Zusammenfassung
Das MWStG enthält wie das bisherige UStG eine Reihe von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Sie sind erforderlich, um das Gesetz von einer Vielzahl von Einzelbestimmungen — die oft nur steuertechnische Fragen regeln — zu entlasten und die Besteuerung den Anforderungen der Praxis entsprechend flexibel zu gestalten. Im Hinblick auf die strengen Voraussetzungen, die das Grundgesetz (Artikel 80) an den Erlaß von Rechtsverordnungen knüpft, ist der Umfang der Ermächtigungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt worden. Gegenüber dem bisherigen Recht (§ 28 Abs. 1 Ziff. 1 UStG) enthält das MWStG z. B. keine allgemeine Ermächtigung mehr, nach der im Gesetz verwendete Begriffe im Verordnungswege bestimmt werden können. Soweit materiell-rechtliche Vorschriften aus den bisherigen UStDB auch für das neue Recht Bedeutung haben (z. B. § 6: Sonderfall der Lieferung, § 8: Sonderfall der Leistung), sind sie in das MWStG selbst übernommen worden (vgl. z. B. § 3 Abs. 5 und 9 MWStG).
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© 1967 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Krebs, HJ. (1967). Durchführung, Ermächtigungen. In: Mehrwertsteuer. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04559-5_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-04559-5_18
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Print ISBN: 978-3-663-03370-7
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