Zusammenfassung
Bei der Analyse der wesentlichen Konstruktionsmerkmale von ABS-Finanzierungen im letzten Kapitel waren wir an zahlreichen Stellen auf die Beteiligung von (Commercial und Investment) Banken gestoßen — etwa in der Rolle des Assetverkäufers oder der des Garantiegebers. Dem Generalthema der Arbeit entsprechend, gehen die folgenden Überlegungen daher den Chancen und Risiken nach, die speziell far Kreditinstitute aus dem jüngsten Zweig der Securitization resultieren. Dabei konzentrieren wir uns nach den Ergebnissen in 4.3.7 auf den Aspekt der Verbriefung von Forderungen.
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Literatur
Vgl. etwa die Arbeit von MOSS (1989), die trotz ihres Titels “Benefits and Risks of Asset Securitization for Commercial Banks” die Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsart auf lediglich 10 Seiten behandelt (S. 75 – 85). PAVEL (1989) widmet diesem Komplex in ihrem als Standardwerk geltenden Buch nur sechs Seiten (S. 11 – 17). Um eine systematische Analyse bemüht sich im deutschen Schrifttum — allerdings ebenfalls in sehr knapper Form — DICKLER (1991).
Vgl. dazu weiter 6.1 dieser Arbeit.
Bei beiden Strategien sind grundsätzlich ebenfalls die genannten Beschränkungen juristischer Art zu beachten.
Dabei untersuchen wir im folgenden nicht die Verbriefung von Hypothekardarlehen, da hierfür in der Bundesrepublik bereits ein leistungsfähiges Instrument in Form des Pfandbriefes existiert (4.7.1). Weiterhin dürften sich Forderungen aus dem Kreditkartengeschäft kaum für ABS-Transaktionen eignen, da Schuldner in Deutschland ihren Saldo jeweils am Monatsende zurückführen müssen und die Laufzeit der Forderungen daher nur sehr gering ist — vgl. in diesem Sinne Vertreter der Kreditwirtschaft in einem Arbeitskreis bei PAUL (1991), S. 30.
Auf die Rolle von Kreditinstituten als Investoren in ABS wollen wir nicht in einem eigenen Abschnitt eingehen, da diese Perspektive in 4.3.6 bereits ausführlich beleuchtet wurde; aufgegriffen wird dieser Aspekt noch einmal innerhalb von 5.4.
Die folgenden Angaben basieren auf einem Vortrag von Herrn Gerhard Richter, seinerzeit WestLB Düsseldorf, in der 162. Sitzung des Arbeitskreises “Finanzierung” am 15. 5. 1991 sowie KKB BANK AG (1990); vgl. hierzu weiterhin knapp o.V.: Darlehen unterlegt mit KKB-Krediten (1990)
Eine direkte Übertragung der KKB-Darlehen an das SPV anstelle der Zwischenschaltung eines Trust hätte u.U. die Anforderungen an einen “True Sale” nicht erfüllt — vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 525.
Vgl. dazu PREUSCHE/SMOLKA (1992).
Vgl. FUGEL (1991), S. 374 und GERLACH (1992), S. 43 – 45.
Vgl. auch MEISWINKEL (1989), S. 43 – 46.
Vgl. BAUMS (1993), S. 8 mit Hinweis auf § 1 Abs. 3 KWG.
Vgl. zum Überblick SÜCHTING (1989a), S. 34.
Vgl. BAUMS (1993), S. 8.
Vgl. EICHHOLZ/NELGEN (1992), S. 796 zur Vermeidung einer Konsolidierung sowie konkursrechtlichen Fragen.
Vgl. zur folgenden Prüfung BAUMS (1993), S. 9f.
