Zusammenfassung
Die Unternehmungsleitung informiert sich regelmäßig über die Rentabilitätsund Liquiditätsverhältnisse der Unternehmung. Sie verlangt in den meisten Fällen von dem Planungsstab eine Berichterstattung. Eine solche Berichterstattung über die Finanzlage umfaßt besonders die Finanzgrößen 1): Einzahlungen, Auszahlungen, Forderungsbewegungen und -bestände sowie Schuldenbewegungen und -bestände, Zahlungs- und Finanzdifferenzen. Der Bericht über die Finanzlage, kurz der Finanzbericht, muß seine Angaben nach den Erfordernissen der Unternehmungsleitung aufbauen. Ob die Berichte sehr detailliert oder mehr summarisch gehalten werden sollen, ist eine Tatfrage. Bei einer laufenden Finanzplanung wird der Finanzbericht ebenfalls laufend aufgestellt werden müssen. Für besondere Anlässe wird ein gesonderter Finanzbericht angefertigt.
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Literatur
Vgl. Lehmann, B., Finanzplan und innerbetriebliches Berichtswesen, Buchhaltungsbriefe, Herne 1959, Fach 29, Seite 27 f.
Vgl. Wille, F., Plan- und Standardkostenrechnung, Essen 1952, Seite 92.
Vgl. Koch, H., Planung, Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Stuttgart 1960, Sp. 4341.
Vgl. Klinger, K., Finanzplanung als Instrument der finanziellen Unhernehmumgsführung, Neue Betriebswirtschaft 1957, Seite 25.
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© 1962 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Lücke, W. (1962). Der Finanzbericht. In: Finanzplanung und Finanzkontrolle. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04525-0_8
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