Zusammenfassung
Wir leben im Zeitalter der Demokratie. Aber herrscht unter uns in Leben und Wissenschaft Einmütigkeit darüber, was unter diesem Begriff zu verstehen ist? Gehört er etwa schon zu den „Prachtausdrücken“, von denen einst der geistvolle Philologe Jakob Bernays spöttelnd sagte, sie seien jedem Gebildeten geläufig und keinem Denkenden verständlich?
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vom sittlichen Problem der Macht. 5 Essays. Bern 1948. S. 105 ff., speziell S. 115 ff.
Vgl. Contr. soc. 1 cap. 7. — Ahnlich schon E. Brandenburg. Die Reidisgriindg. 1= (1924) S. 125 ff.
Geschichte des Altertums (1 Aufl.) 4 (1901) S. 491.
M. Volkening, Das Bild des attischen Staates in der pseudoxenophontisdien Schrift vom Staate der Athener (Diss. Münster), Minden 1940. Bekanntlich polemisiert Thukydides im Epitaphios gegen Ps.-Xenophon: Volkening S. 41 ff. Vgl. auch E. Rupprecht, Gnomon 18 (1942) S. 4,f.
Fr. Warncke (Dr. jur., Dozent a. d. Univ. Köln), Die demokratische Staatsidee in der Verfassung von Athen (Bonn 1951).
Gesammelte Abhandlungen Bd. 1 (1941) S. 43 (zuerst erschienen 1906).
J. B. Hofmann, Etymolog. Wärterbuch des Griechischen 2 (1950) S. 279 s. v. nbl.tç.
H. Bolkestein, Wohltätigkeit und Armenpflege im vorchristlichen Altertum (Utrecht 1939) S. 453.
Kleine Schriften 2 (1924) S. 507 ff.
Gesch. d. Altertums, Neuausg. Bd. 4,1 (1939) S. 548.
U. Wslcken, Griech. Gesch. im Rahmen d. Altertumsgeschichte. 7. Aufl. (1951) S. 147 £ Die Periklesstatue des Kresilas trägt den Helm als Zeichen der Strategenwürde, aber nicht die Rüstung etc., durch die das Militärische überbetont worden wäre. Plut. Per. 3 weiß vom wirklichen Sachverhalt nichts mehr.
Zur zeitlichen Ansetzung des Fragments vgl. Stier, Grundlagen und Sinn der griedzisdten Geschichte (1945) S. 443.
Nach der (hier leicht veränderten) deutschen Übertragung von W. Kranz, Vorsokratisdx Denker (1939) S. 57.
Gesch. d. Altertums. 2. Aufl., 4,1. S. 665.
Per. 14. In dein von E. Ziebarth verfaßten Artikel ‘Esatpeia der Paulyschen Realenzyklopädie Bd. 8, 1373 f., ist überraschenderweise diese Stelle übersehen, obwohl sie gerade für dieses Thema besonders bedeutungsvoll ist. Richtig beurteilt im wesentlichen diese Frage G. Prestel in seiner (in den Grundauffassungen freilich ganz verfehlten) Schrift,Die antidemokratischen Strömungen im Athen des 5. Jhdts.` (1939) S. 44f.
Das ist bei Prestel S. 46 vällig verkannt, der von einer „.Partei des Demos“ sprechen will.
H. Bogner, Die verwirklichte Demokratie (1931) S. 70. Das Buch ist bekanntlich leider eines der betrüblichsten Beispiele für die Entartung einer wissenschaftlichen Untersuchung zur nur noch notdürftig wissenschaftlich getarnten Schmähschrift und deshalb wertlos, ungeachtet einiger zutreffender Einzelformulierungen, die in ihr begegnen.
B. Eupolis fr. 94 Kock. Vgl. Plut. Per. B.
Berninaausg. (1940) S. 645.
The history of freedom and other essays (1907) S. 10.
wie Plutarch es in seinem,Perikles` (besonders 9 ff.) auf Grund der feindselig ein-gestellten Tradition hinstellt, der dem großen Athener die politischen Methoden und Zielsetzungen etwa eines C. Gracchus oder Caesar zutraut.