Die zum 1. 1. 1993 in Kraft getretene Vierte Novelle des Kreditwesengesetzes grenzt in § 1 die Kreditvon den Finanzinstituten ab. Letztere sind Unternehmen, die keine Bankgeschäfte betreiben, ihre Haupttätigkeit jedoch im Finanzdienstleistungsbereich ausüben, wozu etwa das Factoring zählt. Diesen Begriff des Finanzinstituts greifen bisher erst die §§ 10 Abs. 6a KWG (Abzug von Beteiligungen) und 12 Abs. 5 KWG (Begrenzung des Beteiligungsbesitzes an Nichtbanken) auf. Bei der ausstehenden Transformation der Zweiten Konsolidierungsrichtlinie in deutsches Recht, die im Rahmen einer fünften KWG-Novelle erfolgen soll, wird dieser Definition erst entscheidende Bedeutung zukommen — vgl. dazu DÜRSELEN (1993), S. 268 und weiterhin 6.3 dieser Arbeit.
Vgl. BAUMS (1993), S. 10.
Vgl. detailliert D. SCHNEIDER (1992), S. 275ff.
Durchschnittlicher Hebesatz nach WÖHE (1993), S. 480; die Belastungen ergeben sich aus der Multiplikation dieses Hebesatzes mit der Steuermeßzahl von 5 % bzw. 0,2 % und anschließender Halbierung.
Vgl. dazu 5.3.4 dieser Arbeit.
Vgl. etwa FUGEL (1991), S. 374, EICHHOLZ/NELGEN (1992), S. 795, COOPER/ WESTPHALINGER (1992), Abb. 17 und 20, EYLES (1992a), S. 17 sowie BAUMS (1993), S. 5.
Vgl. CLAASSEN (1991).
Vgl. o.V.: Cayman Islands (1992).
Vgl. unsere Ausführungen zu den dortigen steuerlichen Vorteilen in 3.2.2 sowie weiterhin o.V.: Steuerparadies Niederlande (1991).
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 525 und auch VON DRYANDER (1991), S. 380.
Vgl. REISCHAUER/KLEINHANS (1993), Nr. 115, S. 1 und Anmerkung 11, S. 8.
Grundlage hierfür ist das Gesetz über Wertpapier-Verkaufsprospekte vom 13. Dezember 1990.
Vgl. VON DRYANDER (1991), S. 383 und BAUMS (1993), S. 11 sowie zu den Rechtsbeziehungen zwischen einem (u.U. ausländischen) Vehikel und den (deutschen) Investoren EYLES (1992b). Vgl. die Prüfung weiterer, sich in Verbindung mit einer derartigen Konstruktion ergebenden Detailfragen (z.B. des Außensteuerrechts) bei G. SCHMIDT (1992) und BONSALL (1993), S. 253ff.
Vgl. BETTE (1993).
Vgl. HAMER (1988), S. 86f.
Vgl. BAUMS (1993), S. 11 und BONSALL (1993), S. 254.
Vgl. VON DRYANDER (1991), S. 381 und BAUMS (1993), S. 381.
Vgl. VON DRYANDER (1991), S. 382, BONSALL (1993), S. 254 und BAUMS (1993), S. 6.
Vgl. etwa ROSENTHAL/OCAMPO (1988), S. 12f. So wurde auch in einem Arbeitskreis mit Vertretern der Kreditwirtschaft argumentiert — vgl. PAUL (1991), S. 30.
Vgl. CHAMMAH (1991), S. 12 und RÜBENACKER (1992), S. 3.
Auf mit der ABS-Finanzierung möglicherweise verbundene Steuerersparnisse geht 5.3.4 ein.
Vgl. z.B. DICKLER (1991), S. 117f. sowie KRAVITT/MACALUSO (1992), § 3, S. 10.
Vgl. CITIBANK (1992), Appendix.
Vgl. ROSENTHAL/OCAMPO (1988), S. 90 – 98 und 231 – 242.
Nach Volumen und Laufzeit der Tranchen der Emission gewichteter Durchschnittszins.
Vgl. ROSENTHAL/OCAMPO (1988), S. 234.
