 Kindern in einem Bett geschlafen und haben uns mit unserem Zeug zugedeckt. Wie ich 13 Jahre alt war, mußte ich den Haushalt führen, meine Mutter ging auf Arbeit, mein älterer Bruder hat die Kinder nach der Warteschule gebracht. Wir haben oft in der Schule gefehlt, es kam dann ein Polizeibeamter und holte uns ab. Mein Vater hat uns mit der glühenden Lampe beworfen, da haben wir geschrien; er wollte mit dem Revolver nach uns schießen, da haben die Nachbarn es gehört und sind gekommen und haben meinen Vater nach der Polizei gebracht und doch ist er wieder zu uns gekommen.
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Referenzen
Heimann 1922, Lebensläufe, S. 44f.
Heimann 1922, Lebensläufe, S. 42f.
Zu einer ausführlichen Würdigung der hier verwendeten Quellen siehe Kap. 1.2.
Immanuel Fischer: Der Lebenserfolg der Fürsorgeerziehung. In: Wilhelm Polligkeit, Hans Scherpner u. Heinrich Webler (Hg.): Fürsorge als persönliche Hilfe. Festgabe für Prof. Dr. Christian Jasper Klumker zum 60. Geburtstag am 22. Dezember 1928. Berlin 1929, S. 52–102, hier S. 88–90. Leider differenziert Fischer nicht auch bei den Mädchen zwischen Anstalten für Schulpflichtige und Schulentlassene, sondern erklärt nur, dass auch hier die Haltung der als Jugendliche Eingewiesenen etwas kritischer gewesen sei als bei den als Kindern Eingewiesenen. Allerdings soll die Diskrepanz deutlich niedriger gewesen sein als bei den männlichen ehemaligen Zöglingen. Befragt wurden 212 von insgesamt 222 Nürnberger Fürsorgezöglingen, die in den Jahren 1922/23 entlassen worden waren. Zum Setting der Umfrage S. 65.
Ebd., S. 91f.
Vgl. auch Peukert 1986, S. 237.
Heimann 1922, Lebensläufe, A47. Ähnlich gelagert: StAW, 141 N, 2675, Minna Kratge entkam in der Anstalt einer gewalttätigen Stiefmutter und einem alkoholkranken Vater; StAW, 141 N, 4297, Karoline Sievers kam aus einem alkoholkranken Elternhaus und hatte dort grobe Vernachlässigung zu erleiden gehabt; StAW, 141 N, 3107, Frieda Meyer wurde nach wiederholten handgreiflichen Auseinandersetzungen und nach schweren körperlichen Strafen durch ihre Eltern von denselben in die Fürsorgeerziehung gebracht; StAW, 141 N, 4413 Therese Schröder (Name geändert) hatte sich auf Geheiß ihrer Mutter in der Anstalt gemeldet, weil sie angeblich ein Verhältnis mit dem Verlobten der Mutter hatte. Therese entwickelte eine enge Bindung an das Wilhelmstift und schrieb verehrungsvolle Briefe an den Direktor Staats. Alle diese Mädchen fügten sich ohne aktenkundige Probleme in den Anstaltsalltag.
Sie wollte ausdrücklich auf ihrer Dienststelle bleiben und nicht zurück zur Familie. Es ging ihr allein um die Verfügbarkeit ihres Lohnes, der während der Fürsorgeerziehung im Wilhelmstift für sie gespart wurde. StAW, 141 N, 1541, Eißfeldt an die braunschweigische Staatsanwaltschaft am 17. November 1915; Brief Frieda Bahlkes (Name geändert) an das ‚Volkskommissariat für Volksrecht’, vermutl. November/Dezember 1918; zweites Schreiben am 15. Dezember 1918.
Zitat Klara Sendner, in: Argeländer/Weitsch, S. 21; siehe auch Gertrud Mathy ebd., S. 57, 60.
Heimann 1922, Lebensläufe, A 1, 16, 57, 61, 82, B5, 32; Mathy, in: Argeländer/Weitsch, S. 65
Heimann 1922, Lebensläufe, A41, C7, B 11.
Heimann 1922, Lebensläufe, B2.
