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Forschungsdesign

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Book cover Karriere in NGOs

Part of the book series: Bürgergesellschaft und Demokratie ((BÜD,volume 22))

  • 629 Accesses

Zusammenfassung

In diesem Kapitel werden die methodischen und theoretischen Grundlagen dargestellt, die der Arbeit zu Grunde liegen. Das Forschungsthema „Karriere in Ngos“ stellt eine Spezialisierung an einer Schnittstelle verschiedener Forschungsfelder dar: Karriereforschung im Rahmen der Eliteforschung, Ngoforschung und Forschung zur Politik in Organisationen. Innerhalb der Karriereforschung rücken die bislang nicht beachteten Ngo-Karrieren in den Blickpunkt. Möglich sind Bezüge und Vergleiche mit den gut erforschten Karrieren von Berufspolitikern (Herzog 1982) und Berufspolitikerinnen (Bernhardt 2000; Foster 1998; Hoecker 1995 und 1998; Schöler-Macher 1994; Schwarting 1995) sowie zu dem bislang unterforschten Thema sozialen und politischen Unternehmertums außerhalb der Parteistrukturen in Nonprofit-Organisationen.

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Literatur

  1. BrunnengrÄBer (1998: 75) plädiert für eine stark kontextbezogene und damit auch heterogene Forschungsausrichtung bei der Analyse des Ngo Phänomens.

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  2. Eine Begriffsdiskussion soll an dieser Stelle nicht geführt werden. Stellvertretend tur den heterogenen Zugang wird hier auf die Erläuterungen von Arts verwiesen, der im Gegensatz zu Martens (2002) den Ngo-Begriff inhaltlich über die Reichweite der Tätigkeit und nicht über Organisationsmerkmale definiert: „In this study, a global Ngo is defined as a promotional group which seeks to influence political decision-making on certain issues at global level.“ (Arts 1998: 50). Er wählt den Begriff „global“ bewusst statt „international“, da er damit der Tatsache Rechnung trägt, dass nicht nur Ingos (die bereits eine lange Geschichte haben) auf internationalem Parkett und in internationalen Politikzusammenhängen aktiv sind. Neu ist vielmehr, dass auch nationale Ngos sich auf der globalen Bühne beteiligen. Das bedeutet, dass er den Begriff Ingos gemäß Un- und Uta-Kriterien für Ngos verwendet, als „globale Ngos“ aber alle bezeichnet, die auf dem globalen Level aktiv sind Auf der anderen Seite definiert Mitlin „Ngos are professional, non-pofit, non-membership intermediary organisations which are independent of the state and which undertake a range of activities in order to further development objectives.“ (Bebbington/Mitlin 1996: 83) und stellt damit die sektorale Verortung der Organisationen ins Zentrum.

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  3. Einen alternativen Überblick bietet Zimmer (2001: 337).

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  4. Vgl. hierzu die Ausfiihrungen zur Varianz und Vielseitigkeit des Dritten Sektors und ihrer Akteure bei Anheier (1992: 31); Anheier/Salamon (1997: 70–74); Berger/Neuhaus (1996); Boris (1999: 7); Fernando (1997); Gidron/Kramer/Salamon (1992: 3f).

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  5. Die vermeintlich vordringliche Forschungsfrage im Bereich des (internationalen) Rechts, den (völker)rechtlichen Status von Ngos zu untersuchen und aus rechtswissenschaftlicher Sicht zu klären, wird dabei nur in einer sehr geringen Zahl von Publikationen angegangen. Vgl. stellvertretend die Ausführungen bei Hempel (1999) zur Völkerrechtssubjektivität internationaler nichtstaatlicher Organisationen. Einige Autoren/innen widmen sich auch dezidiert der Abgrenzungsproblematik gouvernementaler und nicht-gouvernementaler Organisationen (vgl. Flinders 1999; Fiedler 1999).

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  6. Vgl. zu diesem Bereich die Ausführungen bei Brand/Görg (1998); Princen/Finger (1997); Murphy/Bendell (1997); Herrmann (1998); u.a.

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  7. Auf das Verhältnis zwischen Ngos und (Neuen) sozialen Bewegungen wird weiter unten gesondert eingegangen.