Vgl. zum Begriff der durchschnittlichen Kapitalkosten auch FRANKE/HAX (1990), S. 421 – 425 und VAN HORNE (1992), S. 217f.
Um der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen Rechnung zu tragen, hätten die Autoren alternativ die Fremdkapitalkosten mit (1 — s) multiplizieren können. Stattdessen wählen sie den Weg, das Eigenkapital als Vorsteuergröße anzugeben.
Vgl. SÜCHTING (1989a), S. 312f.
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 527.
Vgl. zur Diskussion um die Gültigkeit von Kapitalstrukturregeln SÜCHTING (1989a), S. 411 – 413 und D. SCHNEIDER (1992), insbes. 566f.
Vgl. die Ergebnisse eines Arbeitskreises mit Vertretern der Kreditwirtschaft bei PAUL (1991), S. 32 sowie bestätigend etwa BONSALL (1993), S. 253. Vgl. auch die empirischen Belege bei SüCHTING (1992), S. 340f. und zu einem Vergleich der Eigenkapitalausstattung deutscher und japanischer Banken SÜCHTING/BONN (1993), S. 68.
Vgl. D. SCHNEIDER (1992), S. 517; dort auch S. 506ff. zu den Prämissen des CAPM.
Vgl. den Überblick empirischer Tests auf dem amerikanischen Kapitalmarkt bei FAMA (1991) sowie für die Bundesrepublik MÖLLER (1988), FRANTZMANN (1989), BAUER (1992) und zuletzt WARFSMANN (1993).
Vgl. ROLL (1977), S. 129 – 131.
Vgl. ROLL/ROSS (1980).
Vgl. D. SCHNEIDER (1992), S. 541.
Vgl. PERRIDON/STEINER (1991), S. 443.
Vgl. jedoch FREYGANG (1993), S. 211f. zu den dabei auftretenden Problemen.
Vgl. STEINER/BAUER (1993) und STEINER/BEIKER/BAUER (1993).
ROSENTHAL/OCAMPO (1988), S. 235, Fußnote 4.
Vgl. KEPPLER (1992).
Vgl. BREALEY/MYERS (1988), S. 181.
Vgl. BAUER (1992), S. 98 und FREYGANG (1993), S. 269 – 311.
Aus diesem Grunde rechnen die Autoren auch mit den Buchwerten für Eigen- und Fremdkapital, während der Ansatz von Marktwerten theoretisch geboten wäre.
Bei SÜCHTING (1989a), S. 436f., werden die Kosten des Aktienkapitals als erwartete Renditegröße berechnet aus der Summe der Dividendenzahlungen und der Steuergutschrift, bezogen auf den Kurs der Aktie am Bewertungsstichtag (sowie eventuell erweitert um eine Dividenden-Steigerungsrate).
Vgl. dazu auch BENSTON (1992), S. 77.
Vgl. auch GREENBAUM/THAKOR (1987).
Eine weitere Ursache dafür, daß Sicherungsgeber Risiken zu geringeren Kosten als der Originator übernehmen, könnte darin liegen, daß die Renditeansprüche ihrer eigenen Kapitalgeber unter denen des Forderungsverkäufers liegen oder von ihnen die Bildung geringerer Eigenkapitalpuffer verlangt wird. Bei einer Verbriefung von Bankforderungen erscheinen diese Fälle aber als unwahrscheinlich, da Sicherungsgeber wiederum meist Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften sind (vgl. 4.3.3.2)
Vgl. ROSENTHAL/OCAMPO (1988), Zeichnung S. 82 sowie die Bemerkungen S. 93 und 96.
Vgl. ROSENTHAL/OCAMPO (1988), S. 92.
Sollte (im Beispiel) First Boston diese Aufgabe übernommen haben, so wäre ebenfalls eine entsprechende Gebühr anzusetzen.
Vgl. hierzu GOODHART (1992), S. 18f. und aus diesem Grunde ebenfalls skeptisch im Hinblick auf Kostenvorteile der ABS-Finanzierung BERNDSEN (1991), S. 193.