Per. 8; vgl. ferner 5 über sein ganzes Auftreten und seine Haltung in der Volksversammlung (die ihn von dem rüden Gebaren späterer Demagogen im Stile eines Kleon aufs bestimmteste unterscheidet), was sicherlich nicht zu Recht auf den Einfluß des Philosophen Anasagoras zurückgeführt wird, den ein Adliger wie Perikles hierfür wirklich nicht benötigte.
Vgl. Grundlagen und Sinn der griechischen Geschichte S. 271; P. R. Rohden, Robespierre. Die Tragödie des politischen Ideologen (1935) S. 375 ff.
So wollte kürzlich der englische Forscher Morrison Perikles’ Stellung aus der Lage einer durch die Zeitverhältnisse modifizierten Demokratie erklären und sie mit der Stellung Churchills und Roosevelts im letzten Weltkrieg vergleichen, was in jeder Hinsicht schief ist; vgl. die Kontroverse zwischen Morrison und Gomme im Journal of Hellenic Studies 70 (1950) S. 76 f.
Vgl. Xenophon, Memorabilien 3,7,6.
Fast schon am Ausgange der klassischen Demokratie hat bekanntlich Protagoras dieser Überzeugung in seinem bei Plato, Protag. 320 c ff., erhaltenen »Mythos“ Ausdruck gegeben; s. A. Menzel, Heilenika, Gesammelte kleine Schriften (1938) S. 88 ff.
Aristot., Politik 1,9 p. 1253 a 2 f.: & t tvapwnoc cpüaet aot ttucbv %ÿ:ov.
Anders urteilt jetzt C. Hignett in seinem schönen Buche „A history of the Athenian Constitution to the end of the fifth century b. C.“ (Oxford 1952) S. 255 ff. Seine Meinung, die Tendenz zur Reinerhaltung der Bürgerschaft sei ein Anliegen konservativer Kreise, ist m. E. völlig verfehlt, da für letztere fürstlicher Rang oder Reichtum stets wichtiger waren als irgendeine Volks-oder Staatszugehörigkeit. Ganz anders als der Adel denkt in diesen Dingen die breite Masse der Bevölkerung. Sie ist es auch, die das an sich gesunde — Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus übersteigert, um so rascher und verheerender, je mehr sie zum Proletariat herabsinkt bzw. herabgedrückt wird (was bei den Athenern jener Zeit — gegen Hignett S. 346; vgl. auch 258! — nicht der Fall war).
se A. H. M. Jones, The economic basis of Athenian democracy, Past & Present 1 (1952) 18.
Man hat nun geglaubt, in seinem Urteil so weit gehen zu müssen, daß man „wie in Sparta letzten Endes auch; in Athen nur eine Sekte“ walten sieht, „die sich aristokratisch über ihre Umwelt erhebt” 42. Aber unsere Quellen
Ed. Meyer, Geschichte des Altertums 5 (1902). S. 221: eine Formulierung, die darin m. E. zu einseitig ist, daß sie nur an zweifelhaftes Gesindel.denkt, wovon nur zum kleinsten Teile bei dem Bürgerrechtsgesetz die Rede sein kann.
Die antiken Vorläufer der modernen Kritiker der griechischen Haltung stammen, wenn ich recht sehe, alle aus den Kreisen der Monarchie, sei es Philipp V. von Makedonien in seinem Mahnbriefe an die Larisäer (Dittenberger, Sylloge inscr. Graec.s Nr. 543) oder Kaiser Claudius (Tacitus, Ann. 11,24).
H. Berve, Griech. Geschichte 4 1 (1951) S. 322 (gegenübender Formulierung in der 1. Auflage von 1931, S. 303, bereits gemildert).
Kleine Sdiriften s (1924), besonders S. 200 ff.
Past and Present 1 (1952) S. 18 ff.
A3iw, nol. teta 1,10 ff. Vgl. dazu die kommentierten Ausgaben von E. Kaiinka (1913) S. 121 ff. und Hartvig Frisch (Kopenhagen 1942) S. 203 ff.
Richtig Jones a. O. S. 18.