Sendner, in: Argeländer/Weitsch, S. 21f; vgl. auch ihre Freundin Ilse Giebel, ebd., S. 55. Beinahe identisch liest sich übrigens eine Passage in dem 1926, also zwei Jahre nach Klaras Tagebuchnotizen, von J.M. Breme herausgegebenen Buch: Vom Leben getötet. Bekenntnisse eines Kindes: „Jetzt verlange ich von Dir, Gerd, dass Du die lieben sollst, die ich bin, ohne den geringsten Zweifel. Ich schäme mich nicht, Dir mein Tagebuch zu geben; daß ich Dich lieb habe, weißt Du jetzt; ich habe da allerlei hineingeschrieben von Dir, überhaupt viel geschrieben, was mir meine Dummheit eingab. Ich schäme mich nicht, wenn du das liest, was ich niederschrieb und was ich mit Grauen erlebte. ... Wenn Du dann alles weißt, kannst Du ja handeln, wie Du willst. Aber das eine sage ich Dir, achtest Du mich nicht mehr, so schicke mir das Buch zurück, sei offen und ehrlich, denn nur so könnte ich Dich achten.“ (ebd., S. 208). Die Heldin des Buchs, Gretel, war Opfer von Rufmord, Vorurteilen und einer versuchten Vergewaltigung — selbst war sie in sexueller Hinsicht nie aktiv geworden. Der genannte Gerd stand deshalb auch noch zu ihr, als sie auf der Geschlechtskrankenstation lag und schließlich an ihren Infektionen 17-jährig starb. Infiziert hatte sie sich bei einer jungen Prostituierten, die sie ahnungslos und aus Mitleid bei sich ein paar Mal hatte übernachten lassen.
Sendner, in: Argeländer/Weitsch, S. 37.
Heimann 1922, Lebensläufe, B53. Ilse Koch ist das einzige Madcnen, von dem bericntet wurde, dass sie für Familienleben und Mutterglück schwärmte.
Christine Benninghaus: ‚Von 14 bis 18 sind die besten Jahre’. Selbstwahrnehmung und Zukunftserwartung weiblicher Jugendlicher aus den Unterschichten zur Zeit der Weimarer Republik. In: Jahrbuch für historische Bildungsforschung, Bd. 2, Weinheim, München 1995, S. 257–280, hier S. 270.
Preußische Fürsorgestatistiken für das Jahr 1912, S. 58, Übersicht 22.
Siehe Tab. 37; u. vgl. Anm. 8 dieses Kapitels.
Folgendes siehe Tab. 37.
Erving Goffman: Über die Merkmale totaler Institutionen. In: Ders.: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt/M. 1973, S. 13–122, hier S. 43.
Sendner, in: Argeländer/Weitsch, S. 21.
Loosli 1924, S. 62f. Loosli (1877–1959) Schriftsteller und Journalist, war als uneheliches Kind zunächst bei einer Pflegemutter aufgewachsen. Als sie schwer erkrankte, wurde er ins Waisenhaus gegeben. Von dort kam er 15-jährig auf verschiedene Pflegestellen, wurde dann wegen Diebstahls und Unterschlagung erst ins Jugendgefängnis und später in die Zwangserziehungsanstalt Trachselwald gebracht. Loosli hatte von seiner Pflegemutter ein bescheidenes Vermögen geerbt, das ihm später ein relativ unabhängiges Leben als Schriftsteller und Journalist ermöglichte. 47-jährig schrieb er sein Buch ‚Anstaltsleben’, in dem er seine Erlebnisse in den Anstalten schilderte und das Teil seiner Kampagne gegen die Anstaltserziehung in der Schweiz war. Loosli löste eine breite Debatte über die Jugendfürsorge aus, an deren Ende die Schaffung des bernischen Jugendrechtes von 1930 stand. Siehe Erwin Marti: Carl Albert Loosli 1877–1959. Bd. 1, Zwischen Jugendgefängnis und Pariser Bohème (1877–1907). Zürich 1996, S. 15–51.
StAW, 141 N, 1292. Brief Gertruds an Frl. Engel vom 1. Juni 1925 (Name des Mädchens geändert). Gertrud war auf Wunsch der Mutter wegen Herumtreiberei 1922 ins Wilhelmstift in Fürsorgeerziehung gekommen. 1924 wurde sie in die Mädchen- und Frauenanstalt Himmelsthür überwiesen, nachdem sie behauptet hatte, ein sexuelles Verhältnis zu ihrem Dienstherren und dessen Bruder unterhalten zu haben. Von hier schreibt sie an Frl. Engel, um, wie vereinbart, über ihre ersten Tage in der neuen Anstalt zu berichten.