Vgl. DANNEN (1989), S. 264.
Es sei denn, auch diese Dienstleistung wurde mit einem etwaigen Schlußertrag des SPV entgolten.
Vgl. FIRST BOSTON (1989a), S. 29.
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 522.
Nach einer entsprechenden Erlaubnis der Bundesbank legte die Gesellschaft im Juli 1993 das erste Asset Backed Commercial Paper-Programm auf DM-Basis auf — vgl. o.V.: ESC plant mit Forderungen unterlegtes CP-Programm über bis zu 1 Mrd. DM (1993).
Vgl. die Ergebnisse eines Arbeitskreises mit Vertretern der Kreditwirtschaft bei PAUL (1991), S. 30 sowie ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 523 und dem Verfasser von mehreren Kreditinstituten zur Verfügung gestellte Unterlagen. In diesem Sinne äußern sich u.a. auch SMALLMAN/ SELBY (1990), S. 244 und VON KÖLLER (1991).
DÖRING (1993).
Vgl. PAUL (1993), S. 849.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 176.
Auf die Sichtweise der Eigenkapitalgeber gehen wir im Rahmen der Gestaltung des Jahresabschlusses unter 5.2.4 ein.
Vgl. BHATTACHARYA/THAKOR (1993), S. 31.
Vgl. dazu auch BERGER/UDELL (1993).
Vgl. zum genauen Inhalt dieser Position 5.3.4.
COONLEY (1991a), S. 3 und ähnlich GORTON/PENNACCHI (1989) und GORTON (1991b), S. 190ff.
Auf diese Gefahr wurde hingewiesen in einem Arbeitskreis mit Vertretern der Kreditwirtschaft — vgl. PAUL (1991), S. 31.
Vgl. BENVENISTE/BERGER (1987).
Vgl. BHATTACHARYA/THAKOR (1993), S. 30 und BOOT/THAKOR (1993).
JAMES (1988), S. 396, spricht in diesem Zusammenhang von der “Collateralization-Hypothese”.
Vgl. KAREKEN/WALLACE (1978) und KEINE (1993).
Es könnnte daher auch diese Vorgehensweise als Moral Hazard-Strategie bezeichnet werden, da sie die Einleger und die staatliche Einlagensicherung schädigt.
Allenfalls kurzfristig dürften daher die von JAMES (1988) in Anlehnung an MYERS/MAJLUF (1984) angesprochenen Zustände der Unterinvestition bestehen. Bei einem hohen Anteil festverzinslicher Einlagen werden nach ihren Annahmen Investitionsmöglichkeiten mit positivem Kapitalwert dann nicht genutzt, wenn diese unter den Verzinsungsansprüchen der Fremdkapitalgeber liegen. Die Realisation dieser Projekte ist für die Eigentümer der Bank nicht lohnend, da lediglich die Ansprüche der Fremdkapitalgeber sicherer werden, jedoch kein ihnen zukommender Ertrag anfällt — vgl. dazu auch DIAMOND (1991b).
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 520.
Erste Überlegungen dazu bei PAUL (1993), S. 850.
Diese Hypothese wurde im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Standby-L/Cs durch Kreditinstitute von BOOT/THAKOR (1991), BERGER (1991) und KOPPENHAVER/STOVER (1991) entwickelt.
Die Investitionen in alternative Vermögensanlagen (Wertpapiere, Beteiligungen) sollen hier nicht gesondert betrachtet werden. Für sie gelten prinzipiell die gleichen Überlegungen wie im Falle der Reinvestition in risikoarme bzw. -reiche Forderungen.
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 519; weiterhin denkbar ist eine gemischte Verwendung durch Tilgung und Reinvestition.
Vgl. WULFKEN/WELLER (1992), S. 644.
Zitiert nach LONDON (1992).