Vgl. H. Bolkestein, Wohltätigkeit und Armenpflege im vorchristl. Altertum (Utrecht 1939) S. 249. Treffend weist B. darauf hin, daß tpykvtris,Arbeiter` fast immer Landarbeiter bedeutet, und daß cdnoupyot nicht ganz allgemein Menschen sind, die mit ihrer Hände Arbeit ihr Brot verdienen, sondern Bauern, die ihr Land selbst bearbeiten.
Bolkestein a. O. 249. 454.
a. 0. 455 f. Vgl. 182 f.
Belege bei Bolkestein a. 0. S. 182 ff. 410. S. 183 Anm. 6:,Eine Gesellschaftsgruppe, wie sie in moderner Zeit durch höhere Beamte und Angehörige der freien Berufe gebildet wird, die, ahne Vermögen zu besitzen, doch ein nicht unerhebliches Einkommen genießen, hat es im klassischen Altertum so gut wie gar nicht gegeben’. — Richtig die Bemerkung: S. 184 f:,Wenn später a.twx65 zur Bezeichnung von arm gebraucht wird, und zwar viel häufiger als in der klassischen griechischen Literatur, so liegt die Vermutung nahe, daß in der Welt, in der dieser Sprachgebrauch entstanden ist, die äußerste Armut, die die Griechen mit diesem Wort zu bezeichnen pflegten, größeren Umfang angenommen hat.’
Der mit dem Worte 2-«85 für,Volk` zusammengesetzte. Name bezeugt das Alter der Institution: Ed. Meyer, Gesch. des Alt. 32 (1937) S. 607.
1. Daß in diesen Zusammenhang, zur Abwehr gegen Bettelei, der v6p.oç äpyiaç, das Gesetz gegen Arbeitsscheu Verarmter, gehört, hat Bolkestein a. O. S. 283 ff. nachgewiesen.
M. Pohleryz, Staatsbürgerl. Erziehung im griech. Unterricht (1925) S. 29. as Bolkestein a. O. S. 284,2.
Vgl. Jones a. O. S. 23: „The great majority of the citizens earned their living by the work of their hands, as peasant farmers, craftsmen, shopkeepers, seamen and labourers; so contemporary witnesses state, and so detailed evidence, so far as it goes, suggests.“
Lykurg 24; Apophthegm. Lacon. 221 c.
Zu Unrecht verallgemeinerte die frühere Forschung die Auffassung der Philosophen, des Plato und namentlich des Aristoteles, „nur derjenige dürfe vollberechtigter Staatsbürger sein, der ohne körperliche Arbeit leben und sich ganz dem Staate und der eigenen geistigen Ausbildung widmen kann“ (Ed. Meyer, Kl. Schriften 1,199). Es war durchaus berechtigt, wenn Ed. Meyer darauf hinwies, daß diese spätere griechische Staatstheorie „aus reaktionären Strömungen erwachsen ist und durchaus reaktionäre Tendenzen verfolgt” (a. O.). Sie entstammt dem Idealbilde des spartanischen Staates (vgl. dazu W. Jaeger,Paideia 1, 1934, S. 116 f.).
O. Schultheß, Das attische Volksgericht; Rektoratsrede Bern 1921, S. 28.
Vgl. Busolt-Swoboda, Griech. Staatskunde 2 (1926) S. 849.
Eben wegen dieses ausgeprägten Staatsbewußtseins wird es kaum angehen, die Demokratie des Perikles als Typus des,liberalen` Staates mit M. Pohlenz (Staatsgedanke und Staatslehre der Griechen, 1923, S. 31) zu bezeichnen, trotz Pohlenz’ Einwendungen.
Schultheß, S. 16 f., der treffend darauf hinweist, daß es bezeichnenderweise die Oligarchen waren, die im Jahre 411 grundsätzlich jede Entschädigung für Ausübung staatlicher Funktionen aufhoben.
Klio, 4. Beiheft (1906).
Welchen Zorn diese Haltung in den Kreisen der oligarchisch-oppositionellen Reaktion hervorrief, die hier mit Recht ein Abrücken von dem gewohnten Pochen auf Standesprivilegien sah, lehrt die pseudoxenophontische Schrift, besonders in dem haßerfüllten Ausfall 2,19, dessen moralische Diffamierung sich offensichtlich gegen Perikles richtete, wie man — m. E. (gegen neuere Zweifel) mit vollem Recht — längst ausgeführt hat. Vgl. u. a. H. Frisch a. O. S.284 f.
