Zusammenfassung
„Gezeichnete“ Juristen sind gefährlich. Menschen, die in einer Zeichenwelt leben, verfehlen leicht - mangels Lebenserfahrung und Lebensschau - die Wirklichkeit, über die sie Zeichenmacht ausüben198. „Logiker sind mehr auf richtiges Schließen als auf richtige Schlüsse versessen.“199 Sie neigen dazu, Wirklichkeit nur durch eine „Rechtsbrille“ zu sehen; was darin nicht erscheint, gilt als irrelevant! Ein schlechtes Gewissen hat keiner dieser Akteure200: Alles steht ja im Einklang mit geltendem Recht und Wissenschaftlichkeit. War es mit der Folter methodisch ganz anders? Schild klagt:
„Welche Abstraktheit von Leben und von Menschlichkeit, auch von der Wahrheit der menschlichen Verhältnisse: zugunsten eines Glasperlenspiels von Argumenten, die theoretisch in ein System gebracht werden und so die Ordnung darstellen, die das Denken überzeugt. Logik, System, Widerspruchslosigkeit sind die neuen Strukturen des Rechts! Der Hexenbegriff muß nur in sich stimmig sein, begründet werden im Streit der Gelehrten, gestützt werden gegen Widerspruch durch neue Argumente: ein Sich-Aufblähen des wissenschaftlichen Verstandes in den besten Köpfen der Zeit! Wer sah schon der verurteilten Frau in die Augen und hörte ihr Schreien auf dem Scheiterhaufen; außer den Beichtvätern, die den Schein (den Wahn) unmittelbar erkannten, auch wenn sie um beweiskräftige juristische Argumente verlegen waren.“201
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Literatur
John Henry Newman, Grammatik der Zustimmung (oben N. 104) S. 76, 80.
Heitmann (oben N. 33).
Schild, Verwissenschaftlichung (oben N. 49) S. 247, 260; vgl. Großfeld, Friedrich von Spee, JZ 1995, 273.
Joost (oben N. 14).
Kross, Flickwerk der Gewißheiten, FAZ v. 20.7. 1994, Nr. 166 S. N 6.
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Grossfeld, B. (1995). Gefahr. In: Bildhaftes Rechtsdenken. Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, vol 336. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05337-8_12
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