Zusammenfassung
Aus den vorhergehenden Ausführungen ergibt sich, daß für die Abgrenzung der Entwicklungsländer verschiedene Kriterien angewendet werden können. Die weiteste Definition schließt aus dem Kreis der Entwicklungsländer praktisch nur die westeuropäischen Staaten, Nordamerika, Australien und Neuseeland aus. Diese im folgenden als Abgrenzung 1 bezeichnete Umschreibung des Begriffs Entwicklungsland entspricht den von der Weltbank aufgestellten Bedingungen, daß alle Länder zum Kreis der Entwicklungsgebiete zu rechnen sind, deren durchschnittliches Volkseinkommen pro Kopf unter dem Satz der genannten Gebiete liegt. Zieht man gemäß dieser Abgrenzung die genannten Staatengruppen (Westeuropa, Nordamerika, Australien und Neuseeland) von den für die Erde ermittelten Globalzahlen ab, so gehören insgesamt 79 v.H. der Erdoberfläche und 82 v.H. der Erdbevölkerung zu den Entwicklungsländern (vgl. die Tab. auf S.20).
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Evers, H. (1960). Versuch einer Abgrenzung. In: Probleme der Regionalplanung in den Entwicklungsländern. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 886. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07563-9_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07563-9_3
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