Beide Bedeutungen, die sich genau so in unserem Worte,Volk` wiederfinden, die engere als die,Unterschicht`, die weitere als das alle Schichten umfassende,Volk`, die Gesamtheit, finden sich bekanntlich in den Gedichten Solons.
Vgl. auch 5,78: togyopia: 5,92: iaoxpaTia. Im Skolion auf die Tyrannenmärder: taovôµoug T ‘ASr4vag > aotro&Trv.’Ioovopia tritt bei Pseudoxenophon nicht auf, heißt es doch bei ihm (1,8) ganz geradezu: der Demos von Athen will frei sein und herrschen. Daraus ergibt sich klar, daß der ausschließliche Gebrauch von SrpoxpaTia bei ihm wohlüberlegte Absicht ist. — Zu Isonomia etc. s. auch Busolt-Swoboda 1, S. 417 f.
Vgl. E. Laroche, Histoire de la racine ve e-en grec ancien (Paris 1949); dazu E. Risch, Gnomon 24 (1952) S. 76. Aus der Grundbedeutung,Ordnung` entwickelten sich in der Sphäre der Musik die Bedeutung,Melodie,,Liedgattung` (vgl. zuletzt M. Wegner, Das Musikleben der Griechen, 1949, 177. 220) und im religiös-sozialen Bereiche die Bedeutungen,Ritus`,,Sitte. Seit 500 v. Chr. hat sich die Bezeichnung der Gesetze als vGpot in Athen durchgesetzt. Ober die Herrschaft des vèpog s. m. Studie NMilo; (3aatkelig, Philologus 83 (1928) S. 234 ff.; dazu Grundl. u. Sinn der griech. Geschichte S. 446.
Vgl. zuletzt F. Egermann in dem vorzüglichen Sammelband,Vom attischen Menschenbild’ (1952) S. 124 ff., dessen Auffassung sich mit meiner eigenen deckt; vgl. Philol. 83, S. 249.
Demosth. 20 (gegen Leptines) 92. Busolt-Swoboda, Griech. Staatskunde 1, S. 457 ff., 2, S. 1001, Anm. 1.
Politik 4,4 p. 1292 a. Vgl. 4,5 p. 1293 a (Oligarchie).
Busolt-Swoboda a. O. S. 925. Die große Gesetzesrevision nach der Wiederherstellung der Demokratie durch Thrasybul, für die 500 Nomotheten bestellt wurden, vollzog sich noch großenteils in Prozeßform: S. 1012.
Nachweise bei Busolt-Swoboda 1, S. 459.
Busolt-Swoboda 2, S. 1014 f. F. Warncke, Die demokratische Staatsidee in der Verfassung von Athen (1951) S. 112.
Aristoteles zitiert in seiner Politik 3,11 p. 1280 b 10 einen Satz des Sophisten Lykophron, nach dem der Nomos nur den Bürgern die gegenseitigen Rechte zu verbürgen habe und nicht dazu da sei, sie zu guten und gerechten Menschen zu machen.
G. Jöstingmeier in dem Sammelwerk,Die Kirche in der Welt’ (1947) S. 89.
Zur Kritik vgl. die Formulierung, die H.-W. Schrader in der sehr anregenden Studie,Recht und Gesetze (Recht, Staat, Wirtschaft Bd. 3, Düsseldorf 1951, S. 78 ff.), kürzlich gab, daß die wahre Gleichheit gerade in der angemessenen Berücksichtigung gegebener Unterschiede besteht` (S. 80).
Das ist bereits der älteren Forschung (R. Hirzel, Themis, Dike und Verwandtes, S. 273 Anm. 6) aufgefallen.
A3rgv, s[o?. 41,2. Vgl. auch Sundwall a. O. S. 69.
Vgl. die treffende Kritik des Pseudoxenophon und der,Wespen` des Aristophanes bei Schultheß a. O. S. 15.
