Zusammenfassung
Als wirtschaftliche Grenze für den Einsatz des Elektro-Schlacke-Schweißens gilt eine untere Blechdicke von 40 mm. Normalerweise wird der Schweißdraht von oben durch eine gebogene kupferne Schweißdüse zugeführt, in der er gleichzeitig gerichtet werden soll. Um die Elektrodenführung vor zu starker Wärmeeinwirkung durch das Schlackebad zu schützen, muß ein bestimmter Abstand zwischen Schlackenbadoberfläche und Düsenrand eingehalten werden. Außerdem taucht der Draht je nach Schlackenbadhöhe noch bis zu 40 mm in das Bad ein, so daß eine beträchtliche freie Elektrodenlänge entsteht, und der Draht an seinem Ende unbeabsichtigte Pendelungen ausführt. Bei Blechdicken oberhalb 40 mm sind diese Pendelbewegungen von geringerer Bedeutung, jedoch besteht bei dem Schweißen dünnerer Bleche mit kleinerem Luftspalt die Gefahr, daß der Schweißdraht die Kupferbacken berührt, und diese durch den Kurzschluß und dem damit verbundenen Lichtbogen beschädigt werden. Durch eine ungenaue Führung des Drahtes wird ein ungleichmäßiger Einbrand erzeugt.
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Henning, A.H., Krekeler, K., Gronwald, R. (1966). Versuchsdurchführung. In: Untersuchungen zum Elektro-Schlacke-Schweißen von Blechen geringer Wanddicke. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1703. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07487-8_4
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