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  8. Vgl. zur voice-Funktion und zur Kampagne- bzw. Strategiefähigkeit Clark (1992), Keck/Sikkink (1998); Lahusen (1998); Hudson (2000) ; Reid (1999).

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  9. Brunnengräber (1998) skizziert die Entwicklung von Teilhaberechten im Un-System: „Allgemeiner Konsultativstatus (Kategorie I): Diesen Status erhalten Organisationen, die sich mit fast allen Aktivitäten des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (Ecosoc) befassen. Voraussetzung dafüir ist, daß die Organisationen eine ,beträchtliche Mitgliedschaft aufweisen‘ und ,merklich und nachhaltig‘ zur Arbeit des Rates beitragen. Solche Organisationen können Vorschläge zur Tagesordnung machen und Vertreter zu seinen öffentlichen Sitzungen entsenden. Ihnen werden eine siebenminütige Redezeit und die schriftliche Stellungnahme im Umfang von bis zu 2000 Wörtern eingeräumt. (79 Organisationen besitzen diesen Status, Stand März 1998).“ (77); „Besonderer Konsultativstatus (Kategorie Ii): Organisationen, die sich mit einzelnen Tätigkeitsfeldern des Rates befassen, können diesen Status erhalten. Ihnen wird allerdings gegenüber Kategorie I keine Einflußmöglichkeit auf die Gestaltung der Tagesordnung eingeräumt. Eine Anhörung wird nur in Einzelfällen zugelassen und schriftliche Stellungnahmen dürfen den Umfang von 1500 Wörtern nicht überschreiten (488 Organisationen)“ (77); „Roster-Status (Kategorie Iii): Zu dieser Kategorie zählen Organisationen, die zwar in bestimmten Einzelfällen zur Konsultation herangezogen werden, darüber hinaus aber keine weiteren Rechte haben (446 Organisationen). Der Roster-Status wurde 1994 um eine Rubrik erweitert, in der die Umwelt-Ngos, die bei der Commission on Sustainable Development (Csd) akkreditiert waren, aufgenommen wurden (552 Organisationen). Über diesen Umweg gelangten erstmals Ngos, die nur in einem Land vertreten sind, in das Un-System.“ (77)

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  10. Vgl. zu der großen Anzahl von Untersuchungen über Relevanz und Partizipation von Ngos im Un-System: Clark (1991); Covey (1998); Ekins (1992); Farrington/Bebbington (1993); Finger (1997); Gaer (1996); Gordenker/Weiss (1996); Kenis (2000); Natsios (1996); Princen (1997); Willetts (2000).

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  11. Prominentes Beratungsgremium, das im weiteren Sinne als Ngo etikettiert werden kann, ist der Club of Rome. Auch im offiziellen Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung, der EnquêteKommission, die sich den Folgen und Herausforderungen der und durch die Globalisierung widmen soll, sind Experten aus Ngos zur Sprache gekommen — allerdings nur teilweise in eben dieser Funktion.

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  12. Young (1999: 33ff) skizziert fir die Usa den Prozess der Rollenklärung der Ngos in ihrem Verhältnis zum Staat, was aber fir Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenverteilung und den Rollendifferenzen des Staates gegenüber der Gesellschaft nur sehr begrenzt übertragbar ist.

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  13. Nationalstaaten nutzen ihr Machtmonopol unter anderem, um zivilgesellschaftliche Akteure von den begrenzten kommunikationstechnischen Vernetzungsmöglichkeiten auszuschließen bzw. so weit wie möglich ihren Zugang zu steuern (Rosenau 1997). Der Staat kann in dieser Phase der begrenzten Möglichkeiten die Rolle des gatekeepers einnehmen, so dass aus der Perspektive der Ngos das Spielfeld in dieser Phase meist an den nationalen Grenzen endet.

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  14. Albrow skizziert die Globalisierung als Übergangsphase zwischen Moderne und Globalität, die er zwischen 1945 mit der Explosion der ersten Atombombe und damit einhergehender grenzüberschreitender Konsequenzen mit potenziell globalem Ausmaß und dem Ende der Blockkonfrontation zwischen Ost und West 1989 ansiedelt.