StAW, 141 N, 565; 592; 747; 814; 888; 926; 1153; 1191; 1228; 2145; 1285; 1428; 1507; 1861; 2022; 2083; 2113; 2145; 2329; 2832; 2945; 2969; 3344; 3592; 3811; 3965; 4026; 4055; 4091; 4187; 4501;4716; 4958; 4992 u. Heimann, Lebensläufe, A 10, 11, 12, 17, 21, 22, 23, 24, 26, 28, 32, 33, 34, 38, 49, 51, 54, 55, 58, 59, 62, 63, 64, 66, 67, 68, B16, 17, 20, 36, 37, 39, 42, 47, 53, 54, 55, C4, 5, 9.
StAW, 141 N, 966, 1658, 3760, 4187, 4189 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A 23, 32, 50, 51, 54, 67, B17, 41.
Heimann 1922, Lebensläufe, A23, 59, B42; siehe auch Kapitel 5.2.5.
Heimann 1922, Lebensläufe, A 10.
Heimann 1922, Lebensläufe, A65.
StAW, 141 N, 4716, 3599, 2329, 1285, 4187, 4297, 4045, 920, 747, 3402, 601, 592, 2432, 4992, 4447, 3760 u. Heimann 1922, Lebensläufe, u.a. A35, 41, 68.
StAW, 141 N, 565, 592,747, 814, 1153, 1228, 1285, 1507, 2022, 2113, 2145, 2329, 2832, 2945, 2969, 3592, 4055, 4187, 4716, 4958, 4992 u. Heimann 1922, Lebensläufe, u.a. A10, 14, 27, 28, 35, 38, 39, 42, 49, 54, 59, 72, 77, B 7, 14, 20, 28, 29, 35, 44.
StAW, 141 N, 1176, Brief der Anna Degen an Direktor Eißfeldt, ohne Datum [vor dem Überweisungsbeschluss vom 10. November 1906].
Ebd., Mitteilung des Amtsgerichts Lutter vom 9. März 1906.
Ebd., Beschluss des Amtsgerichts Lutter vom 10. November 1906.
StAW, 141 N, 331, Eintragung Januar 1907.
Ebd., Eintragung September 1909.
StAW, 141 N, 2001, Auguste Heckemüller. Beschluss des Amtsgerichts Stadtoldendorf vom 11. Mai 1912.
Ebd. Vgl. auch Heimann 1922, Lebensläufe, A33.
StAW, 141 N, 2001, Auguste Heckemüller. Beschluss des Herzoglichen Amtsgerichts Stadtoldendorf, 11. Oktober 1916 u. Eißfeldt an die Staatsanwaltschaft am 25. Juli 1916.
Nur allmählich taucht in der Beurteilung der Unwahrheiten von Mädchen auch psychologisches Verständnis bei den Erziehenden auf. Die Wahrheit, so die Kursleiterin Frau von Schonau an der Freiburger Caritasschule, setze Vertrauen und Achtung voraus, nur über die Hebung des Selbstwertgefühls sei die Besserung ‚unwahrhaftiger’ Zöglinge zu erwarten. Siehe ADCV, CA, VII 78a, Caritasschule Freiburg i. Br. 1918, Fr. v. Schonau: Die weibliche Pflegeerziehung und die weiblichen Rettungsanstalten.
StAW, 141 N, 565, 814, 1037, 1056, 1153, 1634, 1658, 1969, 2237, 2864, 2903, 3205, 3592, 4534, 4821 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A29, 68, B16, 22, 28, C5.
Dazu gehörte oftmals auch das Bettnässen selbst jugendlicher Mädchen. StAW, 141 N, 710, 1511, 1191 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A41.
Heimann 1922, Lebensläufe, C5. Emilies Anfälle waren bereits im Waisenhaus und bei ihrem Aufenthalt bei den Kosteltern bekannt. (Ähnlich auch Wilhelmine Busch, ebd., C10).
Goffman, S. 65.