Vgl. Warnlee a. O. S. 119 ff., der in seinen immerhin auf eine ganze Anzahl erwägenswerter Fakten verweisenden Rechtfertigungsversuch auch die beiden gravierendsten, freilich der Niedergangszeit angehörenden Fälle, die Prozesse gegen die Arginusenfeldherrn und gegen Sokrates, einzubeziehen sucht, worin ich ihm nicht restlos zu folgen vermag.
Politik 4,14 p. 1297 b 37 ff. Die alte Gepflogenheit, daß die Verwaltungsbeamten zugleich Richter waren, ist in Athen durch Solon beseitigt worden.
Sehr aufschlußreich sind die Verse 429 ff. in Euripides’ Hiketiden, in denen der Tyrann als der Eine erscheint, der den v6µoç für sich mit Beschlag belegt hat und deshalb Abscheu verdient.
Wieviel Zeit hat demgegenüber in manchen unserer Parlamente der Abgeordnete mit dem Anhören dessen zu vertun, was in Plenarsitzungen bei der Ausnutzung der vorher — womöglich für große wie kleine Parteien gleich lang — festgesetzten Redezeit durch die Fraktionen für die Parteipresse verzapft wird! Oft rettet ihn nur der Sprung ins Parlamentsrestaurant.
Vgl. Euripides, Hiketiden 436 f. Demosthenes, Kranzrede 170.
Die griechische Komödie (1914) S. 25.
Vgl. auch K1. Oppenheimer, Zwei attische Epitaphien (Diss. Berlin 1933) S. B. – Für den Stand der Diskussion über die attische Komödie ist W. Schmids 4. Band seiner’ Geschichte der griechischen Literatur (2,1, 1946) mit dem Hinundherschwanken der Urteile aufschlußreich. Schmids Unterfangen, aus den Komikern ein Bild des attischen Staates und seiner Gesellschaft zu gewinnen, das »ein sehr nützliches Korrektiv gegen einen nur aus philosophischen und rhetorischen Quellen schöpfenden Pseudo-Idealismus gewisser modernen Philhellenen“ sei (S. 447; vgl. S. 27 f.), verkennt doch das Komische und’ überfordert diese Quelle, ganz abgesehen davon, daß es keineswegs Philosophen und Rhetoren sind, auf deren Urteil sich die positive Bewertung der attischen Demokratie des 5. Jahrhunderts gründet. — Vgl. ferner K. Reinhardt, Aristophanes und Athen, in:,Von Werken und Formen` (1945) S. 292 ff.; W. Kranz, Die Kultur der Griechen (1943); S. 432 ff.; Geschichte der griechischen Literatur (1939) S. 203 ff., 213 ff.
Lit. S. 213; Kultur etc. S. 436; S. 455:,Niemals wieder in der Kulturwelt ist die Freiheit des Wortes und die Offenheit des Gedankens so groß gewesen wie im Zeitalter der Komödie des 5. Jahrhunderts.’
Es weckt wenig Vertrauen zu W. Schmids Urteil über die alte Komädie Athens, wenn es letzten Endes mit idem des Plutarch und Aelius Aristides sich deckt. Dabei hebt er richtig ‘hervor, daß es rationalistische Kühle war, vor der die Phantastik der alten Komödie verschwand, daß man im 4. Jahrhundert schuf für,das Genuß-und Bildungsphilistertum, das die Sophistik erzogen hatte (S. 445 f.), etc. Durch Aristophanes’,Wolken` allein wäre Sokrates — dessen Prozeß fast ein Vierteljahrhundert später stattfand! — nicht zum Tode gebracht worden (gegen S. 449). Durchaus folgerichtig nennt Sch. die Zustände der hohen Klassik,den Strudel des plebejischen Faschings’ (S. 562). Er stellt sich also auf die Seite der Oligarchen. Hier kann er den Pseudo-Idealismus finden, der ihm mit Recht antipathisch ist, nicht auf der Gegenseite.
Vergleichbar ist in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Kampf zwischen Gladstone und Disraeli um des Schicksal des British Empire, in dem die englische Demokratie dem,Imperialisten` Disraeli den Sieg zusprach.