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  15. Es muss insofern zwischen transnationalen Ngos (Ingos) und dem Engagement von Ngos in der transnationalen Politik unterschieden werden, als es sich bei den erstgenannten um Ngos handelt, die nicht nur transnational agieren, sondern supranational organisiert sind (also auf der Aktionsebene internationaler Organisationen und Regime ansetzen), während die letztgenannten Ngos durchaus in ihrer Binnenorganisation auf einen Staat ausgerichtet sein können, aber ihr Engagement — meist in Kooperation mit ähnlich zielorientierten Ngos im In- und Ausland — transnational entfalten und vernetzen.

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  16. Dies gelingt besonders umweltpolitischen Ngos immer wieder unter den Augen der medialen Öffentlichkeit. Hier ist schon traditionell Greenpeace mit seinen „Regenbogen“-Aktivisten zu nennen. Vgl. auch Wahl (1998).

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  17. Vor diesem Hintergrund ist das Postulat weltpolitischer Unabhängigkeit der Global Players unter den Ngos wie Amnesty International (ai) entstanden, da sie nur so ihre Rolle als internationale Referenz und etablierter „Teamworker“ im System der Internationalen Organisationen bei politischen Entscheidungsverfahren ausfüllen können und langfristig ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit in Kampagnen als Kapital wahren.

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  18. Die Ungleichzeitigkeit von Prozessen, in denen supranationale Organisationen Entscheidungskompetenzen erhalten, von der aktiven Partizipation der Bürger jedoch weit entfernt und abgekoppelt sind, sieht BrunnengrÄBer (1998: 76) potenziell als Chance und Herausforderung an die Ngos, in dieser Legitimationslücke tätig zu werden und auf der supranationalen institutionalisierten Ebene dem transnationalen Bürgerwillen voice zu verleihen.

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  19. Interessant ist ebenso, dass Lewis (1998: 4) auf die Unterschiede im Sprachgebrauch verweist: in Uk ist der Begriff Npo für nationale Organisationen, Ngo für Nord-Süd-Kooperationen reserviert. Lewis führt die Unterschiede, die sich auch in der Trennung der Forschungsbereiche ausdrücken, unter anderem auf die unterschiedliche Dimensionalität der Probleme zurück und führt in diesem Zusammenhang die Begriffe „social discomfort“ einerseits und „social breakdown“ andererseits an. Von ebenso großer Bedeutung ist die Verortung der Forscher in der Wissenschaft, die sich aus der Richtung der Verwaltungswissenschaft, Organisationslehre, Entwicklungspolitik, Internationalen Beziehungen, Netzwerkanalyse, Verbändeforschung, Sozialpolitik und Ökonomie und Demokratieforschung auf den Bereich der Dritten Sektor Forschung konzentrieren. Folgt man dieser Einschätzung, so tritt sehr deutlich der prägende Einfluss des Forschers und seiner Perspektive für das Feld und den Forschungsgegenstand zutage.

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  20. Korten bietet zur grundsätzlichen Kategorisierung des weiten Feldes des Ngo-Begriffs an (Korten 1990: 2): a) Voluntary Organizations (Vos) „that pursue a social mission driven by a commitment to shared values“; b) Public Service Contractors (Pscs) „that function as marketoriented nonprofit businesses serving public purposes“; c) People‘s Organizations (Pos) that represent their members` interests, have member accountable leadership, and are substantially self-reliant“; d) Governmental Nongovernmental Organizations (Gongos) „that are creations of government and serve as instruments of government policy“.

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  21. Korten sieht die Karriere der Ngos im Kontext der drei sich in den 1980er Jahren als dauerhaft und weltweit wirksam werdend sich abzeichnenden Krisen: Armut, Umweltverschmutzung und soziale Gewalt (Korten 1990: 11–17). Die 80er Jahre erwiesen sich angesichts dieser Herausforderungen aus Sicht des Autors als Jahrzehnt des Abstreitens, die Herausforderungen und ihre Dimensionen als weltweite Herausforderungen wurden nicht anerkannt und somit Lösungsansätze zeitlich verschoben (ebd.: 19–23). Die 1980er Jahre mit sichtbarem „people power“, der zu Demokratisierung und Ende des Ost-West-Konfliktes aber auch zu mehr Gleichberechtigung aufgrund der Emanzipationsbewegung von Frauen führte. Es kann aber auch als Jahrzehnt der Chance beschrieben werden. Dies spiegelt sich unter anderem in Veränderungen der politischen Gestaltung wider, indem beispielsweise die Weltbank mit dem Ende der 1980er Jahre auf eine Politik des good governance und sustainable development unter Einbindung der Ngos einschwenkt (ebd.: 25–29).

