Zusammenfassung
Schon sehr früh finden sich in der englischen Rechtsgeschichte Ausführungen darüber, daß man im Interesse der Gerechtigkeit den Armen helfen solle, zu ihrem Recht zu kommen. Die Magna Charta z. B. forderte:
„Recht oder Gerechtigkeit soll niemandem verkauft, niemandem vorenthalten werden.“
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Anmerkungen
Earl Johnson Jr., Justice and Reform,(Russell Sage Foundation, 1974), S. 3.
Der beste kurze Überblick ist zu finden in B. Abel-Smith und R. Stevens, Lawyers and their Corts (Heinemann, 1964, Kap. 6 und 12. Sieh auch dies., Search of Justice (Allen Lane, 1968 ).
Glücklicherweise sind diese Gesetze jetzt in den Legal Aid Act von 1974 eingegangen.
Den Anstoß hierzu gaben B. Abel-Smith und P. Townsend, The Poor and the Poorest (Bell, 1965 ).
Zugrundegelegt wurde ein Bericht von Sir William Beveridge, Social Insurance and Allied Services (H.M.S.O., 1942, Cmd. 6404).
Seinerzeit die „National Assistance Scale Rates“; seit 1966 die „Supplementary Benefits Scala Rates”.
Unter den einflußreichsten sind: Child Poverty Action Group; SHELTER (eine Kampagne für die Obdachlosen); Help the Aged (Hilfe für die Alten); Disablement Income Group (Einkommen für die Behinderten).
Programme wie Community Development Projects; Urban Aid Programme; die Errichtung von Educational Priority Areas.
Es gibt zunehmend Literatur in allen Zweigen der Sozialwissenschaften über Art und Ausmaß der Armut in Großbritannien.
Trotz der öffentlichen Debatten zwischen Intellektuellen, liberalen Akademikern, radikalen politischen Gruppen, einigen Regierungsstellen und einigen Politikern ist es vielleicht nicht allzu zynisch zu behaupten, daß Armut kein Problem von nationalem öffentlichem Interesse geworden ist. Selbst heute können nicht viele Stimmen mit einer Kampagne für den Kampf gegen Armut gewonnen werden.
Fabian Research Servies 273 (Fabian Society, Dezember 1968 ). Siehe auch Society of Conservative Lawyers, Rough Justice (1968).
Nicht alle Kritik ist neu. Sogar die Law Society, als verantwortliche Institution für die Organisation der Rechtshilfe, wies auf eine Reihe von Mängeln seit Einführung des Programms im Jahre 1950 hin.
Siehe den Bericht der Legal Action Group: „Legal Advice Centres — An Explosion?“ (1972); und Law Society Gazette,28.7.1974, S. 727. Unentgeltliche Rechtsberatung ist durchaus keine neue Erscheinung; beträchtliche Einrichtungen haben bestanden und sich seit 1890 entwickelt. Was jetzt vielleicht anders ist, ist, daß die Leute heute die Zentren eher als „Mittel zum Zweck” (zu einer umfassenderen Rechtsberatung) ansehen. (Siehe M. Partington, Recent Developments in Legal Services to the Poor: Some Reflections on Experience in Coventry,1975).
Siehe die Untersuchungen von Rosalind Brooke in: Information and Advice Centres (Bell 1972) und in: Legal Problems and the Citizen (mit B. Abel-Smith und M. Zander) (Heinemann, 1973 ).
Besprochen von S. Hillyard, Law Society Gazette, 3.6.1975; Legal Action Group Bulletin, (1974), S. 207–210.
Erhältlich von der LAG, 28a Highgate Road, London NW5 1NS. (Cf. American Clearing House Poverty Law Review).
Siehe z.B. Borrie und Varcoe, Legal Aid in Criminal Proceedings (1970); Lee Bridges et al., Legal Services in Birmingham (1975). Letztgenannter Bericht ist sehr wichtig, da er zeigt, wie schwer es für frei praktizierende Anwälte ist, Rechtshilfe zu leisten, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden.
Einige dieser Entwicklungen werden besprochen in M. Partington, „Teaching Welfare Law: Report of a Symposium“ (1974, Law Teacher).
Siehe K. Foster „The Location of Solicitors“ (1973) 36 Modern Law Review,S. 153 ff. Siehe auch Legal Services in Birmingham, op. cit.
Siehe wieder Abel-Smith et al., Legal Problems and the Citizen. Auch M. Zander, „The Unused Rent Acts“, New Society, 12. 9. 1968.
Vieles in diesem Abschnitt bezieht sich auf „Legal Aid at the Cross Roads“, Appendix 18, Bericht Nr. 24 oder Law Society über Rechtshilfe (H.C. 20 1974, H.M.S.O.).
/bid.,Abs. 13. Es ist gerade die ‘l’atsache, daß der Berufsstand an erster Stelle steht, die die Kritiker zu der Annahme veranlaßt, daß die Law Society nur ein begrenztes Hilfsprogramm für die Allgemeinheit entwickeln kann. Siehe unten die weitergehenden Reformvorschläge.
Die Möglichkeit für ihre Ernennung ist im Legal Aid Act, 1974, enthalten, die jedoch noch nicht in Kraft getreten ist.
Hier wird Bezug genommen auf den Beitrag „Towards Equal Justice“ (1974), erhältlich bei der Legal Action Group, 28 Highgate Road, London NW5 INS (50 S.).
Hier wird Bezug genommen auf den Beitrag „Legal Service for the Future. Paper 1“ (1974). Erhältlich vom LAG.
Der Verfasser dieses Beitrags ist Mitglied dieses Unterausschusses.
Während Reformverfechter sich durch den Mangel an Finanzen entmutigen lassen könnten, sollte man bedenken, daß eine kurze Verzögerung Gelegenheit bieten könnte, noch mehr über eine optimale Lösung der Probleme einer Verbesserung der Rechtsberatung nachzudenken.
Siehe R. Lewis und G. Latte, 123 New Law Journal 386; und British Journal of Industrial Relations,XII, No. 1.
Pauline Morris z. B. wirft dies den „Reformisten“ in ihrem Aufsatz „A Sociological Approach to Research in Legal Services”, in: Social Need and Legal Action (1973),Martin Robertson, vor.
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© 1978 Westdeutscher Verlag, Opladen
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Partington, M. (1978). Die Entwicklung der Rechtshilfe in England Aktuelle Reformbestrebungen. In: Blankenburg, E., Kaupen, W. (eds) Rechtsbedürfnis und Rechtshilfe. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05387-3_7
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