Aristoteles kennt den Ostrakismos nur noch als innerpolitisches Schutzmittel gegen die Tyrannis (Pol. 3,8 p. 1284 a 17 ff.), weiß also von seiner eigentlichen Funktion nichts mehr. Interessant ist, daß die Nachahmung des attischen Sdierbengerichtes in Syrakus völlig mißlang (Diod. 11,87), eben weil die dortige Demokratie sich nicht zu klassischer Vollendung durchringen konnte. Die äußerliche Übernahme einer fremden Institution sichert eben deren richtiges Funktionieren noch nicht, so wenig die Verfassung der USA aus den südamerikanischen Staaten, ihren Nachahmern, echte Republiken gemacht hat. — Daß das Scherbengericht keine,Ausschaltung der Opposition’ in der attischen Demokratie bedeutete, die vielmehr durch die Bürgerschaft und die Komödie lebendig blieb, bedarf wohl keiner Ausführung.
Andokides 3,36 schildert eine Gruppe von Bürgern am Anfang des 4. Jahrhunderts, die sich offen daran desinteressiert erklärt, ob Athen wieder Mauern und Seemacht erhalten werde; „was sie benötigten, käme ihnen nicht aus dem Auslande zu, und von dem Meere (sc. der Seeherrschaft) könnten sie sich nicht ernähren“.
Isokrates, Friedensrede 117.
Gestaltende Kräfte der Antike (1949) S. 82 (erweiterter Neudruck der Leipziger Rektoratsrede,Perikles` von 1940; der Satz lautete damals: „So ist es die brutale Macht Athens und der harte Wille seines Führers gewesen, welche“ etc.: S. 21). Vgl. auch Berves Griech. Gesch. 2 1 (1951), S. 311.
a. O. S. 14 ff. 27 Anm. 15 (nach Thule. 2,13,3; Xen. Anab. 7,1,27; Aristoph. Wespen 656 ff.).
Vgl. jetzt das große Werk von Meritt, Wade-Gery und MacGregor, The Athenian Tribute Lists (1939. 1949/50); dazu V. Ehrenberg, Histor. Ztschr. 173 (1952) S. 540.
Amer. Journal of Archaeol. 17. (1913) S. 64 f.
Oben S. 18. Kaum begreiflich erscheint, daß bei Aristoteles, ‘A,4gv. noX. 28,5, der Oligarch Thukydides in der Liste bedeutender attischer Politiker erscheint, Perikles dagegen nicht! Das beleuchtet den geringen Wert, der dem Urteil des großen Philosophen über die Verfassungsgeschichte Athens beizumessen ist.
W. Kolbe in seiner Kritik von Berves Periklesrede, Hvstor. Ztschr. 166 (1942) S. 118. Berve hat diese ihm sicherlich bekannt gewordenen treffenden Einwände in der Neuausgabe seiner Rede 1949 (vgl. o. Anm. 131) zum Schaden der Sache leider ignoriert.
Um die Wichtigkeit der Wandlung zu unterstreichen, hat. Thukydides hier den berühmten,Melierdialog` eingelegt; man interpretiert ihn richtig, wenn man sich dessen bewußt bleibt, daß die Vertreter des skrupellosen Madhiavellismus, die Athener, sein Volk, die schließlichen Verlierer des großen Krieges sind. Daß die Untat später schwer auf dem attischen Gewissen lastete, ergibt sich besonders aus Xenophons Hellenika 2,2,3.
H. Willrich, Perikles (1936) S. 72 f.
Vgl. V. Ehrenberg, a. O. S. 543. Sein Zweifel an dieser nunmehr von den meisten Sachkennern anerkannten Tatsache (der offizielle Ausfall der Zahlungen würde die „Wiedereinführung im nächsten Jahre zu einem schwierigen und vielleicht sogar riskanten Vorgang gemacht haben“) beseitigt den Nachweis der Tatsache des Nichteinganges nicht.
Vgl. H. Nesselhau}, Untersuchgn. zur Geschichte der delisch-attischen Symmachie. Klio, Beiheft 30 (N. F. Heft 17, 1933) S. 59 ff. 67. Richtig hat N. herausgearbeitet, daß „die entscheidende Wendung von der Symmachie zur cipxtj“ (S. 31) in die Jahre nach 448/46 fällt. Bengtsons Polemik dagegen (Griech. Geschichte S. 197) ist mir unverständlich, zumal Nesselhau f s Auffassung durch die Worte der Abgesandten von Lesbos bei Thukydides (3,10,4) expressis verbis bestätigt wird.