Vgl. PAUL (1991), S. 31 und ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 521 in bezug auf das Debitorenmanagement von Nichtbanken.
Vgl. sinngemäß KEIGHLEY (1993), S. 206.
Vgl. SÜCHTNG (1992), S. 428f. und 441f.
Bei einer Kalkulation nach der Marktzinsmethode — vgl. PAUL (1987), S. 86 – 98.
Bei einer Zusammenfassung der Ergebnisse der Profit Center zum Gesamterfolg des Kreditinstituts sind die verrechneten kalkulatorischen Größen entsprechend zu bereinigen.
Vgl. etwa PENNACCHI (1988), MESTER (1992), S. 557f. und 561 sowie im Gegensatz dazu FULGHIERI (1993). In den USA ist es gestattet, die über die Laufzeit der Emission anfallende Servicing Fee bereits zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs (diskontiert) als Ertrag zu verbuchen — vgl. POLLOCK/STADUM/HOLTERMANN (1991), S. 280.
RITTINGHAUS/SCHEEL (1993), S. 476.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 175ff. und BÄSCH (1992), S. 54 – 59.
Vgl. SCHIERENBECK (1991), S. 752.
Vgl. dazu SÜCHTING (1992), S. 367ff.
Vgl. etwa J. LEWIS (1990b), S. 206, ASCARELLI (1990) und BRADT (1991), S. 23.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 177.
Vgl. ALLEN/THOMAS (1991), S. 170.
Zitiert nach DÖRING (1993).
Vgl. zu einer Gegenüberstellung der bis 1993 und der seither gültigen Vorschriften SÜCHTING (1992), S. 131 – 160.
Vgl. BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN (1993) und KRUMNOW (1993).
Vgl. KUTSCHKER (1993a und b).
Von den als Ausfluß der Verbriefung eventuell ansteigenden Renditeforderungen der Fremdkapitalgeber wollen wir an dieser Stelle absehen.
Diese wären als Eventualverbindlichkeiten unter dem Bilanzstrich zu vermerken.
Eine Vorausdotierung dieses Kontos würde eine Forderung gegenüber dem SPV darstellen; gleichzeitig wäre jedoch eine Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Ausfälle zu bilden.
Vgl. KRUMNOW (1993).
Vgl. dazu BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN (1993), S. 73.
Vgl. RITTINGHAUS/SCHEEL (1993), S. 476.
Vgl. detailliert D. SCHNEIDER (1992), S. 275ff.
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 519. Die Einsparungsmöglichkeiten variieren in Abhängigkeit des jeweiligen kommunalen Hebesatzes. Der hier angegebene Durchsclhnnittwert basiert auf Sätzen zwischen 300 und 350 % — vgl. dazu D. SCHNEIDER (1992), S. 422. Zum gleichen Ergebnis kommen RITTINGHAUS/SCHEEL (1993), S. 477.
D. SCHNEIDER (1992), S. 697.
Vgl. PHILIPOWSKI (1993), S. 1043 – 1049.
Vgl. allerdings D. SCHNEIDER (1992), S. 698, zu eventuellen Vorteilen für Leasing-Töchter von Banken aus einem Forderungsverkauf.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 372.
Vgl. SCHIERENBECK (1991), S. 516; vgl. zu diesem Risikokomplex weiterhin ausführlich BANGERT (1987).
Die Vermeidung oder Verringerung von Inkongruenzen in bezug auf Währungen durch ABS-Transaktionen geschieht analog der Begrenzung des Zinsänderungsrisikos, so daßß wir hierauf nicht gesondert eingehen wollen.
SCHIERENBECK (1991), S. 529.
Im Falle einer offenen passivischen Festzinsposition wären vice versa variabel verzinsliche Aktiva zu verbriefen und Festzinspassiva zu tilgen bzw. müßte in Festzinsaktiva reinvestiert werden. — Denkt man über die Verbriefung von Forderungen hinaus an die Einkdeidung von Wertpapieren in ABS, so ließe sich durch eine derartige Transaktion auch die zweite Komponente des Festzinsrisikos in Form von Wertpapierabschreibungen begrenzen.