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  22. Den Rückwirkungen der Professionalisierung, und daraus entstehenden Legitimitätsproblemen widmen sich auch Donini (1996); Edwards (2000); Fox/Brown (1998); Uvin (1996); Von Weizsäcker (2001)

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  23. Einen grundlegenden Überblick über die Dimensionen des capacity building bietet Eade (1997: 19ff). (Vgl. auch Fowler 1995: 6f.; Fox/Brown 1998: 14f.)

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  24. Beiden Themen eng verbunden ist ein weiterer Forschungskomplex zu Ngos in der Entwicklungspolitik, der sich mit der Rolle von Ngos im Un-System befasst (vgl. Gaer 1996; Gordenker/Weiss 1996; Natsios 1996). Auch hier lässt sich eine sozialwissenschaftliche Entwicklungslogik verfolgen: Entwicklungshilfe-Ngos sind historisch betrachtet die ersten Ngos, für die sich auch empirisch eine höhere Relevanz als Akteure nachweisen lässt. Zahlreiche Autoren weisen darauf hin, dass auf der empirischen Basis von Projektberichten der Un-Entwicklungsarbeit die Karriere der Ngos belegen lässt: Gleiches gilt für den Nachweis, dass Ngos auch innerhalb des von nationalstaatlichem Denken geprägten Weltbanksystems als Akteure vermittelt sind. Im Rahmen der direkten Einbindung von Ngos in Projekte der Weltbank (Odi 1995: 3) — besonders seit dem Wechsel zu sustainable developmentProjekten (vgl. auch Fox/Brown 1998; Kelleher/McLaren 1996; Odi 1995) — zeigt Covey (1998) auf, dass NGOs durch ihre operativen Fähigkeiten und ihre Expertise besonders im Bereich der Basisarbeit nicht nur in der Implementierungsphase von Projekten, sondern bereits bei Konzeptionierung und Planung in die Entwicklungszusammenarbeit unter dem Dach der Weltbank eingebunden werden (Covey 1998: 83). Dennoch liegt der funktionale Hauptanteil der NGO-Arbeit im Rahmen von Weltbankprojekten mit fast 80% bei der Implementierung, gefolgt von der Designphase mit etwa 50% (Covey 1998: 86). Die Autorin zeigt als begrenzenden Faktor für die Involvierung von Ngos als Partner der Weltbankpolitik auf, dass die Projektpartnerschaft von Ngos in solchen Staaten kaum vermittelbar ist, in denen die NGOs keine Anerkennung der Regierungen genießen. In solchen Fällen kommt die Autorin zu dem Schluss, dass ihre Einbindung die Wirksamkeit der Weltbankprojekte nicht steigern sondern gefährden würde (Covey 1998: 92).

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  25. Nur 3 der 141 Bundesminister/innen waren in den Jahren 1949–92 parteilos, die übrigen hatten zuvor eine Parteikarriere durchlaufen und dem Bundesvorstand ihrer Partei angehört. Wenn als politische Eliten nur die Repräsentanten auf der Ebene der Mandatsträger im Parlament oder auf der Ebene von Regierungsämtern verstanden werden, so bilden die Parteien in der Tat das Nadelöhr, das zukünftige Minister/innen passieren müssen (Rudzio 2000: 119).

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  26. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Projekt „Die Organisationen des bürgerschaftlichen Engagements: Zu den individuellen und strukturellen Rahmenbedingungen der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit von Funktionsträgerinnen und —trägern in Vereinen und Verbänden“, das an den Universitäten Münster und Dortmund unter der Leitung von Prof. Dr. Annette Zimmer und Prof. Dr. Thomas Rauschenbach weitere grundlegende Daten für den Npo-Sektor zu Karrieren in Ehrenamt und Hauptamt im Npo-Sektor erhoben und ausgewertet werden können.

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  27. Die Aktualität der berufspolitischen Modelle wird in Kapitel 4 geprüft.