Ehrenberg, Histor. Zeitschr. 173 (1952) S. 547.
Kein Gegenargument bildet der Samische Krieg, von dem H. IVjllrich richtiger als mancher voreingenommene moderne Betrachter urteilte: „Wenn es noch eines Beweises dafür bedürfte, wie notwendig das attische Reich war, wie wenig die einst von Xanthippos, Aristides und Kimon befreiten Städte fähig waren, einen vernünftigen Gebrauch von ihrer Freiheit zu machen, hier war er geliefert“ (a. O. S. 140). Die albernen Sensationslügen des Duris werden m. E. von Willrich (a. O. S. 143) noch viel zu milde beurteilt. Man vergleiche die Behandlung, die die besiegte Inselstadt von Perikles erfuhr, mit der, die Kleon später Mytilene zudachte und um ein Haar in die Tat umsetzte, um die Verschiedenheit beider nlnd ihrer Zeiten zu ermessen.
Abhandlung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1901.
a. O. S. 70.
Geschichte des Altertums 1 3, S. 97 (= 2 4,1, S. 744).
Vgl. auch W. Kranz, Die Kultur der Griechen (1943) S. 436.
a. O. S. 91 (bzw. 738).
Vgl. O. Regenbogen, Die attische Tragödie und der Staat. Aus Unterricht u. Forschg. 1935, S. 101 ff., speziell S. 108.
Regenbogen a. O. S. 104.
Plutarch, Kimon 8.
W. Kranz, Die griech. Philosophie (1941) S. 117. Xenophon, Memorahilien 1,1,11 ff.
S. die vorzügliche Einleitung U. von Wilamowitz-Moellendorf fs zu seiner deutschen Obertragung der Hiketiden (Euripides, Der Mütter Bittgang, 2 1906).
Vgl. G. Rodenwaldt, Die Akropolis2 (1935) S. 35.
Vgl. P. Kretschmer in Gercée-Nordens Einleitg. in die Altertumswissenschaft 18 (1912) S. 510 über va6; und vaw); J. B. Hofmann, Etymolog. Wörterb. des Griedi. 2(1950) S. 211 S. v. va65
Hierher gehört die perspektivische Darstellungsweise, die aller nichtgriechischen Kunstübung von Hause aus fremd geblieben ist; s. dazu Heinr. Schäfer, Von ägyptischer Kunst 3 (1930) S. 250 f.
Eine knappe, eindrucksvolle Schilderung der attischen Klassik hat jetzt H. Berve in der 2. Aufl. seiner Griedi. Geschichte, Bd. 1 (1951) S. 317 ff., gegeben.
S. oben S. 52, 56 f.
Cicero, dem wir die Überlieferung dieser Außerung des Phalereers verdanken, zitiert sie in de off. 2,17 mit Respekt, weil er die ganze Frage unter dem Gesichtspunkt von alnbitus und Demagogie, d. h. in falscher, römischer Beleuchtung, sieht.
Vgl. z. B. die Zusammenfassung seiner religionsgeschichtlichen Arbeiten in dem Büchlein,Griechischer Glaube’ (schwedische Ausgabe 1946, deutsche Bern 1950), S. 78 ff., Gesch. der griech. Religion 1 (1941) S. 691 ff.
Das Relief bei den Griechen (1923) S. 42.
Festgabe für Alfred Weber (1949) S. 175.
Vgl. Ephoros bei Strabo 9,2,2.
Audi C. Hignett kommt jetzt wieder auf sie zurück (a. O. S.250), wenn er schreibt, Perikles’,bold experiment in direct rule by the people’ danke seinen Erfolg,to the peculiar qualities of the Athenian people’, und diese Athener,had a special aptitude for the successful working of popular government’. Das heißt: ein Rätsel durch ein anderes lösen wollen.
Grundlagen und Sinn der griechischen Geschichte S. 275 ff., 452 ff.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1954 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Stier, H.E. (1954). Die klassische Demokratie. In: Die klassische Demokratie. Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07015-3_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07015-3_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-06102-1
Online ISBN: 978-3-663-07015-3
eBook Packages: Springer Book Archive