SCHIERENBECK (1991), S. 540.
Vgl. LADERMAN/SCHMIDT/ZIMMERMANN (1991).
Vgl. PAVEL/PHILLIS (1987), insbesondere S. 9 und 12.
Vgl. etwa ROSENTHAL/OCAMPO (1988), S. 14f., BRYAN (1988), S. 89f. und (1991), S. 165f. sowie GARDENER (1991), S. 379. ABS werde somit in regionaler Hinsicht zu einem Mittel des “Delegated Nonlocal Monitoring”. Als Spezialist “vor Ort” akquiriere und betreue das Kreditinstitut überwiegend Kunden seines Einzugsbereiches, es fließe jedoch Kapital aus anderen Regionen zu (CARLSTROM/SAMOLYK (1993), S. 13; Hervorhebung vom Verfasser).
Vgl. BOROWSKY (1993b).
Vgl. BRÜGGESTRAT (1990) und SCHIERENBECK (1991), S. 724.
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 520, in bezug auf mittelständische Unternehmen.
Vgl. BENNER (1988), S. 411.
Vgl. SÜCHTING (1967), S. 121.
SÜCHTING (1992), S. 368.
Vgl. ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 525 sowie die Diskussion auf dem 45. Deutschen Betriebswirtschafter-Tag in Berlin am 9. 10. 1991, dokumentiert in o.V. : ABS schonen Kosten und Eigenkapital (1991).
A. SHARPE (1993); darauf verwiesen auch Vertreter von Kreditinstituten in einem Arbeitskreis — vgl. PAUL (1991), S. 32.
STANDARD & POOR’S (1993c), S. 5.
STANDARD & POOR’S (1993c), S. 5.
Vgl. MARRAY (1992), S. 55 und auch GOODHART (1992).
Vgl. WILTGEN (1991), S. 5.
Vgl. STANDARD & POOR’S (1993c), S. 3; hinzu kamen die Treuhandanstalt sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Vgl. R.E. BREUER (1991) und EVERLING (1991c).
Vgl. ENGELEN (1993).
Vgl. z.B. STANDARD & POOR’S (1993a), S. 3.
Diese Erwartung wurde auch geäußert in der Diskussion auf dem 45. Deutschen Betriebswirtschafter-Tag in Berlin am 9. 10. 1991, dokumentiert in o.V. : ABS schonen Kosten und Eigenkapital (1991) sowie in o.V.: Verbriefung heikles Finanzierungsinstrument (1991).
Vgl. etwa die Diskussion unter Vertretern aus Kreditinstituten bei PAUL (1991), S. 28 und 31. Es wurde berichtet, daß die Finanzleiter ihr Ziel häufig allein in der Minimieruung des Zinsaufwands sähen und die Kosten des Eigenkapitals außerhalb ihrer Betrachtung blieben. Diese Beobachtungen bestätigten auch o.V.: ABS schonen Kosten und Eigenkapital (1991), ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 525, KOPFF/LENT (1991), S. 174, G. FRANKE (1991), S. 128 und GOODHART (1992), S. 21.
Vgl. BRAHMS (1991) und o.V.: Barclays Bank in Frankfurt bietet “ABS” an (1992).
Vgl. GOODHART (1992), S. 22. Die Eigenkapitalquote wird in den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes angegeben, die jedoch für 1992/93 noch nicht vorliegen.
Vgl. etwa DAHMEN/SCHARMANN (1993), S. 6 und RITTINGHAUS/SCHEEL (1993), S. 477.
Vgl. beispielweise BEELITZ (1990).