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  28. Bairinghorst titelt in dem Zusammenhang provokant mit der Frage „Von der Institutionen- zur ‘Greenpeace-Demokratie’?“ (Baringhorst 1998)

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  29. Flick (2000a: 253) nennt folgende Komponenten, die bei der Konstruktion eines Forschungsdesigns eine Rolle spielen und das methodische Vorgehen beeinflussen. Zielsetzung der Studie, theoretischer Rahmen, konkrete Fragestellung, Auswahl empirischen Materials, methodische Herangehensweisen, Grad an Standardisierung und Kontrolle, Generalisierungsziele und zeitliche, personelle und materielle Ressourcen, die zur Verfügung stehen.

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  30. Zur Adaption in den Forschungszweigen der Sozialwissenschaft vgl. Heinze (1987); Hopf/Weingarten (1979); Spöhring (1989).

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  31. Die Wissenschaftstheorie verzeichnet inzwischen trotz beständiger Auseinandersetzungen der Vertreter beider Paradigmen eine Annäherung der Forschungsmodelle in der angewendeten Forschung unter dem Stichwort der Triangulation von Methoden. (Flick 2000b; Kelle/Erzberger 2000; Markard 1991) oder im Phasenmodell qualitativer und quantitativer Forschungsmethoden (Kelle 1994, Kelle/Kluge 1999, Kelle/Erzberger 2000: 300f): Großen quantitativen Forschungsprojekten gehen Vorstudien voraus, in denen mittels qualitativer Methoden die Kategorien zur nachfolgenden Überprüfung generiert werden (Kelle/Erzberger 2000: 300).

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  32. Vgl. zu den nachfolgenden Erläuterungen Atteslander (2000: 150ff); Hopf (2000); Lamnek (1995: 35ff); Mayring (1999: 48–58); Spöhring (1995: 177ff).

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  33. Mit den Standards in Experteninterviews und den Übergängen zum methodisch geringer kontrollierten Hintergrundgespräch beschäftigen sich die Autoren in dem Band von Bogner, Littig und Menz (2002), hier vor allem die Beiträge von Bogner/Menz (2002: 340 sowie Kasser/Wassermann (2002: 99ff); Pfadenhauer (2002: 118f.) und Abels/Behrens (2002: 181 ff).

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  34. Das fokussierte Interview ist eine Spezifikation des problemzentrierten Interviews.

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  35. Die Problematik des Verfahrens liegt in der Gefahr, dass der Forscher aufgrund seines Vorverständnisses über mögliche Typen die Realität aus dem Blick verliert, weil solche Typen, die er hier vorfindet, ggf. mit seinem theoretischen Verständnis kollidieren oder er solche Typen in der Realität übersieht, die im Vorverständnis nicht angelegt sind. Ein weiteres Problem kann aus der Verfüigbarkeit der Interviewpartner resultieren: Es kann sein, dass eine hochrelevante Gruppe von Personen sich nicht zum Interview bereit findet. Allerdings kann eine solche Verweigerung auch im repräsentativen Verfahren in einem formal anonymen Rücklaufquotienten verborgen liegen. Im qualitativen Verfahren ist es wichtig, auf diese methodische Falle mit einer regelmäßigen kritischen Überprüfung des methodischen Vorgehens in der Operationalisierungs- und Durchführungsphase im Rahmen eines Forschungsteams zu reagieren. So wurde auch in der vorliegenden Studie verfahren.

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  36. Als Gesprächspartner während des gesamten Forschungsprozesses standen zur Verfügung:, Prof. Dr. Paul Kevenhörster, Prof. Dr. Klaus Schubert, Prof. Dr. Annette Zimmer und Matthias Freise (alle Institut für Politikwissenschaft der Wwu Münster), Rupert Graf Strachwitz und Dr. Rainer Sprengel (Direktor und Stellvertretender Direktor des Maecenata Instituts Berlin), sowie die Mitglieder des interdisziplinären Maecenata-Forschungscollegiums Berlin.

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  37. Für die Recherche in Oeckl und Internet wurden mehrere Schlagworte angewendet, zum Beispiel NGO, Nro, Nichtregierungsorganisation u.a.

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  38. Das protokollierte Material wird in einem gesonderten Band vorgehalten, wird aber nicht veröffentlicht.

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© 2005 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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Frantz, C. (2005). Forschungsdesign. In: Karriere in NGOs. Bürgergesellschaft und Demokratie, vol 22. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05623-2_2

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