Sendner, in: Argeländer/Weitsch, S. 22f.
Mathy, ebd., S. 63f; Else Berger ebd., S. 72f; Sendner ebd., S. 10f u. Ilse Giebel ebd., S. 51–54.
Um nur einige zu nennen: Margarethe Böhme: Tagebuch einer Verlorenen. Von einer Toten. Berlin 1905; Hedwig Hard: Beichte einer Gefallenen. O.O. 1906; M.J. Breme: Vom Leben getötet. Bekenntnisse eines Kindes. Freiburg im Breisgau 1926. All diese in Tagebuch- oder Berichtform verfassten Romane gaben übrigens vor, authentisch und nicht fiktiv zu sein. Das Publikum, auch Experten wie Paul Kampffmeyer, rezipierten die Berichte tatsächlich als Originalquellen. Hans Ostwald, der Herausgeber der Groß- stadtdokumente, brachte 1920 noch einmal Hedwig Hards Beichte in einer Auflage von 30.000 heraus und suggerierte, dass ihm dieses 1906 von Hans Reinhard unter Pseudonym geschriebene Werk als Lebensbeichte einer ehemaligen Prostituierten zugespielt worden sei. Regina Schulte zitiert in ‚Sperrbezirke’ dieses Buch irrtümlich als authentische Autobiographie und nicht als Roman. (Schulte, S. 45, 197f. Zu Margarethe Böhme siehe auch Evans, 1997, S. 301–302; u. Kay Dohnke: Placebo und Projektion, taz 8./9. März 1997, S. 44.) Kinofilme: ‚Die Blaue Laterne’, Regie Rudolf Bierbach, mit Henny Porten 1918; ‚Der Reigen’ Regie Richard Oswald, mit Asta Nielsen, 1920; ‚Die freudlose Gasse’, Regie G.W. Pabst, mit Greta Garbo 1925; ‚Dirnentragödie’ Regie Bruno Rahn mit Asta Nielsen 1927; u. ‚Das gottlose Mädchen’ USA 1928.
Liederbuch Lina Kellers, in Argeländer/Weitsch, S.95.
Ebd., S.95f.
90.000 Exemplare wurden bereits 1905 vom Tagebuch einer Verlorenen verkauft. Das Buch erschien in 14 Sprachen und erreichte eine Gesamtaufflage von 1,2 Millionen. (Dohnke, S. 44).
Der EREV und der REM gingen gegen Ende der zwanziger Jahre vor allem gegen die Filme und gegen Martin Lampels Theaterstück ‚Revolte im Erziehungshaus’ vor und beantragten in Eingaben beim Preußischen Innenminister den Widerruf von Zulassungen z.B. für den Film ‚Das gottlose Mädchen’, ein US-Film, der unter anderem in einer Erziehungsanstalt für Mädchen spielte (ADW, EREV 74, Antrag betr. Eröffnung des Widerrufungsverfahrens gegen die Zulassung des Bildstreifens ‚Das gottlose Mädchen’, 23. November 1928. Siehe auch ADW, EREV 86, Kritik zum Theaterstück ‚Das Mädchen in der Fürsorge’ von Heinz Eule, Vossische Zeitung Nr.168, 16. Juli 1931).
Lina Keller an ihren Bruder und dessen Frau am 6. Oktober 1926, in: Argeländer/Weitsch, S. 97.
Else Berger an ihre Mutter am 24. Oktober 1925, in: Argeländer/Weitsch, S. 81. In einem späteren Brief an den Direktor trägt Else Berger einen ähnlichen Gedanken vor: In der Anstalt würden die Mädchen durch Härte und ‚Höhnichkeit’ zur Verzweiflung gebracht, aber er werde erkennen, dass alles, was er an den Mädchen tue, keinen Segen habe. November 1925, ebd., S. 82.
Die Anstalten sind Hochschulen des Lasters. In: Die Stimme, 1. Jg. (1921) H. 3, S. 20f. Die Autorin bleibt anonym und wird lediglich als ehemaliger Fürsorgezögling aus München vorgestellt.
Von der Anstalt ins Bordell. In: Die Stimme, 1. Jg. (1921) H. 7, S. 54. Auch hier blieb die Autorin anonym.
