Zusammenfassung
Bisher wurde die betriebliche Zwischenverpflegung unter arbeitsphysiologischen und organisatorischen Aspekten behandelt; die Kostenfrage wurde vernachlässigt. Diese Einschränkung konnte vorgenommen werden, da bei der Durchführung betrieblicher Sozialmaßnahmen im allgemeinen Kostenfragen gegenüber den sozialen Gesichtspunkten zurücktreten.
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Literatur
Dieser Satz von DM 1,50 ist bis Februar 1967 unverändert geblieben.
Auch in dem RKW-Bericht wird die vorerwähnte irrige Interpretation der Lohnsteuerrichtlinien herangezogen, wenn es heißt: ». . . im Sinne des Essensteilnehmers (dürfen) die Kosten für eine Essensmarke den Betrag von DM 1,50 nicht übersteigen, wenn der Aufwand für sie steuerfrei bleiben [37]
Unberücksichtigt bleibt bei den Besorgungskosten der Wert des Produktionsausfalls bei produktiven Arbeitskräften während des Besorgungsvorgangs, da es kaum möglich ist, diesen quantitativ zu ermitteln.
Siehe hierzu S. 21.
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Endter, J.G. (1967). Die Kosten der betrieblichen Zwischenverpflegung. In: Beitrag zur Gestaltung der betrieblichen Zwischenverpflegung. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1872. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07118-1_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07118-1_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-06205-9
Online ISBN: 978-3-663-07118-1
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