Zusammenfassung
Die Bewertung der im eigenen Betrieb hergestellten Anlagen, Halb- und Fertigerzeugnisse (Erzeugnisbestände) hängt von den nicht zweifelsfrei auszulegenden Begriffen „Herstellungskosten“und „Teilwert“ ab, die außerdem vom betrieblichen Abrechnungswesen her nicht immer leicht abgrenzbar sind. Ferner sind die Bewertungsgrenzen für die Zwecke der Ertragsbesteuerung einerseits und für die Zwecke der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens andererseits unterschiedlich. Die Finanzbehörden haben deshalb im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Verfahrensanweisungen hierzu erlassen.
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Brünig, W. (1967). Erzeugnisbestände. In: Steuer-Taschenlexikon für die GmbH. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07318-5_24
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