StAW, 141 N, 1089, 2234, 3965; u. Heimann: Lebensläufe, A33, 37, 38, 42, 43, 57, 81, B8, 17, 19, 20, C4, 6.
Siehe dazu auch Loosli, S. 130.
Sendner, in: Argeländer/Weitsch, S. 38f.
Argeländer/Weitsch, S. 114.
Sendner, in: Argeländer/Weitsch, S. 14, 16, 19, 21; Giebel, in: Argeländer/Weitsch, S. 20, 54 u. Berger in Argeländer/Weitsch, S. 74f, 83–86.
Davon berichtet z.B. der ehemalige Fürsorgeerziehungszögling Elisabeth Donkten 1913, in: Kurt Schneider: Persönlichkeit und Schicksal eingeschriebener Prostituierter. Berlin 1921, S. 74f; vgl. auch Peukert 1986, S. 235–239.
StAHH, EaO, C 11. Kassiber ohne Datum, ca. 1905. „Meine liebe süße Helena, Du wirst gewiß schon lange auf einen Brief von mir gewartet haben, ich konnte aber leider nicht schreiben. Denn ich hatte vor vier Wochen erst einen Brief geschrieben und ihn ei- nem zur Beförderung gegeben. Dieser jedoch warf ihn einfach auf den Müll. Hätte ihn ein Freund von mir darauf nicht gleich zerrissen, so würde ihn 5 Minuten später Herr Schulz in den Händen gehabt haben. Hatte da Sonnabend Deinen Brief in der Wäsche erhalten und daraus ersehn, dass Du augenblicklich in einer sehr schlechten Lage bist; meine liebe Helena. Aber immer den Kopf hochgehalten, denn nur dem Mutigen gehört die Welt. Solange Du mein bist, brauchst Du nichts zu fürchten. Denn obgleich Deine Eltern nichts von Dir wissen wollen, so will ich mich stets bemühen, Dir mit meiner Liebe stets zur Seite zu stehen. Schreibe mir nur stets getrost, wenn Du irgendein Anliegen hast, wenn es in meinen Kräften steht, so will ich es stets mit der größten Liebe erfüllen. Ferner schreibst Du mir, ich möchte Dir vergeben, daß Du ohne mir ein Wort davon zu sagen davon liefst. Darin habe ich Dir schon längst vergeben, liebe Helena. Ich habe Dir im Stillen sehr die Freiheit gegönnt. Nun aber, da Du wiedergekommen bist, will ich versuchen, Dir Deinen Schmerz mit meiner Liebe zu lindern. Denn, meine liebe süße Helena: Keine Rose, keine Nelke blüht so heiß, als die Liebe, die ich nur weiß. Habe den vorletzten Brief auch empfangen und mich sehr dazu gefreut. Ich möchte Dich bitten, eine frische Locke hinüber zu schicken, denn ich legte die erstere in mein Bett. Als nun meine Betten ausgeklopft wurden, ist mir die Locke gestohlen worden, ich fand sie nachdem bei einem Knaben wieder vor und nahm sie ihm selbstverständlich wieder weg. Jetzt wollte er aus Rache hingehen und mich verklatschen, da blieb mir nichts übrig als die Locke in den Ofen zu werfen. Nun sei Du bitte so gut und schicke mir, wenn Du kannst, am Sonnabend in der Wäsche eine neue Locke, liebe Helena. Zerreiße Du bitte meine Briefe die ich Dir schreibe, wenn Du sie gelesen hast, sofort entzwei. Schicke mir bitte nur noch am Sonnabend in der Wäsche, denn wir haben da einen, der unsere Wäsche austeilt ohne sie zu [kontrollieren]. Grüße bitte M. Ahrens von G. Barett, M. Maselowsky von G. Bugmann und J. Sternberg von K. Sigismund. Nun sei auch Du gegrüßt und geküßt von Deinem Dich liebenden Otto “
Gertrud Herrmann: Formen des Gemeinschaftslebens jugendlicher Mädchen. Sozialpsychologische Untersuchung in einem Fürsorgeerziehungsheim. Leipzig 1929, S. 49f.
Ebd., S. 45.
