Zusammenfassung
Wenn man etwas, sei es einen Gegenstand oder eine Idee, „prüfen“ soll, so muß man sich zunächst mit seinem Wesen, mit seinem Aufbau und mit seiner Zweckbestimmung vertraut machen. Dann erst kann man kritisch dazu Stellung nehmen. Wir müssen deshalb zunächst klären:
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1.
Was versteht man unter Kosten?
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2.
Wie setzen sie sich zusammen?
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3.
Welcher Zweck bestimmt den Kostenbegriff?
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Referenzen
s. auch: Erich Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 1955, Bd. 1, S. 225: „Kosten sind in Geld veranschlagte (bewertete) Sachgüter, Arbeitsleistungen und öffentliche Abgaben, sofern sie zur betrieblichen Leistungserstellung benötigt werden.“ Erich Kosiol, Kalkulatorische Buchhaltung, 3. Aufl., 1953, S. 16: „Kosten sind bewerteter Güterverzehr, sofern sich dieser auf die Erstellung von Leistungen erstreckt.“
Paul Nowak, Kostenrechnungssysteme in der Industrie, 1. Aufl., 1954, S. 16: „ Kosten sind wertmäßiger leistungsverbundener Güterverzehr.“ Von „leistungsbedingtem“ oder „betriebsbedingtem“ Güterverzehr zu sprechen und dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß nur der unter Anlegung strenger Maßstäbe zur Leistungserstellung notwendige Güterverzehr Kosten darstelle, sei für den allgemeinen Kostenbegriff zu eng.
Konrad Mellerowicz, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 7. Aufl., Bd. 2, 1952, S. 18: „Kosten sind der wertmäßige betriebsnotwendige Normalverbrauch an Gütern und Leistungen zur Erstellung des Betriebsproduktes.“
Karl Rößle, Allgeme1ne Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., 1953, S. 136: „Kosten sind der in Geld ausgedrückte Güter- und Leistungsverbrauch, der sich bei der Produktion bzw. Leistungsausführung ergibt.“
Erich Schneider, Industrielles Rechnungswesen, 2. Aufl., 1954, S. 38: „Unter Kosten eines genau abgegrenzten Wirkungsbereichs einer Unternehmung in einem bestimmten Zeitabschnitt versteht man bekanntlich den mit der Erstellung von Leistungen im Rahmen der Erfüllung des Unternehmungszweckes verbundenen, in Geld bewerteten Verbrauch des Wirkungsbereiches an ihm von außen zugeführten Kostengütern (einschließlich Dienstleistungen)“
Eugen Schmalenbach, Grundlagen der Selbstkostenrechnung und Preispolitik, 4. Aufl., 1927, S. 8.
Albert Meier und Heinrich Voββ, 1930, 3. Aufl., S. 9.
Allgemeine Grundsätze der Selbstkostenrechnung (KRG), Erlaß vom 16. 1. 1939.
s. hierzu: Schmalenbach, Selbstkostenrechnung, S. B.
Der Kontenrahmen, 1929, S. 23.
s. hierzu: H.-C. Michaelis und A. Rhösa, Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen (Kommentar zur Verordnung PR 30/53), Leitsätze Nr. 37/50, Einleitung B, Abs. 1, S. 4. 8 s. auch C. VIII.: Wagnisverluste, S. 106.
S. 8.
s. Anlage zu den LSP (Leitsätze für die Preisermittlung). Nr. 17, 2.
Nowak, S. 27, unterscheidet: a) Preise der Vergangenheit, b) Preise der Gegenwart, c) Preise der Zukunft, d) feste Verrechnungspreise.
Anderer Meinung ist Nowak, S. 28, er sagt: „Eine Bewertung des Verbrauchs auf dieser Basis ist nicht nur sachlich ungerechtfertigt, sondern stößt auch auf die größten Schwierigkeiten, da weder der Zeitpunkt der Wiederbeschaffung noch auch die zukünftige Preisentwicklung mit genügender Sicherheit im voraus zu überschauen sind.“
s. Anlage zu den LSP, Nr. 8, 17, 24, 38, 45.
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Meier, A. (1959). Objektives Kostendenken (Begriffliches). In: Kostenprüfung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04260-0_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-04260-0_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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