Neben diesen grundsätzlichen Einwänden gegenüber einem derartigen Vergleich hängt sein Ausgang auch sehr stark von der Größe der betrachteten ABS-Emission und der Frage ab, wie oft eine einmal entwickelte Emissionsstruktur wiederholt werden kann. So wurde im Gegensatz zu BEELITZ (1990) auf in etwa vergleichbare Kosten hingewiesen in o.V.: ABS schonen Kosten und Eigenkapital (1991), von einem Kostenvorteil der ABS-Finanzierung spricht FRANCE (1992).
Vgl. PAUL (1991), S. 30f.
O.V.: ABS schonen Kosten und Eigenkapital (1991).
Ein Londoner Investment Banker, zitiert nach ASCARELLI (1990); so auch BRADT (1991), S. 23 und CHEW (1992), S. 23.
Vgl. dazu die Diskussion unter Vertretern der Kreditwirtschaft bei PAUL (1991), S. 31 sowie ARBEITSKREIS “FINANZIERUNG” (1992), S. 525.
Zitiert nach DANNEN (1989), S. 261f.; vgl. dazu auch HAGGER (1993), S. 32.
J. WOOD, Citibank, zitiert nach GOODHART (1992), S. 22; so auch Vertreter der Kreditwirtschaft bei PAUL (1991), S. 32.
O.V.: Großes Dollarinteresse trotz Risikoprognose (1992).
Vgl. die Diskussion auf dem 45. Deutschen Betriebswirtschafter-Tag in Berlin am 9. 10. 1991, dokumentiert in o.V. : ABS schonen Kosten und Eigenkapital (1991).
O.V.: Deutsche Bank arrangiert “asset backed”-CP (1993).
Vgl. in anderem Zusammenhang BURDA (1991), S. 355.
Vgl. o.V.: Deutsche Bank arrangiert “asset backed”-CP (1993).
Modifiziert nach ENGELHARDT (1990), S. 20.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 433.
Durch verschiedene Veröffentlichungen haben bis zum Jahresende 1993 lediglich zwei deutsche Banken, die Deutsche Bank AG und die Westdeutsche Landesbank Girozentrale über ihr ABS-Angebot berichtet — vgl. o.V.: Deutsche Bank arrangiert “asset backed”-CP (1993) bzw. RITTINGHAUS/SCHEEL (1993). Von den ausländischen Banken machten bisher nur die Citibank, die Barclays Bank und die Bear Steams Bank ihr Engagement in bezug auf ABS publik — vgl. o.V.: Citibank: Aufwärtsentwicklung hält weiter an (1993), o.V.: Barclays Bank in Frankfurt bietet “ABS” an (1992) sowie o.V.: Wie unbezahlte Rechnungen an die Börse gebracht werden (1993).
Vgl. ENGELHARDT (1990), S. 27.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 434.
Vgl. ENGELHARDT (1990), S. 21f.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 428.
Vgl. entsprechende Berichte bei DANNEN (1989), S. 261 – 264, ZWEIG (1989b), S. 495, REICH/ SEWRIGHT (1989), S. 396f. und DAVIS (1993), S. 97ff.
So bestätigten auch die Vertreter von Kreditinstituten in einem Arbeitskreis die gegenüber den meisten Leistungen des Firmenkundengeschäftes “höheren Margen”, wenn sich die gewählten Konstruktionen deutlich von in etwa vergleichbaren Produkten (wie in gewisser Weise der Forfaitierung) abheben würden — vgl. PAUL (1991), S. 31.
Vgl. SMALLMAN/SELBY (1990), S. 255.
Vgl. SÜCHTING (1992), S. 469f.
Vgl. o.V.: International CP & MTNs (1993), S. 9f. und o.V.: Securitisation shakes off slumber (1993).
Vgl. LERDERMAN (1990) und SHAW (1991).
Wie etwa bei HANDRICK (1991), S. 19f.
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Paul, S. (1994). Chancen und Risiken Deutscher Kreditinstitute aus Einer Beteiligung an der ABS-Finanzierung. In: Bankenintermediation und Verbriefung. Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft, vol 20. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05651-5_5
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