Weiße Sklaven. In: Der Verfehmte, 1. Jg. (1920) H. 4, S. 1f. Auch in der Feuerbergstraße wurde bei Fluchten die ganze Gruppe durch die Streichung von Vergünstigungen bestraft. Rothe berichtete, dass die Erbitterung der Mädchen über die Ausreißerinnen, sehr groß sei und sie wiederholt gebeten wurde, den Wiedereingelieferten das Dreifache an Prügel zukommen zu lassen. StAHH, Jb 1, 515, Brief Oberin Rothes an die Behörde für öffentliche Jugendfürsorge, 30. Mai 1912, Bl. 38–40.
Peukert 1986, S. 234f.
Peukert 1986, S. 240–246; Gräser, S. 105; Blum-Geenen 1997, S. 411–421, u. Köster, S. 204–209.
ADW, EREV, 76, Auflistung der Revolten. 1929 revoltierten die Mädchen im Heim Waldfrieden bei Berlin-Lichtenrade. Im Dezember 1931 kam noch eine weitere Mädchenrevolte in einem Erziehungsheim in Hannover hinzu, siehe ADCV, SkF, E05/03b.
ADW, EREV, 111, Antworten auf die Rundfrage des EREV nach Angriffen und Ausschreitungen in Erziehungsheimen vom 8. Juli 1930.
ADW, EREV, 86, Aufruf in der ‚Roten Fahne’ vom 5. Februar 1929: ‚Ehemalige Fürsorgezöglinge, wir brauchen Euch!’ Gesucht wurden Aussagen für die Verhandlungen im preußischen Landtag. (ADW, EREV, 76, Notiz des Bundes evangelischer Mädchenschulen, März 1931. Revolte im Mädchenerziehungsheim Waldfrieden.) Angeblich kam es zu dem Aufstand nach der Agitation der Mädchen durch Angehörige der Jugendorganisation der KPD. (ADW, EREV 74, Flugblatt, gefunden in der Anstalt Eichendorf 1931, vom Kommunistischen Jugendverband Deutschlands; vgl. auch Peukert 1986, S. 245; Kuhlmann, S. 35; Blum-Geenen 1997, S. 416–421 u. Köster, S. 206f).
Redepenning 1911, S. 528 u. Cramer 1911, S. 503. Beide beschreiben die psychiatrische Beobachtungsstation in Göttingen.
Rüdin auf dem 1. Bayerischen Jugendfürsorge- und Zwangserziehungstag, 1911, S. 29.
StAHH, Jb 1, 479, Bl. 52f. Brief der Oberin Rothe an die Behörde für öffentliche Jugendfürsorge vom 23. Dezember 1916: ‚Hysterische Epidemien’.
StAW, 141 N, 3959, Brief Eißfeldts vom 20. Oktober 1909 an die Herzogliche Kreisdirektion mit der dringenden Bitte um die berweisung des Mädchens an die Irrenanstalt.
StAHH, EaO, C14, Protokoll einer Sitzung o. Dat. (letztes Quartal 1910) in der Erziehungsanstalt mit dem Oberlehrer Blunk, Inspektor Krüger, den beteiligten Zöglingen und Dr. Crasemann.
StAHH, Jb 1, 478, Bl . 109, 123.
Der Strom des Verderbens braust weiter! In: Rb, 33. Jg. (1913) S. 241–243.
Müller: Die wichtigsten Fehler unserer Fürsorgezöglinge. In: Caritas, 17. Jg. (1912) S. 290–293, hier S. 293.
Sozialdemokratische Einflüsse auf die Jugend des Rettungshauses. In: Rb, 32. Jg. (1912) S. 180–182; Noch einmal Sozialdemokratie in unseren Anstalten, ebd., S. 235f u. Noch einmal Sozialdemokratie in unseren Anstalten, ebd., S. 286–270. Zitat Backhausen S. 270.
Rühle 1911, S. 221.
Curatorium des Greifswalder Mädchenheims: Die Anklage gegen das Greifswalder Mädchenheim. In: Rb, 28. Jg. (1908) S. 51–54. Das Greifswalder Mädchenheim, ebd., S. 187.
Ebd., S. 187.
Wilker: Aus der Praxis der Zwangserziehung. In: ZfK, 16. Jg. (1911) S. 356.
StAHH, Jb 1, 479, Bl. 34, Ergänzung zur Strafliste Monat September 1915 vom 23. Oktober 1915.
Gefährliche Zustände. Aus dem Magdalenenstift zu Stettin. In: Rb, 32. Jg. (1911) S. 45.
Siehe auch Kapitel 3.2.
Verein ehemaliger Fürsorgezöglinge. In: Der Pranger, 1. Jg. (1920) H. 22, S. 2. Siehe auch Harvey 1993, S. 233.
ADCV, SkF, III la, Fa. 2, Agnes Neuhaus: Rede zum 30. Jahrestag des Katholischen Fürsorgevereins, Berlin, 19. Juni 1930.
Der Anteil der Mädchen in der Arbeiterjugendbewegung lag vor dem I. Weltkrieg bei rd. 20 %. Während der Weimarer Republik lag er zwischen 34 und 37 %. Siehe zu dem nicht ganz einfachen Stand der Mädchen in der Arbeiterjugendbewegung auch Martina Naujoks: Mädchen in der Arbeiterjugendbewegung in der Weimarer Republik. Hamburg 1984, S. 24, 29–32.
StAHH, EaO, C 11.
Backhausen: Das Entweichen der Fürsorgezöglinge. In: ZfVJ, 2. Jg. (1911) S. 241–247, hier S. 242f.
StAHH, Jb 1, 470, Bericht der Oberin Rothe an die Behörde für öffentliche Jugendfürsorge, Oktober 1916. Von Jahresbeginn bis zum Oktober 1916 waren 39 von 150 Mädchen aus der Feuerbergstraße entlaufen.
Tab. 38 u. Tab. 39.
Backhausen, in: ZfVJ, 2. Jg. (1911) S. 244.
Siefert 1912, S. 18.
StAHH, Jb 1, 515, Bl. 70, Brief der Oberin Rothe an die Behörde für öffentliche Jugendfürsorge vom 20. Mai 1916 u. StAHH, Jb 1, 478, Bl . 17 b, c, Bericht über die Erziehungsanstalt Ohlsdorf im Jahr 1910 an die Behörde für öffentliche Jugendfürsorge.
Die Hälfte der Ausreißerinnen im Wilhelmstift waren nach spätestens einer Woche wieder aufgegriffen worden (Tab. 38).
Von den nicht näher quantifizierbaren Fluchten der 78 Ausreißerinnen bei Heimann führten mindestens 23 Fluchten zu Familie, Freunden oder Geliebten. (Heimann 1922, Lebensläufe, A7, 14, 17, 18, 29, 31, 60, 62, 68, 79, 80, B 1, 2, 4, 19, 22, 26, 32, 40, 42, 47, 53, 55.) Von den 38 Fluchten der bevernschen Mädchen führten sechs zurück zu Familie und Freunden (StAW, 141 N, 814; 1089; 1406; 2209; 3658; 4189).
Heimann 1922, Lebensläufe, B 1 Dora Grothus.
Preußisches FEG vom 2. Juli 1900, § 21: Wer Fürsorgezöglingen bei der Flucht hiltt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Mark bestraft. (Grotefend, 1900, S. 524). Genau dasselbe Strafmaß findet sich im braunschweigischen FEG vom 22. Oktober 1908, § 15. (Braunschweigische Gesetz- und Verordnungssammlung 1908, Nr. 74, S. 490). Nach dem bayerischen ZEG vom 10. Mai 1902, Art. 13 drohte bei Fluchthilfe eine Geldstrafe von 100 Mark oder sogar Haft (Reeb 1903, S. 92f). Das Hamburger ZEG vom 11. September 1907, § 16, sah bei Beihilfe zur Flucht eine Geldstrafe bis zu 1.000 Mark oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr vor (Hamburgische Gesetzessammlung 1907, Abteilung I, S. 214).
Nur 5 der 29 zu ihren Familien, Freunden und Geliebten entlautenen Madtcnen wurden m Hamburg durch Eltern oder Schwestern wieder zurückgebracht. Von den bevernschen Mädchen war es nur eine. (Heimann 1922, Lebensläufe, A68, 79, 80, B2, 55 u. StAW, 141 N, 1089).
Heimann 1922, Lebensläufe, A5, 18, 43, 48, 57, 77, 82, B7, 20, 37, C6, 9.
Heimann 1922, Lebensläufe, B20 Martha Meyer.
Eigentumsdelikte wurden in der Feuerbergstraße und im Wilhelmstift insgesamt neun vermerkt (StAW, 141 N, 1711; 4189; 2379 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A14, 33, B1, 2, 4, 20). Prostitution oder Verdacht auf Prostitution wurde insgesamt 25-mal festgestellt (StAW, 141 N, 1089; 2234; 2379 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A8, 14, 17, 18, 23, 26, 37, 38, 43, 55, 57, 60, 82, B2, 4, 8, 18, 20, 37, 49, 55, C6). Unterkommen bei Zufallsbekanntschaften, zumeist bei Männern, insgesamt 6-mal (StAW, 743, 920, 1292 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A32, B20, B40).
Siehe Tab. 38 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A5, 8, 17, 23, 38, 55, 60, 72, B 1, 21, 22, 23, 29, C6.
StAW, 141 N, 2903, 3205; u. Heimann 1922, Lebensläufe, A38, 59, 80, B 10.
StAW, 141 N, 2903.
Heimann 1922, Lebensläufe, A38.
Heimann 1922, Lebensläufe, A59.
StAW, 141 N, 1292 u. Heimann 1922, Lebensläufe, B 10, C6.
Tab. 38 u. Heimann 1922, Lebensläufe, A72, B21, B23.
Ebd., A29, 36, 62, 80, B18, 53, C9.
Tab. 39.
Heimann 1922, Lebensläufe, B40.
Heimann 1922, Lebensläufe, B53.
Heimann 1922, Lebensläufe, A45.
StAW, 141 N, 2022.
StAHH, Jb 1, 479, Bl. 54, Auszug aus dem Protokoll der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge vom 3. März 1917 (Name des Mädchens geändert).
Mehrfachnennung möglich: Sechs Mädchen schnitten sich die Haare ab (Heimann 1922, Lebensläufe A15, 52, 55, B16, C4, 10). Acht Mädchen schluckten Nadeln, stachen sich diese tief in den Körper oder schnitten sich mit Messern und Scherben (ebd., A4, 11, 30, 46, B12, C 1, 2, 6) . Zwei Mädchen verweigerten für längere Zeit das Essen (ebd., A 11, C2). Bei acht Mädchen waren Suizidversuche aktenkundig (ebd., A43, 56, 66, 69, B25, C4, 7, 8). Zwei weiteren Mädchen wurde in psychiatrischen Gutachten Selbstmordtendenz attestiert (ebd., C2, C6).
Redepenning 1911, S. 528.
Krafft, S. 226.
StAHH, Jb 1, 479, Bl. 49, Physikatsprotokoll Dr. Maes vom August 1916 (Name des Mädchens geändert).
Heimann 1922, Lebensläufe, All, 30, 46, 52, C 10.
Heimann 1922, Lebensläufe, Al 1, 43, 46, 52, B 12, Cl, 2, 4, 7. Zum Zusammenhang zwischen sexuellen und anderen Gewalterfahrungen in der Kindheit und selbstverletzendem Verhalten siehe Ulrich Sachsse: Selbstverletzendes Verhalten. Psychodynamik — Psychotherapie. Das Trauma, die Dissoziation und ihre Behandlung. Göttingen 1999, S. 41f, 45.
StAW, 141 N, 3172.
Zu Selbstverstümmelung in Gefängnissen und beim Militär siehe auch Ernst Trömmer: Selbstverstümmelung und Selbstbeschädigung. In: Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, 99. Jg. (1925) S. 400–408, hier S. 401.
Mönkemöller war 1899 schon ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass zu einer Anstalt auch Selbstverstümmelungen gehörten, und äußerte sich überrascht, als in der von ihm untersuchten Berliner Erziehungsanstalt für Jungen, Lichtenberg, kein Fall von Selbstverstümmelung vorgekommen war, „obgleich unsere verwahrloste Jugend sonst ein dringendes Interesse daran hat, krank zu erscheinen, um sich um die wenig geschätzte Arbeit herumzudrücken.“ Mönkemöller 1899, S. 50; u. Redepennig 1911, S. 528.
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Schmidt, H. (2002). Die Zöglinge. In: Gefährliche und gefährdete Mädchen. Sozialwissenschaftliche Studien, vol 38. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07653-7_6
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